Vorbereitende Planung einer Seelisbergvariante

ShortId
02.3609
Id
20023609
Updated
14.11.2025 08:23
Language
de
Title
Vorbereitende Planung einer Seelisbergvariante
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Zentralschweiz;Luzern (Kanton);Schienennetz;NEAT
1
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L05K1803020701, NEAT
  • L05K0301010110, Luzern (Kanton)
  • L07K08070102010706, Zentralschweiz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Auseinandersetzung im Kanton Uri hat gezeigt, dass der Bundesrat seine ursprünglichen Vorstellungen über die Linienführung von Eisenbahnstrecken nicht immer realisieren kann. Was im Kanton Uri geschah, könnte leicht auch bezüglich der Vorstellungen im Sachplan Alptransit, den der Bundesrat am 15. März 1999 gutgeheissen hat, geschehen. Vor allem im Kanton Schwyz dürfte mit einiger Opposition zu rechnen sein.</p><p>Unter diesen Umständen erscheint es als sinnvoll, wenn das Parlament, wenn es dereinst über die Zufahrten zum Gotthardbasistunnel diskutiert, auf andere Varianten zurückgreifen kann. Diese Varianten müssen aber planerisch derart konkretisiert sein, dass das Parlament in Kenntnis der verkehrstechnischen, wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen entscheiden kann.</p><p>Eine mögliche Alternative ist die Seelisbergvariante mit einer Linienführung über Luzern. Eine Linienführung über Luzern hätte den Vorteil, dass dem Schweizervolk klar würde, dass die ganze Neat-Übung nicht nur dazu dient, die Nachteile des vom Ausland verursachten Transitverkehrs auf Kosten der Schweiz aufzufangen, sondern dass die Neat der Schweiz durch den Ausbau der Linien für den innerschweizerischen Verkehr auch der Schweiz Vorteile bringt. Die Seelisbergvariante ist somit eine ernsthafte Alternative zu den im Sachplan Alptransit vorgeschlagenen Linienführungen.</p><p>Eine vorsorgliche Planung möglicher Alternativen, die auch gewisse Vorteile aufweisen, würde es im Zeitpunkt des definitiven Entscheides erlauben, Verzögerungen zu vermeiden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich am 26. Juni 2002 für die Neat-Linienführung im Kanton Uri gemäss "Berg lang geschlossen" entschieden. Er hat das UVEK beauftragt, Entscheidgrundlagen für eine allfällige zweite Neat-Vorlage (Neat 2) zu erarbeiten.</p><p>Die Botschaft über den Planungskredit Neat 2 wird einen Bundesbeschluss für einen Verpflichtungskredit enthalten für Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf eine spätere Neat-Bauphase. Die Planung wird das Neat-Konzept gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Alpentransitbeschlusses vom 4. Oktober 1991 umfassen. Dabei handelt es sich um die in der FinöV-Botschaft aufgeführten zurückgestellten Neat-Investitionen zwischen Arth-Goldau und Lugano (Gotthardachse) bzw. Heustrich und dem Rhonetal (Lötschberg). Die Variantenevaluation nach einheitlichen und systematischen Bewertungsmethoden wurde Anfang der Neunzigerjahre abgeschlossen und wird nicht neu aufgerollt.</p><p>Die Seelisbergvariante liegt demzufolge nicht im Bereich der zu überprüfenden Neat-Strecken. Die Untersuchung darüber hinaus auszudehnen, würde einen komplett neuen Planungsansatz erfordern, wobei die finanziellen Konsequenzen aus heutiger Sicht nicht absehbar sind. Eine Seelisbergvariante z. B. ginge mit hohen Investitionen in Luzern (Durchgangsbahnhof) einher.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, im Hinblick auf die spätere Festlegung der Neat-Zubringerlinien eine Variante "Raum Zugersee-Ebikon-Tiefbahnhof Luzern-Stans-Seelisberg" so weit zu planen, dass das Parlament bei der Beratung der entsprechenden Bundesbeschlüsse in Kenntnis der verkehrstechnischen, wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen über eine solche Variante beraten und entscheiden kann.</p>
