Investitionshilfen für die Landwirtschaft
- ShortId
-
02.3580
- Id
-
20023580
- Updated
-
10.04.2024 14:16
- Language
-
de
- Title
-
Investitionshilfen für die Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;Kreditpolitik;Investitionsbeihilfe;Investitionskredite in der Landwirtschaft
- 1
-
- L05K0704010106, Investitionsbeihilfe
- L05K1401040205, Investitionskredite in der Landwirtschaft
- L03K110404, Kreditpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat erinnert daran, dass das neue Landwirtschaftsgesetz (LwG) auf 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist und eine Revision dieses Gesetzes in der Wintersession im Parlament behandelt wird (02.046, Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik, Agrarpolitik 2007, vom 29. Mai 2002; Erstrat ist der Ständerat). Eines der Ziele dieser Revision ist die Stärkung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit durch eine Erweiterung des Handlungsspielraumes für die Landwirtschaft.</p><p>Zu den einzelnen Forderungen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Entwicklung der Landwirtschaft ist in einigen Regionen durch ungünstige, zum Teil sogar schlechte Strukturen behindert. Die Verbesserung dieser Situation ist ein Ziel des 5. Titels des LwG. In Zukunft müssen gut ausgebildete Betriebsleiter längerfristig existenzfähige Betriebe bewirtschaften. Insbesondere im Talgebiet ist es daher angezeigt, Betriebe zu unterstützen, die einen gewissen Ertrag gewährleisten und einen minimalen Arbeitskräftebedarf verlangen. Andernfalls ist die Gefahr gross, dass Bauten und Einrichtungen, die mit Investitionshilfen unterstützt wurden, schon nach wenigen Jahren nicht mehr benützt werden. Im Berggebiet sind zur Sicherung der Bewirtschaftung des Bodens oder einer genügenden Besiedlungsdichte Ausnahmen möglich (Art. 89 Abs. 2 LwG). Der Bundesrat sieht unter diesen Umständen keine Veranlassung, die im LwG vorgesehenen minimalen Voraussetzungen für einzelbetriebliche Massnahmen (Art. 89) und die Eintretenskriterien, wie sie in der Strukturverbesserungsverordnung (SVV; Art. 2-10) konkretisiert sind, weiter herabzusetzen.</p><p>2. Für die sofortige Unterstützung der geforderten Massnahme fehlen heute die gesetzlichen Grundlagen. Wie der Postulant selbst feststellte, hat der Bundesrat in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik vom 29. Mai 2002 in der Ergänzung von Artikel 106 LwG Unterstützungsmöglichkeiten für Massnahmen zur Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich vorgeschlagen. Sofern der Ergänzung zugestimmt wird, kann sie bereits ab 1. Januar 2004 umgesetzt werden, womit die Forderung des Postulanten erfüllt wird.</p><p>3. Jede grössere Investition - auch von Landwirten - bedarf einer gründlichen Abklärung bezüglich Zweckmässigkeit, Machbarkeit, Absatzmöglichkeiten, Finanzier- und Tragbarkeit usw. Mit der Ausarbeitung des für grössere Investitionen verlangten Betriebskonzeptes ist der Bauer gezwungen, die geplante Investition gründlich zu überdenken und sich für längerfristig rentable Investitionen zu entscheiden. Dadurch wird angestrebt, dass weder er noch seine Geldgeber (die Banken, der Bund und die Kantone) Geld bei kurzfristigen, nur scheinbar rentablen Investitionen verlieren und möglichst vermeiden, dass nach kurzer Zeit unbenützte Gebäude in der Landwirtschaftszone stehen. In mehr als der Hälfte der Kantone - diese tragen allfällige Verluste bei den Investitionskrediten - bestehen bereits Verlustdeckungsfonds, welche aber nur sehr selten beansprucht werden müssen, was auch auf die gewissenhafte Abklärung der Projekte zurückgeführt werden kann. Unter diesen Umständen ist es nicht angezeigt, Bundesmittel, die für Investitionen in der Landwirtschaft benötigt werden, in einem kaum beanspruchten Verlustdeckungsfonds zu blockieren.</p><p>4. Die maximale Rückzahlungsdauer für Investitionskredite beträgt gemäss Artikel 105 Absatz 3 LwG 20 Jahre. Insbesondere wegen den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen und wegen der unterschiedlichen Benutzungsdauer der verschiedenen Massnahmen wurden die Rückzahlungsfristen in Artikel 48 SVV je nach Massnahme abgestuft. Die meisten Kantone nutzen den geplanten Spielraum - z. B. für Ökonomiegebäude 12 bis 20 Jahre - aus, unter Berücksichtigung der gemäss der Buchhaltung und des Betriebsvoranschlages für die Rückzahlung zur Verfügung stehenden Mittel.</p>
