Drohungen der Swisscom-Direktion

ShortId
02.3649
Id
20023649
Updated
10.04.2024 11:17
Language
de
Title
Drohungen der Swisscom-Direktion
AdditionalIndexing
34;15;Arbeitnehmerschutz;Stellenabbau;Swisscom;Gewerkschaftsrechte;Genf (Kanton);Personalvertretung;Gewerkschaftsvertreter/in;Führungskraft
1
  • L05K1202020107, Swisscom
  • L05K0702030106, Stellenabbau
  • L05K0702040205, Gewerkschaftsrechte
  • L06K070204010503, Gewerkschaftsvertreter/in
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L05K0702040105, Personalvertretung
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der schweizerische Telekommunikationsmarkt ist seit 1998 dem Wettbewerb ausgesetzt. Parallel zur Marktöffnung wurde der ehemalige Monopolist Telecom PTT verselbstständigt und in die spezialgesetzliche Swisscom AG umgewandelt, an welcher der Bund die Aktienmehrheit halten muss. Der Bundesrat gibt der Swisscom die strategischen Ziele vor. Dazu gehört eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik. Innerhalb der strategischen Vorgaben des Bundesrates ist die Swisscom eigenverantwortlich für Ausgestaltung ihrer Unternehmenspolitik.</p><p>Seit der Marktöffnung sind die Preise fürs Telefonieren deutlich gesunken, das Dienstleistungsangebot wurde vielfältiger und die Gesamtzahl der Beschäftigten im Schweizer Telecomsektor hat zugenommen. Bei der Swisscom hat der Wettbewerb seit der Marktöffnung zu einem Rückgang der Marktanteile und der Gewinnmargen geführt. Von dieser Entwicklung sind auch die Callcenters von Swisscom betroffen. Die Nachfrage nach Auskunftsleistungen ist seit 1999 um rund 40 Prozent gefallen und es wird erwartet, dass sich der Rückgang wegen der zunehmenden Konkurrenz durch andere Anbieter sowie neuer Instrumente wie Internet oder CD-Rom weiter fortsetzen wird. Demgegenüber steht die Struktur der Auskunftsdienste, die noch aus der Monopolzeit mit schweizweit 17 Telecom-Standorten stammt und bisher nicht an das gesunkene Anrufvolumen angepasst wurde.</p><p>Swisscom hat daher am 17. Mai 2002 die Schliessung von fünf nationalen Callcenters per Ende August 2003 sowie des internationalen Auskunftsdienstes in Genf per Ende 2003 bekannt gegeben. Auch nach der Standortkonzentration werden die Serviceleistungen für die Kunden in gleichem Umfang und gleicher Qualität erbracht. Ein Abbau von Dienstleistungen findet in keiner Art und Weise statt. Bereits heute werden der gesamte Nachtverkehr sowie 30 Prozent der bisher am Standort Genf bearbeiteten Anrufe auf die internationalen Callcenter in Lugano und St. Gallen umgeleitet, ohne dass sich bis anhin ein Kunde bei der Swisscom beschwert hätte.</p><p>Swisscom ist bestrebt, die Schliessung der Callcenters sozialverträglich umzusetzen. So soll es weder zu einer Reduktion der Arbeitsstellen noch zu Entlassungen kommen. Den allermeisten Mitarbeitenden der zu schliessenden Standorte wird ein Arbeitsplatz in einem anderen Callcenter angeboten. Nach Verhandlungen mit den Gewerkschaften ist Swisscom Ende Juni 2002 den betroffenen Angestellten weiter entgegengekommen. So werden die Standortschliessungen der nationalen Callcenters um acht Monate auf spätestens 31. August 2003 verschoben; Angestellte, die eine Stelle in einem anderen Callcenter annehmen, erhalten eine Pauschalabgeltung und eine Kompensationszahlung wegen der zusätzlichen Reisezeit. Ausserdem bietet Swisscom Massnahmen zur beruflichen Neuorientierung von Angestellten an, für die eine Arbeit in einem anderen Callcenter bedeutende persönliche und familiäre Auswirkungen hätte. Die betroffenen Angestellten erhalten zudem Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sowie eine Kompensationszahlung im Falle einer Lohneinbusse.