Überprüfung der Parlamentsbeschlüsse

ShortId
02.3653
Id
20023653
Updated
10.04.2024 13:50
Language
de
Title
Überprüfung der Parlamentsbeschlüsse
AdditionalIndexing
24;Bundesbeschluss;Haushaltsverfahren;Ausgabenbewilligung;Finanzplanung;parlamentarische Geschäfte;Sparmassnahme;Haushaltsausgabe;parlamentarisches Verfahren;Gesetz;Kreditsperre;Kredit
1
  • L04K11080104, Finanzplanung
  • L04K08030102, parlamentarische Geschäfte
  • L03K110201, Haushaltsverfahren
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K11020201, Ausgabenbewilligung
  • L05K0503010101, Bundesbeschluss
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K11040406, Kreditsperre
  • L03K110403, Kredit
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>a./e. Über die finanziellen und personellen Konsequenzen der im Parlament behandelten Geschäfte werden die eidgenössischen Räte vom Bundesrat auf verschiedenen Wegen systematisch und regelmässig orientiert:</p><p>- Alle Botschaften des Bundesrates, auch solche, die nicht mit Finanzierungsbeschlüssen gekoppelt sind, enthalten zwingend ein Kapitel </p><p>über die finanziellen Auswirkungen auf Bund und Kantone sowie die personellen Folgen beim Bund.</p><p>- In der Botschaft zum Budget wie zur Rechnung finden sich jeweils Tabellen zu sämtlichen früher bewilligten laufenden Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen.</p><p>- In einem Zusatzbericht zur Botschaft zur Staatsrechnung unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten jährlich eine Gesamtschau über anstehende, finanzpolitisch relevante Sachgeschäfte, die noch nicht Eingang in den Finanzplan gefunden haben.</p><p>- Vor jeder Session listet die Eidgenössische Finanzverwaltung zuhanden der Parlamentsdienste auf, welche im Erstrat zur Behandlung vorgesehenen Geschäfte mit welchen finanziellen und personellen Konsequenzen verbunden sind.</p><p>Eine rückwirkende Zusammenstellung aller Parlamentsbeschlüsse mit einer klaren Auflistung der dadurch verursachten Ausgaben und Einnahmen bzw. Erhöhung oder Kürzung von Stellenprozenten wäre indes mit einem immensen Aufwand verbunden und zudem auch nicht vollständig, da lange nicht jede Sachvorlage mit einem Finanzierungsbeschluss verbunden ist. Diese werden oft vielmehr erst im Rahmen der Beratung und Verabschiedung des Budgets gefasst. Auch wo das Parlament Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen beschliesst, werden die Funktionsausgaben (Personal, Informatik, Sachausgaben usw.) in der Regel separat budgetiert und bewilligt. Erinnert sei zudem daran, dass Sachbeschlüsse oft erst mit zeitlicher Verzögerung ausgabenwirksam werden.</p><p>b./c. Grundsätzlich kann das Parlament jederzeit auf früher beschlossene Verpflichtungs- bzw. Rahmenkredite oder Zahlungsrahmen zurückkommen. Teilweise müssten dazu allerdings die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. So wird auch das vom Bundesrat derzeit vorbereitete Entlastungsprogramm 2004 zur Einhaltung der Schuldenbremse eine Reihe von Gesetzesänderungen erforderlich machen. Welche dies sein werden und welche Entlastungen sich daraus für den Bundeshaushalt im Einzelnen ergeben, ist gegenwärtig noch offen. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass das Entlastungsvolumen insgesamt über 2 Milliarden Franken betragen muss.