VVG. Lücke bei der Taggeldversicherung
- ShortId
-
02.3693
- Id
-
20023693
- Updated
-
24.06.2025 23:31
- Language
-
de
- Title
-
VVG. Lücke bei der Taggeldversicherung
- AdditionalIndexing
-
2841;Informationsrecht;Privatversicherung;Versicherungsvertrag;Taggeld;Versicherungsleistung;Taggeldversicherung
- 1
-
- L05K0104010904, Taggeldversicherung
- L04K11100112, Privatversicherung
- L06K111001130401, Taggeld
- L04K11100113, Versicherungsvertrag
- L04K12010201, Informationsrecht
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Krankentaggeldversicherung beruhte in der Vergangenheit auf dem KVG. In den letzten Jahren wurde sie aber mehr und mehr dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterstellt. Von einem Rechtsrahmen, der sich am sozialen Engagement für die Kranken orientierte, ging man also über zu einer Regelung, die sich an ganz anderen Massstäben ausrichtet.</p><p>Dadurch kam es zu Ungleichgewichten wie folgendem: Die privaten Versicherer suspendieren immer öfter Versicherungsverträge, wenn ein Arbeitgeber (Vertragspartei) mit den Prämienzahlungen im Verzug ist. Und dies, ohne die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass sie nun von der Versicherung nicht mehr gedeckt sind, oder ihnen Gelegenheit zu geben, in die Einzelversicherung überzutreten. Vor allem für Langzeitkranke werden die für sie so notwendigen Leistungszahlungen unterbrochen, so dass diese Personen nicht selten an die Fürsorge gelangen müssen.</p><p>Unabhängig davon, dass es wünschbar wäre, diese Versicherung im Rahmen des Sozialversicherungsrechtes zu regeln, muss diese Ungerechtigkeit beseitigt werden: Die Versicherer müssen verpflichtet werden, die Versicherten vor einer Suspendierung eines Kollektivversicherungsvertrages zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, in einen Einzelversicherungsvertrag überzutreten.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Wird ein Taggeldversicherungsvertrag VVG suspendiert, weil die eine Vertragspartei (der Arbeitgeber) die Prämien nicht bezahlt hat, so sind die Versicherer heute nicht verpflichtet, die versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber zu informieren oder ihnen die Möglichkeit zu bieten, einen Einzelversicherungsvertrag abzuschliessen.</p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat, für die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit zu sorgen, die für kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einer grossen wirtschaftlichen Last wird und ihnen Sorgen macht.</p>
- VVG. Lücke bei der Taggeldversicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Krankentaggeldversicherung beruhte in der Vergangenheit auf dem KVG. In den letzten Jahren wurde sie aber mehr und mehr dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterstellt. Von einem Rechtsrahmen, der sich am sozialen Engagement für die Kranken orientierte, ging man also über zu einer Regelung, die sich an ganz anderen Massstäben ausrichtet.</p><p>Dadurch kam es zu Ungleichgewichten wie folgendem: Die privaten Versicherer suspendieren immer öfter Versicherungsverträge, wenn ein Arbeitgeber (Vertragspartei) mit den Prämienzahlungen im Verzug ist. Und dies, ohne die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass sie nun von der Versicherung nicht mehr gedeckt sind, oder ihnen Gelegenheit zu geben, in die Einzelversicherung überzutreten. Vor allem für Langzeitkranke werden die für sie so notwendigen Leistungszahlungen unterbrochen, so dass diese Personen nicht selten an die Fürsorge gelangen müssen.</p><p>Unabhängig davon, dass es wünschbar wäre, diese Versicherung im Rahmen des Sozialversicherungsrechtes zu regeln, muss diese Ungerechtigkeit beseitigt werden: Die Versicherer müssen verpflichtet werden, die Versicherten vor einer Suspendierung eines Kollektivversicherungsvertrages zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, in einen Einzelversicherungsvertrag überzutreten.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Wird ein Taggeldversicherungsvertrag VVG suspendiert, weil die eine Vertragspartei (der Arbeitgeber) die Prämien nicht bezahlt hat, so sind die Versicherer heute nicht verpflichtet, die versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber zu informieren oder ihnen die Möglichkeit zu bieten, einen Einzelversicherungsvertrag abzuschliessen.</p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat, für die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit zu sorgen, die für kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einer grossen wirtschaftlichen Last wird und ihnen Sorgen macht.</p>
- VVG. Lücke bei der Taggeldversicherung
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