Landwirtschaft. Verfassungskonforme Direktzahlungen
- ShortId
-
02.3707
- Id
-
20023707
- Updated
-
10.04.2024 08:03
- Language
-
de
- Title
-
Landwirtschaft. Verfassungskonforme Direktzahlungen
- AdditionalIndexing
-
55;Subvention;Direktzahlungen;landwirtschaftliches Einkommen;Erhaltung der Landwirtschaft
- 1
-
- L04K14010404, Direktzahlungen
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Allgemeines: Der vom Bundesrat im Rahmen der Agrarpolitik 2007 vorgelegte Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 ist verfassungswidrig und muss zurückgewiesen bzw. verbessert werden.</p><p>Mit der anhaltend massiv verschlechterten Einkommenssituation in der Landwirtschaft und der damit verbundenen starken Abwanderung kann gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung insbesondere der Verfassungsauftrag der dezentralen Besiedelung des Landes und die Pflege der Kulturlandschaft nicht erfüllt werden. Die verfassungsmässig verankerte Multifunktionalität der Landwirtschaft wird nicht erreicht.</p><p>Dieser verfassungswidrige Zustand wird vom Bundesrat mit dem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 einerseits ignoriert und andererseits noch ausgedehnt und beschleunigt. Der Rahmenkredit ist so ausgestaltet, dass die Landwirtschaft per 2007 mit einem weiteren Einkommensrückgang von rund 20 Prozent rechnen muss. Gleichzeitig wird die Marktliberalisierung in schnellerem Tempo forciert als in der EU und den USA. Zudem sollen die Mittel für Marktstützungen markant reduziert werden.</p><p>Mit diesem Vorgehen nimmt der Bundesrat den Rückgang der Landwirtschaft nicht nur in Kauf, sondern fördert aktiv deren Dezimierung und schafft massiv Arbeitsplätze im ländlichen Raum ab. Dies kann nicht akzeptiert und hingenommen werden.</p><p>Klarer Verfassungsauftrag für die Landwirtschaft:</p><p>In Artikel 104 der Bundesverfassung wird der Bund beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag leistet zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur dezentralen Besiedlung des Landes. Der Bund hat seine Massnahmen so auszurichten, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllen kann. Dabei hat der Bund das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zu ergänzen zur Erreichung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises.</p><p>Verschlechterte Einkommenssituation in der Landwirtschaft:</p><p>Die aktuelle Einkommenssituation in der Landwirtschaft präsentiert sich so, dass im Jahre 2001 der durchschnittliche Arbeitsverdienst der Familienarbeitskraft 30 500 Franken betrug. Dies bedeutet einen Einkommensrückgang im Vergleich der durchschnittlichen Einkommen der Jahre 1998 bis 2000 um 12,1 Prozent. Drei Viertel aller Landwirte verdienen weniger als 50 000 Franken pro Jahr. Mehr als ein Drittel der Bauernfamilien gehören zu den Working Poor und erreichen den vom Bundesrat als Mindestlohn definierten monatlichen Betrag von 3000 Franken nicht.</p><p>Zurzeit sind rund ein Drittel aller Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz existentiell gefährdet.</p><p>Starke Abwanderung aus der Landwirtschaft:</p><p>Als Folge dieser schwierigen Wirtschaftssituation ergibt sich eine starke Abwanderung aus der Landwirtschaft. Zwischen 1990 und 2000 sind jährlich 2200 Voll- und Nebenerwerbsbetriebe verschwunden. Zwischen dem Jahr 2000 und 2001 sank die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe um 2,5 Prozent auf 68 784 Betriebe. Dabei gingen am meisten Betriebe in der Ackerbauzone ein. Dort sank die Zahl um 7,2 Prozent auf 13 330 Betriebe. Insgesamt wurden im letzten Jahr rund 450 landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe definitiv aufgegeben. Mit dieser Entwicklung ist offensichtlich, dass die verfassungsrechtliche Zielsetzung der Landwirtschaft gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung nicht erreicht werden kann.</p><p>Gegen Vertrauensschutz und Rechtssicherheit:</p><p>Mit der laufenden Agrarreform "AP 2002" wurde eine Trennung zwischen Einkommens- und Preispolitik vorgenommen. Dadurch erhielten die Direktzahlungen eine grössere Bedeutung und sind zum massgeblichen agrarpolitischen Instrument geworden.