Wie viele TV-Signale braucht die Schweiz?
- ShortId
-
02.3543
- Id
-
20023543
- Updated
-
10.04.2024 12:39
- Language
-
de
- Title
-
Wie viele TV-Signale braucht die Schweiz?
- AdditionalIndexing
-
34;Fernsehen;Antenne;Übertragungsnetz;Politik im audiovisuellen Bereich;privates Massenmedium;Datenübertragung;Satellitenrundfunk;audiovisuelles Programm;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung;freie Verbreitung von Programmen
- 1
-
- L05K1202050101, Fernsehen
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L05K1202020102, Datenübertragung
- L05K1202030103, audiovisuelles Programm
- L04K12020401, Politik im audiovisuellen Bereich
- L05K1202050109, Satellitenrundfunk
- L06K120202010101, Antenne
- L06K120202010102, Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
- L05K1202040103, freie Verbreitung von Programmen
- L05K1202050106, privates Massenmedium
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz in ihrer kulturellen Vielfalt weist ein reiches Angebot an staatlichen und privaten Radio- und TV-Programmen auf. Deren Verbreitung ist im Sinne der Kohäsion grundsätzlich in allen Landesteilen erwünscht. Die Kabelnetzbetreiber sind dazu über das RTVG entschädigungslos verpflichtet; das Satellitenangebot besteht zusätzlich und ist auch in nicht verkabelten Gebieten verfügbar.</p><p>Die analoge Verbreitung stösst zweifellos an ihre Grenzen, hat aber in den Ballungsgebieten auch nur noch begrenzte Bedeutung. Gegenüber dem analogen Empfang erfordern alle alternativen Wege - digital terrestrisch, digital über Kabel und ab Satellit - einen zusätzlichen apparativen oder installationstechnischen Aufwand. Ist es nötig, von Staates wegen mehrere gleichwertige Verbreitungswege zulasten der Konsumenten und Konsumentinnen zu fördern?</p>
- <p>In der Schweiz sind die Vorarbeiten zur Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens (Digital Video Broadcasting - terrestrial; DVB-T) angelaufen. Die SRG SSR idée suisse hat in der ersten Jahreshälfte rund 770 TV-Sender ausser Betrieb genommen, um die notwendigen Frequenzen zur Verfügung stellen zu können. Seither müssen jene Zuschauerinnen und Zuschauer, welche die SRG über die Zimmer- oder Dachantenne empfangen, auf die anderssprachigen SRG-Programme verzichten. </p><p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die SRG angewiesen, den Aufbau des neuen digitalen Sendernetzes in der Schweiz zu beschleunigen: Im Kanton Tessin und im Bassin Lémanique soll die Einführung von DVB-T bereits im Jahr 2003 bzw. 2004 erfolgen. Mit dem Ausbau von wichtigen Senderstandorten soll es sodann möglich sein, 2004 das schweizerische Mittelland mit digitalem Fernsehen zu versorgen. Das UVEK geht davon aus, dass eine erste landesweite digitale Senderkette bis 2008 realisiert ist.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten im Einzelnen:</p><p>1./2. Die Schweiz benötigt auch künftig eine effiziente und dem neuesten Stand der Technologie angepasste terrestrische Versorgung. Die Entwicklung in ganz Europa und die gemachten Erfahrungen in der Schweiz zeigen, dass analoge Sendernetze den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügen. Wie bei der Satelliten- und der Kabelverbreitung geht der Trend auch bei der Terrestrik klar in Richtung Digitalisierung; sie erlaubt eine viel effizientere Nutzung der vorhandenen Frequenzressourcen, und zwar durch die SRG als auch durch private Veranstalter.</p><p>DVB-T wird mittelfristig die herkömmliche analoge Fernsehverbreitung ablösen. Es handelt sich nicht um eine zusätzliche, sondern um eine alternative Rundfunkversorgung auf der Basis einer neuen Technologie, die derzeit europaweit eingeführt wird. Einzig während einer gewissen Übergangszeit (Simulcastphase) werden sowohl analoge als auch digitale Signale verbreitet, um den Konsumentinnen und Konsumenten den Umstieg zu erleichtern. </p><p>Eine vierfache Versorgung der Schweiz mit TV-Programmen wird nicht angestrebt. Neben dem Kabel und dem Satellit soll auch in Zukunft eine autonome terrestrische Verbreitung sichergestellt werden, die dem Stand der Technik entspricht. Diese Lösung dient sowohl den Rundfunkveranstaltern als auch dem Publikum.