Werbeverbot für Alkohol und Tabak. Haltung der Post

ShortId
02.3661
Id
20023661
Updated
10.04.2024 13:35
Language
de
Title
Werbeverbot für Alkohol und Tabak. Haltung der Post
AdditionalIndexing
2841;Post;junger Mensch;Werbeverbot;Prävention;Jugendschutz;Tabakwerbung;Alkoholwerbung
1
  • L06K070101030205, Werbeverbot
  • L06K070101030201, Alkoholwerbung
  • L06K070101030203, Tabakwerbung
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L04K12020202, Post
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K0105050702, Prävention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein 15-jähriger Junge eröffnet bei der Post ein Gelbes Konto. Obwohl die Post Identität und insbesondere Alter ihres Kunden kennt, sendet sie ihm seine Kontoauszüge mit dem Kinomagazin "film demnächst", das hauptsächlich Werbung für Alkohol und Tabak enthält, als Gratisbeilage. </p><p>Nun verbieten aber die Lebensmittelverordnung und die Verordnung über Tabak und Tabakerzeugnisse vom 1. März 1995 in den Artikeln 37 und 37a bzw. Artikel 15 jede Werbung für Alkohol und Tabak, die sich an Jugendliche unter 18 Jahren richtet. In Artikel 15 Buchstabe b wird diese Werbung in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen, die hauptsächlich für Jugendliche bestimmt sind, ausdrücklich verboten. </p><p>Es kann vernünftigerweise angenommen werden, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren dieses Magazin erhalten.</p>
  • <p>Die strategischen Ziele des Bundesrates 2002 bis 2005 halten die Post an, im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie zu verfolgen. Die Post muss sich selbstverständlich überdies an das geltende Recht halten. Nachdem das UVEK vom mutmasslichen Sachverhalt Anfang Oktober 2002 Kenntnis erhalten hatte, forderte es die Post gestützt auf die zitierte strategische Zielsetzung zur Stellungnahme auf.</p><p>Die jugendlichen Kunden der Postfinance erhalten seit Jahren einen Gutschein, mit dem sie ein Gratisabonnement der Kinozeitschrift "avant-première" beziehen können. Diese Zeitschrift ist bei den jugendlichen Kunden der Postfinance äusserst beliebt und stellt für diese eine interessante Dienstleistung dar. Reklamationen über diese Werbeaktion und den Inhalt der Zeitschrift gingen bei Postfinance praktisch keine ein. Die erwähnte Kinozeitschrift liegt im Übrigen auch bei den meisten Kinokassen gratis auf. Tatsächlich findet sich in diesem Magazin aber auch Werbung für Tabak und alkoholische Getränke.</p><p>Gestützt auf diese Tatsache teilte die Post dem UVEK Ende Oktober 2002 mit, dass sie die Problematik der Werbung für Tabak und alkoholische Getränke in einer Zeitschrift, die von Postfinance ihren jugendlichen Kunden auf deren Wunsch abgegeben wird, überprüfen lasse. Sie hat mittlerweile entschieden, künftig auf die Abgabe der Zeitschrift zu verzichten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, bei der Post einzuschreiten, damit diese aufhört, den Kontoauszügen des Gelben Kontos für Jugendliche unter 18 Jahren Magazine mit Werbung für Alkohol und Tabak beizulegen.</p>
  • Werbeverbot für Alkohol und Tabak. Haltung der Post
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein 15-jähriger Junge eröffnet bei der Post ein Gelbes Konto. Obwohl die Post Identität und insbesondere Alter ihres Kunden kennt, sendet sie ihm seine Kontoauszüge mit dem Kinomagazin "film demnächst", das hauptsächlich Werbung für Alkohol und Tabak enthält, als Gratisbeilage. </p><p>Nun verbieten aber die Lebensmittelverordnung und die Verordnung über Tabak und Tabakerzeugnisse vom 1. März 1995 in den Artikeln 37 und 37a bzw. Artikel 15 jede Werbung für Alkohol und Tabak, die sich an Jugendliche unter 18 Jahren richtet. In Artikel 15 Buchstabe b wird diese Werbung in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen, die hauptsächlich für Jugendliche bestimmt sind, ausdrücklich verboten. </p><p>Es kann vernünftigerweise angenommen werden, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren dieses Magazin erhalten.</p>
    • <p>Die strategischen Ziele des Bundesrates 2002 bis 2005 halten die Post an, im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie zu verfolgen. Die Post muss sich selbstverständlich überdies an das geltende Recht halten. Nachdem das UVEK vom mutmasslichen Sachverhalt Anfang Oktober 2002 Kenntnis erhalten hatte, forderte es die Post gestützt auf die zitierte strategische Zielsetzung zur Stellungnahme auf.</p><p>Die jugendlichen Kunden der Postfinance erhalten seit Jahren einen Gutschein, mit dem sie ein Gratisabonnement der Kinozeitschrift "avant-première" beziehen können. Diese Zeitschrift ist bei den jugendlichen Kunden der Postfinance äusserst beliebt und stellt für diese eine interessante Dienstleistung dar. Reklamationen über diese Werbeaktion und den Inhalt der Zeitschrift gingen bei Postfinance praktisch keine ein. Die erwähnte Kinozeitschrift liegt im Übrigen auch bei den meisten Kinokassen gratis auf. Tatsächlich findet sich in diesem Magazin aber auch Werbung für Tabak und alkoholische Getränke.</p><p>Gestützt auf diese Tatsache teilte die Post dem UVEK Ende Oktober 2002 mit, dass sie die Problematik der Werbung für Tabak und alkoholische Getränke in einer Zeitschrift, die von Postfinance ihren jugendlichen Kunden auf deren Wunsch abgegeben wird, überprüfen lasse. Sie hat mittlerweile entschieden, künftig auf die Abgabe der Zeitschrift zu verzichten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, bei der Post einzuschreiten, damit diese aufhört, den Kontoauszügen des Gelben Kontos für Jugendliche unter 18 Jahren Magazine mit Werbung für Alkohol und Tabak beizulegen.</p>
    • Werbeverbot für Alkohol und Tabak. Haltung der Post

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