</p><p>Mit der vom Bundesrat dem Parlament zugeleiteten Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik vom 29. Mai 2002 (Agrarpolitik 2007) kann der Verfassungsauftrag gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung bei Weitem nicht erfüllt werden. Mit der bundesrätlichen Vorlage kann insbesondere das verfassungsrechtliche Einkommensziel nicht erreicht werden.</p><p>Mit der Agrarpolitik 2007 nimmt der Bundesrat in hohem Tempo wesentliche Änderungen der Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft vor (Aufhebung der Milchkontigentierung). Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit infrage gestellt sind.</p><p>Widersprüchliche Botschaft des Bundesrates:</p><p>In der bundesrätlichen Botschaft (S. 4895) wird festgestellt, dass ein deutlicher Abstand des Arbeitverdienstes aus der Landwirtschaft zu den Löhnen aus Tätigkeiten der übrigen Wirtschaft erkennbar sei. Zudem erwartet der Bundesrat aufgrund der durchgeführten Modellrechnungen, dass die sektoralen Nettoeinkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit der Familienarbeitskräfte bis 2007 gegenüber dem Jahr 2000 rund 19,5 Prozent tiefer liegen dürften. Dies entspricht einer jährlichen Abnahme um 2,8 Prozent. Ergänzend wird in der bundesrätlichen Botschaft festgestellt, dass sich die Ausgaben des Bundes für die Landwirtschaft gemessen an den Gesamtausgaben von 8,7 Prozent im Jahre 1990 auf 8,0 Prozent im Jahre 2000 reduziert haben.</p><p>Diese Feststellungen stehen in krassem Gegensatz zur formulierten Zielsetzung des Bundesrates, wonach den Landwirtschaftsbetrieben der heutige Einkommensstand sichergestellt werden sollte. Die Haltung des Bundesrates ist widersprüchlich und steht im Gegensatz zur Verfassung.</p><p>Verfassungswidrige und mangelhafte Vorlage des Bundesrates:</p><p>Mit dem vom Bundesrat festgelegten Zahlungsrahmen kann der verfassungsmässig definierte Auftrag der Landwirtschaft nicht umgesetzt werden. Die bundesrätliche Vorlage Agrarpolitik 2007 steht demgemäss im Widerspruch zum Grundgesetz, ist mangelhaft und muss korrigiert werden. Dies wird mit der vorliegenden Motion dringlich beantragt.</p><p>Zur Existenzsicherung der Landwirtschaft sind Einkommensrückgänge durch erhöhte Direktzahlungen zu kompensieren. Die Landwirtschaft hat einen Rechtsanspruch auf gesicherte Einkünfte als Abgeltung für das Erbringen gemeinwirtschaftlicher Leistungen gemäss Verfassungsauftrag. Das System Leistung-Gegenleistung ist verfassungsrechtlich verankert und muss im Rahmen der Agrarpolitik 2007 umgesetzt werden.</p><p>Die Erhöhung der Direktzahlungen für die Abgeltung der Multifunktionalität der Landwirtschaft entspricht sowohl der künftigen Agrarpolitik der EU sowie den aktuellen Massnahmen der US-Regierung, die für die nächsten zehn Jahren 182 Milliarden Dollar Agrarsubventionen bereit gestellt hat.</p>
- <p>Der Bundesrat hat dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2007) am 29. Mai 2002 ebenfalls einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 überwiesen. Darin beantragte er drei Zahlungsrahmen in der Höhe von 14,092 Milliarden Franken zugunsten der Landwirtschaft für die Jahre 2004-2007. Der Ständerat hat das Geschäft in der Wintersession 2002 behandelt und dem Vorschlag des Bundesrates mit 37 zu 0 Stimmen zugestimmt. Der Ständerat ist also wie der Bundesrat überzeugt, dass die Landwirtschaft mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln einen wesentlichen Beitrag an die in der Verfassung erwähnten Ziele leisten kann.