</p><p>d. Verfassungsänderungen treten am Tage ihrer Verabschiedung durch Volk und Stände in Kraft. Über das Inkrafttreten von Bundesgesetzen beschliesst grundsätzlich das Parlament; es kann die Kompetenz dazu an den Bundesrat delegieren, ohne dass dieser freilich über einen wirklichen Ermessensspielraum verfügen würde. Bei der Umsetzung von Beschlüssen des Parlamentes bestehen somit kaum Erstreckungsmöglichkeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Anbetracht der misslichen Finanzlage, des von den vorberatenden Finanzkommissionen im ablehnenden Sinne zur Kenntnis genommenen Finanzplans 2004-2006 und namentlich auch der unbefriedigenden Situation bei der Erarbeitung des Voranschlags 2003 wird das Parlament nicht umhin kommen, seine Oberaufsicht bezüglich der Bundesfinanzen verstärkt wahrzunehmen. Insbesondere gilt es nun sorgfältig zu prüfen, ob sich allenfalls zusätzliche Sparmöglichkeiten eröffnen. Hierbei sind auch bereits getroffene Beschlüsse im Sinne einer Wiedererwägung in die Überlegungen mit einzubeziehen.</p><p>Damit das Parlament dieser wichtigen Aufgabe so schnell und effizient als möglich nachkommen kann, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>a. Ist er dazu bereit, noch für diese Session eine Zusammenstellung aller Parlamentsbeschlüsse der letzten drei Jahre mit einer klaren Auflistung der dadurch verursachten Erhöhung bzw. Kürzung von Stellenprozenten und Ausgaben bzw. Einnahmen für den Bund, die Kantone und allenfalls die Gemeinden erstellen zu lassen?</p><p>b. Bei welchen vom Parlament bereits gefassten Beschlüssen gibt es Möglichkeiten, in Anbetracht der unerfreulichen Situation entsprechende Rahmenkredite in ihrem Umfang zu kürzen? Wo es solche gibt, wird der Bundesrat gebeten, den möglichen Kürzungsumfang zu beziffern und kurz zu begründen.</p><p>c. Bei welchen Beschlüssen erlaubt es die gesetzliche Grundlage, auf den entsprechenden Entscheid zurückzukommen und allenfalls neu zu beraten, ob es in Anbetracht der heutigen finanziellen und wirtschaftlichen Aussicht opportun ist, die Beschlüsse so umzusetzen?</p><p>d. Bei welchen Beschlüssen sieht er eine realistische Möglichkeit, die Umsetzung erst nach einer gewissen Frist an die Hand zu nehmen? Welche konkreten Fristen schlägt er in den entsprechenden Fällen vor?</p><p>e. Ist er bereit, den eidgenössischen Räten eine Zusammenstellung aller Geschäfte zur Verfügung zu stellen, die bereits im Parlament sind bzw. in dieser Session neu ins Parlament kommen (inklusive deren Auswirkungen in Bezug auf Erhöhung bzw. Kürzung von Stellenprozenten und Ausgaben bzw. Einnahmen für den Bund, die Kantone und allenfalls die Gemeinden)?</p>
  • Überprüfung der Parlamentsbeschlüsse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>a./e. Über die finanziellen und personellen Konsequenzen der im Parlament behandelten Geschäfte werden die eidgenössischen Räte vom Bundesrat auf verschiedenen Wegen systematisch und regelmässig orientiert:</p><p>- Alle Botschaften des Bundesrates, auch solche, die nicht mit Finanzierungsbeschlüssen gekoppelt sind, enthalten zwingend ein Kapitel </p><p>über die finanziellen Auswirkungen auf Bund und Kantone sowie die personellen Folgen beim Bund.</p><p>- In der Botschaft zum Budget wie zur Rechnung finden sich jeweils Tabellen zu sämtlichen früher bewilligten laufenden Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen.</p><p>- In einem Zusatzbericht zur Botschaft zur Staatsrechnung unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten jährlich eine Gesamtschau über anstehende, finanzpolitisch relevante Sachgeschäfte, die noch nicht Eingang in den Finanzplan gefunden haben.</p><p>- Vor jeder Session listet die Eidgenössische Finanzverwaltung zuhanden der Parlamentsdienste auf, welche im Erstrat zur Behandlung vorgesehenen Geschäfte mit welchen finanziellen und personellen Konsequenzen verbunden sind.