Massnahmen zur Bürokratiebefreiung

ShortId
02.3676
Id
20023676
Updated
14.11.2025 07:33
Language
de
Title
Massnahmen zur Bürokratiebefreiung
AdditionalIndexing
15;Klein- und mittleres Unternehmen;Verwaltungsformalität;Vereinfachung von Verfahren;Verwaltungsreform;Handwerksbetrieb
1
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
  • L04K08060113, Verwaltungsformalität
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L05K0703060106, Handwerksbetrieb
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Neue Automatismen, die Optimierung organisatorischer Abläufe, die Benutzerfreundlichkeit von Formularen, der Einsatz neuer Kommunikationsmittel usw. in der öffentlichen Verwaltung sind ausbaufähig. Neben rechtlichen Anpassungen dürften diese Massnahmen einen Beitrag zur Zielerreichung leisten.</p><p>Automatismen sind insbesondere in den Bereichen Verrechnungssteuer und Erwerbsersatz angebracht. Die Vollzugsfreundlichkeit der Sozialversicherungsgesetzgebung ist ausbaufähig. Stempelabgaben, Archivierungsvorschriften, die Verordnung über das Handelsregister, das Bundesgesetz über die Berufsbildung, die Mehrwertsteuerabrechnung usw. sind zu vereinfachen. Schon wenige Entlastungsmassnahmen in den entsprechenden Einzelerlässen ermöglichen in der Summe eine echte "Bürokratiebefreiung".</p>
  • <p>Der Bundesrat hat bereits in seinem Zwischenbericht zur administrativen Entlastung vom 22. Januar 1997 (vgl. BBl 1997 II 283) aufgezeigt, wo zwischen den Unternehmen und den Behörden Schnittstellen bestehen und welche Möglichkeiten grundsätzlich vorhanden sind, um den administrativen Aufwand zu senken. 1998 hat das damalige Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen seiner Ressortforschung den Aufwand für administrative Arbeiten durch zwei Untersuchungen erheben lassen (vgl. Teil 1 des Vorstosses). In drei weiteren Untersuchungen wurde die Regulierungsdichte gemessen, der Nutzen guter Rahmenbedingungen für das Wirtschaftswachstum nachgewiesen und die Anwendbarkeit von Kosten-Nutzen-Analysen und zweier weniger ambitiöser Instrumente exemplarisch aufgezeigt. Gestützt auf diese Vorarbeiten wurden 1999 vom Bundesrat die Regulierungsfolgenabschätzung und die KMU-Tests eingeführt, letztere beschränkt für eine Periode von vier Jahren.</p><p>Aus all diesen Arbeiten liessen sich schon zahlreiche Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU ableiten. Auch wird in der Verwaltung heute eingehender bedacht, was neue Gesetze und Verordnungen beim Normadressaten für Kostenfolgen zeigen.</p><p>Gerade bei der Abschätzung der Kostenfolgen besteht aber noch ein Verbesserungspotenzial, das je nach Quelle des Aufwandes unterschiedlich hoch ist. Hält man sich an die Ergebnisse der obgenannten Studien aus dem Jahre 1998 zum administrativen Aufwand, kann festgestellt werden, dass sich drei Viertel des Aufwandes (im Betrieb, wie durch Dritte) ziemlich gleichmässig auf drei Bereiche aufteilen: </p><p>a. Abrechnungen mit den Sozialversicherungen; </p><p>b. Verkehr mit den Steuern; und </p><p>c. Erfüllung der handelsrechtlichen Auflagen in Sachen Führung einer Buchhaltung.</p><p>Für Unternehmen der im Vorstoss genannten Grössenklasse ist für diese drei Bereiche zusammen mit einem personellen Aufwand im Unternehmen von zwei bis drei Personenmonaten pro Jahr und finanziellen Kosten im Bereich von 10 000 bis 15 000 Franken pro Jahr zu rechnen. Dabei handelt es sich allerdings um Durchschnittswerte aus einer beschränkten Stichprobe mit grossem Streubereich. Mit der Entwicklung:</p><p>a. eines Expertensystems für die Bestimmung des AHV-pflichtigen Lohnes; </p><p>b. der Möglichkeit der jährlichen Mehrwertsteuerabrechnung (ermöglicht die Koordination mit der Erstellung der Steuererklärung für die direkten Steuern, dem handelsrechtlichen Abschluss und den Jahresmeldungen an die Sozialversicherungen); und </p><p>c. mit Rechnungslegungsvorschriften, die aus der Situation des häufigsten Normadressanten heraus entwickelt werden, soll in diesen drei Gebieten gehandelt werden.