</p><p>Verfassungsmässigkeit</p><p>Der Motionär ist der Auffassung, dass mit den finanziellen Mitteln die Verfassungsziele nicht erreicht werden können. Insbesondere werde damit das verfassungsmässig garantierte Einkommensziel verletzt. Gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung hat der Bund dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur dezentralen Besiedlung leistet. Dabei hat der Bund die Massnahmen so auszurichten, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllen kann. Unter anderem ergänzt er das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Artikel 104 der Bundesverfassung fordert also nicht ein vergleichbares Einkommen, sondern ein angemessenes Entgelt für die erbrachten Leistungen. Die Verfassung bietet aus der Sicht des Bundesrates keine Grundlage für die Kompensation von Einkommensrückgängen durch Direktzahlungen, wie sie der Motionär fordert.</p><p>Der Bundesrat ist überdies überzeugt, dass die verfassungsmässigen Ziele bis zum heutigen Zeitpunkt erreicht wurden. So ist der Selbstversorgungsgrad im Mittel der letzten Jahre stabil geblieben und liegt gemessen am heutigen Verbrauch von über 3300 kcal/Tag zwischen 60 und 65 Prozent. Die seit 1996 jährlich durchgeführte Betriebsstrukturerhebung in der Landwirtschaft des Bundesamtes für Statistik zeigt, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche zwischen 1996 und 2001 um rund 12 000 Hektaren zurückging. Diese Abnahme entspricht in etwa dem Verlust an Kulturland für Siedlungs-, Erholungs-, Industrie- und Verkehrsflächen in diesem Zeitraum. Die Kulturlandschaft wird nach wie vor flächendeckend gepflegt. Im Bereich Ökologie hat der Verbrauch von Stickstoff- und Phosphormineraldüngern sowie von Pflanzenschutzmitteln deutlich abgenommen. Die Belastung der Umwelt konnte dadurch deutlich reduziert werden. Dazu beigetragen hat auch der Abbau der Tierbestände in den Neunzigerjahren. Auf der anderen Seite haben die Ökoausgleichsflächen, der biologische Landbau und die Anzahl Tiere, die Auslauf haben oder in besonders tierfreundlichen Ställen gehalten werden, deutlich zugenommen.</p><p>Die Volkszählung 2000 zeigt, dass die Bevölkerung in kleinen und zumeist geographisch eher isolierten Gemeinden am stärksten abnimmt, so im Urner Hochtal, im Glarner Hinterland, in der Leventina oder in der Ajoie. Bei diesen Gemeinden stand aber nicht der Rückgang der landwirtschaftlichen Bevölkerung im Vordergrund, sondern Arbeitsplatzverluste im Industriesektor und beim Service public.</p><p>Bereits in der Botschaft vom 26. Juni 1996 zur Reform der Agrarpolitik: Zweite Etappe (Agrarpolitik 2002), hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die Landwirtschaft allein die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums nicht gewährleisten kann (Erläuterungen zu Ziff. 134.2, BBl 1996 IV 68).</p><p>Einkommenssituation in der Landwirtschaft</p><p>Die Einkommen in der Landwirtschaft sind wie in der Vergangenheit im Durchschnitt aller Betriebe im Vergleich zur übrigen Bevölkerung tief. Sie gehen aber nicht laufend noch mehr zurück. So lag der Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft im Durchschnitt der Jahre 1990-1992 bei 31 000 Franken, 1999-2001 bei 34 000 Franken. Der Arbeitsverdienst ist heute in der Landwirtschaft somit um rund 9 Prozent höher als vor der ersten Etappe der Agrarreform. Er ist insbesondere auch deutlich höher als Mitte der Neunzigerjahre. Im Durchschnitt der Jahre 1994-1996 lag er bei 23 500 Franken.</p><p>Bei der parlamentarischen Beratung von Artikel 5 des neuen Landwirtschaftsgesetzes war klar, dass der Durchschnitt der Betriebe wesentlich unter dem Vergleichseinkommen liegt. Aus Artikel 5 ist denn auch nicht abzuleiten, dass der Durchschnitt der Betriebe das Vergleichseinkommen erreichen muss. In den Erläuterungen zu Artikel 5 ist in der Botschaft zur Agrarpolitik 2002 festgehalten (Ziff. 212.5, BBl 1996 IV 92): "So lange es einen bedeutenden Anteil von buchführenden Testbetrieben gibt, die ein vergleichbares Einkommen erzielen, entsprechen die Rahmenbedingungen den Anforderungen von Absatz 1." Weiter steht: "Gleichzeitig werden viele Betriebe mit einer weniger guten Faktorauslastung und kleineren Leistungen und entsprechend tieferem Einkommen existieren." Als Richtwert für den bedeutenden Anteil wurde das Jahr 1994 herangezogen. Dieser Wert wurde mit Ausnahme von 1995 und 1996 stets übertroffen. Das mit Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes anvisierte Einkommensziel wurde also bis und mit dem Jahr 2001 erreicht.