Verarbeitung von Gefahrenmeldungen im EDA
- ShortId
-
02.3596
- Id
-
20023596
- Updated
-
10.04.2024 08:41
- Language
-
de
- Title
-
Verarbeitung von Gefahrenmeldungen im EDA
- AdditionalIndexing
-
04;Korrespondenz;nachrichtenlose Vermögen;Archiv;diplomatischer Dienst;Informationsverbreitung;Zweiter Weltkrieg;EDA;USA
- 1
-
- L03K080409, EDA
- L06K100201020105, diplomatischer Dienst
- L04K12040101, Archiv
- L03K020221, Korrespondenz
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L05K1104020501, nachrichtenlose Vermögen
- L04K03050305, USA
- L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Am 3. Oktober 2002 veröffentlichte die "NZZ" einen Artikel mit der Überschrift "Das Geheimnis der verschwundenen Akten" über die angeblich verschwundenen Depeschen von alt Botschafter C. Jagmetti. Die Information, wonach 11 der 23 Depeschen von alt Botschafter Jagmetti "entfernt" worden sind, ist nicht korrekt. Die besagten 23 Schreiben vom 3. August 1995 bis 15. Oktober 1996 sind sowohl in der Zentrale als auch in der Botschaft in Washington aktenkundig.</p><p>Die Aktenablage im EDA erfolgt insbesondere gemäss dem Bundesgesetz über Archivierung vom 26. Juni 1998 den Weisungen des EDI über die Aktenführung in der Bundesverwaltung vom 13. Juli 1999, den EDA-Organisationsvorschriften vom 1. Juli 1997, den EDA-Weisungen 530 und 532, den Registraturplänen in der Zentrale und diversen Rundschreiben in dieser Angelegenheit.</p><p>In der Zentrale bestehen (exklusive der Deza) fünf Registraturen. Mittels eines Informatikprogramms ist jederzeit ersichtlich, wo eine Akte angelegt ist. Die Aktenbereinigung an der Zentrale wie im Ausland erfolgt aufgrund der mit dem Bundesarchiv abgestimmten Kassationsliste. Ohne Zustimmung des Bundesarchives dürfen keine Akten vernichtet werden.</p><p>Die Ausleihe von Akten an Sachbearbeiter erfolgt gemäss den entsprechenden Weisungen, indem das Dossier mit einem so genannten "Rückweiser" ausgetauscht wird. Der Rückweiser bleibt an der Stelle des Dossiers in der Ablage, Ausleihdatum und Name des Ausleihers sind auf ihm notiert. Damit die Vollständigkeit des Dossiers erhalten bleibt, dürfen nur ganze Dossiers an Sachbearbeiter abgegeben werden. Die Entnahme einzelner Schriftstücke ist nicht gestattet.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Aktenführung insbesondere des EDA periodisch durch das Bundesarchiv überprüft wird. Die letzte Inspektion im EDA fand am 11. April 2000 statt. Dem Departement wurde ein "überaus guter Eindruck der Registraturen" attestiert.</p><p>Auch die Geschäftsprüfungskommission, welche die Behauptungen der Medien betreffend den Verdacht des Verschwindens gewisser Dokumente aus den Archiven des EDA überprüft hat, konnte feststellen, dass die 23 Depeschen im EDA korrekt archiviert worden sind und der Verdacht gegenüber dem Departement gegenstandslos ist. In ihrer Pressemitteilung vom 18. November 2002 hält sie weiter fest, dass das EDA die Depeschen übrigens sehr rasch aufgefunden und der Kommission vollständig übermittelt habe.</p><p>Der Bundesrat hat namentlich im Zusammenhang mit dem Problem der nachrichtenlosen Vermögen wiederholt zur Frage der Früherkennung allfälliger Gefahrenmeldungen Stellung genommen (Einfache Anfrage Gross Andreas, 97.1034, Analyse der Genes der Krise und Frage nach Reformen; Dringliche Interpellation der CVP, 97.3041, Schaffung eines Krisenmanagement-Organes; Motion Schmid Samuel, 97.3619, Koordination und zentrale Leitung der Nachrichtendienste; Interpellation Reimann Maximilian, 97.3200, Fall Jagmetti und Washingtoner Abkommen).</p><p>Der Bundesrat erachtet die heute bestehenden Strukturen für die Behandlung eingehender "Gefahrenmeldungen" für genügend. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass es keine organisatorischen Massnahmen gibt, welche die Verhinderung von Krisen garantieren könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Den Tagebüchern von Herrn Botschafter Carlo Jagmetti betreffend die Jahre 1995-1997 sind interessante Tatsachen zu entnehmen, die jedoch einige Bedenken erwecken.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist es richtig, dass in den Archiven des EDA von 23 durch den damaligen Botschafter in den USA im Zeitraum zwischen 3. August 1995 bis 15. Oktober 1996 gesendeten Depeschen nur noch deren 12 vorhanden sind?</p><p>2. Wie ist das Verschwinden der übrigen Dokumente zu erklären?</p><p>3. Muss das System der Bearbeitung und Archivierung eingehender Meldungen beim EDA grundsätzlich überdacht werden?</p><p>4. Wie ist sicherzustellen, dass in Zukunft eingehende "Gefahrenmeldungen" beachtet, bearbeitet und an die massgeblichen Stellen weitergeleitet werden?</p>
