Regionalpolitik. Quo vadis?
- ShortId
-
02.3664
- Id
-
20023664
- Updated
-
10.04.2024 15:09
- Language
-
de
- Title
-
Regionalpolitik. Quo vadis?
- AdditionalIndexing
-
15;Randregion;Berggebiet;regionale Wirtschaftspolitik;regionale Wirtschaft;Regionalpolitik
- 1
-
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L07K08070102010704, Randregion
- L04K06030102, Berggebiet
- L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
- L05K0704060209, regionale Wirtschaft
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Verschiedene wirtschaftliche und politische Entwicklungen haben nicht nur in jüngster Zeit die Situation der Rand- und Bergregionen verschlechtert.</p><p>- Eine teilweise verstärkte Abwanderung aus diesen Gebieten ist die direkte Folge dieser Entwicklung. Die Ergebnisse der letzten Volkszählung zeigen bereits entsprechende Tendenzen auf.</p><p>- Die Agrarreform hat nicht nur erhebliche Auswirkungen auf die Struktur der Landwirtschaft, sondern auch auf die vor- und nachgelagerten Betriebe. Ja, das Gewerbe in den Rand- und Berggebieten ist davon generell betroffen.</p><p>- Der Tourismus steckt zum Teil in der Krise und weist einen erheblichen Investitionsbedarf auf.</p><p>- Die Liberalisierung in verschiedenen Bereichen beinhaltet immer auch die Gefahr, dass die Standortqualität der Rand- und Bergregionen verschlechtert wird.</p><p>- In den Regiebetrieben des Bundes wurden über Jahre viele Arbeitsplätze abgebaut. Die gleichen unmittelbaren Auswirkungen hat und hatte die Armeereform.</p><p>Für den regionalen Zusammenhalt der Schweiz war immer wichtig, dass alle Regionen an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben können. Die Förderung der Rand- und Bergregionen war auch auf dieses übergeordnete Ziel ausgerichtet. Dies ist jedoch heute in Frage gestellt. Es braucht dringend eine Revitalisierung der Förderung der Rand- und Bergregionen. Neue Ideen und Instrumente sind gefragt. Dabei sind neben dem Bund auch die betroffenen Regionen gefordert.</p>
- <p>Die Schweiz hat in den letzten Jahrzehnten einiges von ihrem einst beeindruckenden Wohlstandsvorsprung eingebüsst. Wie der Wachstumsbericht des EVD zeigt, hat sich diese Entwicklung besonders in den Neunzigerjahren akzentuiert, als das Land die tiefsten Wachstumsraten aller OECD-Länder aufwies.</p><p>Die Wachstumsschwäche hält bis heute an und zieht sämtliche Regionen der Schweiz in ihren Sog. Wie dem Wachstumsbericht weiter zu entnehmen ist, gehören die Schaffung besserer Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt, gezielte Liberalisierungsmassnahmen und die internationale Öffnung zu den wichtigen Ansatzpunkten, um diesem Wachstumsdefizit entgegenzuwirken. </p><p>Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass der anhaltende Strukturwandel auch in Zukunft die Wirtschaftsakteure aller Regionen herausfordern wird. Der Wandel kann die verschiedenen Wirtschaftsbranchen und Regionen in unterschiedlichem Mass und mit unterschiedlicher Ausprägung treffen.</p><p>Allerdings ist das weit verbreitete Bild der systematisch unterschiedlichen Betroffenheit von urbanen und ländlichen Kantonen zu relativieren. Aufgrund der verfügbaren Zahlen lässt sich folgende Momentaufnahme zeichnen:</p><p>- Die Bevölkerung hat von 1990 bis 2000 in den urbanen Kantonen (ZH, ZG, BS, BL, AG, GE) anteilsmässig gleich zugenommen wie in den anderen Kantonen. Der Gewinn je eines Nationalratsmandates durch die Kantone Schwyz, Freiburg und Waadt nach der Volkszählung 2000 (BS, BE, AR je eines weniger) zeigt auch, dass die regionale Bevölkerungsentwicklung nicht einseitig verläuft. Auch über die lange Frist von 1970 bis 2000 ist keineswegs feststellbar, dass die Bevölkerungsentwicklung zulasten der halbländlichen und ländlichen Kantone ging. Die Bevölkerung der Schweiz nahm in diesen dreissig Jahren um 16,2 Prozent zu, wobei die Veränderungen in den sechs urbanen Kantone mit plus 15,1 Prozent unterdurchschnittlich und in den restlichen halbländlichen und ländlichen Kantonen mit 16,9 Prozent überdurchschnittlich waren. In sehr kurzen Perioden wie z. B. seit 1997 sind allerdings Trends feststellbar, die auf eine überdurchschnittliche Entwicklung der Agglomerationen hinweisen.