Warnhinweise auf Handywerbung
- ShortId
-
02.3562
- Id
-
20023562
- Updated
-
14.11.2025 08:42
- Language
-
de
- Title
-
Warnhinweise auf Handywerbung
- AdditionalIndexing
-
2841;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Produktesicherheit;Gesundheitsrisiko;Konsumenteninformation;Werbung;Mobiltelefon
- 1
-
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L06K070106030101, Konsumenteninformation
- L05K0701010302, Werbung
- L05K0706010306, Produktesicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit zu prüfen, welche Massnahmen im Bereich der Gesundheitsvorsorge bei der Verwendung von Mobiltelefonen zu ergreifen sind.</p><p>Prinzipiell regelt die Fernmeldeordnung das Anbieten und in Verkehr bringen von Mobiltelefonen. Diese wurde an die europäische Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (Richtlinie 99/5/EG oder R&TTE) angepasst.</p><p>Anforderungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge werden nur an die Geräte gestellt. Danach dürfen Mobiltelefone die Gesundheit und die Sicherheit der Benutzerinnen und der Benutzer nicht beeinträchtigen (vgl. Art. 7 Abs. 1 Bst. a der Verordnung vom 14. Juni 2002 über Fernmeldeanlagen). Dieses Erfordernis ist in technischen Normen konkretisiert. Die geltenden Grenzwerte wurden in internationalen Gremien erarbeitet. Sie fanden beispielsweise in der Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 12. Juni 1999 (1999/519/EG) Berücksichtigung und sind somit für den europäischen Raum richtungweisend. </p><p>Die Festlegung von Grenzwerten war auch Gegenstand der Motion Sommaruga 00.3565 vom 6. Oktober 2000. Gefordert wurde zudem, jedes Gerät mit einer genauen Angabe der abgegeben Strahlung zu versehen, damit diese Information den Konsumenten für ihren Kaufentscheid zur Verfügung steht. Heute sind bei Geräten einiger Hersteller von Handys Angaben zur Strahlenbelastung zugänglich. Die nach einer standardisierten Messmethode festgelegten Werte werden von den Herstellern auf freiwilliger Basis in den Bedienungsanleitungen aufgeführt.</p><p>Bei der Verwendung von Mobiltelefonen ist eine direkte Gesundheitsgefährdung - wie beispielsweise beim Rauchen - nicht nachgewiesen. Dennoch muss diesem Problem die nötige Beachtung geschenkt werden. Daher wurde bereits die Motion Sommaruga als Postulat entgegengenommen; in der Folge nahm eine interdepartementale Expertengruppe, unter der Leitung des Bundesamtes für Gesundheit, zu dieser Problematik die Arbeit auf. Die Einführung einer Deklarationspflicht betreffend Strahlungswerte wie auch andere Vorsorgemassnahmen werden von dieser Gruppe geprüft.</p><p>Bei der Forderung nach Hinweisen auf eine mögliche Gesundheitsschädigung in der Handywerbung, oder anderen Vorsorgemassnahmen, ist zu beachten, dass keine Handelshemmnisse geschaffen werden dürfen. Anwendbar ist das seit dem 1. Juni 2002 in Kraft stehende Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, das u. a. den Marktzugang von Mobiltelefonen regelt. International nicht abgestimmte, nur von der Schweiz vorgeschriebene Warnhinweise oder Vorsorgemassnahmen könnten eine im Sinne des Abkommens unzulässige Behinderung des Marktzuganges darstellen.</p><p>Da bereits eine Expertengruppe eingesetzt wurde, welche sich dieser Problematik annimmt, ist es angezeigt, auch diese Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Vorschriften zu erlassen, dass auf allen Werbeträgern für Handys und für Angebote des mobilen Telefonierens gut sichtbare Warnhinweise zur möglichen Gesundheitsgefährdung durch das mobile Telefonieren angebracht werden müssen.</p><p>Immer mehr wissenschaftliche Studien und Expertenberichte warnen vor dem Mobiltelefongebrauch, insbesondere für Risikogruppen wie Kinder. So warnt der "Stewart-Bericht", den die britische Regierung in Auftrag gegeben hatte, vor dem Mobilfunkgebrauch durch Kinder ("should be descouraged"). Im Funkbereich warnt die Direction générale de la santé insbesondere Schwangere vor dem Tragen von Mobiltelefonen.</p><p>Damit diese Warnungen von den potenziellen Käuferinnen und Käufern zur Kenntnis genommen werden können, müssen diese auch öffentlich und bei jedem Werbeträger ersichtlich sein. Diese Warnhinweise entsprechen insbesondere dem Vorsorgeprinzip, das der schweizerischen Gesundheitspolitik zugrunde liegt.</p>