  • Vorbereitende Planung einer Seelisbergvariante
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Auseinandersetzung im Kanton Uri hat gezeigt, dass der Bundesrat seine ursprünglichen Vorstellungen über die Linienführung von Eisenbahnstrecken nicht immer realisieren kann. Was im Kanton Uri geschah, könnte leicht auch bezüglich der Vorstellungen im Sachplan Alptransit, den der Bundesrat am 15. März 1999 gutgeheissen hat, geschehen. Vor allem im Kanton Schwyz dürfte mit einiger Opposition zu rechnen sein.</p><p>Unter diesen Umständen erscheint es als sinnvoll, wenn das Parlament, wenn es dereinst über die Zufahrten zum Gotthardbasistunnel diskutiert, auf andere Varianten zurückgreifen kann. Diese Varianten müssen aber planerisch derart konkretisiert sein, dass das Parlament in Kenntnis der verkehrstechnischen, wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen entscheiden kann.</p><p>Eine mögliche Alternative ist die Seelisbergvariante mit einer Linienführung über Luzern. Eine Linienführung über Luzern hätte den Vorteil, dass dem Schweizervolk klar würde, dass die ganze Neat-Übung nicht nur dazu dient, die Nachteile des vom Ausland verursachten Transitverkehrs auf Kosten der Schweiz aufzufangen, sondern dass die Neat der Schweiz durch den Ausbau der Linien für den innerschweizerischen Verkehr auch der Schweiz Vorteile bringt. Die Seelisbergvariante ist somit eine ernsthafte Alternative zu den im Sachplan Alptransit vorgeschlagenen Linienführungen.</p><p>Eine vorsorgliche Planung möglicher Alternativen, die auch gewisse Vorteile aufweisen, würde es im Zeitpunkt des definitiven Entscheides erlauben, Verzögerungen zu vermeiden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich am 26. Juni 2002 für die Neat-Linienführung im Kanton Uri gemäss "Berg lang geschlossen" entschieden. Er hat das UVEK beauftragt, Entscheidgrundlagen für eine allfällige zweite Neat-Vorlage (Neat 2) zu erarbeiten.</p><p>Die Botschaft über den Planungskredit Neat 2 wird einen Bundesbeschluss für einen Verpflichtungskredit enthalten für Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf eine spätere Neat-Bauphase. Die Planung wird das Neat-Konzept gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Alpentransitbeschlusses vom 4. Oktober 1991 umfassen. Dabei handelt es sich um die in der FinöV-Botschaft aufgeführten zurückgestellten Neat-Investitionen zwischen Arth-Goldau und Lugano (Gotthardachse) bzw. Heustrich und dem Rhonetal (Lötschberg). Die Variantenevaluation nach einheitlichen und systematischen Bewertungsmethoden wurde Anfang der Neunzigerjahre abgeschlossen und wird nicht neu aufgerollt.</p><p>Die Seelisbergvariante liegt demzufolge nicht im Bereich der zu überprüfenden Neat-Strecken. Die Untersuchung darüber hinaus auszudehnen, würde einen komplett neuen Planungsansatz erfordern, wobei die finanziellen Konsequenzen aus heutiger Sicht nicht absehbar sind. Eine Seelisbergvariante z. B. ginge mit hohen Investitionen in Luzern (Durchgangsbahnhof) einher.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, im Hinblick auf die spätere Festlegung der Neat-Zubringerlinien eine Variante "Raum Zugersee-Ebikon-Tiefbahnhof Luzern-Stans-Seelisberg" so weit zu planen, dass das Parlament bei der Beratung der entsprechenden Bundesbeschlüsse in Kenntnis der verkehrstechnischen, wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen über eine solche Variante beraten und entscheiden kann.</p>
    • Vorbereitende Planung einer Seelisbergvariante

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