</p><p>Bei der Ankündigung der Callcenterschliessung waren am Standort Genf 76 Personen beschäftigt. Heute sind es noch 55, und die Schliessung ist erst per Ende des Jahres 2003 geplant. Mitarbeitende, die bis zur Schliessung keine entsprechende Stelle gefunden haben, werden noch ein bis eineinhalb Jahre weiter bezahlt. Während dieser Zeit werden die Betroffenen bei der Stellensuche unterstützt und weiter geschult, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu genügen.</p><p>2. Im Zusammenhang mit der angekündigten Schliessung der internationalen Auskunft in Genf haben am 13. Juni 2002 alle Fraktionschefs des Genfer Grossen Rates zusammen mit dem Genfer Volkswirtschaftsdirektor, dem Genfer Stadtpräsidenten und einer Vertretung des Swisscom-Personals ein Schreiben an das Swisscom-Management unterzeichnet. Als Vertretung des Swisscom-Personals hat die Leiterin des Callcenters Genf, welche im Übrigen keine gewerkschaftliche Funktion bei der Swisscom wahrnimmt, das Schreiben visiert.</p><p>Die Leitung von Swisscom Operator Services hat auf das Vorgehen ihrer Mitarbeiterin reagiert und sie mit Schreiben vom 25. Juni 2002 zum einen an ihre Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen erinnert und zum anderen auf die Möglichkeit einer Kündigung hingewiesen für den Fall, dass sie weitere Schritte unternimmt, die den Interessen der Unternehmung zuwider laufen.</p><p>Der Bundesrat erwartet in seinen strategischen Vorgaben von der Swisscom, dass sie eine fortschrittliche Personalpolitik verfolgt und mit ihrer Leitung durch Führungsstil und interne Kommunikation Vertrauen beim Personal schafft. Angesichts der Marktentwicklung befinden sich die Auskunftsdienste von Swisscom in einer schwierigen betrieblichen Situation, welche Management und Personal gleichermassen stark fordert. Vor diesem Hintergrund muss die Swisscom alles unternehmen, das Vertrauen der Mitarbeitenden in ihre Arbeitgeberin nachhaltig zu festigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 13. Juni 2002 haben alle Fraktionschefs des Genfer Grossen Rates zusammen mit dem Genfer Volkswirtschaftsdirektor, dem Genfer Stadtpräsidenten und der Vertretung des Swisscom-Personals ein Protestschreiben an Jens Alder, Generaldirektor der Swisscom, unterzeichnet. Das Schreiben betraf die Entscheidung Alders, die internationale Auskunft in Genf zu schliessen. Diese spielt für die internationalen Organisationen und die multinationalen Unternehmen in Genf eine äusserst wichtige Rolle.</p><p>Alder hätte die wirtschaftlichen Konsequenzen seiner Entscheidung im Rahmen der Bemühungen um eine Konsolidierung der Schweizer Wirtschaft angesichts der Konkurrenz und der negativen Auswirkungen des Zusammenbruchs einiger wichtiger nationaler Unternehmen bedenken sollen. Stattdessen beruft er sich in seiner Antwort lediglich auf "Kommunikationsfehler" (sic!) und auf die vom Gesetzgeber gewollte Liberalisierung und Deregulierung des Marktes. Dabei hat das Schweizervolk vor kurzem mit der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes gezeigt, dass es genau diese Politik missbilligt.</p><p>Alder behauptet, eine neue, kommerziell geführte Geschäftsstelle der Swisscom in Genf mit der Funktion eines Kundendienstes ersetze einen für die internationale Kundschaft unbedingt notwendigen Service! Die Errichtung dieser Geschäftsstelle - bei der offensichtlich Kundenfang im Vordergrund steht und die den Abbau von Dienstleistungen für die Kundschaft nicht kompensieren kann - zeigt lediglich, dass der Kommunikationsmarkt in Genf besonders wichtig und lukrativ ist und somit die Entscheidung, einen für die Kundschaft wichtigen Service zu schliessen, in strategischer Hinsicht völlig unverantwortlich ist.