</p><p>Die Konsumentinnen und Konsumenten werden mit DVB-T die Möglichkeit haben, mit einer einfachen Zimmer- oder Dachantenne nicht nur vier Programme wie bisher, sondern bis zu 20 TV-Angebote terrestrisch zu empfangen. Damit kann ihnen eine echte Alternative zur Kabel- und Satellitenversorgung geboten werden. Der terrestrische Empfang war bis heute wegen des beschränkten Angebotes für die meisten Haushalte keine valable Option. Die Modernisierung der terrestischen Verbreitung fördert somit den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Verbreitungsnetzen und verschafft dem Publikum bessere Auswahlmöglichkeiten.</p><p>Zu berücksichtigen ist ferner, dass die terrestrische Verbreitung auch in kabelversorgten Haushalten bei Zweit- und Drittgeräten sowie portablen Empfängern nach wie vor eine Rolle spielt. Schliesslich werden etwa in Ferienwohnungen und Wohnwagen Fernsehprogramme terrestrisch empfangen.</p><p>Ein digitales Sendernetz dient insofern den privaten TV-Veranstaltern, als es ihnen den Marktzugang erleichtern kann. Wer heute keinen Platz im Kabel erhält, hat keine Chance auf Erfolg im Markt. DVB-T könnte in dieser Hinsicht gewisse Engpässe beheben und für private Veranstalter eine Alternative zum Kabelnetz darstellen.</p><p>Ein autonomes terrestrisches Versorgungsnetz in der Schweiz ist schliesslich aus sicherheitspolitischen Überlegungen wichtig. Sollte beispielsweise die Verbreitung über Satelliten, welche der schweizerischen Hoheit vollständig entzogen sind, nicht mehr funktionieren, so wären jene Gegenden und Haushalte, die nicht mit Kabelnetzen versorgt sind, von der TV-Grundversorgung vollständig abgeschnitten. Eine Absicherungsfunktion käme der terrestrischen Versorgung auch dann zu, wenn der Betrieb eines Kabelnetzes aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen beeinträchtigt ist.</p><p>3. Die Kabelnetze vermarkten die ihnen kostenlos zur Verfügung stehenden Programme beim Publikum und finanzieren sich über Abonnementsgebühren. Im Gegensatz dazu haben terrestrische Verbreiter keine Kundenbeziehung zu den Endnutzern und müssen sich ihre Verbreitungsleistungen durch die Rundfunkveranstalter abgelten lassen. Zudem wären gerade bei der Satellitenverbreitung nationale Vorschriften nutzlos, da die Verbreitung durch ausländische Satellitenbetreiber besorgt wird, die nicht schweizerischem Recht unterliegen.</p><p>Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei der Verbreitung über terrestrische Infrastrukturen und über Satelliten um eine so genannte Erstverbreitung, für welche der Veranstalter verantwortlich ist und auch für die Kosten aufkommen muss. Werden dagegen terrestrisch oder satellitenverbreitete Programme in Kabelnetze eingespeist, handelt es sich um Weiterverbreitung. Artikel 42 Absatz 4 RTVG statuiert, dass Programme, die von den Kabelnetzbetreibern eingespeist werden müssen (Must-carry-rule), einen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche Weiterverbreitung haben. Zu diesen privilegierten Programmen gehören auch die sechs sprachregionalen TV-Programme der SRG.</p><p>4. Die SRG als Service-public-Anbieterin hat die betrieblichen und unternehmerischen Voraussetzungen, um die notwendige Entwicklungsarbeit zu leisten. Zurzeit ist nur sie bereit und auch imstande, die entsprechenden Vorleistungen zu erbringen und bei der Einführung der neuen Technologie eine Lokomotivfunktion zu übernehmen. Das neue Verbreitungssystem wird im Markt aber nur Erfolg haben, wenn auch attraktive private Angebote in die Programmpalette mit aufgenommen werden. Folgedessen ist es im Interesse aller Akteure, wenn private Veranstalter möglichst früh mit einbezogen werden.</p><p>5.