- Warnhinweise auf Handywerbung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit zu prüfen, welche Massnahmen im Bereich der Gesundheitsvorsorge bei der Verwendung von Mobiltelefonen zu ergreifen sind.</p><p>Prinzipiell regelt die Fernmeldeordnung das Anbieten und in Verkehr bringen von Mobiltelefonen. Diese wurde an die europäische Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (Richtlinie 99/5/EG oder R&TTE) angepasst.</p><p>Anforderungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge werden nur an die Geräte gestellt. Danach dürfen Mobiltelefone die Gesundheit und die Sicherheit der Benutzerinnen und der Benutzer nicht beeinträchtigen (vgl. Art. 7 Abs. 1 Bst. a der Verordnung vom 14. Juni 2002 über Fernmeldeanlagen). Dieses Erfordernis ist in technischen Normen konkretisiert. Die geltenden Grenzwerte wurden in internationalen Gremien erarbeitet. Sie fanden beispielsweise in der Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 12. Juni 1999 (1999/519/EG) Berücksichtigung und sind somit für den europäischen Raum richtungweisend. </p><p>Die Festlegung von Grenzwerten war auch Gegenstand der Motion Sommaruga 00.3565 vom 6. Oktober 2000. Gefordert wurde zudem, jedes Gerät mit einer genauen Angabe der abgegeben Strahlung zu versehen, damit diese Information den Konsumenten für ihren Kaufentscheid zur Verfügung steht. Heute sind bei Geräten einiger Hersteller von Handys Angaben zur Strahlenbelastung zugänglich. Die nach einer standardisierten Messmethode festgelegten Werte werden von den Herstellern auf freiwilliger Basis in den Bedienungsanleitungen aufgeführt.</p><p>Bei der Verwendung von Mobiltelefonen ist eine direkte Gesundheitsgefährdung - wie beispielsweise beim Rauchen - nicht nachgewiesen. Dennoch muss diesem Problem die nötige Beachtung geschenkt werden. Daher wurde bereits die Motion Sommaruga als Postulat entgegengenommen; in der Folge nahm eine interdepartementale Expertengruppe, unter der Leitung des Bundesamtes für Gesundheit, zu dieser Problematik die Arbeit auf. Die Einführung einer Deklarationspflicht betreffend Strahlungswerte wie auch andere Vorsorgemassnahmen werden von dieser Gruppe geprüft.</p><p>Bei der Forderung nach Hinweisen auf eine mögliche Gesundheitsschädigung in der Handywerbung, oder anderen Vorsorgemassnahmen, ist zu beachten, dass keine Handelshemmnisse geschaffen werden dürfen. Anwendbar ist das seit dem 1. Juni 2002 in Kraft stehende Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, das u. a. den Marktzugang von Mobiltelefonen regelt. International nicht abgestimmte, nur von der Schweiz vorgeschriebene Warnhinweise oder Vorsorgemassnahmen könnten eine im Sinne des Abkommens unzulässige Behinderung des Marktzuganges darstellen.</p><p>Da bereits eine Expertengruppe eingesetzt wurde, welche sich dieser Problematik annimmt, ist es angezeigt, auch diese Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Vorschriften zu erlassen, dass auf allen Werbeträgern für Handys und für Angebote des mobilen Telefonierens gut sichtbare Warnhinweise zur möglichen Gesundheitsgefährdung durch das mobile Telefonieren angebracht werden müssen.</p><p>Immer mehr wissenschaftliche Studien und Expertenberichte warnen vor dem Mobiltelefongebrauch, insbesondere für Risikogruppen wie Kinder. So warnt der "Stewart-Bericht", den die britische Regierung in Auftrag gegeben hatte, vor dem Mobilfunkgebrauch durch Kinder ("should be descouraged"). Im Funkbereich warnt die Direction générale de la santé insbesondere Schwangere vor dem Tragen von Mobiltelefonen.</p><p>Damit diese Warnungen von den potenziellen Käuferinnen und Käufern zur Kenntnis genommen werden können, müssen diese auch öffentlich und bei jedem Werbeträger ersichtlich sein. Diese Warnhinweise entsprechen insbesondere dem Vorsorgeprinzip, das der schweizerischen Gesundheitspolitik zugrunde liegt.</p>
- Warnhinweise auf Handywerbung
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