</p><p>Ausserdem ist in Absatz 3 von Artikel 5 festgehalten, dass auf die anderen Wirtschaftszweige, die ökonomische Situation der übrigen Bevölkerung sowie auf die Lage der Bundesfinanzen Rücksicht zu nehmen ist. Bei den Bundesfinanzen engt die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse den Handlungsspielraum des Bundesrates ebenfalls ein.</p><p>Vertrauensschutz und Rechtssicherheit</p><p>Die einzelnen Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel in den Jahren 2004-2007 sind so ausgestaltet, dass die Ansätze bei den Direktzahlungen beibehalten werden können. Die angemessene Entschädigung der von der Landwirtschaft erbrachten Leistungen kann damit sichergestellt werden. Die Zahlungsrahmen bieten der Landwirtschaft Rechtssicherheit und tragen aus der Sicht des Bundesrates wesentlich zum Vertrauensschutz bei.</p><p>Die Umsetzung des bilateralen Agrarabkommens und allfällige weitere Abbauschritte bei der Agrarstützung aufgrund der laufenden WTO-Verhandlungsrunde werden die Konkurrenz für die Schweizer Landwirtschaft auch in den kommenden Jahren erhöhen. Sie muss ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern, um Marktanteile halten und damit ihre Aufgaben mit einer auf den Markt ausgerichteten Produktion wahrnehmen zu können. Die in der Agrarpolitik 2007 durch den Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen, z. B. die Aufhebung der Milchkontingentierung, sind erforderlich, damit die Landwirtschaft den notwendigen Handlungsspielraum erhält.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nachvollziehbar und die Fristen ausreichend sind, um sich auf die neue Situation einzustellen. Mit der Agrarpolitik 2007 hat der Bundesrat vorausschauend gehandelt, um spätere Anpassungsschocks vermeiden zu können. Aus der Sicht des Bundesrates trägt insbesondere ein klares Datum für den Ausstieg aus der Milchkontingentierung zur Rechtssicherheit bei und hilft die Verunsicherung in der Landwirtschaft abzubauen.</p><p>Botschaft des Bundesrates: Sektorales Einkommen - einzelbetriebliches Einkommen</p><p>Der Motionär sieht in der Botschaft des Bundesrates zu den Zahlungsrahmen 2004-2007 einen Widerspruch zwischen der Aussage, dass das Sektoreinkommen der Familienarbeitskräfte zwischen 2000-2007 um 19,5 Prozent abnehmen wird und dem gleichzeitig formulierten Ziel, dass die Einkommen der Betriebe gehalten werden sollen.</p><p>Der Bundesrat hält dazu in der Botschaft fest (Erläuterungen zu Ziff. 1.5.3, BBl 2002 IV 4901): "Auch in den kommenden Jahren wird es Produktivitätsfortschritte und strukturelle Entwicklungen geben. Deshalb ist ein Rückgang des sektoralen Nettoeinkommens nicht gleichzusetzen mit einer Abnahme des einzelbetrieblichen Einkommens. Wenn der Strukturwandel eine Grössenordnung wie die Veränderungsrate des Sektoreinkommens annimmt, können die einzelnen Betriebe respektive Familienarbeitskräfte ihre Einkommen nominal halten."</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die gegenwärtig beobachtete Rate der Strukturentwicklung zwischen 2 und 3 Prozent auch bis 2007 anhalten wird. Entsprechend werden auch die einzelbetrieblichen Einkommen nominal gleich bleiben. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Landwirtschaft mit den für die Jahre 2004-2007 beantragten 14,092 Milliarden Franken die Verfassungsziele erfüllen kann. Er ist sich bewusst, dass der notwendige Anpassungsprozess von der Landwirtschaft viel abverlangen wird.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates sind die vom Motionär vorgebrachten Einwände gegen die Verfassungsmässigkeit der Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 nicht stichhaltig. Er beantragt deshalb, die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament einen Rahmenkredit über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 vorzulegen, der die Verfassung respektiert und der Landwirtschaft ein verfassungskonformes Einkommen garantiert und zudem sicherstellt, dass die Landwirtschaftsbetriebe der Einkommensentwicklung in den anderen Sektoren gemäss Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes folgen können.</p>
