Erneuerbare Energien. Zukünftige Strategie und Aufwendungen

ShortId
02.3600
Id
20023600
Updated
10.04.2024 08:44
Language
de
Title
Erneuerbare Energien. Zukünftige Strategie und Aufwendungen
AdditionalIndexing
66;ökologische Forschung;Energieforschung;Energietechnologie;Subvention;erneuerbare Energie
1
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L04K17010108, Energieforschung
  • L04K06010306, ökologische Forschung
  • L04K17010202, Energietechnologie
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Förderung der erneuerbaren Energien wird kontinuierlich fortgesetzt: mit etwa gleichbleibenden Mitteln wie bereits unter dem Programm "Energie 2000" nun auch im Programm Energie Schweiz. Allerdings werden nicht wie bis Ende 2001 weiterhin Bundesfinanzbeiträge an Anlagen möglich. Diese Mittel sind gemäss Energiegesetz den Kantonen als Globalbeiträge für deren eigene Programme zur Verfügung zu stellen. Damit stehen den Bundesprogrammen jährlich (Zahlen Budget 2002) noch gegen 8,5 Millionen Franken für die verschiedenen indirekten Fördermassnahmen ("Marketing") der erneuerbaren Energien zur Verfügung. Hinzu kommen rund 7,5 Millionen Franken für Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie 9,5 Millionen für Forschungsvorhaben.</p><p>Neue Massnahmen sind angesichts gleichbleibender Budgets kaum denkbar und sinnvoll. Die zu Beginn von Energie Schweiz erarbeitete Strategie ist unverändert umzusetzen. Das erfolgt mit bewährten Strukturen: Den in der Agentur für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (AEE) zusammengeschlossenen Netzwerken: Swissolar, Holzenergie Schweiz, Biomass Energie, Fördergemeinschaft Wärmepumpen, Schweizerische Vereinigung für Geothermie, Suisse Eole, Interessengemeinschaft Schweizerischer Besitzer von Kleinwasserkraftwerken.</p><p>Diese privatwirtschaftlichen Partnerorganisationen von Energie Schweiz betreiben, mit massgeblicher finanzieller Unterstützung durch den Bund, systematisch Information, Beratung, Qualitätssicherung (inklusive Aus- und Weiterbildung) in den entsprechenden Technologiebereichen. Die AEE ihrerseits unterstützt deren Bestrebungen durch Dachmarketingaktionen. Sie arbeitet auch an der Verbesserung der Rahmenbedingungen, u. a. durch Mithilfe bei den kantonalen Bestrebungen zur Harmonisierung der Förderkriterien.</p><p>Eigentliche Lenkungsabgaben zugunsten der erneuerbaren Energien werden gegenwärtig im Rahmen der Kernenergiegesetzdebatten diskutiert. Andere Möglichkeiten zeichnen sich keine ab. Lenkungswirkung könnte hingegen eine erhebliche CO2-Abgabe haben: So würden die Wettbewerbsnachteile für die erneuerbaren Energien mindestens gelindert. </p><p>Mit der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes entfällt eine Reihe von Fördermassnahmen für die Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien. Zurzeit führt das Bundesamt für Energie mit interessierten Kreisen Gespräche durch über den Handlungsbedarf und die Möglichkeiten zur Gestaltung der Elektrizitätswirtschaftsordnung nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes. Die Diskussion wird zeigen, ob und wie in diesem Zusammenhang auch die Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien, entsprechend den energiepolitischen Zielen verstärkt werden kann.</p><p>Weiterhin gültig ist dagegen die auf das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (Art. 7) abgestützte Regelung, wonach unabhängige Produzenten, die erneuerbare Energien in bestimmten Kategorien von Anlagen nutzen, ihren Überschussstrom zu durchschnittlich 15 Rappen pro Kilowattstunde entschädigt erhalten.