Finanzpolitischer Spielraum für ein nachhaltiges Ausgabenwachstum

ShortId
02.3573
Id
20023573
Updated
10.04.2024 08:35
Language
de
Title
Finanzpolitischer Spielraum für ein nachhaltiges Ausgabenwachstum
AdditionalIndexing
24;Haushaltsvolumen;Finanzplanung;Sparmassnahme;Haushaltsplan;Haushaltspolitik;Haushaltsausgabe
1
  • L02K1102, Haushaltsplan
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L03K110801, Haushaltspolitik
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K11080104, Finanzplanung
  • L04K11080107, Haushaltsvolumen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gemäss Finanzleitbild stellt ein internationaler Spitzenplatz in Staats- und Fiskalquote ein strategisches Ziel des Bundesrates dar. Die neuesten Finanzplanzahlen zeigen, dass der Mechanismus der Schuldenbremse allein nicht hinreichend ist, um dieses Ziel zu erreichen. Für eine nachhaltige Stabilisierung bzw. längerfristige Senkung der Staatsquote ist eine Korrektur des überproportionalen Wachstums der Ausgaben erforderlich. Konkrete Grundlagen für die Erarbeitung möglicher ausgabenseitiger Entlastungsmassnahmen sind vorhanden, wie etwa Subventionsberichte oder in der Öffentlichkeit diskutierte Ausgabenkonzepte, die aufzeigen, wie die Ausgaben gesamthaft stabilisiert werden können. Durch ein Wachstum der Ausgaben entlang der Teuerung kann - bei entsprechendem Wirtschaftswachstum - das strategische finanzpolitische Ziel des Bundesrates erreicht werden. Damit wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um den Wohlstand der Schweiz auch in Zukunft zu sichern.</p><p>Sind zur Realisierung der Entlastungsmassnahmen Gesetzes- oder Verfassungsänderungen erforderlich, so legt sie der Bundesrat frühzeitig den zuständigen Finanzkommissionen vor. Damit ist sichergestellt, dass die entsprechenden Fachkommissionen angemessen eingebunden werden. Da übergeordnete finanzpolitische Restriktionen bloss den Rahmen für sachpolitische Entscheide abstecken, soll der Bundesrat auch über den Vorschlag bzw. Finanzplan hinaus weitergehende Entlastungsmassnahmen in allen Aufgabengebieten aufzeigen. Damit wird die Budgethoheit des Parlamentes wiederbelebt und bleibt eine Prioritätensetzung innerhalb des anvisierten Ausgabenzieles möglich.</p><p>Insbesondere sieht der Finanzierungsbeschluss zu AHV und IV zur Deckung der absehbaren Finanzierungslücke der Sozialwerke eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes vor. Damit ist ein weiterer, unverantwortbarer Anstieg der Staats- und Fiskalquoten - entgegen dem strategischen Ziel des Bundesrates gemäss Finanzleitbild - vorgesehen. Zudem ist ein weiterer unkompensierter Anstieg der Mehrwertsteuersätze auch aus der Sicht der Familienpolitik fragwürdig und wegen ihrem regressiven Charakter sozialpolitisch problematisch. Solidarität muss nicht zwangsläufig über eine zusätzliche Umverteilung mit einer neuen, einseitigen Steuererhöhung gelebt werden, sondern kann auch über Reduktionen bzw. eine Verzichtsplanung in weniger prioritär gewordenen staatlichen Aufgabengebieten und Leistungen erzielt werden. Wenn die unabwendbaren, durch die Demographie bedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen durch ausgabenseitige Kompensation aufgefangen werden, wird sowohl der Solidarität als auch finanzpolitischen Anliegen Rechnung getragen. Damit würde ein wirklicher Beitrag zu einer nachhaltigen Sicherung der Sozialwerke geleistet.</p>
