Illegal produziertes Holz und Holzprodukte. Import- und Verkaufsverbot
- ShortId
-
02.3603
- Id
-
20023603
- Updated
-
10.04.2024 15:16
- Language
-
de
- Title
-
Illegal produziertes Holz und Holzprodukte. Import- und Verkaufsverbot
- AdditionalIndexing
-
52;tropischer Regenwald;Einfuhrbeschränkung;Tropenholz;Holzindustrie;Deklarationspflicht;betrügerisches Handelsgeschäft;Holzgewinnung;Abholzung;Holzprodukt;Legalität;Gütezeichen;Verkaufsverweigerung;Waldschutz;Umweltzeichen
- 1
-
- L06K140107010502, Holzgewinnung
- L04K07050401, Holzprodukt
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L05K0701010304, Gütezeichen
- L05K1401070207, tropischer Regenwald
- L06K070101030401, Umweltzeichen
- L03K070504, Holzindustrie
- L04K08020502, Legalität
- L05K0705040109, Tropenholz
- L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
- L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
- L05K1401070108, Waldschutz
- L06K070103030201, betrügerisches Handelsgeschäft
- L04K06020201, Abholzung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Illegale Holzgewinnung beinhaltet, dass Holz in Verletzung des jeweiligen nationalen Rechtes abgeholzt, transportiert, produziert, gekauft oder verkauft wird. Die illegale Gewinnung von Holz und der Handel mit daraus hergestellten Holzprodukten bedeutet für die betroffenen Holz produzierenden Länder jährlich einen hohen Verlust an Steuer- und Lizenzeinnahmen, eine ineffiziente Verwertung der Ressourcen, die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung, die Untergrabung des Rechtssystems, Korruption und soziale Konflikte.</p><p>Gemäss Resultaten des Flegt-Workshops der Europäischen Union (Forest Law Enforcement, Governance and Trade) vom 22. bis 24. April 2002 machen die illegale Holzgewinnung und Waldverbrechen einen bedeutenden Anteil bei der weltweiten Ausbeutung der Wälder und Zerstörung der Tropenwälder aus. Die Weltbank schätzt, dass etwa die Hälfte des weltweiten Holzeinschlages illegal ist. Das renommierte World Resources Institute geht sogar von einem Anteil von bis zu 65 Prozent an illegal produziertem Holz aus. In gewissen Ländern mit bedeutenden Tropenwäldern wie Kambodscha, Brasilien, Bolivien und Myanmar ist der Anteil an illegalen Einschlägen noch höher.</p><p>Die Schweiz, welche im Rahmen ihrer Präsidentschaft des Rates der Itto beispielhaft für den Schutz der Tropenwälder und deren nachhaltige Bewirtschaftung einsteht, könnte ihr konsequentes Engagement mit einem wirkungsvollen Schritt zur Unterbindung illegalen Holzschlages und dem Handel mit daraus gefertigten Holzprodukten glaubwürdig untermauern.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) fordert in seiner Darstellung der "Bedeutung der Itto für die internationale Waldpolitik der Schweiz aus der Sicht des Buwal" vom Mai 2002, dass die Schweiz u. a. mit dem Ziel der "Unterbindung der illegalen Holznutzung und des Holzschmuggels" die Aktivitäten der Itto unterstützt.</p><p>Der Bundesrat hat das Anliegen, kein Holz aus illegalem Einschlag für Bundesbauten zu verwenden, bereits in seiner Antwort vom 7. Dezember 2001 auf meine entsprechende Motion 01.3622 unterstützt. Die Forderungen dieser Motion wären nun die konsequenten weiteren Schritte.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Motionärin und anerkennt die beschriebene Problematik der illegalen Holznutzung und des illegalen internationalen Handels mit Holz und Holzprodukten. Er teilt die Auffassung, dass die illegale Holznutzung in vielen Ländern die Bestrebungen zur nachhaltigen Entwicklung hemmt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Menge illegal geschlagenen Holzes in manchen Regionen der Tropen jene der legalen Produktion um ein Vielfaches übersteigt. Allerdings werden bis zu 90 Prozent der illegalen Nutzung in den Produzentenländern selbst oder im Süd-Süd-Handel kommerzialisiert.</p><p>1. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich Massnahmen zur Reduktion des Handels mit illegal produziertem Holz. Er ist allerdings der Ansicht, dass diese Massnahmen nicht unilateral, sondern international koordiniert erfolgen müssen, wenn die angestrebten Erfolge erreicht werden sollen.