-9. Der Interpellant bezieht sich in den Fragen 5 bis 9 auf verschiedene Aspekte von DVB-T, die gegenwärtig Gegenstand von technischen Untersuchungen und rechtlichen Abklärungen sind. Wie die Finanzierung aussieht, wer den Netzaufbau vornimmt, wie das Sendernetz im Einzelnen gestaltet sein wird, wie die Programmplätze verteilt werden und auf welche Empfangsart DVB-T ausgerichtet sein wird (stationär, portabel oder gar mobil), kann der Bundesrat deshalb im heutigen Zeitpunkt noch nicht schlüssig beantworten. Den rechtlichen Rahmen für die digitale Verbreitung wird ferner das neue RTVG liefern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Laut Pressemitteilungen wird beabsichtigt, eine flächendeckende Versorgung mit terrestrisch digital verteiltem Fernsehen aufzubauen.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hält er eine zusätzliche flächendeckende Versorgung mit terrestrisch verbreitetem Digitalfernsehen für notwendig, nachdem die SRG-Programme bereits flächendeckend terrestrisch über analoge Sender, flächendeckend über Satellit und für 85 Prozent der Haushalte (mehr als 98 Prozent der Fernsehhaushalte) über Kabel empfangbar sind?</p><p>2. Wie rechtfertigt er die 4-fache Abdeckung mit den Programmen der SRG, insbesondere wenn er in Betracht zieht, dass mit der Verbreitung über Satellit der flächendeckende Empfang der SRG-Programme gesichert ist und somit der Grundversorgungsauftrag der SRG bereits hiermit erfüllt ist?</p><p>3. Aus welchen Gründen wird mit den SRG-Gebühren die Verbreitung der SRG-Programme über Satellit und über terrestrische Antennen finanziert, jedoch nicht über Kabelfernsehnetze? </p><p>4. Warum wird das terrestrische Digitalfernsehen nicht privater Initiative überlassen?</p><p>5. Wie soll der Aufbau und der Betrieb des DVB-T-Netzes finanziert werden?</p><p>6. Wer soll das DVB-T-Netz aufbauen und betreiben?</p><p>7. Wie beurteilt er den durch das terrestrisch verbreitete Digitalfernsehen ausgelösten Bedarf an zusätzlichen Antennen und deren Auswirkungen?</p><p>8. Nach welchen Kriterien sollen die Sendeplätze im digitalen terrestrischen Netz an die Programmveranstalter verteilt werden?</p><p>9. Welche Art des Empfangs (stationär wie bisher, portabel in-house oder mobil) fällt bei der digitalen terrestrischen Verbreitung in den Bereich der Grundversorgung?</p>
- Wie viele TV-Signale braucht die Schweiz?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz in ihrer kulturellen Vielfalt weist ein reiches Angebot an staatlichen und privaten Radio- und TV-Programmen auf. Deren Verbreitung ist im Sinne der Kohäsion grundsätzlich in allen Landesteilen erwünscht. Die Kabelnetzbetreiber sind dazu über das RTVG entschädigungslos verpflichtet; das Satellitenangebot besteht zusätzlich und ist auch in nicht verkabelten Gebieten verfügbar.</p><p>Die analoge Verbreitung stösst zweifellos an ihre Grenzen, hat aber in den Ballungsgebieten auch nur noch begrenzte Bedeutung. Gegenüber dem analogen Empfang erfordern alle alternativen Wege - digital terrestrisch, digital über Kabel und ab Satellit - einen zusätzlichen apparativen oder installationstechnischen Aufwand. Ist es nötig, von Staates wegen mehrere gleichwertige Verbreitungswege zulasten der Konsumenten und Konsumentinnen zu fördern?</p>
- <p>In der Schweiz sind die Vorarbeiten zur Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens (Digital Video Broadcasting - terrestrial; DVB-T) angelaufen. Die SRG SSR idée suisse hat in der ersten Jahreshälfte rund 770 TV-Sender ausser Betrieb genommen, um die notwendigen Frequenzen zur Verfügung stellen zu können. Seither müssen jene Zuschauerinnen und Zuschauer, welche die SRG über die Zimmer- oder Dachantenne empfangen, auf die anderssprachigen SRG-Programme verzichten. </p><p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die SRG angewiesen, den Aufbau des neuen digitalen Sendernetzes in der Schweiz zu beschleunigen: Im Kanton Tessin und im Bassin Lémanique soll die Einführung von DVB-T bereits im Jahr 2003 bzw. 2004 erfolgen. Mit dem Ausbau von wichtigen Senderstandorten soll es sodann möglich sein, 2004 das schweizerische Mittelland mit digitalem Fernsehen zu versorgen. Das UVEK geht davon aus, dass eine erste landesweite digitale Senderkette bis 2008 realisiert ist.