Familienpolitik. Schwerpunkte und Prioritäten des Bundesrates
- ShortId
-
02.3588
- Id
-
20023588
- Updated
-
14.11.2025 07:15
- Language
-
de
- Title
-
Familienpolitik. Schwerpunkte und Prioritäten des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
28;Armut;Steuerabzug;Koordination;Familienpolitik;Alleinerziehende/r;kinderreiche Familie
- 1
-
- L04K01030304, Familienpolitik
- L04K01030307, kinderreiche Familie
- L04K01030303, Alleinerziehende/r
- L04K08020314, Koordination
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K01010203, Armut
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Gründung einer Familie ist für einen grossen Teil der Paare in der Schweiz mit einschneidenden finanziellen Einbussen verbunden. Für einen Teil der Familien sind Kinder zu einem Armutsrisiko geworden. Wegen den ansteigenden Scheidungsraten gibt es eine zunehmende Zahl von Alleinerziehenden, die mit schwerwiegenden finanziellen Sorgen zu kämpfen haben.</p><p>Im politischen Alltag wird viel von Kindern, Familien und Familienpolitik gesprochen. Es liegen die unterschiedlichsten Vorschläge zur Stützung von Familien vor, und das sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen und Gemeinden. Gerade aus diesem Grund droht ein Patt: Die vielen Vorschläge sind von den politischen Ebenen her unkoordiniert. Die Vorschläge sind losgelöst voneinander in Diskussion, und es ist keine Strategie zur Realisierung auch nur eines Bruchteils der Ansätze sichtbar.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Interpellantin, wonach die Familienpolitik von grosser Wichtigkeit ist und stetig und koordiniert weiterentwickelt werden sollte. Neben einer Verstärkung des Familienlastenausgleiches durch Familienzulagen und Steuererleichterungen und der Verbesserung des Mutterschaftsschutzes geht es vor allem darum, das Armutsrisiko von Familien zu vermindern. Die Familienpolitik ist eine ausgesprochene Querschnittaufgabe, bei welcher der Staat auf allen Ebenen, die privaten Organisationen und auch die Wirtschaft gefordert sind.</p><p>1. Der Bundesrat setzt die Prioritäten in erster Linie dort, wo ihm die Bundesverfassung die entsprechenden Kompetenzen einräumt: bei der Mutterschaftsversicherung, bei einer Bundesregelung im Bereich der Familienzulagen, im Steuerrecht, bei der Weiterentwicklung des Familienrechtes, beim zivil- und strafrechtlichen Kinderschutz und im Bildungsbereich. Darüber hinaus berücksichtigt er bei seiner gesamten Tätigkeit, soweit als möglich, die Anliegen und die besonderen Bedürfnisse der Familien.</p><p>2. An erster Stelle steht für den Bundesrat immer noch die Schaffung eines wirklichen Mutterschaftsurlaubs, bei dem es sich um eine sowohl familien- als auch gleichstellungspolitisch vorrangige Massnahme handelt. Der Bundesrat erachtet die geltende Regelung des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft als ungenügend und möchte, dass die heutigen Lücken möglichst rasch geschlossen werden.</p><p>Er hat deshalb sein eigenes Projekt (Revision des Obligationenrechtes) nach dem negativen Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zurückgestellt und stattdessen die Parlamentarische Initiative Triponez 01.426 unterstützt, welche den erwerbstätigen Müttern einen Anspruch auf ein Taggeld im Rahmen der Erwerbsersatzordnung einräumen möchte.</p><p>Von zentraler Bedeutung ist für den Bundesrat sodann die Reform der Familienbesteuerung, welche vor ihrem Abschluss steht (vgl. dazu die Antwort auf Frage 7). Bedeutsam ist ebenso das vom Parlament verabschiedete Gesetz über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung, welches voraussichtlich zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten wird. Dieses Gesetz wird wesentlich zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit beitragen. Schliesslich unterstützt der Bundesrat beim Familienlastenausgleich eine Bundesregelung der Familienzulagen, wie sie gegenwärtig im Parlament diskutiert wird. Damit sollen u. a. bestehende Lücken geschlossen werden.