</p><p>Der Bund verfügt über keine Rechtsgrundlage zur Schaffung einer nationalen Netzgesellschaft. Im Rahmen des Elektrizitätsmarktgesetzes war vorgesehen, dass die zu schaffende schweizerische Netzgesellschaft u. a. auch die Finanzierung der Gratisdurchleitung und der Mehrkosten der Einspeiseentschädigungen bei den lokalen Elektrizitätsunternehmen sicherstellt. Aufgrund des bestehenden Energiegesetzes (Art. 7 Abs. 7) haben die Kantone weiterhin die Kompetenz, Ausgleichsfonds zugunsten der Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung zu errichten, welche überproportional Elektrizität von unabhängigen Produzenten übernehmen müssen. Der Fonds wäre von allen Unternehmen zu speisen, welche im betreffenden Kanton Elektrizität produzieren, übertragen oder verteilen. Bisher wurden in den Kantonen keine solchen Fonds eingerichtet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach der Ablehnung von Abstimmungsvorlagen mit Massnahmen zugunsten erneuerbarer Energien an den Abstimmungssonntagen im September 2000 und September 2002 stellten sich Fragen, wie der Bund in Zukunft Forschung und Unterstützungsbeiträge für erneuerbare Energien leisten kann und neu realisieren will. Dies umso mehr, als seit 2001 die Bundessubventionen anders geregelt sind als vorher bzw. die Bundesbeiträge für erneuerbare Energien weiter zurückgegangen sind.</p><p>Bei der Neuregelung über die Zuständigkeit der Kantone besteht heute ein Mangel betreffend Harmonisierung der jeweiligen Bedingungen und Vorschriften seitens der Kantone. Dies u. a. in der Annahme, dass über das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) weitere Massnahmen und Beiträge möglich werden. Zwar sind im Entwurf zum "Atomgesetz" Beiträge an erneuerbare Energien vorgesehen, indessen ist dieses Gesetz noch nicht in Kraft.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, eine Zusammenstellung gemäss folgenden Fragen zu unterbreiten:</p><p>- Mit welchen Massnahmen wird er in den nächsten drei Jahren die erneuerbaren Energien strukturell fördern können und in welcher finanziellen Höhe?</p><p>- Welches ist die zukünftige Strategie zur Förderung der erneuerbaren Energie (Forschungs- und Unterstützungsbeiträge sowie allfällige Lenkungsabgaben für die verschiedenen Energien - aufgelistet von Atomenergie bis zu erneuerbaren Energien)?</p><p>- Beabsichtigt er nach Ablehnung des EMG eine andere, die erneuerbare Energie fördernde Einspeiseregelung im Energiegesetz einzuführen bzw. vorzuschlagen (ähnlich dem Beispiel Deutschlands)?</p><p>- Sind neue nationale Netzgesellschaften vorgesehen und wie?</p><p>- Beabsichtigt er bei der neuen Praxis von Beiträgen an die Kantone Harmonisierungsregelungen zugunsten der Produzenten einzuführen?</p>
  • Erneuerbare Energien. Zukünftige Strategie und Aufwendungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Förderung der erneuerbaren Energien wird kontinuierlich fortgesetzt: mit etwa gleichbleibenden Mitteln wie bereits unter dem Programm "Energie 2000" nun auch im Programm Energie Schweiz. Allerdings werden nicht wie bis Ende 2001 weiterhin Bundesfinanzbeiträge an Anlagen möglich. Diese Mittel sind gemäss Energiegesetz den Kantonen als Globalbeiträge für deren eigene Programme zur Verfügung zu stellen. Damit stehen den Bundesprogrammen jährlich (Zahlen Budget 2002) noch gegen 8,5 Millionen Franken für die verschiedenen indirekten Fördermassnahmen ("Marketing") der erneuerbaren Energien zur Verfügung. Hinzu kommen rund 7,5 Millionen Franken für Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie 9,5 Millionen für Forschungsvorhaben.</p><p>Neue Massnahmen sind angesichts gleichbleibender Budgets kaum denkbar und sinnvoll. Die zu Beginn von Energie Schweiz erarbeitete Strategie ist unverändert umzusetzen. Das erfolgt mit bewährten Strukturen: Den in der Agentur für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (AEE) zusammengeschlossenen Netzwerken: Swissolar, Holzenergie Schweiz, Biomass Energie, Fördergemeinschaft Wärmepumpen, Schweizerische Vereinigung für Geothermie, Suisse Eole, Interessengemeinschaft Schweizerischer Besitzer von Kleinwasserkraftwerken.</p><p>Diese privatwirtschaftlichen Partnerorganisationen von Energie Schweiz betreiben, mit massgeblicher finanzieller Unterstützung durch den Bund, systematisch Information, Beratung, Qualitätssicherung (inklusive Aus- und Weiterbildung) in den entsprechenden Technologiebereichen. Die AEE ihrerseits unterstützt deren Bestrebungen durch Dachmarketingaktionen. Sie arbeitet auch an der Verbesserung der Rahmenbedingungen, u. a. durch Mithilfe bei den kantonalen Bestrebungen zur Harmonisierung der Förderkriterien.