  • <p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass bei der Erarbeitung von Voranschlag und Finanzplan die verfassungsmässigen Vorgaben der Schuldenbremse im Vordergrund stehen. Dabei geht es selbstverständlich nicht nur um die mechanistische Umsetzung der vorgegebenen Ausgabenplafonds, sondern auch darum, die Budgetqualität durch das Setzen von Prioritäten und Posterioritäten zu erhöhen und Spielräume für neue und prioritäre Aufgaben zu schaffen.</p><p>Die Schuldenbremse beruht auf einer mittelfristigen Stabilisierung der Staatsquote, dies allerdings unter der Annahme von unveränderten Steuern. Die Schuldenbremse ist im Prinzip staats- und steuerquotenneutral. Sie schliesst Änderungen der Steuersätze nicht aus. Steuererhöhungen führen zu einer steigenden Staatsquote, Steuersenkungen reduzieren sie.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Finanzleitbild vom 4. Oktober 1999 ausgeführt hat, gelten für ihn die Ziele betreffend einer Stabilisierung der Quoten unter Ausschluss von Mehrwertsteuererhöhungen zur Finanzierung der demographiebedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen. Ein kleinerer Teil des vorgesehenen IV-Mehrwertsteuerprozentes dient der Finanzierung von demographiebedingten Mehrausgaben der IV. Rund die Hälfte des Ertrages ist zudem für die Entschuldung der IV vorgesehen. Hier geht es nicht darum, in der Zukunft höhere Ausgaben zu ermöglichen, sondern eine Altlast zu begleichen. Anstatt die höheren Ausgaben direkt durch Einnahmen zu decken, wurde in der Vergangenheit der Weg über die Inkaufnahme einer Verschuldung der IV beschritten. Zwar wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Überweisung der Einnahmen an die IV ebenfalls zu einem Anstieg der Bundesstaatsquote führen, doch ist dieser Anstieg vor dem Hintergrund der vorangehenden Feststellungen zu relativieren.</p><p>Nach dem Willen des Motionärs soll sich die Wachstumsrate der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränken. Mit anderen Worten: Es sollen für die staatliche Aufgabenerfüllung real keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen. Mittelfristig, d. h. 2006, wären damit Einsparungen gegenüber dem aktuellen Finanzplan von jährlich wiederkehrend rund 7 Milliarden Franken erforderlich.</p><p>Die Umsetzung einer solchen Vorgabe ist nach Ansicht des Bundesrates weder vertretbar noch mehrheitsfähig, da solche Kürzungen die staatliche Aufgabenerfüllung in den Kernbereichen substanziell einschränken würden. Die Motion ist deutlich restriktiver als die gleichlautenden Vorstösse der FDP-, CVP- und SVP-Fraktionen (02.3442, 02.3443, 02.3444), welche eine Anbindung des Ausgabenwachstums an das nominelle Wirtschaftswachstum fordern.</p><p>Der Bundesrat befasst sich zurzeit aus mehreren Gründen mit einer finanzpolitischen Standortbestimmung. Erstens ist der Finanzplan 2004-2006 des Bundesrates aus den im Bericht vom 30. September 2002 dargelegten Gründen nicht schuldenbremsekonform. Zweitens geht es in dieser finanzpolitischen Standortbestimmung nicht nur darum, mit einer Überprüfung der Aufgaben und Ausgaben nur die zahlenmässige Übereinstimmung mit den Kriterien der Schuldenbremse herzustellen. Der Bundesrat will darüber hinaus mit zusätzlichen Entlastungen Handlungsspielräume für prioritäre Aufgaben schaffen. Drittens drängt sie sich im Anschluss an die Revision der wirtschaftlichen Eckwerte und Einnahmenschätzungen auf. Der Bundesrat wird die eidgenössischen Räte vor der Sommersession 2003 über das Ergebnis der Standortbestimmung und das weitere Vorgehen orientieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Voranschlag 2004 und Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt bleibt. Damit im Rahmen dieser übergeordneten finanzpolitischen Zielvorgabe das Parlament seine Budgethoheit besser wahrnehmen kann, soll der Bundesrat weitergehende ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen in allen Aufgabengebieten inklusive ihrer finanziellen Auswirkung aufzeigen. Der Bundesrat legt frühzeitig den Finanzkommissionen allfällige Gesetzes- oder Verfassungsänderungen vor, die für das Erfüllen dieser Vorgaben erforderlich sind.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen vorzulegen, die es erlauben, die absehbaren, unabwendbaren demographiebedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen durch ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen - auch in anderen Aufgabengebieten - aufzufangen, sodass eine allfällige weitere Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung der Sozialwerke mindestens steuerquotenneutral realisiert werden kann.</p>
