Individualbesteuerung. Bericht

ShortId
02.3549
Id
20023549
Updated
25.06.2025 01:52
Language
de
Title
Individualbesteuerung. Bericht
AdditionalIndexing
24;Individualismus;Bericht;Steuersystem;Steuererhebung;Steuerpflichtige/r;Besteuerungsgrundlage;direkte Bundessteuer;Steuer natürlicher Personen;verheiratete Person;Familie (speziell)
1
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L03K110706, Steuersystem
  • L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
  • L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
  • L04K11070202, direkte Bundessteuer
  • L04K11070605, Steuerpflichtige/r
  • L04K08020216, Individualismus
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L04K01030507, verheiratete Person
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In gleicher Weise wie vor ihm bereits der Nationalrat hat sich der Ständerat in der Herbstsession 2002 bei der Revision der Ehepaar- und Familienbesteuerung in der direkten Bundessteuer für das Modell mit Teilsplitting entschieden. Nebst anderen Überlegungen entsprach er damit auch dem Wunsch der meisten Kantone.</p><p>Gleichzeitig verzichtete der Ständerat aber auf eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, da die Kantone das Problem der Belastungsunterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren bekanntlich seit Jahren gelöst haben. Er ermöglicht damit den Kantonen, auf einen inhaltlich unnötigen Nachvollzug der Bundesregelung im eigenen Steuerrecht zu verzichten. Bleibt es bei der vom Ständerat beschlossenen Lösung und passen die Kantone ihre kantonalen Steuergesetze nicht von sich aus dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer an, so wird es in Zukunft in der Schweiz hinsichtlich der Ehepaar- und Familienbesteuerung verschiedene Methoden der Entlastung von Ehepaaren geben.</p><p>Diese Situation ist auf Dauer nicht befriedigend. Während der Debatte im Ständerat zeigte sich aber, dass eine vertiefte und weiterführende Auseinandersetzung über die verschiedenen Möglichkeiten der Ehepaar- und Familienbesteuerung ohne eine entsprechende, von einer konkreten Gesetzesvorlage losgelöste Information und Diskussion kaum möglich ist.</p><p>Dies trifft insbesondere für die Individualbesteuerung zu, die für den Bund und die Kantone Neuland darstellt. Der mit dem Postulat verlangte Bericht verschafft die Möglichkeit, auf breiter Basis die politische Diskussion über eine Alternative zu den bestehenden bzw. neu beschlossenen Besteuerungsmodellen des Bundes und der Kantone zu führen und anschliessend über den mittelfristig einzuschlagenden Weg zu befinden.</p><p>Bei der Erarbeitung des Berichtes sind auch Lösungen zu prüfen, die nur für das Erwerbs- und Renteneinkommen die konsequente Individualbesteuerung vorsehen, für Vermögen und Vermögenserträge jedoch pauschale Zuordnungen ermöglichen.</p><p>In jedem Fall sind die wesentlichen Unterschiede zum geltenden Recht der Kantone und zum neu beschlossenen Recht des Bundes darzustellen. Unter Annahme eines Wechsels zur Individualbesteuerung sind die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen beim Bund und in den einzelnen Kantonen zu quantifizieren und Angaben zum Erhebungsaufwand zu machen.</p><p>Da die Kantone von einem allfälligen Übergang zur Individualbesteuerung in gleicher Weise betroffen würden wie der Bund, soll ihnen bei der Erarbeitung des Berichtes die volle Mitarbeit ermöglicht werden.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament bis Ende 2004 einen Bericht über die Möglichkeit zur Einführung der Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen zu unterbreiten. Der Bericht soll unter Federführung des Bundes mit einer gemeinsamen Projektorganisation Bund/Kantone erarbeitet werden und insbesondere ein Modell oder mehrere Modelle sowie ihre Auswirkungen auf Steuerzahlende, Wirtschaft und Verwaltung darstellen.</p>
  • Individualbesteuerung. Bericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In gleicher Weise wie vor ihm bereits der Nationalrat hat sich der Ständerat in der Herbstsession 2002 bei der Revision der Ehepaar- und Familienbesteuerung in der direkten Bundessteuer für das Modell mit Teilsplitting entschieden. Nebst anderen Überlegungen entsprach er damit auch dem Wunsch der meisten Kantone.</p><p>Gleichzeitig verzichtete der Ständerat aber auf eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, da die Kantone das Problem der Belastungsunterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren bekanntlich seit Jahren gelöst haben. Er ermöglicht damit den Kantonen, auf einen inhaltlich unnötigen Nachvollzug der Bundesregelung im eigenen Steuerrecht zu verzichten. Bleibt es bei der vom Ständerat beschlossenen Lösung und passen die Kantone ihre kantonalen Steuergesetze nicht von sich aus dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer an, so wird es in Zukunft in der Schweiz hinsichtlich der Ehepaar- und Familienbesteuerung verschiedene Methoden der Entlastung von Ehepaaren geben.</p><p>Diese Situation ist auf Dauer nicht befriedigend. Während der Debatte im Ständerat zeigte sich aber, dass eine vertiefte und weiterführende Auseinandersetzung über die verschiedenen Möglichkeiten der Ehepaar- und Familienbesteuerung ohne eine entsprechende, von einer konkreten Gesetzesvorlage losgelöste Information und Diskussion kaum möglich ist.</p><p>Dies trifft insbesondere für die Individualbesteuerung zu, die für den Bund und die Kantone Neuland darstellt. Der mit dem Postulat verlangte Bericht verschafft die Möglichkeit, auf breiter Basis die politische Diskussion über eine Alternative zu den bestehenden bzw. neu beschlossenen Besteuerungsmodellen des Bundes und der Kantone zu führen und anschliessend über den mittelfristig einzuschlagenden Weg zu befinden.</p><p>Bei der Erarbeitung des Berichtes sind auch Lösungen zu prüfen, die nur für das Erwerbs- und Renteneinkommen die konsequente Individualbesteuerung vorsehen, für Vermögen und Vermögenserträge jedoch pauschale Zuordnungen ermöglichen.</p><p>In jedem Fall sind die wesentlichen Unterschiede zum geltenden Recht der Kantone und zum neu beschlossenen Recht des Bundes darzustellen. Unter Annahme eines Wechsels zur Individualbesteuerung sind die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen beim Bund und in den einzelnen Kantonen zu quantifizieren und Angaben zum Erhebungsaufwand zu machen.</p><p>Da die Kantone von einem allfälligen Übergang zur Individualbesteuerung in gleicher Weise betroffen würden wie der Bund, soll ihnen bei der Erarbeitung des Berichtes die volle Mitarbeit ermöglicht werden.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament bis Ende 2004 einen Bericht über die Möglichkeit zur Einführung der Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen zu unterbreiten. Der Bericht soll unter Federführung des Bundes mit einer gemeinsamen Projektorganisation Bund/Kantone erarbeitet werden und insbesondere ein Modell oder mehrere Modelle sowie ihre Auswirkungen auf Steuerzahlende, Wirtschaft und Verwaltung darstellen.</p>
    • Individualbesteuerung. Bericht

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