</p><p>Eigentliche Lenkungsabgaben zugunsten der erneuerbaren Energien werden gegenwärtig im Rahmen der Kernenergiegesetzdebatten diskutiert. Andere Möglichkeiten zeichnen sich keine ab. Lenkungswirkung könnte hingegen eine erhebliche CO2-Abgabe haben: So würden die Wettbewerbsnachteile für die erneuerbaren Energien mindestens gelindert. </p><p>Mit der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes entfällt eine Reihe von Fördermassnahmen für die Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien. Zurzeit führt das Bundesamt für Energie mit interessierten Kreisen Gespräche durch über den Handlungsbedarf und die Möglichkeiten zur Gestaltung der Elektrizitätswirtschaftsordnung nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes. Die Diskussion wird zeigen, ob und wie in diesem Zusammenhang auch die Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien, entsprechend den energiepolitischen Zielen verstärkt werden kann.</p><p>Weiterhin gültig ist dagegen die auf das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (Art. 7) abgestützte Regelung, wonach unabhängige Produzenten, die erneuerbare Energien in bestimmten Kategorien von Anlagen nutzen, ihren Überschussstrom zu durchschnittlich 15 Rappen pro Kilowattstunde entschädigt erhalten.</p><p>Der Bund verfügt über keine Rechtsgrundlage zur Schaffung einer nationalen Netzgesellschaft. Im Rahmen des Elektrizitätsmarktgesetzes war vorgesehen, dass die zu schaffende schweizerische Netzgesellschaft u. a. auch die Finanzierung der Gratisdurchleitung und der Mehrkosten der Einspeiseentschädigungen bei den lokalen Elektrizitätsunternehmen sicherstellt. Aufgrund des bestehenden Energiegesetzes (Art. 7 Abs. 7) haben die Kantone weiterhin die Kompetenz, Ausgleichsfonds zugunsten der Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung zu errichten, welche überproportional Elektrizität von unabhängigen Produzenten übernehmen müssen. Der Fonds wäre von allen Unternehmen zu speisen, welche im betreffenden Kanton Elektrizität produzieren, übertragen oder verteilen. Bisher wurden in den Kantonen keine solchen Fonds eingerichtet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach der Ablehnung von Abstimmungsvorlagen mit Massnahmen zugunsten erneuerbarer Energien an den Abstimmungssonntagen im September 2000 und September 2002 stellten sich Fragen, wie der Bund in Zukunft Forschung und Unterstützungsbeiträge für erneuerbare Energien leisten kann und neu realisieren will. Dies umso mehr, als seit 2001 die Bundessubventionen anders geregelt sind als vorher bzw. die Bundesbeiträge für erneuerbare Energien weiter zurückgegangen sind.</p><p>Bei der Neuregelung über die Zuständigkeit der Kantone besteht heute ein Mangel betreffend Harmonisierung der jeweiligen Bedingungen und Vorschriften seitens der Kantone. Dies u. a. in der Annahme, dass über das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) weitere Massnahmen und Beiträge möglich werden. Zwar sind im Entwurf zum "Atomgesetz" Beiträge an erneuerbare Energien vorgesehen, indessen ist dieses Gesetz noch nicht in Kraft.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, eine Zusammenstellung gemäss folgenden Fragen zu unterbreiten:</p><p>- Mit welchen Massnahmen wird er in den nächsten drei Jahren die erneuerbaren Energien strukturell fördern können und in welcher finanziellen Höhe?</p><p>- Welches ist die zukünftige Strategie zur Förderung der erneuerbaren Energie (Forschungs- und Unterstützungsbeiträge sowie allfällige Lenkungsabgaben für die verschiedenen Energien - aufgelistet von Atomenergie bis zu erneuerbaren Energien)?</p><p>- Beabsichtigt er nach Ablehnung des EMG eine andere, die erneuerbare Energie fördernde Einspeiseregelung im Energiegesetz einzuführen bzw. vorzuschlagen (ähnlich dem Beispiel Deutschlands)?</p><p>- Sind neue nationale Netzgesellschaften vorgesehen und wie?</p><p>- Beabsichtigt er bei der neuen Praxis von Beiträgen an die Kantone Harmonisierungsregelungen zugunsten der Produzenten einzuführen?</p>
    • Erneuerbare Energien. Zukünftige Strategie und Aufwendungen

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