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Hilfen für Landwirtschaftsbetriebe in Form von Investitionskrediten und Strukturverbesserungsbeiträgen deutlich auszubauen.</p><p>Für die Umsetzung der visionären Ideen der "Agrarpolitik 2007" braucht es immer flexiblere und dynamischere Landwirtschaftsbetriebe, die sich schnell den ständig wechselnden Marktbedingungen anpassen können.</p><p>Dieser Strukturwandel kann jedoch nur erfolgen, wenn die für die Investitionen benötigten Mittel zugesichert werden.</p><p>Aus diesen Gründen appelliere ich an die grosse Verantwortung des Bundes und ersuche insbesondere den Bundesrat, in folgenden Bereichen zu handeln:</p><p>1. Die Kriterien für die Gewährung von Investitionskrediten und Strukturverbesserungsbeiträgen sind heute so restriktiv, dass je nach Region fast die Hälfte der Gesuche abgelehnt wird. Der Kriterienkatalog muss erweitert und flexibilisiert werden, um eine Verbesserung der Situation zu erzielen.</p><p>2. Angesichts des Diversifizierungsdruckes in der Landwirtschaft müssen auch Nebentätigkeiten wie z. B. der Agrotourismus finanziell unterstützt werden. Solche Massnahmen werden in der Botschaft des Bundesrates zur neuen Agrarpolitik zwar ins Auge gefasst, müssen jetzt jedoch unverzüglich konkretisiert werden.</p><p>3. Wer heute ein Gesuch für die Gewährung einer Investitionshilfe stellt, muss über so viel Eigenkapital verfügen, dass dadurch vor allem junge Landwirtinnen und Landwirte oft ihren Unternehmungs- und Innovationsgeist verlieren. Wir setzen uns für eine Lockerung dieser Auflagen ein und ersuchen darum, innerhalb der Strukturen, die für die Vergabe von landwirtschaftlichen Investitionskrediten vorhanden sind, einen Risikofonds für jene Fälle zu schaffen, in denen gewisse Kredite nicht zurückbezahlt werden können.</p><p>4. Die Rückzahlungsfristen für Investitionskredite sind zu starr und oft zu kurz. Aufgrund dieser auferlegten Fristen müssen noch mehr Barmittel zur Verfügung stehen und sind viele Projekte nicht mehr durchführbar. Wir beauftragen den Bundesrat, dies wie erläutert zu ändern.</p>
- Investitionshilfen für die Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat erinnert daran, dass das neue Landwirtschaftsgesetz (LwG) auf 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist und eine Revision dieses Gesetzes in der Wintersession im Parlament behandelt wird (02.046, Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik, Agrarpolitik 2007, vom 29. Mai 2002; Erstrat ist der Ständerat). Eines der Ziele dieser Revision ist die Stärkung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit durch eine Erweiterung des Handlungsspielraumes für die Landwirtschaft.</p><p>Zu den einzelnen Forderungen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Entwicklung der Landwirtschaft ist in einigen Regionen durch ungünstige, zum Teil sogar schlechte Strukturen behindert. Die Verbesserung dieser Situation ist ein Ziel des 5. Titels des LwG. In Zukunft müssen gut ausgebildete Betriebsleiter längerfristig existenzfähige Betriebe bewirtschaften. Insbesondere im Talgebiet ist es daher angezeigt, Betriebe zu unterstützen, die einen gewissen Ertrag gewährleisten und einen minimalen Arbeitskräftebedarf verlangen. Andernfalls ist die Gefahr gross, dass Bauten und Einrichtungen, die mit Investitionshilfen unterstützt wurden, schon nach wenigen Jahren nicht mehr benützt werden. Im Berggebiet sind zur Sicherung der Bewirtschaftung des Bodens oder einer genügenden Besiedlungsdichte Ausnahmen möglich (Art. 89 Abs. 2 LwG). Der Bundesrat sieht unter diesen Umständen keine Veranlassung, die im LwG vorgesehenen minimalen Voraussetzungen für einzelbetriebliche Massnahmen (Art. 89) und die Eintretenskriterien, wie sie in der Strukturverbesserungsverordnung (SVV; Art. 2-10) konkretisiert sind, weiter herabzusetzen.