</p><p>Ausserdem liefert Alder keine einzige Zahl zum Genfer Markt, zum Anteil der Swisscom und zur Nutzung des Genfer Netzes, um seine Entscheidung zu rechtfertigen. Dies zeugt von Arroganz gegenüber den lokalen Behörden. Zudem ist es heuchlerisch, wenn Alder behauptet, weiterhin gesprächsbereit zu sein, obwohl sich diese Gesprächsbereitschaft auf eine Einladung zu einem normalen Geschäftsessen an den Volkswirtschaftsdirektor reduziert!</p><p>Noch viel schlimmer ist jedoch - neben diesen inakzeptablen Führungsmethoden in einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen -, dass als einzige praktische Antwort auf den Vorstoss der Genfer Behörden der Vertreterin des Genfer Personals mit der Kündigung gedroht wird! Sie wird Opfer der Swisscom-Direktion, weil sie den Brief der Genfer Behörden mitunterzeichnet hat!</p><p>Diese Gegenmassnahme zeigt die unerträgliche Doppelzüngigkeit der Führungskräfte bei Swisscom und ihren Willen, Personal auf rücksichtslose Art und Weise zu entlassen. Die Massnahme ist umso skandalöser, weil sie die Bestimmungen des Obligationenrechtes zum Schutz der Arbeitnehmervertretung grob verletzt.</p><p>Erneut wird ein Service der Swisscom geschlossen, und diese Schliessung wird auf unannehmbare Art und Weise vollzogen. Der Bundesrat darf den Entscheidungen der Führungskräfte eines Unternehmens, das nicht nur dem Bund gehört, sondern auch dessen Aufsicht untersteht, nicht weiterhin tatenlos zusehen.</p><p>Ich möchte somit den Bundesrat anfragen, ob er seine Aufsichtsfunktion im Fall der Swisscom endlich wahrnehmen will und ob er diese Aufgabe auch generell gegenüber autonomen öffentlichen Einrichtungen wahrnimmt, insbesondere wenn die Möglichkeit besteht, dass Leistungen dieser öffentlichen Dienste abgebaut werden.</p><p>Wird der Bundesrat übrigens bei Alder intervenieren, damit die Swisscom darauf verzichtet, ihr Personal und insbesondere dessen Vertretung einzuschüchtern?</p>
  • Drohungen der Swisscom-Direktion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der schweizerische Telekommunikationsmarkt ist seit 1998 dem Wettbewerb ausgesetzt. Parallel zur Marktöffnung wurde der ehemalige Monopolist Telecom PTT verselbstständigt und in die spezialgesetzliche Swisscom AG umgewandelt, an welcher der Bund die Aktienmehrheit halten muss. Der Bundesrat gibt der Swisscom die strategischen Ziele vor. Dazu gehört eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik. Innerhalb der strategischen Vorgaben des Bundesrates ist die Swisscom eigenverantwortlich für Ausgestaltung ihrer Unternehmenspolitik.</p><p>Seit der Marktöffnung sind die Preise fürs Telefonieren deutlich gesunken, das Dienstleistungsangebot wurde vielfältiger und die Gesamtzahl der Beschäftigten im Schweizer Telecomsektor hat zugenommen. Bei der Swisscom hat der Wettbewerb seit der Marktöffnung zu einem Rückgang der Marktanteile und der Gewinnmargen geführt. Von dieser Entwicklung sind auch die Callcenters von Swisscom betroffen. Die Nachfrage nach Auskunftsleistungen ist seit 1999 um rund 40 Prozent gefallen und es wird erwartet, dass sich der Rückgang wegen der zunehmenden Konkurrenz durch andere Anbieter sowie neuer Instrumente wie Internet oder CD-Rom weiter fortsetzen wird. Demgegenüber steht die Struktur der Auskunftsdienste, die noch aus der Monopolzeit mit schweizweit 17 Telecom-Standorten stammt und bisher nicht an das gesunkene Anrufvolumen angepasst wurde.