Kennt der Post-VR-Präsident die "Strategischen Ziele des Bundesrates"?
- ShortId
-
02.3703
- Id
-
20023703
- Updated
-
10.04.2024 10:37
- Language
-
de
- Title
-
Kennt der Post-VR-Präsident die "Strategischen Ziele des Bundesrates"?
- AdditionalIndexing
-
34;Post;Leistungsauftrag;regionale Wirtschaftspolitik;Betriebseinstellung;service public;Führungskraft;Regionalpolitik
- 1
-
- L04K12020202, Post
- L05K0702020204, Führungskraft
- L05K0703040201, Betriebseinstellung
- L04K08060111, service public
- L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L04K08020335, Regionalpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die strategischen Ziele des Bundesrates für die Post werden jeweils vom UVEK und vom EFD in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen für eine Geltungsdauer von vier Jahren erarbeitet und vom Bundesrat verabschiedet. Der Verwaltungsrat der Post wirkt somit bereits bei der Erarbeitung der Ziele mit. Er muss ausserdem dem Bundesrat alljährlich einen Bericht abliefern, in dem er über die Zielerreichung Rechenschaft ablegt. Der Bericht des Verwaltungsrates über die Zielerreichung wird systematisch geprüft; er bildet Gegenstand einer jeweils im Frühjahr stattfindenden Aussprache zwischen der Konzernspitze der Post (Verwaltungsratspräsident und Konzernleiter) sowie dem UVEK und dem EFD. Ebenso sind die strategischen Ziele des Bundesrates jeweils Gegenstand der periodischen Aussprachen zwischen dem UVEK/EFD und der Post.</p><p>Auch bei der Auswahl und der Ernennung neuer Mitglieder des Verwaltungsrates spielen nebst dem vom Bundesrat erlassenen Anforderungsprofil an den Verwaltungsrat auch die strategischen Ziele des Bundesrates eine wesentliche Rolle. Ferner ist im Postorganisationsgesetz vom 30. April 1997 (SR 783.1) die Umsetzung der strategischen Ziele des Bundesrates in die Unternehmensstrategie der Post als Kernaufgabe des Verwaltungsrates festgehalten.</p><p>Der Verwaltungsratspräsident der Post kennt und unterstützt die strategischen Ziele des Bundesrates. In dem vom Interpellanten angesprochenen Zeitungsinterview stellt er diese Ziele keinesfalls in Abrede.</p><p>Die Post hat jedoch den im Postgesetz umschriebenen Leistungsauftrag zu erfüllen. Sie muss einen ausreichenden Universaldienst mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs erbringen. Die Dienstleistungen müssen eine gute Qualität sowie angemessene Preise aufweisen und in der ganzen Schweiz für die ganze Bevölkerung nach gleichen Grundsätzen zugänglich sein. Die Post hat diesem Auftrag nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nachzukommen; sie muss eigenwirtschaftlich arbeiten. Diese Grundsätze wurden im Rahmen der Behandlungen des Berichtes des Bundesrates betreffend die Gesamtschau zur weiteren Entwicklungen des Postwesens in der Schweiz vom Parlament jüngst bestätigt.</p><p>Weder im Postgesetz noch im Postorganisationsgesetz ist ein regionalpolitischer oder sozialpolitischer Auftrag an die Post enthalten. Der Grundversorgungsauftrag der Post und namentlich die Pflicht zu distanzunabhängigen und möglichst günstigen Tarifen im reservierten Bereich hat eine regional- und sozialpolitische Bedeutung; diese Pflicht ist jedoch nicht mit einem eigentlichen regional- oder sozialpolitischen Auftrag an die Post zu vermischen. Insbesondere die Regionalpolitik ist eine Aufgabe des Bundes und der Kantone. Sie ist nicht mit Monopolerträgen aus dem Postgeschäft, sondern grundsätzlich mit Steuergeldern und gestützt auf entsprechende Beschlüsse des Parlamentes zu finanzieren. Die strategischen Ziele des Bundesrates ändern am gesetzlichen Leistungsauftrag der Post nichts, da der Gesetzgeber die Post nicht als Instrument der Regional- bzw. Arbeitsmarktpolitik ausgestaltet hat. Vielmehr muss die Post bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Leistungsauftrages die Auswirkungen ihrer Entscheide auf die Regionalpolitik und die Auswirkungen auf das Personal berücksichtigen, soweit ihr dies betriebswirtschaftlich möglich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen alles daran setzen muss, Restrukturierungen sozial verantwortlich und unter Beachtung ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung als einer der grössten Arbeitgeber des Landes umzusetzen.