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten im Einzelnen:</p><p>1./2. Die Schweiz benötigt auch künftig eine effiziente und dem neuesten Stand der Technologie angepasste terrestrische Versorgung. Die Entwicklung in ganz Europa und die gemachten Erfahrungen in der Schweiz zeigen, dass analoge Sendernetze den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügen. Wie bei der Satelliten- und der Kabelverbreitung geht der Trend auch bei der Terrestrik klar in Richtung Digitalisierung; sie erlaubt eine viel effizientere Nutzung der vorhandenen Frequenzressourcen, und zwar durch die SRG als auch durch private Veranstalter.</p><p>DVB-T wird mittelfristig die herkömmliche analoge Fernsehverbreitung ablösen. Es handelt sich nicht um eine zusätzliche, sondern um eine alternative Rundfunkversorgung auf der Basis einer neuen Technologie, die derzeit europaweit eingeführt wird. Einzig während einer gewissen Übergangszeit (Simulcastphase) werden sowohl analoge als auch digitale Signale verbreitet, um den Konsumentinnen und Konsumenten den Umstieg zu erleichtern. </p><p>Eine vierfache Versorgung der Schweiz mit TV-Programmen wird nicht angestrebt. Neben dem Kabel und dem Satellit soll auch in Zukunft eine autonome terrestrische Verbreitung sichergestellt werden, die dem Stand der Technik entspricht. Diese Lösung dient sowohl den Rundfunkveranstaltern als auch dem Publikum.</p><p>Die Konsumentinnen und Konsumenten werden mit DVB-T die Möglichkeit haben, mit einer einfachen Zimmer- oder Dachantenne nicht nur vier Programme wie bisher, sondern bis zu 20 TV-Angebote terrestrisch zu empfangen. Damit kann ihnen eine echte Alternative zur Kabel- und Satellitenversorgung geboten werden. Der terrestrische Empfang war bis heute wegen des beschränkten Angebotes für die meisten Haushalte keine valable Option. Die Modernisierung der terrestischen Verbreitung fördert somit den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Verbreitungsnetzen und verschafft dem Publikum bessere Auswahlmöglichkeiten.</p><p>Zu berücksichtigen ist ferner, dass die terrestrische Verbreitung auch in kabelversorgten Haushalten bei Zweit- und Drittgeräten sowie portablen Empfängern nach wie vor eine Rolle spielt. Schliesslich werden etwa in Ferienwohnungen und Wohnwagen Fernsehprogramme terrestrisch empfangen.</p><p>Ein digitales Sendernetz dient insofern den privaten TV-Veranstaltern, als es ihnen den Marktzugang erleichtern kann. Wer heute keinen Platz im Kabel erhält, hat keine Chance auf Erfolg im Markt. DVB-T könnte in dieser Hinsicht gewisse Engpässe beheben und für private Veranstalter eine Alternative zum Kabelnetz darstellen.</p><p>Ein autonomes terrestrisches Versorgungsnetz in der Schweiz ist schliesslich aus sicherheitspolitischen Überlegungen wichtig. Sollte beispielsweise die Verbreitung über Satelliten, welche der schweizerischen Hoheit vollständig entzogen sind, nicht mehr funktionieren, so wären jene Gegenden und Haushalte, die nicht mit Kabelnetzen versorgt sind, von der TV-Grundversorgung vollständig abgeschnitten. Eine Absicherungsfunktion käme der terrestrischen Versorgung auch dann zu, wenn der Betrieb eines Kabelnetzes aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen beeinträchtigt ist.</p><p>3. Die Kabelnetze vermarkten die ihnen kostenlos zur Verfügung stehenden Programme beim Publikum und finanzieren sich über Abonnementsgebühren. Im Gegensatz dazu haben terrestrische Verbreiter keine Kundenbeziehung zu den Endnutzern und müssen sich ihre Verbreitungsleistungen durch die Rundfunkveranstalter abgelten lassen. Zudem wären gerade bei der Satellitenverbreitung nationale Vorschriften nutzlos, da die Verbreitung durch ausländische Satellitenbetreiber besorgt wird, die nicht schweizerischem Recht unterliegen.