Stopp den Ausgaben
- ShortId
-
02.3560
- Id
-
20023560
- Updated
-
25.06.2025 01:54
- Language
-
de
- Title
-
Stopp den Ausgaben
- AdditionalIndexing
-
24;Leistungsabbau;Finanzplanung;Sparmassnahme;Schuldenbremse;Inkrafttreten des Gesetzes
- 1
-
- L04K11080305, Schuldenbremse
- L04K11080104, Finanzplanung
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Mit der Annahme der Verfassungsbestimmung zur Schuldenbremse durch Volk und Stände am 2. Dezember 2001 muss der Voranschlag 2003 schuldenbremsekonfom ausgestaltet sein. Wie der Bundesrat mehrfach dargelegt hat, will er der Schuldenwirtschaft ein Ende setzen und für einen ausgeglichenen Haushalt sorgen. Der in Teilbereichen überarbeitete Voranschlag 2003 erfüllt die Anforderungen der Schuldenbremse.</p><p>2. Der Finanzplan 2004-2006 vom 30. September 2002 erfüllt die Anforderungen der Schuldenbremse nicht. Obschon von Verfassung und Gesetz nicht vorgeschrieben, will der Bundesrat auch einen schuldenbremsekonformen Finanzplan. Der Bundesrat hat deshalb im Bericht zum Finanzplan Handlungsbedarf signalisiert und eine finanzpolitische Standortbestimmung in Aussicht gestellt. Ziel der Standortbestimmung ist neben der Herstellung der Schuldenbremsekonformität die Schaffung von Handlungsspielräumen für neue und prioritäre Aufgaben.</p><p>3. Im Rahmen der angekündigten Standortbestimmung wird geprüft werden, ob und inwieweit bereits bewilligte Ausgaben gestoppt, gekürzt oder zeitlich hinausgeschoben werden können. Konkrete Angaben können im heutigen Zeitpunkt nicht gemacht werden, da die diesbezüglichen Abklärungen noch im Gange sind.</p><p>4. Die im Hinblick auf die Schuldenbremsekonformität und die Schaffung eines minimalen Handlungsspielraumes notwendigen Entlastungen machen neben der Überprüfung von Bundesaufgaben auch Verzichtsplanungen notwendig. Der Bundesrat wird dabei der Konjunktur und Beschäftigung Rechnung tragen und das Kürzungspotenzial so festlegen, dass "wachstumsfördernde und konjunkturstützende Investitionen" nach Möglichkeit ganz oder zumindest teilweise von der Sparrunde ausgenommen werden. Der Investitionsbegriff ist allerdings je nach Blickwinkel und Problemstellung unterschiedlich abgegrenzt. Im gegenwärtigen Rechnungsmodell des Bundes gehören dazu neben den Investitionsgütern auch die Investitionsbeiträge sowie die Darlehen und Beteiligungen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Ziffer 1 der Motion als erfüllt abzuschreiben. Für die Ziffern 2 bis 4 beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Mit der Annahme der Schuldenbremse haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Bundesrat, der Verwaltung, aber auch dem Parlament einen klaren Auftrag erteilt: Es darf nicht mehr ausgegeben werden, als eingenommen wird. Und weil die Steuerbelastung mit der bis 2006 geplanten Zunahme der Fiskaleinnahmen um 4,8 Prozent die Grenze des erträglichen und volkswirtschaftlich noch vertretbaren Masses erreicht hat, bleiben Eingriffe nur auf der Ausgabenseite übrig. Unter diesem Aspekt müssen das Budget 2003 und der Finanzplan 2004-2006 angegangen werden.</p><p>Während das Budget 2003 nach jetzigem Stand der Planung mit einem positiven Saldo von rund 60 Millionen Franken die Regeln der Schuldenbremse noch knapp erfüllt, liegen die Zahlen des Finanzplans 2004-2006 mit Defiziten von rund 500 (2004), 600 (2005) und über 900 Millionen Franken (2006) weit daneben.</p><p>Aus dieser Situation ergeben sich zwingend vier Forderungen:</p><p>1. Die Schuldenbremse muss ohne Wenn und Aber per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden, wenn die Ausgaben in den kommenden Jahren nicht aus dem Ruder laufen sollen.</p><p>2. Der Finanzplan 2004-2006 ist so zu gestalten, dass die Schuldenbremse über die ganze Planperiode eingehalten wird. Um das zu erreichen, müssen Ausgaben gekürzt und neue Ausgaben, wie sie u. a. vom Bundesrat im Zusatzbericht zur Staatsrechnung 2001 als teils quantifizierbar und teils nicht quantifizierbar aufgelistet worden sind, kompensiert oder verhindert werden.</p><p>3. Es ist zu prüfen, wie bereits bewilligte Ausgaben gestoppt, gekürzt oder zumindest zeitlich hinausgeschoben werden können.</p><p>4. Die nötigen Kürzungen der Ausgaben haben sich auf die Konsumausgaben des Bundes zu beschränken. Hingegen dürfen die wirtschaftswirksamen Investitionen nicht beschnitten werden.</p>
