Entrichtung von Reiseentschädigungen durch den Bund
- ShortId
-
02.3619
- Id
-
20023619
- Updated
-
10.04.2024 11:54
- Language
-
de
- Title
-
Entrichtung von Reiseentschädigungen durch den Bund
- AdditionalIndexing
-
421;parlamentarische Kommission;Delegation des Bundes;Parlamentarier/in;Kostenrechnung;Reise;Nichtregierungsorganisation;Entschädigung;Parlamentsdelegation
- 1
-
- L03K080304, Parlamentarier/in
- L04K08030301, parlamentarische Kommission
- L05K0803030106, Parlamentsdelegation
- L05K0101010311, Reise
- L05K0507020201, Entschädigung
- L04K08060104, Delegation des Bundes
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L02K1501, Nichtregierungsorganisation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Reisen im Auftrag und zulasten der Departemente von parlamentarischen Kommissionen, Delegationen oder einzelnen Parlamentsmitgliedern werden sehr selten getätigt. Entsprechend tief fallen deshalb auch die dadurch verursachten Reisekosten aus. Für die Zeitspanne von Dezember 1999 bis Dezember 2002 belaufen sich diese insgesamt auf rund 109 000 Franken. Davon entfallen allein 98 900 Franken (90 Prozent) auf die Wahlbeobachtungsmissionen der Aussenpolitischen Kommissionen.</p><p>Die Teilnahme von Parlamentsmitgliedern an den durch den Schweizerischen Expertenpool für zivile Friedensförderung organisierten und finanzierten Missionen von Schweizer Beobachtungsteams erfolgt im Rahmen der "Weisungen der Bundesversammlung vom 22. September 1997 über Reisen von Kommissionen, Delegationen und Ratsmitgliedern ins Ausland". Die entsandten Parlamentsmitglieder werden jeweils in das Schweizer Wahlbeobachtungsteam integriert und arbeiten vor Ort unter der Schirmherrschaft der für die internationale Wahlbeobachtung zuständigen Organisationen (z. B. OSZE, Europarat, Uno, EU usw.).</p><p>Zur Gewährleistung von einheitlichen Anstellungs- und Versicherungsbedingungen für alle Missionsmitglieder (Expertenpool und Parlamentarier) übernimmt das EDA auch die Reisekosten und Entschädigungen für die Parlamentsmitglieder.</p><p>Die Departemente verfügen über keine speziellen Reisebudgets für Reisen von Parlamentsmitgliedern. Die anfallenden Kosten werden über die entsprechenden Sachkredite finanziert.</p><p>Ausgenommen von den beiden Reisen im Auftrag der Food and Agriculture Organisation, bei denen das BLW die Flugkosten finanziert hat, können keine weiteren Angaben über allfällige Reisen von Parlamentsmitgliedern im Auftrag und zulasten von Dritten (NGO, Interessenverbände usw.) gemacht werden. Darüber besteht dem Bund gegenüber keine Meldepflicht.</p><p>Detaillierte Angaben zu den einzelnen Reisen gehen aus der beiliegenden Zusammenstellung hervor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem in jüngster Zeit oft die Intransparenz in der Wirtschaft zu Recht gerügt wurde, welche Verwaltungsräte und Manager zur Selbstbedienung am Eigentum anderer verleitet hat, gilt es auch in den Reihen des eidgenössischen Parlamentes potenziell überrissene Bezüge (z. B. im Rahmen von Reisen) zu thematisieren.</p><p>Aus diesem Grunde wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche parlamentarischen Kommissionen, Delegationen und welche einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben in der laufenden Legislatur im Auftrag der einzelnen Departemente und Bundesstellen und diesen angeschlossenen Organisationen Reisen gemacht?</p><p>2. Welche Destinationen wurden bereist, und wie lange dauerten diese Reisen?</p><p>3. Welches war der Zweck dieser Reisen?</p><p>4. Auf wie viel belaufen sich die Kosten der einzelnen Reisen? Wie hoch sind die Reisebudgets der einzelnen Departemente und Bundesstellen?</p><p>5. Kann der Bundesrat diese Angaben auch für Parlamentarierreisen im Auftrage von Dritten (NGO, Interessenverbände usw.) machen?</p>