</p><p>Swisscom hat daher am 17. Mai 2002 die Schliessung von fünf nationalen Callcenters per Ende August 2003 sowie des internationalen Auskunftsdienstes in Genf per Ende 2003 bekannt gegeben. Auch nach der Standortkonzentration werden die Serviceleistungen für die Kunden in gleichem Umfang und gleicher Qualität erbracht. Ein Abbau von Dienstleistungen findet in keiner Art und Weise statt. Bereits heute werden der gesamte Nachtverkehr sowie 30 Prozent der bisher am Standort Genf bearbeiteten Anrufe auf die internationalen Callcenter in Lugano und St. Gallen umgeleitet, ohne dass sich bis anhin ein Kunde bei der Swisscom beschwert hätte.</p><p>Swisscom ist bestrebt, die Schliessung der Callcenters sozialverträglich umzusetzen. So soll es weder zu einer Reduktion der Arbeitsstellen noch zu Entlassungen kommen. Den allermeisten Mitarbeitenden der zu schliessenden Standorte wird ein Arbeitsplatz in einem anderen Callcenter angeboten. Nach Verhandlungen mit den Gewerkschaften ist Swisscom Ende Juni 2002 den betroffenen Angestellten weiter entgegengekommen. So werden die Standortschliessungen der nationalen Callcenters um acht Monate auf spätestens 31. August 2003 verschoben; Angestellte, die eine Stelle in einem anderen Callcenter annehmen, erhalten eine Pauschalabgeltung und eine Kompensationszahlung wegen der zusätzlichen Reisezeit. Ausserdem bietet Swisscom Massnahmen zur beruflichen Neuorientierung von Angestellten an, für die eine Arbeit in einem anderen Callcenter bedeutende persönliche und familiäre Auswirkungen hätte. Die betroffenen Angestellten erhalten zudem Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sowie eine Kompensationszahlung im Falle einer Lohneinbusse.</p><p>Bei der Ankündigung der Callcenterschliessung waren am Standort Genf 76 Personen beschäftigt. Heute sind es noch 55, und die Schliessung ist erst per Ende des Jahres 2003 geplant. Mitarbeitende, die bis zur Schliessung keine entsprechende Stelle gefunden haben, werden noch ein bis eineinhalb Jahre weiter bezahlt. Während dieser Zeit werden die Betroffenen bei der Stellensuche unterstützt und weiter geschult, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu genügen.</p><p>2. Im Zusammenhang mit der angekündigten Schliessung der internationalen Auskunft in Genf haben am 13. Juni 2002 alle Fraktionschefs des Genfer Grossen Rates zusammen mit dem Genfer Volkswirtschaftsdirektor, dem Genfer Stadtpräsidenten und einer Vertretung des Swisscom-Personals ein Schreiben an das Swisscom-Management unterzeichnet. Als Vertretung des Swisscom-Personals hat die Leiterin des Callcenters Genf, welche im Übrigen keine gewerkschaftliche Funktion bei der Swisscom wahrnimmt, das Schreiben visiert.</p><p>Die Leitung von Swisscom Operator Services hat auf das Vorgehen ihrer Mitarbeiterin reagiert und sie mit Schreiben vom 25. Juni 2002 zum einen an ihre Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen erinnert und zum anderen auf die Möglichkeit einer Kündigung hingewiesen für den Fall, dass sie weitere Schritte unternimmt, die den Interessen der Unternehmung zuwider laufen.</p><p>Der Bundesrat erwartet in seinen strategischen Vorgaben von der Swisscom, dass sie eine fortschrittliche Personalpolitik verfolgt und mit ihrer Leitung durch Führungsstil und interne Kommunikation Vertrauen beim Personal schafft. Angesichts der Marktentwicklung befinden sich die Auskunftsdienste von Swisscom in einer schwierigen betrieblichen Situation, welche Management und Personal gleichermassen stark fordert. Vor diesem Hintergrund muss die Swisscom alles unternehmen, das Vertrauen der Mitarbeitenden in ihre Arbeitgeberin nachhaltig zu festigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 13. Juni 2002 haben alle Fraktionschefs des Genfer Grossen Rates zusammen mit dem Genfer Volkswirtschaftsdirektor, dem Genfer Stadtpräsidenten und der Vertretung des Swisscom-Personals ein Protestschreiben an Jens Alder, Generaldirektor der Swisscom, unterzeichnet. Das Schreiben betraf die Entscheidung Alders, die internationale Auskunft in Genf zu schliessen. Diese spielt für die internationalen Organisationen und die multinationalen Unternehmen in Genf eine äusserst wichtige Rolle.