</p><p>- Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen war zwischen 1991 und 2001 in der gesamten Schweiz negativ, wobei die halbländlichen und ländlichen Kantone überdurchschnittliche Einbussen erlitten. Die konjunkturelle Entwicklung der letzten Monate deutet darauf hin, dass auch die Zentren vom Beschäftigungsrückgang betroffen sind. Die Arbeitslosenzahlen in den sechs erwähnten urbanen Kantonen haben von Oktober 2001 bis November 2002 um 19,6 Prozent zugenommen (übrige Kantone plus 4,3 Prozent). Diese Kantone weisen zwar nur einen Anteil an der Bevölkerung von 37,8 Prozent aus, zählen aber gleichzeitig 45,7 Prozent der Erwerbslosen.</p><p>- Die Beschäftigten- und Arbeitsplatzzahlen der drei ehemaligen Bundesbetriebe Swisscom, SBB und Post haben sich in den letzten zehn Jahren negativ entwickelt. Zwischen 1991 und 1998 hat die Anzahl der Beschäftigten dieser drei Unternehmen von rund 101 000 auf 93 500 abgenommen. In den sechs urbanen Kantonen wurden dabei 3000 Arbeitsplätze abgebaut, in den halbländlichen und ländlichen Kantone betrug der Abbau im selben Zeitraum 4500 Stellen. Für die Periode zwischen 1998 und 2001 stehen die Zahlen umgerechnet in Vollzeitstellen zur Verfügung. Die drei Unternehmen haben die Anzahl in dieser Periode um weitere 1000 Einheiten reduziert. Drei Fünftel davon in den urbanen, zwei Fünftel in den halbländlichen und ländlichen Kantonen.</p><p>Der Bundesrat erkennt die Herausforderungen für die Berg- und Randregionen. Die oben stehende Momentaufnahme zeigt jedoch, dass der Strukturwandel in allen Kantonen und Regionen des Landes stattfindet. Der Umgang damit wird zur ständigen Aufgabe des Bundes, aber auch der Kantone und der Regionen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Es gibt verschiedene Hinweise, dass das derzeitige regionalpolitische Instrumentarium zur Lösung der heutigen Aufgaben zu wenig wirksam ist. Um dies zu überprüfen hat sich der Bundesrat im Jahre 2002 u. a. bereit erklärt, die Postulate der WAK-N 01.3003 und der WAK-S 01.3017 entgegenzunehmen. In den Begründungen zu diesen beiden Vorstössen wird auf die Probleme der mangelnden Effizienz und Transparenz der bisherigen regionalpolitischen Massnahmen hingewiesen.</p><p>In seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 hat der Bundesrat den Reformbedarf am heutigen regionalpolitischen Instrumentarium bestätigt und eine Neuausrichtung in Aussicht gestellt.</p><p>2. Das federführende EVD hat im Juni 2001 eine Expertenkommission beauftragt, Vorschläge zu Zielen und zu Strategien einer neuen Regionalpolitik auszuarbeiten. Der Bericht wurde dem EVD Anfang Februar 2003 vorgelegt. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im ersten Halbjahr 2003 mit den Schlussfolgerungen der Expertenkommission auseinander setzen.</p><p>3. Die im ländlichen Raum und damit vor allem im Berggebiet stark verankerten Wirtschaftsbranchen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Tourismus sind einem starken Strukturwandel unterworfen. Angesichts der weltweiten Entwicklung dieser Wirtschaftszweige ist davon auszugehen, dass der Strukturwandel auch in Zukunft einen Anpassungsdruck auf die Unternehmen dieser Branchen ausüben wird. </p><p>Die sektoral- und regionalpolitischen Massnahmen sind deshalb in den vergangenen Jahren vermehrt auf die Förderung der Innovationen und der überbetrieblichen Kooperationen ausgerichtet worden. Viele Projekte, die im Rahmen von Regio Plus, Interret oder InnoTour entwickelt wurden, zeigen, dass mit lokalen und regionalen Initiativen Potenziale aufgedeckt und in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden können und damit Wertschöpfung generiert werden kann.