  • Finanzpolitischer Spielraum für ein nachhaltiges Ausgabenwachstum
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20023579
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Finanzleitbild stellt ein internationaler Spitzenplatz in Staats- und Fiskalquote ein strategisches Ziel des Bundesrates dar. Die neuesten Finanzplanzahlen zeigen, dass der Mechanismus der Schuldenbremse allein nicht hinreichend ist, um dieses Ziel zu erreichen. Für eine nachhaltige Stabilisierung bzw. längerfristige Senkung der Staatsquote ist eine Korrektur des überproportionalen Wachstums der Ausgaben erforderlich. Konkrete Grundlagen für die Erarbeitung möglicher ausgabenseitiger Entlastungsmassnahmen sind vorhanden, wie etwa Subventionsberichte oder in der Öffentlichkeit diskutierte Ausgabenkonzepte, die aufzeigen, wie die Ausgaben gesamthaft stabilisiert werden können. Durch ein Wachstum der Ausgaben entlang der Teuerung kann - bei entsprechendem Wirtschaftswachstum - das strategische finanzpolitische Ziel des Bundesrates erreicht werden. Damit wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um den Wohlstand der Schweiz auch in Zukunft zu sichern.</p><p>Sind zur Realisierung der Entlastungsmassnahmen Gesetzes- oder Verfassungsänderungen erforderlich, so legt sie der Bundesrat frühzeitig den zuständigen Finanzkommissionen vor. Damit ist sichergestellt, dass die entsprechenden Fachkommissionen angemessen eingebunden werden. Da übergeordnete finanzpolitische Restriktionen bloss den Rahmen für sachpolitische Entscheide abstecken, soll der Bundesrat auch über den Vorschlag bzw. Finanzplan hinaus weitergehende Entlastungsmassnahmen in allen Aufgabengebieten aufzeigen. Damit wird die Budgethoheit des Parlamentes wiederbelebt und bleibt eine Prioritätensetzung innerhalb des anvisierten Ausgabenzieles möglich.</p><p>Insbesondere sieht der Finanzierungsbeschluss zu AHV und IV zur Deckung der absehbaren Finanzierungslücke der Sozialwerke eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes vor. Damit ist ein weiterer, unverantwortbarer Anstieg der Staats- und Fiskalquoten - entgegen dem strategischen Ziel des Bundesrates gemäss Finanzleitbild - vorgesehen. Zudem ist ein weiterer unkompensierter Anstieg der Mehrwertsteuersätze auch aus der Sicht der Familienpolitik fragwürdig und wegen ihrem regressiven Charakter sozialpolitisch problematisch. Solidarität muss nicht zwangsläufig über eine zusätzliche Umverteilung mit einer neuen, einseitigen Steuererhöhung gelebt werden, sondern kann auch über Reduktionen bzw. eine Verzichtsplanung in weniger prioritär gewordenen staatlichen Aufgabengebieten und Leistungen erzielt werden. Wenn die unabwendbaren, durch die Demographie bedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen durch ausgabenseitige Kompensation aufgefangen werden, wird sowohl der Solidarität als auch finanzpolitischen Anliegen Rechnung getragen. Damit würde ein wirklicher Beitrag zu einer nachhaltigen Sicherung der Sozialwerke geleistet.</p>
    • <p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass bei der Erarbeitung von Voranschlag und Finanzplan die verfassungsmässigen Vorgaben der Schuldenbremse im Vordergrund stehen. Dabei geht es selbstverständlich nicht nur um die mechanistische Umsetzung der vorgegebenen Ausgabenplafonds, sondern auch darum, die Budgetqualität durch das Setzen von Prioritäten und Posterioritäten zu erhöhen und Spielräume für neue und prioritäre Aufgaben zu schaffen.</p><p>Die Schuldenbremse beruht auf einer mittelfristigen Stabilisierung der Staatsquote, dies allerdings unter der Annahme von unveränderten Steuern. Die Schuldenbremse ist im Prinzip staats- und steuerquotenneutral. Sie schliesst Änderungen der Steuersätze nicht aus. Steuererhöhungen führen zu einer steigenden Staatsquote, Steuersenkungen reduzieren sie.