</p><p>3. Wie bei allen Vorlagen werden im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens auch bei den familienpolitisch relevanten Projekten die Meinungen der Kantone eingeholt und berücksichtigt. Die Stellungnahmen und Vorschläge der Konferenzen der kantonalen Sozial-, Erziehungs- oder Sanitätsdirektoren haben ebenfalls Einfluss auf die Weiterentwicklung der Familienpolitik auf Bundesebene. Die einzelnen Bundesstellen arbeiten zudem mit den Vereinigungen der Verantwortlichen der entsprechenden kantonalen Fachstellen zusammen. Diese Kontakte dienen der Unterstützung des Vollzugs von Bundesrecht in den Kantonen, dem gegenseitigen Informations- und Meinungsaustausch und der Koordination von Massnahmen auf den verschiedenen Ebenen.</p><p>Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) führt jedes Jahr eine Tagung durch, zu der Vertreterinnen und Vertreter aller Kantone, von Gemeinden und von Fachverbänden eingeladen sind. Damit besteht eine Plattform für den Gedankenaustausch und die Information in der Familienpolitik. Die EKFF, die Sozialdirektorenkonferenz, die Städte-Initiative "Ja zur sozialen Sicherheit", die Pro Juventute und die Pro Familia Schweiz haben sich zur "Perspektive Familienpolitik" zusammengeschlossen, welche mit gemeinsamen Vorschlägen für eine Verstärkung der Familienpolitik an die Öffentlichkeit tritt. Die Vernetzung und die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den übrigen Akteuren der Familienpolitik sind vorhanden.</p><p>4. Die Familienpolitik ist für den Bundesrat in erster Linie Politik für Familien mit Kindern. Familien verdienen Unterstützung und Anerkennung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Für das Aufwachsen der Kinder sollen möglichst günstige Bedingungen geschaffen werden. Entscheidend ist dabei auch, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert wird.</p><p>5. Sicher hat die Kinderzahl einen Einfluss darauf, wie viel Unterstützung eine Familie braucht. So sind die Kinder- bzw. Ausbildungszulagen und die Kinderabzüge im Steuerrecht direkt von der Kinderzahl abhängig. Zudem sind kinderreiche Familien vermehrt armutsgefährdet. Daneben gibt es aber noch andere Merkmale, die nach besonderen Massnahmen rufen, wie z. B. alleinerziehende oder erwerbslose Eltern, Familien aus anderen Kulturkreisen, Familien mit behinderten Mitgliedern usw. Die familienpolitischen Massnahmen müssen der Wirklichkeit und den Bedürfnissen der verschiedenen Familien und Familienformen Rechnung tragen.</p><p>6. Die Bekämpfung von Familienarmut ist in erster Linie die Aufgabe der Sozialpolitik der Kantone. Viele Kantone haben dafür in der Form von Bedarfsleistungen an Mütter oder Eltern besondere Instrumente geschaffen. Im Rahmen von zwei im Nationalrat eingereichten Parlamentarischen Initiativen (Fehr Jacqueline 00.436 und Meier-Schatz 00.437) wird die Einführung von solchen Leistungen auch auf Bundesebene geprüft. Neben der rein materiellen Hilfe ist es aber ebenso wichtig, dass den Familien Beratung und Begleitung angeboten wird und dass den Eltern qualitativ gute, bezahlbare Plätze in genügender Zahl für die Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen, damit sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich nötigenfalls weiterbilden können. </p><p>Das BSV wird im Frühjahr 2003 eine Tagung zur Armutsbekämpfung durchführen, wobei der Schwerpunkt beim Thema "Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen" liegen wird.</p><p>7. Die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung sieht bei der direkten Bundessteuer nicht nur für einkommensmässig gut gestellte Ehepaare, sondern für alle steuerpflichtigen Personen, insbesondere auch für Familien mit minderjährigen Kindern sowie Einelternfamilien, erhebliche Verbesserungen vor. In seiner Botschaft zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung (01.021) schlägt der Bundesrat vor, den Kinderabzug massiv zu erhöhen, um den Kinderkosten genügend Rechnung zu tragen und Familien mit minderjährigen oder in Ausbildung stehenden Kindern steuerlich vermehrt zu entlasten.