</p><p>Die "Agrarpolitik 2007" und die Botschaft über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus gehen von der Überzeugung aus, dass in diesen Branchen Marktpotenziale vorhanden sind, die mit eigenständiger unternehmerischer Verantwortung sowie mit neuen Förderungsansätzen erschlossen werden können. Gleiches gilt für das im Buwal in Arbeit befindliche Waldprogramm Schweiz (WAP-CH).</p><p>4. Der Bund stützt sich in seinem regionalpolitischen Aufgabenbereich auf mehrere Instrumente ab (Regionalpolitik im weiteren Sinn): Erstens soll die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) den bundesstaatlichen Ausgleich von Ressourcen und Lasten sicherstellen. Zweitens sichert die Infrastrukturpolitik eine angemessene Grundversorgung; diese wird durch die betreffenden Sektoralpolitiken mittels verschiedener Regelungen und Verfahren (z. B. Grundversorgungskonzession in der Telekommunikation, Leistungsvereinbarungen im öffentlichen Verkehr) gewährleistet. Drittens werden z. B. über die Agrarpolitik gemeinwirtschaftliche Leistungen von regionalpolitischer Bedeutung mittels Direktzahlungen abgegolten. Viertens kennt der Bund die Möglichkeit direkter Förderungsmassnahmen, wie sie z. B. seit Mitte der Siebzigerjahre mit dem Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete zur Anwendung kommen (Regionalpolitik im engeren Sinn).</p><p>Die drei ersten Bereiche sind Gegenstand einer nationalen Ausgleichs- und Abgeltungspolitik. Sie sind zum Teil bereits geregelt; für die anderen Bereiche liegen die Vorschläge des Bundesrates vor dem Parlament. Der vierte Ansatz, die Massnahmen der direkten Regionalförderung, sind Inhalt der laufenden Überprüfung und Neuausrichtung der Regionalpolitik im engeren Sinn.</p><p>5. Der Bundesrat verweist auf die Antwort zu Frage 2.</p><p>6. 1995 wurde dem Bundesrat ein Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle über eine Evaluation der regionalpolitischen Koordination der Sektoralpolitiken unterbreitet. Der Bundesrat hat als Folge davon 1997 eine auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz gestützte Verordnung über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben (709.17) erlassen. Damit wurde u. a. auch eine Raumordnungskonferenz der Bundesverwaltung (ROK) geschaffen.</p><p>Seither wurden im Rahmen der ROK, aber auch in der bilateralen Koordination der für die Raumordnungspolitik und für die Sektoralpolitiken verantwortlichen Bundesämter verschiedene Initiativen ergriffen, um regional- und raumordnungspolitische Anliegen auch mit sektoralpolitischen Aufgaben abzustimmen. Aktuelles Beispiel ist die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie 2004-2007, die mit den Kapiteln zu den Fachhochschulen und zum Thema Innovation und Valorisierung des Wissens auf die Herausforderungen der Regionalentwicklung hinweist. Des Weiteren wird gegenwärtig ein Netzwerk Ländlicher Raum aufgebaut, das u. a. dazu dienen soll, die zahlreichen Bundesaktivitäten, die auf den ländlichen Raum wirken, noch besser aufeinander abzustimmen und die verschiedenen Instrumente noch vermehrt in eine zielorientierte und effiziente Politik einzugliedern.</p><p>7. Der Bundesrat verweist auf die Antwort zu Frage 2.