</p><p>Der Verwaltungsratspräsident der Post hat sich nicht in Widerspruch zu dieser in den strategischen Zielen des Bundesrates enthaltenen Abwägungspflicht gesetzt. Es kann in der Tat nicht Aufgabe der Post sein, mit ihren knappen Finanzmitteln die Regional- bzw. die Arbeitsmarktpolitik zu ersetzen. Hierfür wäre der Finanzierungsmechanismus für die postalische Grundversorgung nicht geeignet, und die Post würde über kurz oder lang in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Vielmehr ist es Sache des Bundes, flankierende Massnahmen vorzusehen für die von den Restrukturierungen der Bundesunternehmen besonders betroffenen Regionen. Der Bundesrat hat denn auch bereits im Jahre 2000 flankierende Massnahmen beschlossen.</p><p>2. Angesichts der geschilderten Kontrollmechanismen bei der alljährlichen Prüfung der Zielerreichung und der gesetzlichen Pflicht des Verwaltungsrates, die strategischen Ziele des Bundesrates in der Unternehmensstrategie umzusetzen, besteht für den Bundesrat kein Anlass, zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit den Diskussionen um den Umbau der Briefzentren äusserte sich der Verwaltungsratspräsident der Post am 6. Dezember 2002 in einem ausführlichen Interview in der "NZZ" zum weiteren Vorgehen. Die Aussagen von Anton Menth lassen befürchten, dass der Post-VR-Präsident die "Strategischen Ziele des Bundesrates für die Post und die Swisscom AG, 2002-2005" (publiziert vom UVEK am 27. Februar 2002) offensichtlich nicht kennt.</p><p>Im erwähnten "NZZ"-Interview führte Menth aus: "Der Post-Verwaltungsrat jedenfalls kann keine Verantwortung dafür übernehmen, mit Postgeldern Regional- und Beschäftigungspolitik zu betreiben. Das ist nicht unser Service-public-Auftrag."</p><p>Demgegenüber hat der Bundesrat in seinen "Strategischen Zielen" für die Post zu diesem Problemkreis eine klare Vorgabe gemacht: "Der Bundesrat erwartet, dass die Post im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Raumentwicklung und die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze berücksichtigt."</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie ist es zu erklären, dass ein Post-VR-Präsident die vom Bund als Eigentümer der Post vorgegebenen "Strategischen Schwerpunkte" nicht kennt oder diese bewusst in Abrede stellt?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit sich der Post-VR zukünftig der Eignerinteressen bewusst wird und entsprechend handelt?</p>
- Kennt der Post-VR-Präsident die "Strategischen Ziele des Bundesrates"?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die strategischen Ziele des Bundesrates für die Post werden jeweils vom UVEK und vom EFD in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen für eine Geltungsdauer von vier Jahren erarbeitet und vom Bundesrat verabschiedet. Der Verwaltungsrat der Post wirkt somit bereits bei der Erarbeitung der Ziele mit. Er muss ausserdem dem Bundesrat alljährlich einen Bericht abliefern, in dem er über die Zielerreichung Rechenschaft ablegt. Der Bericht des Verwaltungsrates über die Zielerreichung wird systematisch geprüft; er bildet Gegenstand einer jeweils im Frühjahr stattfindenden Aussprache zwischen der Konzernspitze der Post (Verwaltungsratspräsident und Konzernleiter) sowie dem UVEK und dem EFD. Ebenso sind die strategischen Ziele des Bundesrates jeweils Gegenstand der periodischen Aussprachen zwischen dem UVEK/EFD und der Post.</p><p>Auch bei der Auswahl und der Ernennung neuer Mitglieder des Verwaltungsrates spielen nebst dem vom Bundesrat erlassenen Anforderungsprofil an den Verwaltungsrat auch die strategischen Ziele des Bundesrates eine wesentliche Rolle. Ferner ist im Postorganisationsgesetz vom 30. April 1997 (SR 783.1) die Umsetzung der strategischen Ziele des Bundesrates in die Unternehmensstrategie der Post als Kernaufgabe des Verwaltungsrates festgehalten.</p><p>Der Verwaltungsratspräsident der Post kennt und unterstützt die strategischen Ziele des Bundesrates. In dem vom Interpellanten angesprochenen Zeitungsinterview stellt er diese Ziele keinesfalls in Abrede.