- Landwirtschaft. Verfassungskonforme Direktzahlungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Allgemeines: Der vom Bundesrat im Rahmen der Agrarpolitik 2007 vorgelegte Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 ist verfassungswidrig und muss zurückgewiesen bzw. verbessert werden.</p><p>Mit der anhaltend massiv verschlechterten Einkommenssituation in der Landwirtschaft und der damit verbundenen starken Abwanderung kann gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung insbesondere der Verfassungsauftrag der dezentralen Besiedelung des Landes und die Pflege der Kulturlandschaft nicht erfüllt werden. Die verfassungsmässig verankerte Multifunktionalität der Landwirtschaft wird nicht erreicht.</p><p>Dieser verfassungswidrige Zustand wird vom Bundesrat mit dem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 einerseits ignoriert und andererseits noch ausgedehnt und beschleunigt. Der Rahmenkredit ist so ausgestaltet, dass die Landwirtschaft per 2007 mit einem weiteren Einkommensrückgang von rund 20 Prozent rechnen muss. Gleichzeitig wird die Marktliberalisierung in schnellerem Tempo forciert als in der EU und den USA. Zudem sollen die Mittel für Marktstützungen markant reduziert werden.</p><p>Mit diesem Vorgehen nimmt der Bundesrat den Rückgang der Landwirtschaft nicht nur in Kauf, sondern fördert aktiv deren Dezimierung und schafft massiv Arbeitsplätze im ländlichen Raum ab. Dies kann nicht akzeptiert und hingenommen werden.</p><p>Klarer Verfassungsauftrag für die Landwirtschaft:</p><p>In Artikel 104 der Bundesverfassung wird der Bund beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag leistet zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur dezentralen Besiedlung des Landes. Der Bund hat seine Massnahmen so auszurichten, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllen kann. Dabei hat der Bund das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zu ergänzen zur Erreichung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises.</p><p>Verschlechterte Einkommenssituation in der Landwirtschaft:</p><p>Die aktuelle Einkommenssituation in der Landwirtschaft präsentiert sich so, dass im Jahre 2001 der durchschnittliche Arbeitsverdienst der Familienarbeitskraft 30 500 Franken betrug. Dies bedeutet einen Einkommensrückgang im Vergleich der durchschnittlichen Einkommen der Jahre 1998 bis 2000 um 12,1 Prozent. Drei Viertel aller Landwirte verdienen weniger als 50 000 Franken pro Jahr. Mehr als ein Drittel der Bauernfamilien gehören zu den Working Poor und erreichen den vom Bundesrat als Mindestlohn definierten monatlichen Betrag von 3000 Franken nicht.</p><p>Zurzeit sind rund ein Drittel aller Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz existentiell gefährdet.</p><p>Starke Abwanderung aus der Landwirtschaft:</p><p>Als Folge dieser schwierigen Wirtschaftssituation ergibt sich eine starke Abwanderung aus der Landwirtschaft. Zwischen 1990 und 2000 sind jährlich 2200 Voll- und Nebenerwerbsbetriebe verschwunden. Zwischen dem Jahr 2000 und 2001 sank die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe um 2,5 Prozent auf 68 784 Betriebe. Dabei gingen am meisten Betriebe in der Ackerbauzone ein. Dort sank die Zahl um 7,2 Prozent auf 13 330 Betriebe. Insgesamt wurden im letzten Jahr rund 450 landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe definitiv aufgegeben. Mit dieser Entwicklung ist offensichtlich, dass die verfassungsrechtliche Zielsetzung der Landwirtschaft gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung nicht erreicht werden kann.</p><p>Gegen Vertrauensschutz und Rechtssicherheit:</p><p>Mit der laufenden Agrarreform "AP 2002" wurde eine Trennung zwischen Einkommens- und Preispolitik vorgenommen. Dadurch erhielten die Direktzahlungen eine grössere Bedeutung und sind zum massgeblichen agrarpolitischen Instrument geworden.