</p><p>Das letzte Viertel an Administrativaufwand geht auf Prozesse zurück, die nicht periodisch wiederkehrend, sondern nur sporadisch in einem Unternehmen anfallen und deren Bedeutung oft branchenabhängig ist. Man denke im erstgenannten Fall an die Einholung einer Baubewilligung und im zweitgenannten Fall an die Zulassung eines neuen Lebensmittels. Bei diesen Vorgängen stehen nicht der Administrativaufwand im Vordergrund, sondern Kosten, die den Unternehmen aus der Einhaltung von gesetzlichen Auflagen entstehen. Zu nennen sind Zusatzinvestitionen oder erschwerte Abläufe im Betrieb im Fall der baupolizeilichen Auflagen. Diese Konsequenzen sollen u. a. mittels KMU-Tests erfasst werden. Hierbei handelt es sich um Fallstudien in einer kleinen Zahl von Unternehmen, die von geplanten Neuerungen allerdings signifikant betroffen sein werden.</p><p>Mit Blick auf den mit dem vorliegenden Vorstoss anvisierten Administrativaufwand wären im Rahmen solcher KMU-Tests eigentliche Prozessanalysen wünschbar. Der Bundesrat ist deshalb bereit, diesbezügliche Erfahrungen, wie sie insbesondere in den Niederlanden gesammelt wurden (Mistral-Methode), auszuwerten und hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf die Schweiz zu prüfen. Er ist deshalb bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.</p><p>Eine Annahme des Vorstosses in der ursprünglichen Form der Motion fällt für den Bundesrat ausser Betracht. Gemäss den Erfahrungen, die mit dem ehrgeizigen Programm in den Niederlanden gemacht wurden, ist die Zielsetzung einer Halbierung des Aufwandes nicht realistisch. Einerseits muss aufgrund internationaler Quervergleiche geschlossen werden, dass die Schweiz Rationalisierungspotenziale, wie sie in anderen Ländern bestehen mögen, schon recht gut erschlossen hat. Dafür sprechen die Ergebnisse der Unternehmerbefragungen des IMD oder des World Economic Forum im Bereich Behörden. Parallel dazu hält die Tendenz an, immer eingehender zu normieren, was verantwortliches unternehmerisches Handeln ausmacht. Dies geschieht nicht nur durch die nationale Politik, sondern auch auf internationaler Ebene, was den Handlungsspielraum der Schweiz einschränkt.</p><p>Nicht unbeachtet dürfen auch die auf privater Basis immer zahlreicher eingeführten Labels und Qualifizierungssysteme von Abnehmern bleiben, welche die Klagen der KMU mit begründen. Hinzu kommt der Wunsch nach differenzierenden Lösungen, gerade bei Abgabenregelungen, was meist administrativ aufwendige Ausscheidungen nach sich zieht.</p><p>Vor dem Hintergrund der wachsenden politischen Vorgaben und angesichts des Potenzials, das er in alleinigen administrativen Verbesserungen erblickt, kann sich der Bundesrat nicht auf den Zielwert der Motion verpflichten lassen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem kurzen Bericht 2003 aufzuzeigen, wie viele Manntage Arbeit ein handwerklicher KMU-Betrieb mit 15 Angestellten pro Jahr für den Vollzug administrativer Arbeiten, welche durch Bundesgesetze und Verordnungen entstehen, aufzuwenden hat.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, entsprechende Änderungen des Rechtes zu präsentieren, die diesen Aufwand bis 2007 halbieren.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem zweiten Bericht 2007 Rechenschaft über die erreichten Fortschritte abzulegen und über die Zielerreichung der Halbierung des administrativen Aufwandes zu berichten.</p>