</p><p>Die Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges soll der Tatsache Rechnung tragen, dass in immer mehr Familien beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Neben diesem Abzug sowie der Erhöhung des Kinderabzuges sind aber auch Entlastungen vorgesehen, von welchen alle Steuerpflichtigen profitieren können. So soll beispielsweise dem Existenzminimum der steuerpflichtigen Person bei der direkten Bundessteuer mit einem allgemeinen Abzug Rechnung getragen werden. Die Prämien der obligatorischen Krankenpflege- und Unfallversicherung aller Steuerpflichtigen sollen zudem vollumfänglich in Abzug gebracht werden können. </p><p>Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben diesen Vorschlägen grundsätzlich zugestimmt. Die genaue Höhe der kinderrelevanten Abzüge muss noch im Differenzbereinigungsverfahren zwischen den Räten festgesetzt werden. Die Reform wird dazu führen, dass bei der direkten Bundessteuer anstelle der bisher rund 17 Prozent von der Steuerpflicht ausgenommenen natürlichen Personen neu rund 35 Prozent freigestellt sein werden. Damit werden gerade auch Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen entlastet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Blick auf wichtige und notwendige Entscheide im Bereich der Familienpolitik stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wo setzt er die Prioritäten im Bereich der Familienpolitik?</p><p>2. Welche Vorschläge sollen aus seiner Sicht in erster Priorität umgesetzt werden?</p><p>3. Tauscht er sich über Fragen der Familienpolitik mit den Kantonen aus?</p><p>4. Welche Kriterien sind für ihn im Familienbereich entscheidend?</p><p>5. Geht es in erster Linie darum, allen Familien gemäss ihrer Kinderzahl eine Unterstützung zu gewähren?</p><p>6. Welche Lösungsansätze sieht er für die besonders benachteiligten Einelternfamilien oder armutsbetroffenen Familien?</p><p>7. Welchen Stellenwert sieht er für das Projekt der Familienbesteuerung, welches nachweislich nur dem Teil der einkommensmässig gut gestellten Familien eine Entlastung bringen würde?</p>
- Familienpolitik. Schwerpunkte und Prioritäten des Bundesrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Gründung einer Familie ist für einen grossen Teil der Paare in der Schweiz mit einschneidenden finanziellen Einbussen verbunden. Für einen Teil der Familien sind Kinder zu einem Armutsrisiko geworden. Wegen den ansteigenden Scheidungsraten gibt es eine zunehmende Zahl von Alleinerziehenden, die mit schwerwiegenden finanziellen Sorgen zu kämpfen haben.</p><p>Im politischen Alltag wird viel von Kindern, Familien und Familienpolitik gesprochen. Es liegen die unterschiedlichsten Vorschläge zur Stützung von Familien vor, und das sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen und Gemeinden. Gerade aus diesem Grund droht ein Patt: Die vielen Vorschläge sind von den politischen Ebenen her unkoordiniert. Die Vorschläge sind losgelöst voneinander in Diskussion, und es ist keine Strategie zur Realisierung auch nur eines Bruchteils der Ansätze sichtbar.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Interpellantin, wonach die Familienpolitik von grosser Wichtigkeit ist und stetig und koordiniert weiterentwickelt werden sollte. Neben einer Verstärkung des Familienlastenausgleiches durch Familienzulagen und Steuererleichterungen und der Verbesserung des Mutterschaftsschutzes geht es vor allem darum, das Armutsrisiko von Familien zu vermindern. Die Familienpolitik ist eine ausgesprochene Querschnittaufgabe, bei welcher der Staat auf allen Ebenen, die privaten Organisationen und auch die Wirtschaft gefordert sind.