</p><p>Eine rückwirkende Zusammenstellung aller Parlamentsbeschlüsse mit einer klaren Auflistung der dadurch verursachten Ausgaben und Einnahmen bzw. Erhöhung oder Kürzung von Stellenprozenten wäre indes mit einem immensen Aufwand verbunden und zudem auch nicht vollständig, da lange nicht jede Sachvorlage mit einem Finanzierungsbeschluss verbunden ist. Diese werden oft vielmehr erst im Rahmen der Beratung und Verabschiedung des Budgets gefasst. Auch wo das Parlament Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen beschliesst, werden die Funktionsausgaben (Personal, Informatik, Sachausgaben usw.) in der Regel separat budgetiert und bewilligt. Erinnert sei zudem daran, dass Sachbeschlüsse oft erst mit zeitlicher Verzögerung ausgabenwirksam werden.</p><p>b./c. Grundsätzlich kann das Parlament jederzeit auf früher beschlossene Verpflichtungs- bzw. Rahmenkredite oder Zahlungsrahmen zurückkommen. Teilweise müssten dazu allerdings die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. So wird auch das vom Bundesrat derzeit vorbereitete Entlastungsprogramm 2004 zur Einhaltung der Schuldenbremse eine Reihe von Gesetzesänderungen erforderlich machen. Welche dies sein werden und welche Entlastungen sich daraus für den Bundeshaushalt im Einzelnen ergeben, ist gegenwärtig noch offen. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass das Entlastungsvolumen insgesamt über 2 Milliarden Franken betragen muss.</p><p>d. Verfassungsänderungen treten am Tage ihrer Verabschiedung durch Volk und Stände in Kraft. Über das Inkrafttreten von Bundesgesetzen beschliesst grundsätzlich das Parlament; es kann die Kompetenz dazu an den Bundesrat delegieren, ohne dass dieser freilich über einen wirklichen Ermessensspielraum verfügen würde. Bei der Umsetzung von Beschlüssen des Parlamentes bestehen somit kaum Erstreckungsmöglichkeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Anbetracht der misslichen Finanzlage, des von den vorberatenden Finanzkommissionen im ablehnenden Sinne zur Kenntnis genommenen Finanzplans 2004-2006 und namentlich auch der unbefriedigenden Situation bei der Erarbeitung des Voranschlags 2003 wird das Parlament nicht umhin kommen, seine Oberaufsicht bezüglich der Bundesfinanzen verstärkt wahrzunehmen. Insbesondere gilt es nun sorgfältig zu prüfen, ob sich allenfalls zusätzliche Sparmöglichkeiten eröffnen. Hierbei sind auch bereits getroffene Beschlüsse im Sinne einer Wiedererwägung in die Überlegungen mit einzubeziehen.</p><p>Damit das Parlament dieser wichtigen Aufgabe so schnell und effizient als möglich nachkommen kann, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>a. Ist er dazu bereit, noch für diese Session eine Zusammenstellung aller Parlamentsbeschlüsse der letzten drei Jahre mit einer klaren Auflistung der dadurch verursachten Erhöhung bzw. Kürzung von Stellenprozenten und Ausgaben bzw. Einnahmen für den Bund, die Kantone und allenfalls die Gemeinden erstellen zu lassen?</p><p>b. Bei welchen vom Parlament bereits gefassten Beschlüssen gibt es Möglichkeiten, in Anbetracht der unerfreulichen Situation entsprechende Rahmenkredite in ihrem Umfang zu kürzen? Wo es solche gibt, wird der Bundesrat gebeten, den möglichen Kürzungsumfang zu beziffern und kurz zu begründen.</p><p>c. Bei welchen Beschlüssen erlaubt es die gesetzliche Grundlage, auf den entsprechenden Entscheid zurückzukommen und allenfalls neu zu beraten, ob es in Anbetracht der heutigen finanziellen und wirtschaftlichen Aussicht opportun ist, die Beschlüsse so umzusetzen?</p><p>d. Bei welchen Beschlüssen sieht er eine realistische Möglichkeit, die Umsetzung erst nach einer gewissen Frist an die Hand zu nehmen? Welche konkreten Fristen schlägt er in den entsprechenden Fällen vor?</p><p>e. Ist er bereit, den eidgenössischen Räten eine Zusammenstellung aller Geschäfte zur Verfügung zu stellen, die bereits im Parlament sind bzw. in dieser Session neu ins Parlament kommen (inklusive deren Auswirkungen in Bezug auf Erhöhung bzw. Kürzung von Stellenprozenten und Ausgaben bzw. Einnahmen für den Bund, die Kantone und allenfalls die Gemeinden)?</p>
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