  • Massnahmen zur Bürokratiebefreiung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Neue Automatismen, die Optimierung organisatorischer Abläufe, die Benutzerfreundlichkeit von Formularen, der Einsatz neuer Kommunikationsmittel usw. in der öffentlichen Verwaltung sind ausbaufähig. Neben rechtlichen Anpassungen dürften diese Massnahmen einen Beitrag zur Zielerreichung leisten.</p><p>Automatismen sind insbesondere in den Bereichen Verrechnungssteuer und Erwerbsersatz angebracht. Die Vollzugsfreundlichkeit der Sozialversicherungsgesetzgebung ist ausbaufähig. Stempelabgaben, Archivierungsvorschriften, die Verordnung über das Handelsregister, das Bundesgesetz über die Berufsbildung, die Mehrwertsteuerabrechnung usw. sind zu vereinfachen. Schon wenige Entlastungsmassnahmen in den entsprechenden Einzelerlässen ermöglichen in der Summe eine echte "Bürokratiebefreiung".</p>
    • <p>Der Bundesrat hat bereits in seinem Zwischenbericht zur administrativen Entlastung vom 22. Januar 1997 (vgl. BBl 1997 II 283) aufgezeigt, wo zwischen den Unternehmen und den Behörden Schnittstellen bestehen und welche Möglichkeiten grundsätzlich vorhanden sind, um den administrativen Aufwand zu senken. 1998 hat das damalige Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen seiner Ressortforschung den Aufwand für administrative Arbeiten durch zwei Untersuchungen erheben lassen (vgl. Teil 1 des Vorstosses). In drei weiteren Untersuchungen wurde die Regulierungsdichte gemessen, der Nutzen guter Rahmenbedingungen für das Wirtschaftswachstum nachgewiesen und die Anwendbarkeit von Kosten-Nutzen-Analysen und zweier weniger ambitiöser Instrumente exemplarisch aufgezeigt. Gestützt auf diese Vorarbeiten wurden 1999 vom Bundesrat die Regulierungsfolgenabschätzung und die KMU-Tests eingeführt, letztere beschränkt für eine Periode von vier Jahren.</p><p>Aus all diesen Arbeiten liessen sich schon zahlreiche Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU ableiten. Auch wird in der Verwaltung heute eingehender bedacht, was neue Gesetze und Verordnungen beim Normadressaten für Kostenfolgen zeigen.</p><p>Gerade bei der Abschätzung der Kostenfolgen besteht aber noch ein Verbesserungspotenzial, das je nach Quelle des Aufwandes unterschiedlich hoch ist. Hält man sich an die Ergebnisse der obgenannten Studien aus dem Jahre 1998 zum administrativen Aufwand, kann festgestellt werden, dass sich drei Viertel des Aufwandes (im Betrieb, wie durch Dritte) ziemlich gleichmässig auf drei Bereiche aufteilen: </p><p>a. Abrechnungen mit den Sozialversicherungen; </p><p>b. Verkehr mit den Steuern; und </p><p>c. Erfüllung der handelsrechtlichen Auflagen in Sachen Führung einer Buchhaltung.</p><p>Für Unternehmen der im Vorstoss genannten Grössenklasse ist für diese drei Bereiche zusammen mit einem personellen Aufwand im Unternehmen von zwei bis drei Personenmonaten pro Jahr und finanziellen Kosten im Bereich von 10 000 bis 15 000 Franken pro Jahr zu rechnen. Dabei handelt es sich allerdings um Durchschnittswerte aus einer beschränkten Stichprobe mit grossem Streubereich. Mit der Entwicklung:</p><p>a. eines Expertensystems für die Bestimmung des AHV-pflichtigen Lohnes; </p><p>b. der Möglichkeit der jährlichen Mehrwertsteuerabrechnung (ermöglicht die Koordination mit der Erstellung der Steuererklärung für die direkten Steuern, dem handelsrechtlichen Abschluss und den Jahresmeldungen an die Sozialversicherungen); und </p><p>c. mit Rechnungslegungsvorschriften, die aus der Situation des häufigsten Normadressanten heraus entwickelt werden, soll in diesen drei Gebieten gehandelt werden.