</p><p>Auf multilateraler Ebene wird diese Thematik bereits in verschiedenen Foren debattiert, so in der International Tropical Timber Organization (Itto), durch die G-8 und die Weltbank im so genannten Fleg-Prozess (Forest Law Enforcement and Governance) sowie im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens. Dies hat zu vermehrter Transparenz im internationalen Handel geführt; doch sind bisher anerkanntermassen erst wenige griffige Massnahmen verabschiedet worden.</p><p>Dies ergibt sich u. a. aus der Schwierigkeit, "illegal produziertes" und "illegal gehandeltes" Holz klar zu erkennen und zu erfassen. Es bestehen Unterschiede, wie die einzelnen Länder die Legalität definieren; bei der Erarbeitung und Umsetzung von nationalen Forstgesetzen gibt es ebenfalls Diskrepanzen. Dazu kommen die zum Teil komplexen Handelsströme, die nicht immer einfach zu verfolgen sind.</p><p>Eine effektive und nachhaltige Kontrolle des illegalen Handels kann deshalb nur über international konzertierte und koordinierte Aktionen erreicht werden, die z. B. eine gemeinsame Definition der Illegalität anstreben oder gemeinsame Massnahmen zu deren Eindämmung bestimmen. In manchen Produzentenländern müssen zudem nationale Gesetzgebungen und Ausführungsbestimmungen zur illegalen Holznutzung und des Handels erst noch formuliert und eingeführt werden.</p><p>2. Verfahren, die eine Kennzeichnung von Holz und Holzprodukten erlauben, bestehen bereits. Allerdings ist deren Anwendung zum Teil mit hohem administrativem und finanziellem Aufwand verbunden. Zudem ist eine internationale Koordination bei deren Anwendung unabdingbar. Das Engagement der Schweiz müsste sich nach Ansicht des Bundesrates demnach auf die Förderung der Anwendung solcher Verfahren und ihrer internationalen Verbreitung sowie die damit verbundene Koordination konzentrieren.</p><p>Die Schweiz bemüht sich im multilateralen Kontext schon seit mehreren Jahren aktiv, im Bereich der Bekämpfung illegaler Praktiken im Waldsektor und im Holzhandel neue Wege einzuschlagen. So hat die Schweiz das Thema illegaler Handel bereits 1998 in der Itto in die Ratssitzungen eingebracht. Vom Seco wurden in den vergangenen Jahren in mehreren Itto-Produzentenländern diverse Ausbildungsprogramme und Forschungsarbeiten in diesem Bereich finanziert. Verschiedene Partnerländer in den Tropen werden ausserdem bei der Umsetzung ihrer Forstgesetzgebung unterstützt. Die Schweiz trägt zudem zum afrikanischen Fleg-Prozess bei, wie u. a. das Treffen von Mitte Oktober in Bern mehrerer afrikanischer Waldminister und ranghoher Vertreter der EU und der USA sowie der Weltbank bezeugten. Dabei wurde eine panafrikanische Deklaration über illegale Holznutzung und Handel vorbereitet, die 2003 verabschiedet werden soll.</p><p>Dazu kommen Stützungsmassnahmen und positive Marktanreize durch die Schweiz. So hat sich der Bundesrat mit der Annahme der Motion Graf 01.3622 als Postulat ("Kein Urwaldholz aus Raubbau für Bundesbauten") Ende 2001 dafür ausgesprochen, im öffentlichen Beschaffungswesen nach Möglichkeit Holz aus zertifizierter Bewirtschaftung zu bevorzugen. Das vom Seco unterstützte Swiss Import Promotion Programme stützt schon heute im Rahmen der Stärkung der Exportkapazitäten von Entwicklungsländern die Einfuhr von legal produziertem Tropenholz in die Schweiz und andere Hochpreismärkte. Ein Pilotprojekt des Seco und des WWF, mit dem zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Tropenwaldes und zur Förderung des Handels mit zertifiziertem Tropenholz aus Vietnam beigetragen werden soll, befindet sich in der Startphase.</p><p>3. Aufgrund der oben erwähnten komplexen Zusammenhänge und Schwierigkeiten ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Wechsel hin zu einer umfassenden legalen Holzproduktion und die Umsetzung der erforderlichen Kontroll- und Fördermechanismen verbunden mit den nötigen international konzertierten Anstrengungen nicht kurzfristig oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen können. Der Bundesrat ist aber bereit, weitere konkrete Initiativen sowohl auf regionaler als auch auf multilateraler Ebene, die in die geforderte Richtung zielen, zu verfolgen und so weit möglich zu unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen:</p><p>1. verbindliche Bestimmungen zu erlassen, welche den Import und Verkauf von Holz und Holzprodukten aus illegaler Produktion, Verarbeitung und Handel verbieten;</p><p>2. Verfahren zu entwickeln, um eine Kennzeichnung von Holz und Holzprodukten aus legaler Produktion, Verarbeitung und Handel zu ermöglichen. Solche Verfahren können im Rahmen bilateraler Abkommen mit Herkunftsländern oder im Rahmen multilateraler Organisationen, wie z. B. der Internationalen Tropenholzorganisation (Itto), realisiert werden;</p><p>3. einen Zeitplan vorzulegen, wann eine derartige Legalitätskennzeichnung eingeführt werden kann und wann sie zum Import und Verkauf von Holz und Holzprodukten für verbindlich erklärt wird.</p>