</p><p>8. Das regionalpolitische Instrumentarium wurde in den vergangenen dreissig Jahren schrittweise ausgebaut. Die jüngsten Evaluationen kommen zum Ergebnis, dass in Zukunft mit den bisher vorwiegend infrastrukturorientierten Massnahmen in den Kantonen und in den Regionen keine sichtbaren und nachhaltigen Entwicklungseffekte mehr zu erreichen seien. Mit dem Entscheid des Bundesrates aus dem Jahre 2000, für die Abfederung regionaler Liberalisierungswirkungen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, werden derzeit in der Förderungspraxis die gleichen Erfahrungen gemacht.</p><p>Bisherige Analysen zeigen, dass das regionalpolitische Instrumentarium durch fallweise Anpassungen bestehender Gesetzesgrundlagen nicht wesentlich verbessert werden kann. Demgegenüber könnte die von der WAK-S vorgeschlagene Variante eines Rahmengesetzes in Verbindung mit Mehrjahresprogrammen in die richtige Richtung weisen. </p><p>Der Bundesrat wird sich in der ersten Hälfte des Jahres 2003 mit den Vorschlägen der EVD-Expertenkommission befassen und die weiteren Schritte festlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Einschätzung, dass das heutige regionalpolitische Instrumentarium ungenügend ist, um die einschneidenden Auswirkungen der verschiedenen Entwicklungen auf die Rand- und Bergregionen aufzufangen?</p><p>2. Teilt er die im Bericht seiner Expertengruppe vorgenommene Einschätzung, und wie beurteilt er deren Vorschläge?</p><p>3. Wie beurteilt er die wirtschaftlichen Entwicklungschancen der Rand- und Bergregionen? Wurde systematisch das Entwicklungspotenzial dieser Regionen erhoben?</p><p>4. Welche regionalpolitische Gegenstrategie verfolgt er gegenüber dieser Entwicklung?</p><p>5. Mit welchem regionalpolitischen Instrumentarium will er das Entwicklungspotenzial der Rand- und Bergregionen gezielter fördern?</p><p>6. Erachtet er es als sinnvoll, sektorale Politikbereiche verstärkt in den Dienst der Förderung der Rand- und Bergregionen zu stellen?</p><p>7. Mit welchen institutionellen Massnahmen gedenkt er den einzuleitenden regionalpolitischen Massnahmen besser zum Durchbruch zu verhelfen?</p><p>8. Ist er bereit, dem Parlament rasch ein regionalpolitisches Massnahmenpaket zu unterbreiten?</p>
- Regionalpolitik. Quo vadis?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Verschiedene wirtschaftliche und politische Entwicklungen haben nicht nur in jüngster Zeit die Situation der Rand- und Bergregionen verschlechtert.</p><p>- Eine teilweise verstärkte Abwanderung aus diesen Gebieten ist die direkte Folge dieser Entwicklung. Die Ergebnisse der letzten Volkszählung zeigen bereits entsprechende Tendenzen auf.</p><p>- Die Agrarreform hat nicht nur erhebliche Auswirkungen auf die Struktur der Landwirtschaft, sondern auch auf die vor- und nachgelagerten Betriebe. Ja, das Gewerbe in den Rand- und Berggebieten ist davon generell betroffen.</p><p>- Der Tourismus steckt zum Teil in der Krise und weist einen erheblichen Investitionsbedarf auf.</p><p>- Die Liberalisierung in verschiedenen Bereichen beinhaltet immer auch die Gefahr, dass die Standortqualität der Rand- und Bergregionen verschlechtert wird.</p><p>- In den Regiebetrieben des Bundes wurden über Jahre viele Arbeitsplätze abgebaut. Die gleichen unmittelbaren Auswirkungen hat und hatte die Armeereform.</p><p>Für den regionalen Zusammenhalt der Schweiz war immer wichtig, dass alle Regionen an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben können. Die Förderung der Rand- und Bergregionen war auch auf dieses übergeordnete Ziel ausgerichtet. Dies ist jedoch heute in Frage gestellt. Es braucht dringend eine Revitalisierung der Förderung der Rand- und Bergregionen. Neue Ideen und Instrumente sind gefragt. Dabei sind neben dem Bund auch die betroffenen Regionen gefordert.</p>