- Entrichtung von Reiseentschädigungen durch den Bund
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Reisen im Auftrag und zulasten der Departemente von parlamentarischen Kommissionen, Delegationen oder einzelnen Parlamentsmitgliedern werden sehr selten getätigt. Entsprechend tief fallen deshalb auch die dadurch verursachten Reisekosten aus. Für die Zeitspanne von Dezember 1999 bis Dezember 2002 belaufen sich diese insgesamt auf rund 109 000 Franken. Davon entfallen allein 98 900 Franken (90 Prozent) auf die Wahlbeobachtungsmissionen der Aussenpolitischen Kommissionen.</p><p>Die Teilnahme von Parlamentsmitgliedern an den durch den Schweizerischen Expertenpool für zivile Friedensförderung organisierten und finanzierten Missionen von Schweizer Beobachtungsteams erfolgt im Rahmen der "Weisungen der Bundesversammlung vom 22. September 1997 über Reisen von Kommissionen, Delegationen und Ratsmitgliedern ins Ausland". Die entsandten Parlamentsmitglieder werden jeweils in das Schweizer Wahlbeobachtungsteam integriert und arbeiten vor Ort unter der Schirmherrschaft der für die internationale Wahlbeobachtung zuständigen Organisationen (z. B. OSZE, Europarat, Uno, EU usw.).</p><p>Zur Gewährleistung von einheitlichen Anstellungs- und Versicherungsbedingungen für alle Missionsmitglieder (Expertenpool und Parlamentarier) übernimmt das EDA auch die Reisekosten und Entschädigungen für die Parlamentsmitglieder.</p><p>Die Departemente verfügen über keine speziellen Reisebudgets für Reisen von Parlamentsmitgliedern. Die anfallenden Kosten werden über die entsprechenden Sachkredite finanziert.</p><p>Ausgenommen von den beiden Reisen im Auftrag der Food and Agriculture Organisation, bei denen das BLW die Flugkosten finanziert hat, können keine weiteren Angaben über allfällige Reisen von Parlamentsmitgliedern im Auftrag und zulasten von Dritten (NGO, Interessenverbände usw.) gemacht werden. Darüber besteht dem Bund gegenüber keine Meldepflicht.</p><p>Detaillierte Angaben zu den einzelnen Reisen gehen aus der beiliegenden Zusammenstellung hervor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem in jüngster Zeit oft die Intransparenz in der Wirtschaft zu Recht gerügt wurde, welche Verwaltungsräte und Manager zur Selbstbedienung am Eigentum anderer verleitet hat, gilt es auch in den Reihen des eidgenössischen Parlamentes potenziell überrissene Bezüge (z. B. im Rahmen von Reisen) zu thematisieren.</p><p>Aus diesem Grunde wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche parlamentarischen Kommissionen, Delegationen und welche einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben in der laufenden Legislatur im Auftrag der einzelnen Departemente und Bundesstellen und diesen angeschlossenen Organisationen Reisen gemacht?</p><p>2. Welche Destinationen wurden bereist, und wie lange dauerten diese Reisen?</p><p>3. Welches war der Zweck dieser Reisen?</p><p>4. Auf wie viel belaufen sich die Kosten der einzelnen Reisen? Wie hoch sind die Reisebudgets der einzelnen Departemente und Bundesstellen?</p><p>5. Kann der Bundesrat diese Angaben auch für Parlamentarierreisen im Auftrage von Dritten (NGO, Interessenverbände usw.) machen?</p>
- Entrichtung von Reiseentschädigungen durch den Bund
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