</p><p>1. Der Bundesrat setzt die Prioritäten in erster Linie dort, wo ihm die Bundesverfassung die entsprechenden Kompetenzen einräumt: bei der Mutterschaftsversicherung, bei einer Bundesregelung im Bereich der Familienzulagen, im Steuerrecht, bei der Weiterentwicklung des Familienrechtes, beim zivil- und strafrechtlichen Kinderschutz und im Bildungsbereich. Darüber hinaus berücksichtigt er bei seiner gesamten Tätigkeit, soweit als möglich, die Anliegen und die besonderen Bedürfnisse der Familien.</p><p>2. An erster Stelle steht für den Bundesrat immer noch die Schaffung eines wirklichen Mutterschaftsurlaubs, bei dem es sich um eine sowohl familien- als auch gleichstellungspolitisch vorrangige Massnahme handelt. Der Bundesrat erachtet die geltende Regelung des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft als ungenügend und möchte, dass die heutigen Lücken möglichst rasch geschlossen werden.</p><p>Er hat deshalb sein eigenes Projekt (Revision des Obligationenrechtes) nach dem negativen Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zurückgestellt und stattdessen die Parlamentarische Initiative Triponez 01.426 unterstützt, welche den erwerbstätigen Müttern einen Anspruch auf ein Taggeld im Rahmen der Erwerbsersatzordnung einräumen möchte.</p><p>Von zentraler Bedeutung ist für den Bundesrat sodann die Reform der Familienbesteuerung, welche vor ihrem Abschluss steht (vgl. dazu die Antwort auf Frage 7). Bedeutsam ist ebenso das vom Parlament verabschiedete Gesetz über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung, welches voraussichtlich zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten wird. Dieses Gesetz wird wesentlich zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit beitragen. Schliesslich unterstützt der Bundesrat beim Familienlastenausgleich eine Bundesregelung der Familienzulagen, wie sie gegenwärtig im Parlament diskutiert wird. Damit sollen u. a. bestehende Lücken geschlossen werden.</p><p>3. Wie bei allen Vorlagen werden im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens auch bei den familienpolitisch relevanten Projekten die Meinungen der Kantone eingeholt und berücksichtigt. Die Stellungnahmen und Vorschläge der Konferenzen der kantonalen Sozial-, Erziehungs- oder Sanitätsdirektoren haben ebenfalls Einfluss auf die Weiterentwicklung der Familienpolitik auf Bundesebene. Die einzelnen Bundesstellen arbeiten zudem mit den Vereinigungen der Verantwortlichen der entsprechenden kantonalen Fachstellen zusammen. Diese Kontakte dienen der Unterstützung des Vollzugs von Bundesrecht in den Kantonen, dem gegenseitigen Informations- und Meinungsaustausch und der Koordination von Massnahmen auf den verschiedenen Ebenen.</p><p>Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) führt jedes Jahr eine Tagung durch, zu der Vertreterinnen und Vertreter aller Kantone, von Gemeinden und von Fachverbänden eingeladen sind. Damit besteht eine Plattform für den Gedankenaustausch und die Information in der Familienpolitik. Die EKFF, die Sozialdirektorenkonferenz, die Städte-Initiative "Ja zur sozialen Sicherheit", die Pro Juventute und die Pro Familia Schweiz haben sich zur "Perspektive Familienpolitik" zusammengeschlossen, welche mit gemeinsamen Vorschlägen für eine Verstärkung der Familienpolitik an die Öffentlichkeit tritt. Die Vernetzung und die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den übrigen Akteuren der Familienpolitik sind vorhanden.</p><p>4. Die Familienpolitik ist für den Bundesrat in erster Linie Politik für Familien mit Kindern. Familien verdienen Unterstützung und Anerkennung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Für das Aufwachsen der Kinder sollen möglichst günstige Bedingungen geschaffen werden. Entscheidend ist dabei auch, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert wird.</p><p>5. Sicher hat die Kinderzahl einen Einfluss darauf, wie viel Unterstützung eine Familie braucht. So sind die Kinder- bzw. Ausbildungszulagen und die Kinderabzüge im Steuerrecht direkt von der Kinderzahl abhängig. Zudem sind kinderreiche Familien vermehrt armutsgefährdet. Daneben gibt es aber noch andere Merkmale, die nach besonderen Massnahmen rufen, wie z. B. alleinerziehende oder erwerbslose Eltern, Familien aus anderen Kulturkreisen, Familien mit behinderten Mitgliedern usw. Die familienpolitischen Massnahmen müssen der Wirklichkeit und den Bedürfnissen der verschiedenen Familien und Familienformen Rechnung tragen.