- Illegal produziertes Holz und Holzprodukte. Import- und Verkaufsverbot
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Illegale Holzgewinnung beinhaltet, dass Holz in Verletzung des jeweiligen nationalen Rechtes abgeholzt, transportiert, produziert, gekauft oder verkauft wird. Die illegale Gewinnung von Holz und der Handel mit daraus hergestellten Holzprodukten bedeutet für die betroffenen Holz produzierenden Länder jährlich einen hohen Verlust an Steuer- und Lizenzeinnahmen, eine ineffiziente Verwertung der Ressourcen, die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung, die Untergrabung des Rechtssystems, Korruption und soziale Konflikte.</p><p>Gemäss Resultaten des Flegt-Workshops der Europäischen Union (Forest Law Enforcement, Governance and Trade) vom 22. bis 24. April 2002 machen die illegale Holzgewinnung und Waldverbrechen einen bedeutenden Anteil bei der weltweiten Ausbeutung der Wälder und Zerstörung der Tropenwälder aus. Die Weltbank schätzt, dass etwa die Hälfte des weltweiten Holzeinschlages illegal ist. Das renommierte World Resources Institute geht sogar von einem Anteil von bis zu 65 Prozent an illegal produziertem Holz aus. In gewissen Ländern mit bedeutenden Tropenwäldern wie Kambodscha, Brasilien, Bolivien und Myanmar ist der Anteil an illegalen Einschlägen noch höher.</p><p>Die Schweiz, welche im Rahmen ihrer Präsidentschaft des Rates der Itto beispielhaft für den Schutz der Tropenwälder und deren nachhaltige Bewirtschaftung einsteht, könnte ihr konsequentes Engagement mit einem wirkungsvollen Schritt zur Unterbindung illegalen Holzschlages und dem Handel mit daraus gefertigten Holzprodukten glaubwürdig untermauern.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) fordert in seiner Darstellung der "Bedeutung der Itto für die internationale Waldpolitik der Schweiz aus der Sicht des Buwal" vom Mai 2002, dass die Schweiz u. a. mit dem Ziel der "Unterbindung der illegalen Holznutzung und des Holzschmuggels" die Aktivitäten der Itto unterstützt.</p><p>Der Bundesrat hat das Anliegen, kein Holz aus illegalem Einschlag für Bundesbauten zu verwenden, bereits in seiner Antwort vom 7. Dezember 2001 auf meine entsprechende Motion 01.3622 unterstützt. Die Forderungen dieser Motion wären nun die konsequenten weiteren Schritte.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Motionärin und anerkennt die beschriebene Problematik der illegalen Holznutzung und des illegalen internationalen Handels mit Holz und Holzprodukten. Er teilt die Auffassung, dass die illegale Holznutzung in vielen Ländern die Bestrebungen zur nachhaltigen Entwicklung hemmt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Menge illegal geschlagenen Holzes in manchen Regionen der Tropen jene der legalen Produktion um ein Vielfaches übersteigt. Allerdings werden bis zu 90 Prozent der illegalen Nutzung in den Produzentenländern selbst oder im Süd-Süd-Handel kommerzialisiert.</p><p>1. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich Massnahmen zur Reduktion des Handels mit illegal produziertem Holz. Er ist allerdings der Ansicht, dass diese Massnahmen nicht unilateral, sondern international koordiniert erfolgen müssen, wenn die angestrebten Erfolge erreicht werden sollen.</p><p>Auf multilateraler Ebene wird diese Thematik bereits in verschiedenen Foren debattiert, so in der International Tropical Timber Organization (Itto), durch die G-8 und die Weltbank im so genannten Fleg-Prozess (Forest Law Enforcement and Governance) sowie im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens. Dies hat zu vermehrter Transparenz im internationalen Handel geführt; doch sind bisher anerkanntermassen erst wenige griffige Massnahmen verabschiedet worden.</p><p>Dies ergibt sich u. a. aus der Schwierigkeit, "illegal produziertes" und "illegal gehandeltes" Holz klar zu erkennen und zu erfassen. Es bestehen Unterschiede, wie die einzelnen Länder die Legalität definieren; bei der Erarbeitung und Umsetzung von nationalen Forstgesetzen gibt es ebenfalls Diskrepanzen. Dazu kommen die zum Teil komplexen Handelsströme, die nicht immer einfach zu verfolgen sind.