Transparenz und Kohärenz zwischen den verschiedenen Leistungen der Sozialversicherungen und dem KVG

ShortId
02.3626
Id
20023626
Updated
25.06.2025 01:52
Language
de
Title
Transparenz und Kohärenz zwischen den verschiedenen Leistungen der Sozialversicherungen und dem KVG
AdditionalIndexing
2841;Ergänzungsleistung;Krankenpflege;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Koordination;Hilflosenentschädigung;Spitex
1
  • L06K010505110101, Krankenpflege
  • L05K0105051105, Spitex
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K01040106, Ergänzungsleistung
  • L04K01040111, Hilflosenentschädigung
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 wurden neue Leistungen geschaffen, ohne dass diese auf die bereits existierenden Leistungen anderer Sozialversicherungen abgestimmt wurden. Dadurch ergeben sich Doppelspurigkeiten bei den Kostenträgern. Zusätzlich sind die verschiedenen Leistungen der Sozialversicherungen kaum überblickbar, und somit mangelt es an Transparenz. Änderungen drängen sich auf, um das System zukunftstauglich zu gestalten.</p><p>Was die Hilflosenentschädigung betrifft, kommt diese ursprünglich aus der IV und ist als Rentenversicherung an die AHV oder die IV gebunden. Es ist jedenfalls nicht verständlich, warum es Aufgabe einer Rentenversicherung sein sollte, über die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung Beiträge an das Gesundheitswesen zu leisten.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, einen Bericht zu erstellen, der die Aufteilung der verschiedenen Leistungen der Sozialversicherungen bei der Pflege zu Hause und in Alters- und Pflegeheimen klar aufzeigt. Insbesondere sind die Schnittstellen zwischen dem KVG und den Ergänzungsleistungen, dem KVG und den Sozialversicherungen und dem KVG und der Spitex neu zu überprüfen und aufzuzeigen.</p><p>Im Speziellen soll der Bericht die Entflechtung der Ergänzungsleistungen mit dem KVG vollziehen. Der Bericht soll aufzeigen, ob Pflichtleistungen des KVG durch die Ergänzungsleistungen quersubventioniert werden. </p><p>Im Bericht soll auch die Rolle der Hilflosenentschädigung in Hinblick auf das eingeführte KVG überdacht werden.</p>
  • Transparenz und Kohärenz zwischen den verschiedenen Leistungen der Sozialversicherungen und dem KVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 wurden neue Leistungen geschaffen, ohne dass diese auf die bereits existierenden Leistungen anderer Sozialversicherungen abgestimmt wurden. Dadurch ergeben sich Doppelspurigkeiten bei den Kostenträgern. Zusätzlich sind die verschiedenen Leistungen der Sozialversicherungen kaum überblickbar, und somit mangelt es an Transparenz. Änderungen drängen sich auf, um das System zukunftstauglich zu gestalten.</p><p>Was die Hilflosenentschädigung betrifft, kommt diese ursprünglich aus der IV und ist als Rentenversicherung an die AHV oder die IV gebunden. Es ist jedenfalls nicht verständlich, warum es Aufgabe einer Rentenversicherung sein sollte, über die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung Beiträge an das Gesundheitswesen zu leisten.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, einen Bericht zu erstellen, der die Aufteilung der verschiedenen Leistungen der Sozialversicherungen bei der Pflege zu Hause und in Alters- und Pflegeheimen klar aufzeigt. Insbesondere sind die Schnittstellen zwischen dem KVG und den Ergänzungsleistungen, dem KVG und den Sozialversicherungen und dem KVG und der Spitex neu zu überprüfen und aufzuzeigen.</p><p>Im Speziellen soll der Bericht die Entflechtung der Ergänzungsleistungen mit dem KVG vollziehen. Der Bericht soll aufzeigen, ob Pflichtleistungen des KVG durch die Ergänzungsleistungen quersubventioniert werden. </p><p>Im Bericht soll auch die Rolle der Hilflosenentschädigung in Hinblick auf das eingeführte KVG überdacht werden.</p>
    • Transparenz und Kohärenz zwischen den verschiedenen Leistungen der Sozialversicherungen und dem KVG

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