</p><p>Alder hätte die wirtschaftlichen Konsequenzen seiner Entscheidung im Rahmen der Bemühungen um eine Konsolidierung der Schweizer Wirtschaft angesichts der Konkurrenz und der negativen Auswirkungen des Zusammenbruchs einiger wichtiger nationaler Unternehmen bedenken sollen. Stattdessen beruft er sich in seiner Antwort lediglich auf "Kommunikationsfehler" (sic!) und auf die vom Gesetzgeber gewollte Liberalisierung und Deregulierung des Marktes. Dabei hat das Schweizervolk vor kurzem mit der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes gezeigt, dass es genau diese Politik missbilligt.</p><p>Alder behauptet, eine neue, kommerziell geführte Geschäftsstelle der Swisscom in Genf mit der Funktion eines Kundendienstes ersetze einen für die internationale Kundschaft unbedingt notwendigen Service! Die Errichtung dieser Geschäftsstelle - bei der offensichtlich Kundenfang im Vordergrund steht und die den Abbau von Dienstleistungen für die Kundschaft nicht kompensieren kann - zeigt lediglich, dass der Kommunikationsmarkt in Genf besonders wichtig und lukrativ ist und somit die Entscheidung, einen für die Kundschaft wichtigen Service zu schliessen, in strategischer Hinsicht völlig unverantwortlich ist.</p><p>Ausserdem liefert Alder keine einzige Zahl zum Genfer Markt, zum Anteil der Swisscom und zur Nutzung des Genfer Netzes, um seine Entscheidung zu rechtfertigen. Dies zeugt von Arroganz gegenüber den lokalen Behörden. Zudem ist es heuchlerisch, wenn Alder behauptet, weiterhin gesprächsbereit zu sein, obwohl sich diese Gesprächsbereitschaft auf eine Einladung zu einem normalen Geschäftsessen an den Volkswirtschaftsdirektor reduziert!</p><p>Noch viel schlimmer ist jedoch - neben diesen inakzeptablen Führungsmethoden in einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen -, dass als einzige praktische Antwort auf den Vorstoss der Genfer Behörden der Vertreterin des Genfer Personals mit der Kündigung gedroht wird! Sie wird Opfer der Swisscom-Direktion, weil sie den Brief der Genfer Behörden mitunterzeichnet hat!</p><p>Diese Gegenmassnahme zeigt die unerträgliche Doppelzüngigkeit der Führungskräfte bei Swisscom und ihren Willen, Personal auf rücksichtslose Art und Weise zu entlassen. Die Massnahme ist umso skandalöser, weil sie die Bestimmungen des Obligationenrechtes zum Schutz der Arbeitnehmervertretung grob verletzt.</p><p>Erneut wird ein Service der Swisscom geschlossen, und diese Schliessung wird auf unannehmbare Art und Weise vollzogen. Der Bundesrat darf den Entscheidungen der Führungskräfte eines Unternehmens, das nicht nur dem Bund gehört, sondern auch dessen Aufsicht untersteht, nicht weiterhin tatenlos zusehen.</p><p>Ich möchte somit den Bundesrat anfragen, ob er seine Aufsichtsfunktion im Fall der Swisscom endlich wahrnehmen will und ob er diese Aufgabe auch generell gegenüber autonomen öffentlichen Einrichtungen wahrnimmt, insbesondere wenn die Möglichkeit besteht, dass Leistungen dieser öffentlichen Dienste abgebaut werden.</p><p>Wird der Bundesrat übrigens bei Alder intervenieren, damit die Swisscom darauf verzichtet, ihr Personal und insbesondere dessen Vertretung einzuschüchtern?</p>
    • Drohungen der Swisscom-Direktion

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