- Verarbeitung von Gefahrenmeldungen im EDA
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 3. Oktober 2002 veröffentlichte die "NZZ" einen Artikel mit der Überschrift "Das Geheimnis der verschwundenen Akten" über die angeblich verschwundenen Depeschen von alt Botschafter C. Jagmetti. Die Information, wonach 11 der 23 Depeschen von alt Botschafter Jagmetti "entfernt" worden sind, ist nicht korrekt. Die besagten 23 Schreiben vom 3. August 1995 bis 15. Oktober 1996 sind sowohl in der Zentrale als auch in der Botschaft in Washington aktenkundig.</p><p>Die Aktenablage im EDA erfolgt insbesondere gemäss dem Bundesgesetz über Archivierung vom 26. Juni 1998 den Weisungen des EDI über die Aktenführung in der Bundesverwaltung vom 13. Juli 1999, den EDA-Organisationsvorschriften vom 1. Juli 1997, den EDA-Weisungen 530 und 532, den Registraturplänen in der Zentrale und diversen Rundschreiben in dieser Angelegenheit.</p><p>In der Zentrale bestehen (exklusive der Deza) fünf Registraturen. Mittels eines Informatikprogramms ist jederzeit ersichtlich, wo eine Akte angelegt ist. Die Aktenbereinigung an der Zentrale wie im Ausland erfolgt aufgrund der mit dem Bundesarchiv abgestimmten Kassationsliste. Ohne Zustimmung des Bundesarchives dürfen keine Akten vernichtet werden.</p><p>Die Ausleihe von Akten an Sachbearbeiter erfolgt gemäss den entsprechenden Weisungen, indem das Dossier mit einem so genannten "Rückweiser" ausgetauscht wird. Der Rückweiser bleibt an der Stelle des Dossiers in der Ablage, Ausleihdatum und Name des Ausleihers sind auf ihm notiert. Damit die Vollständigkeit des Dossiers erhalten bleibt, dürfen nur ganze Dossiers an Sachbearbeiter abgegeben werden. Die Entnahme einzelner Schriftstücke ist nicht gestattet.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Aktenführung insbesondere des EDA periodisch durch das Bundesarchiv überprüft wird. Die letzte Inspektion im EDA fand am 11. April 2000 statt. Dem Departement wurde ein "überaus guter Eindruck der Registraturen" attestiert.</p><p>Auch die Geschäftsprüfungskommission, welche die Behauptungen der Medien betreffend den Verdacht des Verschwindens gewisser Dokumente aus den Archiven des EDA überprüft hat, konnte feststellen, dass die 23 Depeschen im EDA korrekt archiviert worden sind und der Verdacht gegenüber dem Departement gegenstandslos ist. In ihrer Pressemitteilung vom 18. November 2002 hält sie weiter fest, dass das EDA die Depeschen übrigens sehr rasch aufgefunden und der Kommission vollständig übermittelt habe.</p><p>Der Bundesrat hat namentlich im Zusammenhang mit dem Problem der nachrichtenlosen Vermögen wiederholt zur Frage der Früherkennung allfälliger Gefahrenmeldungen Stellung genommen (Einfache Anfrage Gross Andreas, 97.1034, Analyse der Genes der Krise und Frage nach Reformen; Dringliche Interpellation der CVP, 97.3041, Schaffung eines Krisenmanagement-Organes; Motion Schmid Samuel, 97.3619, Koordination und zentrale Leitung der Nachrichtendienste; Interpellation Reimann Maximilian, 97.3200, Fall Jagmetti und Washingtoner Abkommen).</p><p>Der Bundesrat erachtet die heute bestehenden Strukturen für die Behandlung eingehender "Gefahrenmeldungen" für genügend. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass es keine organisatorischen Massnahmen gibt, welche die Verhinderung von Krisen garantieren könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Den Tagebüchern von Herrn Botschafter Carlo Jagmetti betreffend die Jahre 1995-1997 sind interessante Tatsachen zu entnehmen, die jedoch einige Bedenken erwecken.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist es richtig, dass in den Archiven des EDA von 23 durch den damaligen Botschafter in den USA im Zeitraum zwischen 3. August 1995 bis 15. Oktober 1996 gesendeten Depeschen nur noch deren 12 vorhanden sind?</p><p>2. Wie ist das Verschwinden der übrigen Dokumente zu erklären?</p><p>3. Muss das System der Bearbeitung und Archivierung eingehender Meldungen beim EDA grundsätzlich überdacht werden?</p><p>4. Wie ist sicherzustellen, dass in Zukunft eingehende "Gefahrenmeldungen" beachtet, bearbeitet und an die massgeblichen Stellen weitergeleitet werden?</p>
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