</p><p>Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei der Verbreitung über terrestrische Infrastrukturen und über Satelliten um eine so genannte Erstverbreitung, für welche der Veranstalter verantwortlich ist und auch für die Kosten aufkommen muss. Werden dagegen terrestrisch oder satellitenverbreitete Programme in Kabelnetze eingespeist, handelt es sich um Weiterverbreitung. Artikel 42 Absatz 4 RTVG statuiert, dass Programme, die von den Kabelnetzbetreibern eingespeist werden müssen (Must-carry-rule), einen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche Weiterverbreitung haben. Zu diesen privilegierten Programmen gehören auch die sechs sprachregionalen TV-Programme der SRG.</p><p>4. Die SRG als Service-public-Anbieterin hat die betrieblichen und unternehmerischen Voraussetzungen, um die notwendige Entwicklungsarbeit zu leisten. Zurzeit ist nur sie bereit und auch imstande, die entsprechenden Vorleistungen zu erbringen und bei der Einführung der neuen Technologie eine Lokomotivfunktion zu übernehmen. Das neue Verbreitungssystem wird im Markt aber nur Erfolg haben, wenn auch attraktive private Angebote in die Programmpalette mit aufgenommen werden. Folgedessen ist es im Interesse aller Akteure, wenn private Veranstalter möglichst früh mit einbezogen werden.</p><p>5.-9. Der Interpellant bezieht sich in den Fragen 5 bis 9 auf verschiedene Aspekte von DVB-T, die gegenwärtig Gegenstand von technischen Untersuchungen und rechtlichen Abklärungen sind. Wie die Finanzierung aussieht, wer den Netzaufbau vornimmt, wie das Sendernetz im Einzelnen gestaltet sein wird, wie die Programmplätze verteilt werden und auf welche Empfangsart DVB-T ausgerichtet sein wird (stationär, portabel oder gar mobil), kann der Bundesrat deshalb im heutigen Zeitpunkt noch nicht schlüssig beantworten. Den rechtlichen Rahmen für die digitale Verbreitung wird ferner das neue RTVG liefern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Laut Pressemitteilungen wird beabsichtigt, eine flächendeckende Versorgung mit terrestrisch digital verteiltem Fernsehen aufzubauen.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hält er eine zusätzliche flächendeckende Versorgung mit terrestrisch verbreitetem Digitalfernsehen für notwendig, nachdem die SRG-Programme bereits flächendeckend terrestrisch über analoge Sender, flächendeckend über Satellit und für 85 Prozent der Haushalte (mehr als 98 Prozent der Fernsehhaushalte) über Kabel empfangbar sind?</p><p>2. Wie rechtfertigt er die 4-fache Abdeckung mit den Programmen der SRG, insbesondere wenn er in Betracht zieht, dass mit der Verbreitung über Satellit der flächendeckende Empfang der SRG-Programme gesichert ist und somit der Grundversorgungsauftrag der SRG bereits hiermit erfüllt ist?</p><p>3. Aus welchen Gründen wird mit den SRG-Gebühren die Verbreitung der SRG-Programme über Satellit und über terrestrische Antennen finanziert, jedoch nicht über Kabelfernsehnetze? </p><p>4. Warum wird das terrestrische Digitalfernsehen nicht privater Initiative überlassen?</p><p>5. Wie soll der Aufbau und der Betrieb des DVB-T-Netzes finanziert werden?</p><p>6. Wer soll das DVB-T-Netz aufbauen und betreiben?</p><p>7. Wie beurteilt er den durch das terrestrisch verbreitete Digitalfernsehen ausgelösten Bedarf an zusätzlichen Antennen und deren Auswirkungen?</p><p>8. Nach welchen Kriterien sollen die Sendeplätze im digitalen terrestrischen Netz an die Programmveranstalter verteilt werden?</p><p>9. Welche Art des Empfangs (stationär wie bisher, portabel in-house oder mobil) fällt bei der digitalen terrestrischen Verbreitung in den Bereich der Grundversorgung?</p>
- Wie viele TV-Signale braucht die Schweiz?
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