</p><p>6. Die Bekämpfung von Familienarmut ist in erster Linie die Aufgabe der Sozialpolitik der Kantone. Viele Kantone haben dafür in der Form von Bedarfsleistungen an Mütter oder Eltern besondere Instrumente geschaffen. Im Rahmen von zwei im Nationalrat eingereichten Parlamentarischen Initiativen (Fehr Jacqueline 00.436 und Meier-Schatz 00.437) wird die Einführung von solchen Leistungen auch auf Bundesebene geprüft. Neben der rein materiellen Hilfe ist es aber ebenso wichtig, dass den Familien Beratung und Begleitung angeboten wird und dass den Eltern qualitativ gute, bezahlbare Plätze in genügender Zahl für die Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen, damit sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich nötigenfalls weiterbilden können. </p><p>Das BSV wird im Frühjahr 2003 eine Tagung zur Armutsbekämpfung durchführen, wobei der Schwerpunkt beim Thema "Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen" liegen wird.</p><p>7. Die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung sieht bei der direkten Bundessteuer nicht nur für einkommensmässig gut gestellte Ehepaare, sondern für alle steuerpflichtigen Personen, insbesondere auch für Familien mit minderjährigen Kindern sowie Einelternfamilien, erhebliche Verbesserungen vor. In seiner Botschaft zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung (01.021) schlägt der Bundesrat vor, den Kinderabzug massiv zu erhöhen, um den Kinderkosten genügend Rechnung zu tragen und Familien mit minderjährigen oder in Ausbildung stehenden Kindern steuerlich vermehrt zu entlasten.</p><p>Die Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges soll der Tatsache Rechnung tragen, dass in immer mehr Familien beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Neben diesem Abzug sowie der Erhöhung des Kinderabzuges sind aber auch Entlastungen vorgesehen, von welchen alle Steuerpflichtigen profitieren können. So soll beispielsweise dem Existenzminimum der steuerpflichtigen Person bei der direkten Bundessteuer mit einem allgemeinen Abzug Rechnung getragen werden. Die Prämien der obligatorischen Krankenpflege- und Unfallversicherung aller Steuerpflichtigen sollen zudem vollumfänglich in Abzug gebracht werden können. </p><p>Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben diesen Vorschlägen grundsätzlich zugestimmt. Die genaue Höhe der kinderrelevanten Abzüge muss noch im Differenzbereinigungsverfahren zwischen den Räten festgesetzt werden. Die Reform wird dazu führen, dass bei der direkten Bundessteuer anstelle der bisher rund 17 Prozent von der Steuerpflicht ausgenommenen natürlichen Personen neu rund 35 Prozent freigestellt sein werden. Damit werden gerade auch Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen entlastet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Blick auf wichtige und notwendige Entscheide im Bereich der Familienpolitik stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wo setzt er die Prioritäten im Bereich der Familienpolitik?</p><p>2. Welche Vorschläge sollen aus seiner Sicht in erster Priorität umgesetzt werden?</p><p>3. Tauscht er sich über Fragen der Familienpolitik mit den Kantonen aus?</p><p>4. Welche Kriterien sind für ihn im Familienbereich entscheidend?</p><p>5. Geht es in erster Linie darum, allen Familien gemäss ihrer Kinderzahl eine Unterstützung zu gewähren?</p><p>6. Welche Lösungsansätze sieht er für die besonders benachteiligten Einelternfamilien oder armutsbetroffenen Familien?</p><p>7. Welchen Stellenwert sieht er für das Projekt der Familienbesteuerung, welches nachweislich nur dem Teil der einkommensmässig gut gestellten Familien eine Entlastung bringen würde?</p>
- Familienpolitik. Schwerpunkte und Prioritäten des Bundesrates
Back to List