</p><p>Mit der vom Bundesrat dem Parlament zugeleiteten Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik vom 29. Mai 2002 (Agrarpolitik 2007) kann der Verfassungsauftrag gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung bei Weitem nicht erfüllt werden. Mit der bundesrätlichen Vorlage kann insbesondere das verfassungsrechtliche Einkommensziel nicht erreicht werden.</p><p>Mit der Agrarpolitik 2007 nimmt der Bundesrat in hohem Tempo wesentliche Änderungen der Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft vor (Aufhebung der Milchkontigentierung). Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit infrage gestellt sind.</p><p>Widersprüchliche Botschaft des Bundesrates:</p><p>In der bundesrätlichen Botschaft (S. 4895) wird festgestellt, dass ein deutlicher Abstand des Arbeitverdienstes aus der Landwirtschaft zu den Löhnen aus Tätigkeiten der übrigen Wirtschaft erkennbar sei. Zudem erwartet der Bundesrat aufgrund der durchgeführten Modellrechnungen, dass die sektoralen Nettoeinkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit der Familienarbeitskräfte bis 2007 gegenüber dem Jahr 2000 rund 19,5 Prozent tiefer liegen dürften. Dies entspricht einer jährlichen Abnahme um 2,8 Prozent. Ergänzend wird in der bundesrätlichen Botschaft festgestellt, dass sich die Ausgaben des Bundes für die Landwirtschaft gemessen an den Gesamtausgaben von 8,7 Prozent im Jahre 1990 auf 8,0 Prozent im Jahre 2000 reduziert haben.</p><p>Diese Feststellungen stehen in krassem Gegensatz zur formulierten Zielsetzung des Bundesrates, wonach den Landwirtschaftsbetrieben der heutige Einkommensstand sichergestellt werden sollte. Die Haltung des Bundesrates ist widersprüchlich und steht im Gegensatz zur Verfassung.</p><p>Verfassungswidrige und mangelhafte Vorlage des Bundesrates:</p><p>Mit dem vom Bundesrat festgelegten Zahlungsrahmen kann der verfassungsmässig definierte Auftrag der Landwirtschaft nicht umgesetzt werden. Die bundesrätliche Vorlage Agrarpolitik 2007 steht demgemäss im Widerspruch zum Grundgesetz, ist mangelhaft und muss korrigiert werden. Dies wird mit der vorliegenden Motion dringlich beantragt.</p><p>Zur Existenzsicherung der Landwirtschaft sind Einkommensrückgänge durch erhöhte Direktzahlungen zu kompensieren. Die Landwirtschaft hat einen Rechtsanspruch auf gesicherte Einkünfte als Abgeltung für das Erbringen gemeinwirtschaftlicher Leistungen gemäss Verfassungsauftrag. Das System Leistung-Gegenleistung ist verfassungsrechtlich verankert und muss im Rahmen der Agrarpolitik 2007 umgesetzt werden.</p><p>Die Erhöhung der Direktzahlungen für die Abgeltung der Multifunktionalität der Landwirtschaft entspricht sowohl der künftigen Agrarpolitik der EU sowie den aktuellen Massnahmen der US-Regierung, die für die nächsten zehn Jahren 182 Milliarden Dollar Agrarsubventionen bereit gestellt hat.</p>
- <p>Der Bundesrat hat dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2007) am 29. Mai 2002 ebenfalls einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 überwiesen. Darin beantragte er drei Zahlungsrahmen in der Höhe von 14,092 Milliarden Franken zugunsten der Landwirtschaft für die Jahre 2004-2007. Der Ständerat hat das Geschäft in der Wintersession 2002 behandelt und dem Vorschlag des Bundesrates mit 37 zu 0 Stimmen zugestimmt. Der Ständerat ist also wie der Bundesrat überzeugt, dass die Landwirtschaft mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln einen wesentlichen Beitrag an die in der Verfassung erwähnten Ziele leisten kann.</p><p>Verfassungsmässigkeit</p><p>Der Motionär ist der Auffassung, dass mit den finanziellen Mitteln die Verfassungsziele nicht erreicht werden können. Insbesondere werde damit das verfassungsmässig garantierte Einkommensziel verletzt. Gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung hat der Bund dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur dezentralen Besiedlung leistet. Dabei hat der Bund die Massnahmen so auszurichten, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllen kann. Unter anderem ergänzt er das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Artikel 104 der Bundesverfassung fordert also nicht ein vergleichbares Einkommen, sondern ein angemessenes Entgelt für die erbrachten Leistungen. Die Verfassung bietet aus der Sicht des Bundesrates keine Grundlage für die Kompensation von Einkommensrückgängen durch Direktzahlungen, wie sie der Motionär fordert.