- <p>Die Schweiz hat in den letzten Jahrzehnten einiges von ihrem einst beeindruckenden Wohlstandsvorsprung eingebüsst. Wie der Wachstumsbericht des EVD zeigt, hat sich diese Entwicklung besonders in den Neunzigerjahren akzentuiert, als das Land die tiefsten Wachstumsraten aller OECD-Länder aufwies.</p><p>Die Wachstumsschwäche hält bis heute an und zieht sämtliche Regionen der Schweiz in ihren Sog. Wie dem Wachstumsbericht weiter zu entnehmen ist, gehören die Schaffung besserer Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt, gezielte Liberalisierungsmassnahmen und die internationale Öffnung zu den wichtigen Ansatzpunkten, um diesem Wachstumsdefizit entgegenzuwirken. </p><p>Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass der anhaltende Strukturwandel auch in Zukunft die Wirtschaftsakteure aller Regionen herausfordern wird. Der Wandel kann die verschiedenen Wirtschaftsbranchen und Regionen in unterschiedlichem Mass und mit unterschiedlicher Ausprägung treffen.</p><p>Allerdings ist das weit verbreitete Bild der systematisch unterschiedlichen Betroffenheit von urbanen und ländlichen Kantonen zu relativieren. Aufgrund der verfügbaren Zahlen lässt sich folgende Momentaufnahme zeichnen:</p><p>- Die Bevölkerung hat von 1990 bis 2000 in den urbanen Kantonen (ZH, ZG, BS, BL, AG, GE) anteilsmässig gleich zugenommen wie in den anderen Kantonen. Der Gewinn je eines Nationalratsmandates durch die Kantone Schwyz, Freiburg und Waadt nach der Volkszählung 2000 (BS, BE, AR je eines weniger) zeigt auch, dass die regionale Bevölkerungsentwicklung nicht einseitig verläuft. Auch über die lange Frist von 1970 bis 2000 ist keineswegs feststellbar, dass die Bevölkerungsentwicklung zulasten der halbländlichen und ländlichen Kantone ging. Die Bevölkerung der Schweiz nahm in diesen dreissig Jahren um 16,2 Prozent zu, wobei die Veränderungen in den sechs urbanen Kantone mit plus 15,1 Prozent unterdurchschnittlich und in den restlichen halbländlichen und ländlichen Kantonen mit 16,9 Prozent überdurchschnittlich waren. In sehr kurzen Perioden wie z. B. seit 1997 sind allerdings Trends feststellbar, die auf eine überdurchschnittliche Entwicklung der Agglomerationen hinweisen.</p><p>- Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen war zwischen 1991 und 2001 in der gesamten Schweiz negativ, wobei die halbländlichen und ländlichen Kantone überdurchschnittliche Einbussen erlitten. Die konjunkturelle Entwicklung der letzten Monate deutet darauf hin, dass auch die Zentren vom Beschäftigungsrückgang betroffen sind. Die Arbeitslosenzahlen in den sechs erwähnten urbanen Kantonen haben von Oktober 2001 bis November 2002 um 19,6 Prozent zugenommen (übrige Kantone plus 4,3 Prozent). Diese Kantone weisen zwar nur einen Anteil an der Bevölkerung von 37,8 Prozent aus, zählen aber gleichzeitig 45,7 Prozent der Erwerbslosen.</p><p>- Die Beschäftigten- und Arbeitsplatzzahlen der drei ehemaligen Bundesbetriebe Swisscom, SBB und Post haben sich in den letzten zehn Jahren negativ entwickelt. Zwischen 1991 und 1998 hat die Anzahl der Beschäftigten dieser drei Unternehmen von rund 101 000 auf 93 500 abgenommen. In den sechs urbanen Kantonen wurden dabei 3000 Arbeitsplätze abgebaut, in den halbländlichen und ländlichen Kantone betrug der Abbau im selben Zeitraum 4500 Stellen. Für die Periode zwischen 1998 und 2001 stehen die Zahlen umgerechnet in Vollzeitstellen zur Verfügung. Die drei Unternehmen haben die Anzahl in dieser Periode um weitere 1000 Einheiten reduziert. Drei Fünftel davon in den urbanen, zwei Fünftel in den halbländlichen und ländlichen Kantonen.