</p><p>Die Post hat jedoch den im Postgesetz umschriebenen Leistungsauftrag zu erfüllen. Sie muss einen ausreichenden Universaldienst mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs erbringen. Die Dienstleistungen müssen eine gute Qualität sowie angemessene Preise aufweisen und in der ganzen Schweiz für die ganze Bevölkerung nach gleichen Grundsätzen zugänglich sein. Die Post hat diesem Auftrag nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nachzukommen; sie muss eigenwirtschaftlich arbeiten. Diese Grundsätze wurden im Rahmen der Behandlungen des Berichtes des Bundesrates betreffend die Gesamtschau zur weiteren Entwicklungen des Postwesens in der Schweiz vom Parlament jüngst bestätigt.</p><p>Weder im Postgesetz noch im Postorganisationsgesetz ist ein regionalpolitischer oder sozialpolitischer Auftrag an die Post enthalten. Der Grundversorgungsauftrag der Post und namentlich die Pflicht zu distanzunabhängigen und möglichst günstigen Tarifen im reservierten Bereich hat eine regional- und sozialpolitische Bedeutung; diese Pflicht ist jedoch nicht mit einem eigentlichen regional- oder sozialpolitischen Auftrag an die Post zu vermischen. Insbesondere die Regionalpolitik ist eine Aufgabe des Bundes und der Kantone. Sie ist nicht mit Monopolerträgen aus dem Postgeschäft, sondern grundsätzlich mit Steuergeldern und gestützt auf entsprechende Beschlüsse des Parlamentes zu finanzieren. Die strategischen Ziele des Bundesrates ändern am gesetzlichen Leistungsauftrag der Post nichts, da der Gesetzgeber die Post nicht als Instrument der Regional- bzw. Arbeitsmarktpolitik ausgestaltet hat. Vielmehr muss die Post bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Leistungsauftrages die Auswirkungen ihrer Entscheide auf die Regionalpolitik und die Auswirkungen auf das Personal berücksichtigen, soweit ihr dies betriebswirtschaftlich möglich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen alles daran setzen muss, Restrukturierungen sozial verantwortlich und unter Beachtung ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung als einer der grössten Arbeitgeber des Landes umzusetzen.</p><p>Der Verwaltungsratspräsident der Post hat sich nicht in Widerspruch zu dieser in den strategischen Zielen des Bundesrates enthaltenen Abwägungspflicht gesetzt. Es kann in der Tat nicht Aufgabe der Post sein, mit ihren knappen Finanzmitteln die Regional- bzw. die Arbeitsmarktpolitik zu ersetzen. Hierfür wäre der Finanzierungsmechanismus für die postalische Grundversorgung nicht geeignet, und die Post würde über kurz oder lang in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Vielmehr ist es Sache des Bundes, flankierende Massnahmen vorzusehen für die von den Restrukturierungen der Bundesunternehmen besonders betroffenen Regionen. Der Bundesrat hat denn auch bereits im Jahre 2000 flankierende Massnahmen beschlossen.</p><p>2. Angesichts der geschilderten Kontrollmechanismen bei der alljährlichen Prüfung der Zielerreichung und der gesetzlichen Pflicht des Verwaltungsrates, die strategischen Ziele des Bundesrates in der Unternehmensstrategie umzusetzen, besteht für den Bundesrat kein Anlass, zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit den Diskussionen um den Umbau der Briefzentren äusserte sich der Verwaltungsratspräsident der Post am 6. Dezember 2002 in einem ausführlichen Interview in der "NZZ" zum weiteren Vorgehen. Die Aussagen von Anton Menth lassen befürchten, dass der Post-VR-Präsident die "Strategischen Ziele des Bundesrates für die Post und die Swisscom AG, 2002-2005" (publiziert vom UVEK am 27. Februar 2002) offensichtlich nicht kennt.</p><p>Im erwähnten "NZZ"-Interview führte Menth aus: "Der Post-Verwaltungsrat jedenfalls kann keine Verantwortung dafür übernehmen, mit Postgeldern Regional- und Beschäftigungspolitik zu betreiben. Das ist nicht unser Service-public-Auftrag."</p><p>Demgegenüber hat der Bundesrat in seinen "Strategischen Zielen" für die Post zu diesem Problemkreis eine klare Vorgabe gemacht: "Der Bundesrat erwartet, dass die Post im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Raumentwicklung und die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze berücksichtigt."</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie ist es zu erklären, dass ein Post-VR-Präsident die vom Bund als Eigentümer der Post vorgegebenen "Strategischen Schwerpunkte" nicht kennt oder diese bewusst in Abrede stellt?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit sich der Post-VR zukünftig der Eignerinteressen bewusst wird und entsprechend handelt?</p>
- Kennt der Post-VR-Präsident die "Strategischen Ziele des Bundesrates"?
Back to List