</p><p>Das letzte Viertel an Administrativaufwand geht auf Prozesse zurück, die nicht periodisch wiederkehrend, sondern nur sporadisch in einem Unternehmen anfallen und deren Bedeutung oft branchenabhängig ist. Man denke im erstgenannten Fall an die Einholung einer Baubewilligung und im zweitgenannten Fall an die Zulassung eines neuen Lebensmittels. Bei diesen Vorgängen stehen nicht der Administrativaufwand im Vordergrund, sondern Kosten, die den Unternehmen aus der Einhaltung von gesetzlichen Auflagen entstehen. Zu nennen sind Zusatzinvestitionen oder erschwerte Abläufe im Betrieb im Fall der baupolizeilichen Auflagen. Diese Konsequenzen sollen u. a. mittels KMU-Tests erfasst werden. Hierbei handelt es sich um Fallstudien in einer kleinen Zahl von Unternehmen, die von geplanten Neuerungen allerdings signifikant betroffen sein werden.</p><p>Mit Blick auf den mit dem vorliegenden Vorstoss anvisierten Administrativaufwand wären im Rahmen solcher KMU-Tests eigentliche Prozessanalysen wünschbar. Der Bundesrat ist deshalb bereit, diesbezügliche Erfahrungen, wie sie insbesondere in den Niederlanden gesammelt wurden (Mistral-Methode), auszuwerten und hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf die Schweiz zu prüfen. Er ist deshalb bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.</p><p>Eine Annahme des Vorstosses in der ursprünglichen Form der Motion fällt für den Bundesrat ausser Betracht. Gemäss den Erfahrungen, die mit dem ehrgeizigen Programm in den Niederlanden gemacht wurden, ist die Zielsetzung einer Halbierung des Aufwandes nicht realistisch. Einerseits muss aufgrund internationaler Quervergleiche geschlossen werden, dass die Schweiz Rationalisierungspotenziale, wie sie in anderen Ländern bestehen mögen, schon recht gut erschlossen hat. Dafür sprechen die Ergebnisse der Unternehmerbefragungen des IMD oder des World Economic Forum im Bereich Behörden. Parallel dazu hält die Tendenz an, immer eingehender zu normieren, was verantwortliches unternehmerisches Handeln ausmacht. Dies geschieht nicht nur durch die nationale Politik, sondern auch auf internationaler Ebene, was den Handlungsspielraum der Schweiz einschränkt.</p><p>Nicht unbeachtet dürfen auch die auf privater Basis immer zahlreicher eingeführten Labels und Qualifizierungssysteme von Abnehmern bleiben, welche die Klagen der KMU mit begründen. Hinzu kommt der Wunsch nach differenzierenden Lösungen, gerade bei Abgabenregelungen, was meist administrativ aufwendige Ausscheidungen nach sich zieht.</p><p>Vor dem Hintergrund der wachsenden politischen Vorgaben und angesichts des Potenzials, das er in alleinigen administrativen Verbesserungen erblickt, kann sich der Bundesrat nicht auf den Zielwert der Motion verpflichten lassen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem kurzen Bericht 2003 aufzuzeigen, wie viele Manntage Arbeit ein handwerklicher KMU-Betrieb mit 15 Angestellten pro Jahr für den Vollzug administrativer Arbeiten, welche durch Bundesgesetze und Verordnungen entstehen, aufzuwenden hat.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, entsprechende Änderungen des Rechtes zu präsentieren, die diesen Aufwand bis 2007 halbieren.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem zweiten Bericht 2007 Rechenschaft über die erreichten Fortschritte abzulegen und über die Zielerreichung der Halbierung des administrativen Aufwandes zu berichten.</p>
    • Massnahmen zur Bürokratiebefreiung

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