</p><p>Der Bundesrat erkennt die Herausforderungen für die Berg- und Randregionen. Die oben stehende Momentaufnahme zeigt jedoch, dass der Strukturwandel in allen Kantonen und Regionen des Landes stattfindet. Der Umgang damit wird zur ständigen Aufgabe des Bundes, aber auch der Kantone und der Regionen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Es gibt verschiedene Hinweise, dass das derzeitige regionalpolitische Instrumentarium zur Lösung der heutigen Aufgaben zu wenig wirksam ist. Um dies zu überprüfen hat sich der Bundesrat im Jahre 2002 u. a. bereit erklärt, die Postulate der WAK-N 01.3003 und der WAK-S 01.3017 entgegenzunehmen. In den Begründungen zu diesen beiden Vorstössen wird auf die Probleme der mangelnden Effizienz und Transparenz der bisherigen regionalpolitischen Massnahmen hingewiesen.</p><p>In seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 hat der Bundesrat den Reformbedarf am heutigen regionalpolitischen Instrumentarium bestätigt und eine Neuausrichtung in Aussicht gestellt.</p><p>2. Das federführende EVD hat im Juni 2001 eine Expertenkommission beauftragt, Vorschläge zu Zielen und zu Strategien einer neuen Regionalpolitik auszuarbeiten. Der Bericht wurde dem EVD Anfang Februar 2003 vorgelegt. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im ersten Halbjahr 2003 mit den Schlussfolgerungen der Expertenkommission auseinander setzen.</p><p>3. Die im ländlichen Raum und damit vor allem im Berggebiet stark verankerten Wirtschaftsbranchen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Tourismus sind einem starken Strukturwandel unterworfen. Angesichts der weltweiten Entwicklung dieser Wirtschaftszweige ist davon auszugehen, dass der Strukturwandel auch in Zukunft einen Anpassungsdruck auf die Unternehmen dieser Branchen ausüben wird. </p><p>Die sektoral- und regionalpolitischen Massnahmen sind deshalb in den vergangenen Jahren vermehrt auf die Förderung der Innovationen und der überbetrieblichen Kooperationen ausgerichtet worden. Viele Projekte, die im Rahmen von Regio Plus, Interret oder InnoTour entwickelt wurden, zeigen, dass mit lokalen und regionalen Initiativen Potenziale aufgedeckt und in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden können und damit Wertschöpfung generiert werden kann.</p><p>Die "Agrarpolitik 2007" und die Botschaft über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus gehen von der Überzeugung aus, dass in diesen Branchen Marktpotenziale vorhanden sind, die mit eigenständiger unternehmerischer Verantwortung sowie mit neuen Förderungsansätzen erschlossen werden können. Gleiches gilt für das im Buwal in Arbeit befindliche Waldprogramm Schweiz (WAP-CH).</p><p>4. Der Bund stützt sich in seinem regionalpolitischen Aufgabenbereich auf mehrere Instrumente ab (Regionalpolitik im weiteren Sinn): Erstens soll die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) den bundesstaatlichen Ausgleich von Ressourcen und Lasten sicherstellen. Zweitens sichert die Infrastrukturpolitik eine angemessene Grundversorgung; diese wird durch die betreffenden Sektoralpolitiken mittels verschiedener Regelungen und Verfahren (z. B. Grundversorgungskonzession in der Telekommunikation, Leistungsvereinbarungen im öffentlichen Verkehr) gewährleistet. Drittens werden z. B. über die Agrarpolitik gemeinwirtschaftliche Leistungen von regionalpolitischer Bedeutung mittels Direktzahlungen abgegolten. Viertens kennt der Bund die Möglichkeit direkter Förderungsmassnahmen, wie sie z. B. seit Mitte der Siebzigerjahre mit dem Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete zur Anwendung kommen (Regionalpolitik im engeren Sinn).</p><p>Die drei ersten Bereiche sind Gegenstand einer nationalen Ausgleichs- und Abgeltungspolitik. Sie sind zum Teil bereits geregelt; für die anderen Bereiche liegen die Vorschläge des Bundesrates vor dem Parlament. Der vierte Ansatz, die Massnahmen der direkten Regionalförderung, sind Inhalt der laufenden Überprüfung und Neuausrichtung der Regionalpolitik im engeren Sinn.</p><p>5. Der Bundesrat verweist auf die Antwort zu Frage 2.