</p><p>Der Bundesrat ist überdies überzeugt, dass die verfassungsmässigen Ziele bis zum heutigen Zeitpunkt erreicht wurden. So ist der Selbstversorgungsgrad im Mittel der letzten Jahre stabil geblieben und liegt gemessen am heutigen Verbrauch von über 3300 kcal/Tag zwischen 60 und 65 Prozent. Die seit 1996 jährlich durchgeführte Betriebsstrukturerhebung in der Landwirtschaft des Bundesamtes für Statistik zeigt, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche zwischen 1996 und 2001 um rund 12 000 Hektaren zurückging. Diese Abnahme entspricht in etwa dem Verlust an Kulturland für Siedlungs-, Erholungs-, Industrie- und Verkehrsflächen in diesem Zeitraum. Die Kulturlandschaft wird nach wie vor flächendeckend gepflegt. Im Bereich Ökologie hat der Verbrauch von Stickstoff- und Phosphormineraldüngern sowie von Pflanzenschutzmitteln deutlich abgenommen. Die Belastung der Umwelt konnte dadurch deutlich reduziert werden. Dazu beigetragen hat auch der Abbau der Tierbestände in den Neunzigerjahren. Auf der anderen Seite haben die Ökoausgleichsflächen, der biologische Landbau und die Anzahl Tiere, die Auslauf haben oder in besonders tierfreundlichen Ställen gehalten werden, deutlich zugenommen.</p><p>Die Volkszählung 2000 zeigt, dass die Bevölkerung in kleinen und zumeist geographisch eher isolierten Gemeinden am stärksten abnimmt, so im Urner Hochtal, im Glarner Hinterland, in der Leventina oder in der Ajoie. Bei diesen Gemeinden stand aber nicht der Rückgang der landwirtschaftlichen Bevölkerung im Vordergrund, sondern Arbeitsplatzverluste im Industriesektor und beim Service public.</p><p>Bereits in der Botschaft vom 26. Juni 1996 zur Reform der Agrarpolitik: Zweite Etappe (Agrarpolitik 2002), hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die Landwirtschaft allein die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums nicht gewährleisten kann (Erläuterungen zu Ziff. 134.2, BBl 1996 IV 68).</p><p>Einkommenssituation in der Landwirtschaft</p><p>Die Einkommen in der Landwirtschaft sind wie in der Vergangenheit im Durchschnitt aller Betriebe im Vergleich zur übrigen Bevölkerung tief. Sie gehen aber nicht laufend noch mehr zurück. So lag der Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft im Durchschnitt der Jahre 1990-1992 bei 31 000 Franken, 1999-2001 bei 34 000 Franken. Der Arbeitsverdienst ist heute in der Landwirtschaft somit um rund 9 Prozent höher als vor der ersten Etappe der Agrarreform. Er ist insbesondere auch deutlich höher als Mitte der Neunzigerjahre. Im Durchschnitt der Jahre 1994-1996 lag er bei 23 500 Franken.</p><p>Bei der parlamentarischen Beratung von Artikel 5 des neuen Landwirtschaftsgesetzes war klar, dass der Durchschnitt der Betriebe wesentlich unter dem Vergleichseinkommen liegt. Aus Artikel 5 ist denn auch nicht abzuleiten, dass der Durchschnitt der Betriebe das Vergleichseinkommen erreichen muss. In den Erläuterungen zu Artikel 5 ist in der Botschaft zur Agrarpolitik 2002 festgehalten (Ziff. 212.5, BBl 1996 IV 92): "So lange es einen bedeutenden Anteil von buchführenden Testbetrieben gibt, die ein vergleichbares Einkommen erzielen, entsprechen die Rahmenbedingungen den Anforderungen von Absatz 1." Weiter steht: "Gleichzeitig werden viele Betriebe mit einer weniger guten Faktorauslastung und kleineren Leistungen und entsprechend tieferem Einkommen existieren." Als Richtwert für den bedeutenden Anteil wurde das Jahr 1994 herangezogen. Dieser Wert wurde mit Ausnahme von 1995 und 1996 stets übertroffen. Das mit Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes anvisierte Einkommensziel wurde also bis und mit dem Jahr 2001 erreicht.