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Finanzleitbild vom 4. Oktober 1999 ausgeführt hat, gelten für ihn die Ziele betreffend einer Stabilisierung der Quoten unter Ausschluss von Mehrwertsteuererhöhungen zur Finanzierung der demographiebedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen. Ein kleinerer Teil des vorgesehenen IV-Mehrwertsteuerprozentes dient der Finanzierung von demographiebedingten Mehrausgaben der IV. Rund die Hälfte des Ertrages ist zudem für die Entschuldung der IV vorgesehen. Hier geht es nicht darum, in der Zukunft höhere Ausgaben zu ermöglichen, sondern eine Altlast zu begleichen. Anstatt die höheren Ausgaben direkt durch Einnahmen zu decken, wurde in der Vergangenheit der Weg über die Inkaufnahme einer Verschuldung der IV beschritten. Zwar wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Überweisung der Einnahmen an die IV ebenfalls zu einem Anstieg der Bundesstaatsquote führen, doch ist dieser Anstieg vor dem Hintergrund der vorangehenden Feststellungen zu relativieren.</p><p>Nach dem Willen des Motionärs soll sich die Wachstumsrate der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränken. Mit anderen Worten: Es sollen für die staatliche Aufgabenerfüllung real keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen. Mittelfristig, d. h. 2006, wären damit Einsparungen gegenüber dem aktuellen Finanzplan von jährlich wiederkehrend rund 7 Milliarden Franken erforderlich.</p><p>Die Umsetzung einer solchen Vorgabe ist nach Ansicht des Bundesrates weder vertretbar noch mehrheitsfähig, da solche Kürzungen die staatliche Aufgabenerfüllung in den Kernbereichen substanziell einschränken würden. Die Motion ist deutlich restriktiver als die gleichlautenden Vorstösse der FDP-, CVP- und SVP-Fraktionen (02.3442, 02.3443, 02.3444), welche eine Anbindung des Ausgabenwachstums an das nominelle Wirtschaftswachstum fordern.</p><p>Der Bundesrat befasst sich zurzeit aus mehreren Gründen mit einer finanzpolitischen Standortbestimmung. Erstens ist der Finanzplan 2004-2006 des Bundesrates aus den im Bericht vom 30. September 2002 dargelegten Gründen nicht schuldenbremsekonform. Zweitens geht es in dieser finanzpolitischen Standortbestimmung nicht nur darum, mit einer Überprüfung der Aufgaben und Ausgaben nur die zahlenmässige Übereinstimmung mit den Kriterien der Schuldenbremse herzustellen. Der Bundesrat will darüber hinaus mit zusätzlichen Entlastungen Handlungsspielräume für prioritäre Aufgaben schaffen. Drittens drängt sie sich im Anschluss an die Revision der wirtschaftlichen Eckwerte und Einnahmenschätzungen auf. Der Bundesrat wird die eidgenössischen Räte vor der Sommersession 2003 über das Ergebnis der Standortbestimmung und das weitere Vorgehen orientieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Voranschlag 2004 und Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt bleibt. Damit im Rahmen dieser übergeordneten finanzpolitischen Zielvorgabe das Parlament seine Budgethoheit besser wahrnehmen kann, soll der Bundesrat weitergehende ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen in allen Aufgabengebieten inklusive ihrer finanziellen Auswirkung aufzeigen. Der Bundesrat legt frühzeitig den Finanzkommissionen allfällige Gesetzes- oder Verfassungsänderungen vor, die für das Erfüllen dieser Vorgaben erforderlich sind.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen vorzulegen, die es erlauben, die absehbaren, unabwendbaren demographiebedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen durch ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen - auch in anderen Aufgabengebieten - aufzufangen, sodass eine allfällige weitere Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung der Sozialwerke mindestens steuerquotenneutral realisiert werden kann.</p>
    • Finanzpolitischer Spielraum für ein nachhaltiges Ausgabenwachstum

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