</p><p>6. 1995 wurde dem Bundesrat ein Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle über eine Evaluation der regionalpolitischen Koordination der Sektoralpolitiken unterbreitet. Der Bundesrat hat als Folge davon 1997 eine auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz gestützte Verordnung über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben (709.17) erlassen. Damit wurde u. a. auch eine Raumordnungskonferenz der Bundesverwaltung (ROK) geschaffen.</p><p>Seither wurden im Rahmen der ROK, aber auch in der bilateralen Koordination der für die Raumordnungspolitik und für die Sektoralpolitiken verantwortlichen Bundesämter verschiedene Initiativen ergriffen, um regional- und raumordnungspolitische Anliegen auch mit sektoralpolitischen Aufgaben abzustimmen. Aktuelles Beispiel ist die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie 2004-2007, die mit den Kapiteln zu den Fachhochschulen und zum Thema Innovation und Valorisierung des Wissens auf die Herausforderungen der Regionalentwicklung hinweist. Des Weiteren wird gegenwärtig ein Netzwerk Ländlicher Raum aufgebaut, das u. a. dazu dienen soll, die zahlreichen Bundesaktivitäten, die auf den ländlichen Raum wirken, noch besser aufeinander abzustimmen und die verschiedenen Instrumente noch vermehrt in eine zielorientierte und effiziente Politik einzugliedern.</p><p>7. Der Bundesrat verweist auf die Antwort zu Frage 2.</p><p>8. Das regionalpolitische Instrumentarium wurde in den vergangenen dreissig Jahren schrittweise ausgebaut. Die jüngsten Evaluationen kommen zum Ergebnis, dass in Zukunft mit den bisher vorwiegend infrastrukturorientierten Massnahmen in den Kantonen und in den Regionen keine sichtbaren und nachhaltigen Entwicklungseffekte mehr zu erreichen seien. Mit dem Entscheid des Bundesrates aus dem Jahre 2000, für die Abfederung regionaler Liberalisierungswirkungen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, werden derzeit in der Förderungspraxis die gleichen Erfahrungen gemacht.</p><p>Bisherige Analysen zeigen, dass das regionalpolitische Instrumentarium durch fallweise Anpassungen bestehender Gesetzesgrundlagen nicht wesentlich verbessert werden kann. Demgegenüber könnte die von der WAK-S vorgeschlagene Variante eines Rahmengesetzes in Verbindung mit Mehrjahresprogrammen in die richtige Richtung weisen. </p><p>Der Bundesrat wird sich in der ersten Hälfte des Jahres 2003 mit den Vorschlägen der EVD-Expertenkommission befassen und die weiteren Schritte festlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Einschätzung, dass das heutige regionalpolitische Instrumentarium ungenügend ist, um die einschneidenden Auswirkungen der verschiedenen Entwicklungen auf die Rand- und Bergregionen aufzufangen?</p><p>2. Teilt er die im Bericht seiner Expertengruppe vorgenommene Einschätzung, und wie beurteilt er deren Vorschläge?</p><p>3. Wie beurteilt er die wirtschaftlichen Entwicklungschancen der Rand- und Bergregionen? Wurde systematisch das Entwicklungspotenzial dieser Regionen erhoben?</p><p>4. Welche regionalpolitische Gegenstrategie verfolgt er gegenüber dieser Entwicklung?</p><p>5. Mit welchem regionalpolitischen Instrumentarium will er das Entwicklungspotenzial der Rand- und Bergregionen gezielter fördern?</p><p>6. Erachtet er es als sinnvoll, sektorale Politikbereiche verstärkt in den Dienst der Förderung der Rand- und Bergregionen zu stellen?</p><p>7. Mit welchen institutionellen Massnahmen gedenkt er den einzuleitenden regionalpolitischen Massnahmen besser zum Durchbruch zu verhelfen?</p><p>8. Ist er bereit, dem Parlament rasch ein regionalpolitisches Massnahmenpaket zu unterbreiten?</p>
- Regionalpolitik. Quo vadis?
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