</p><p>2. Für die sofortige Unterstützung der geforderten Massnahme fehlen heute die gesetzlichen Grundlagen. Wie der Postulant selbst feststellte, hat der Bundesrat in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik vom 29. Mai 2002 in der Ergänzung von Artikel 106 LwG Unterstützungsmöglichkeiten für Massnahmen zur Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich vorgeschlagen. Sofern der Ergänzung zugestimmt wird, kann sie bereits ab 1. Januar 2004 umgesetzt werden, womit die Forderung des Postulanten erfüllt wird.</p><p>3. Jede grössere Investition - auch von Landwirten - bedarf einer gründlichen Abklärung bezüglich Zweckmässigkeit, Machbarkeit, Absatzmöglichkeiten, Finanzier- und Tragbarkeit usw. Mit der Ausarbeitung des für grössere Investitionen verlangten Betriebskonzeptes ist der Bauer gezwungen, die geplante Investition gründlich zu überdenken und sich für längerfristig rentable Investitionen zu entscheiden. Dadurch wird angestrebt, dass weder er noch seine Geldgeber (die Banken, der Bund und die Kantone) Geld bei kurzfristigen, nur scheinbar rentablen Investitionen verlieren und möglichst vermeiden, dass nach kurzer Zeit unbenützte Gebäude in der Landwirtschaftszone stehen. In mehr als der Hälfte der Kantone - diese tragen allfällige Verluste bei den Investitionskrediten - bestehen bereits Verlustdeckungsfonds, welche aber nur sehr selten beansprucht werden müssen, was auch auf die gewissenhafte Abklärung der Projekte zurückgeführt werden kann. Unter diesen Umständen ist es nicht angezeigt, Bundesmittel, die für Investitionen in der Landwirtschaft benötigt werden, in einem kaum beanspruchten Verlustdeckungsfonds zu blockieren.</p><p>4. Die maximale Rückzahlungsdauer für Investitionskredite beträgt gemäss Artikel 105 Absatz 3 LwG 20 Jahre. Insbesondere wegen den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen und wegen der unterschiedlichen Benutzungsdauer der verschiedenen Massnahmen wurden die Rückzahlungsfristen in Artikel 48 SVV je nach Massnahme abgestuft. Die meisten Kantone nutzen den geplanten Spielraum - z. B. für Ökonomiegebäude 12 bis 20 Jahre - aus, unter Berücksichtigung der gemäss der Buchhaltung und des Betriebsvoranschlages für die Rückzahlung zur Verfügung stehenden Mittel.</p>
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Hilfen für Landwirtschaftsbetriebe in Form von Investitionskrediten und Strukturverbesserungsbeiträgen deutlich auszubauen.</p><p>Für die Umsetzung der visionären Ideen der "Agrarpolitik 2007" braucht es immer flexiblere und dynamischere Landwirtschaftsbetriebe, die sich schnell den ständig wechselnden Marktbedingungen anpassen können.</p><p>Dieser Strukturwandel kann jedoch nur erfolgen, wenn die für die Investitionen benötigten Mittel zugesichert werden.</p><p>Aus diesen Gründen appelliere ich an die grosse Verantwortung des Bundes und ersuche insbesondere den Bundesrat, in folgenden Bereichen zu handeln:</p><p>1. Die Kriterien für die Gewährung von Investitionskrediten und Strukturverbesserungsbeiträgen sind heute so restriktiv, dass je nach Region fast die Hälfte der Gesuche abgelehnt wird. Der Kriterienkatalog muss erweitert und flexibilisiert werden, um eine Verbesserung der Situation zu erzielen.</p><p>2. Angesichts des Diversifizierungsdruckes in der Landwirtschaft müssen auch Nebentätigkeiten wie z. B. der Agrotourismus finanziell unterstützt werden. Solche Massnahmen werden in der Botschaft des Bundesrates zur neuen Agrarpolitik zwar ins Auge gefasst, müssen jetzt jedoch unverzüglich konkretisiert werden.</p><p>3. Wer heute ein Gesuch für die Gewährung einer Investitionshilfe stellt, muss über so viel Eigenkapital verfügen, dass dadurch vor allem junge Landwirtinnen und Landwirte oft ihren Unternehmungs- und Innovationsgeist verlieren. Wir setzen uns für eine Lockerung dieser Auflagen ein und ersuchen darum, innerhalb der Strukturen, die für die Vergabe von landwirtschaftlichen Investitionskrediten vorhanden sind, einen Risikofonds für jene Fälle zu schaffen, in denen gewisse Kredite nicht zurückbezahlt werden können.</p><p>4. Die Rückzahlungsfristen für Investitionskredite sind zu starr und oft zu kurz. Aufgrund dieser auferlegten Fristen müssen noch mehr Barmittel zur Verfügung stehen und sind viele Projekte nicht mehr durchführbar. Wir beauftragen den Bundesrat, dies wie erläutert zu ändern.</p>
- Investitionshilfen für die Landwirtschaft
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