- Stopp den Ausgaben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Mit der Annahme der Verfassungsbestimmung zur Schuldenbremse durch Volk und Stände am 2. Dezember 2001 muss der Voranschlag 2003 schuldenbremsekonfom ausgestaltet sein. Wie der Bundesrat mehrfach dargelegt hat, will er der Schuldenwirtschaft ein Ende setzen und für einen ausgeglichenen Haushalt sorgen. Der in Teilbereichen überarbeitete Voranschlag 2003 erfüllt die Anforderungen der Schuldenbremse.</p><p>2. Der Finanzplan 2004-2006 vom 30. September 2002 erfüllt die Anforderungen der Schuldenbremse nicht. Obschon von Verfassung und Gesetz nicht vorgeschrieben, will der Bundesrat auch einen schuldenbremsekonformen Finanzplan. Der Bundesrat hat deshalb im Bericht zum Finanzplan Handlungsbedarf signalisiert und eine finanzpolitische Standortbestimmung in Aussicht gestellt. Ziel der Standortbestimmung ist neben der Herstellung der Schuldenbremsekonformität die Schaffung von Handlungsspielräumen für neue und prioritäre Aufgaben.</p><p>3. Im Rahmen der angekündigten Standortbestimmung wird geprüft werden, ob und inwieweit bereits bewilligte Ausgaben gestoppt, gekürzt oder zeitlich hinausgeschoben werden können. Konkrete Angaben können im heutigen Zeitpunkt nicht gemacht werden, da die diesbezüglichen Abklärungen noch im Gange sind.</p><p>4. Die im Hinblick auf die Schuldenbremsekonformität und die Schaffung eines minimalen Handlungsspielraumes notwendigen Entlastungen machen neben der Überprüfung von Bundesaufgaben auch Verzichtsplanungen notwendig. Der Bundesrat wird dabei der Konjunktur und Beschäftigung Rechnung tragen und das Kürzungspotenzial so festlegen, dass "wachstumsfördernde und konjunkturstützende Investitionen" nach Möglichkeit ganz oder zumindest teilweise von der Sparrunde ausgenommen werden. Der Investitionsbegriff ist allerdings je nach Blickwinkel und Problemstellung unterschiedlich abgegrenzt. Im gegenwärtigen Rechnungsmodell des Bundes gehören dazu neben den Investitionsgütern auch die Investitionsbeiträge sowie die Darlehen und Beteiligungen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Ziffer 1 der Motion als erfüllt abzuschreiben. Für die Ziffern 2 bis 4 beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Mit der Annahme der Schuldenbremse haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Bundesrat, der Verwaltung, aber auch dem Parlament einen klaren Auftrag erteilt: Es darf nicht mehr ausgegeben werden, als eingenommen wird. Und weil die Steuerbelastung mit der bis 2006 geplanten Zunahme der Fiskaleinnahmen um 4,8 Prozent die Grenze des erträglichen und volkswirtschaftlich noch vertretbaren Masses erreicht hat, bleiben Eingriffe nur auf der Ausgabenseite übrig. Unter diesem Aspekt müssen das Budget 2003 und der Finanzplan 2004-2006 angegangen werden.</p><p>Während das Budget 2003 nach jetzigem Stand der Planung mit einem positiven Saldo von rund 60 Millionen Franken die Regeln der Schuldenbremse noch knapp erfüllt, liegen die Zahlen des Finanzplans 2004-2006 mit Defiziten von rund 500 (2004), 600 (2005) und über 900 Millionen Franken (2006) weit daneben.</p><p>Aus dieser Situation ergeben sich zwingend vier Forderungen:</p><p>1. Die Schuldenbremse muss ohne Wenn und Aber per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden, wenn die Ausgaben in den kommenden Jahren nicht aus dem Ruder laufen sollen.</p><p>2. Der Finanzplan 2004-2006 ist so zu gestalten, dass die Schuldenbremse über die ganze Planperiode eingehalten wird. Um das zu erreichen, müssen Ausgaben gekürzt und neue Ausgaben, wie sie u. a. vom Bundesrat im Zusatzbericht zur Staatsrechnung 2001 als teils quantifizierbar und teils nicht quantifizierbar aufgelistet worden sind, kompensiert oder verhindert werden.</p><p>3. Es ist zu prüfen, wie bereits bewilligte Ausgaben gestoppt, gekürzt oder zumindest zeitlich hinausgeschoben werden können.</p><p>4. Die nötigen Kürzungen der Ausgaben haben sich auf die Konsumausgaben des Bundes zu beschränken. Hingegen dürfen die wirtschaftswirksamen Investitionen nicht beschnitten werden.</p>
- Stopp den Ausgaben
Back to List