</p><p>Ausserdem ist in Absatz 3 von Artikel 5 festgehalten, dass auf die anderen Wirtschaftszweige, die ökonomische Situation der übrigen Bevölkerung sowie auf die Lage der Bundesfinanzen Rücksicht zu nehmen ist. Bei den Bundesfinanzen engt die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse den Handlungsspielraum des Bundesrates ebenfalls ein.</p><p>Vertrauensschutz und Rechtssicherheit</p><p>Die einzelnen Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel in den Jahren 2004-2007 sind so ausgestaltet, dass die Ansätze bei den Direktzahlungen beibehalten werden können. Die angemessene Entschädigung der von der Landwirtschaft erbrachten Leistungen kann damit sichergestellt werden. Die Zahlungsrahmen bieten der Landwirtschaft Rechtssicherheit und tragen aus der Sicht des Bundesrates wesentlich zum Vertrauensschutz bei.</p><p>Die Umsetzung des bilateralen Agrarabkommens und allfällige weitere Abbauschritte bei der Agrarstützung aufgrund der laufenden WTO-Verhandlungsrunde werden die Konkurrenz für die Schweizer Landwirtschaft auch in den kommenden Jahren erhöhen. Sie muss ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern, um Marktanteile halten und damit ihre Aufgaben mit einer auf den Markt ausgerichteten Produktion wahrnehmen zu können. Die in der Agrarpolitik 2007 durch den Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen, z. B. die Aufhebung der Milchkontingentierung, sind erforderlich, damit die Landwirtschaft den notwendigen Handlungsspielraum erhält.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nachvollziehbar und die Fristen ausreichend sind, um sich auf die neue Situation einzustellen. Mit der Agrarpolitik 2007 hat der Bundesrat vorausschauend gehandelt, um spätere Anpassungsschocks vermeiden zu können. Aus der Sicht des Bundesrates trägt insbesondere ein klares Datum für den Ausstieg aus der Milchkontingentierung zur Rechtssicherheit bei und hilft die Verunsicherung in der Landwirtschaft abzubauen.</p><p>Botschaft des Bundesrates: Sektorales Einkommen - einzelbetriebliches Einkommen</p><p>Der Motionär sieht in der Botschaft des Bundesrates zu den Zahlungsrahmen 2004-2007 einen Widerspruch zwischen der Aussage, dass das Sektoreinkommen der Familienarbeitskräfte zwischen 2000-2007 um 19,5 Prozent abnehmen wird und dem gleichzeitig formulierten Ziel, dass die Einkommen der Betriebe gehalten werden sollen.</p><p>Der Bundesrat hält dazu in der Botschaft fest (Erläuterungen zu Ziff. 1.5.3, BBl 2002 IV 4901): "Auch in den kommenden Jahren wird es Produktivitätsfortschritte und strukturelle Entwicklungen geben. Deshalb ist ein Rückgang des sektoralen Nettoeinkommens nicht gleichzusetzen mit einer Abnahme des einzelbetrieblichen Einkommens. Wenn der Strukturwandel eine Grössenordnung wie die Veränderungsrate des Sektoreinkommens annimmt, können die einzelnen Betriebe respektive Familienarbeitskräfte ihre Einkommen nominal halten."</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die gegenwärtig beobachtete Rate der Strukturentwicklung zwischen 2 und 3 Prozent auch bis 2007 anhalten wird. Entsprechend werden auch die einzelbetrieblichen Einkommen nominal gleich bleiben. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Landwirtschaft mit den für die Jahre 2004-2007 beantragten 14,092 Milliarden Franken die Verfassungsziele erfüllen kann. Er ist sich bewusst, dass der notwendige Anpassungsprozess von der Landwirtschaft viel abverlangen wird.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates sind die vom Motionär vorgebrachten Einwände gegen die Verfassungsmässigkeit der Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 nicht stichhaltig. Er beantragt deshalb, die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament einen Rahmenkredit über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 vorzulegen, der die Verfassung respektiert und der Landwirtschaft ein verfassungskonformes Einkommen garantiert und zudem sicherstellt, dass die Landwirtschaftsbetriebe der Einkommensentwicklung in den anderen Sektoren gemäss Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes folgen können.</p>
- Landwirtschaft. Verfassungskonforme Direktzahlungen
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