</p><p>Eine effektive und nachhaltige Kontrolle des illegalen Handels kann deshalb nur über international konzertierte und koordinierte Aktionen erreicht werden, die z. B. eine gemeinsame Definition der Illegalität anstreben oder gemeinsame Massnahmen zu deren Eindämmung bestimmen. In manchen Produzentenländern müssen zudem nationale Gesetzgebungen und Ausführungsbestimmungen zur illegalen Holznutzung und des Handels erst noch formuliert und eingeführt werden.</p><p>2. Verfahren, die eine Kennzeichnung von Holz und Holzprodukten erlauben, bestehen bereits. Allerdings ist deren Anwendung zum Teil mit hohem administrativem und finanziellem Aufwand verbunden. Zudem ist eine internationale Koordination bei deren Anwendung unabdingbar. Das Engagement der Schweiz müsste sich nach Ansicht des Bundesrates demnach auf die Förderung der Anwendung solcher Verfahren und ihrer internationalen Verbreitung sowie die damit verbundene Koordination konzentrieren.</p><p>Die Schweiz bemüht sich im multilateralen Kontext schon seit mehreren Jahren aktiv, im Bereich der Bekämpfung illegaler Praktiken im Waldsektor und im Holzhandel neue Wege einzuschlagen. So hat die Schweiz das Thema illegaler Handel bereits 1998 in der Itto in die Ratssitzungen eingebracht. Vom Seco wurden in den vergangenen Jahren in mehreren Itto-Produzentenländern diverse Ausbildungsprogramme und Forschungsarbeiten in diesem Bereich finanziert. Verschiedene Partnerländer in den Tropen werden ausserdem bei der Umsetzung ihrer Forstgesetzgebung unterstützt. Die Schweiz trägt zudem zum afrikanischen Fleg-Prozess bei, wie u. a. das Treffen von Mitte Oktober in Bern mehrerer afrikanischer Waldminister und ranghoher Vertreter der EU und der USA sowie der Weltbank bezeugten. Dabei wurde eine panafrikanische Deklaration über illegale Holznutzung und Handel vorbereitet, die 2003 verabschiedet werden soll.</p><p>Dazu kommen Stützungsmassnahmen und positive Marktanreize durch die Schweiz. So hat sich der Bundesrat mit der Annahme der Motion Graf 01.3622 als Postulat ("Kein Urwaldholz aus Raubbau für Bundesbauten") Ende 2001 dafür ausgesprochen, im öffentlichen Beschaffungswesen nach Möglichkeit Holz aus zertifizierter Bewirtschaftung zu bevorzugen. Das vom Seco unterstützte Swiss Import Promotion Programme stützt schon heute im Rahmen der Stärkung der Exportkapazitäten von Entwicklungsländern die Einfuhr von legal produziertem Tropenholz in die Schweiz und andere Hochpreismärkte. Ein Pilotprojekt des Seco und des WWF, mit dem zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Tropenwaldes und zur Förderung des Handels mit zertifiziertem Tropenholz aus Vietnam beigetragen werden soll, befindet sich in der Startphase.</p><p>3. Aufgrund der oben erwähnten komplexen Zusammenhänge und Schwierigkeiten ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Wechsel hin zu einer umfassenden legalen Holzproduktion und die Umsetzung der erforderlichen Kontroll- und Fördermechanismen verbunden mit den nötigen international konzertierten Anstrengungen nicht kurzfristig oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen können. Der Bundesrat ist aber bereit, weitere konkrete Initiativen sowohl auf regionaler als auch auf multilateraler Ebene, die in die geforderte Richtung zielen, zu verfolgen und so weit möglich zu unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen:</p><p>1. verbindliche Bestimmungen zu erlassen, welche den Import und Verkauf von Holz und Holzprodukten aus illegaler Produktion, Verarbeitung und Handel verbieten;</p><p>2. Verfahren zu entwickeln, um eine Kennzeichnung von Holz und Holzprodukten aus legaler Produktion, Verarbeitung und Handel zu ermöglichen. Solche Verfahren können im Rahmen bilateraler Abkommen mit Herkunftsländern oder im Rahmen multilateraler Organisationen, wie z. B. der Internationalen Tropenholzorganisation (Itto), realisiert werden;</p><p>3. einen Zeitplan vorzulegen, wann eine derartige Legalitätskennzeichnung eingeführt werden kann und wann sie zum Import und Verkauf von Holz und Holzprodukten für verbindlich erklärt wird.</p>
- Illegal produziertes Holz und Holzprodukte. Import- und Verkaufsverbot
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