Neue Regelung zur Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkämpfen
- ShortId
-
02.3714
- Id
-
20023714
- Updated
-
10.04.2024 17:37
- Language
-
de
- Title
-
Neue Regelung zur Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkämpfen
- AdditionalIndexing
-
04;Kandidat/in;Parteienfinanzierung;Wahlkampfkosten;Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
- 1
-
- L04K08050103, Parteienfinanzierung
- L06K080103050202, Wahlkampfkosten
- L05K0801010301, Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
- L05K0801030501, Kandidat/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es ist allgemein bekannt, dass gewisse politische Parteien und deren Wahlkämpfe von Unternehmen mitfinanziert werden. Solche Finanzierungen sind in Bezug auf die Unabhängigkeit der gewählten Personen sehr problematisch. Wenn wichtige politische Parteien direkt von Grossbanken mitfinanziert werden, hat dies sicherlich einen Einfluss darauf, wie die Parteien Themen wie z. B. der Zinsbesteuerung, der Stempelabgaben, des Bankgeheimnisses oder der Bekämpfung der Geldwäscherei angehen. Solange wichtige Parteien und deren gewählte Mitglieder ihre Wahl oder ihr erfolgreiches Wahlresultat der finanziellen Unterstützung von Krankenkassen zu verdanken haben, wird es auch schwierig sein, Rechnungstransparenz bei den Krankenkassen zu erreichen oder eine einzige Krankenkasse einzurichten. Ebenfalls denkt man sofort an die Verbindungen zwischen gewissen Privatversicherungen und Parteien, wenn man sich vor Augen führt, wie der Bundesrat das Problem der Zinssätze in der zweiten Säule angegangen ist. Es ist auch sehr fragwürdig, dass Unternehmen Parteien mitfinanzieren, deren Mitglieder über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen entscheiden.</p><p>Das bekannte Sprichwort "Wer zahlt, befiehlt" bewahrheitet sich auch in der Politik. Zudem kann nicht gleichzeitig dem Volk und den Geldgebern gedient werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, die enge Verbindung zwischen gewissen Parteien und Grossunternehmen aufzulösen. Ohne Unabhängigkeit gibt es keine Demokratie. Ob nun ein Verdacht auf eine gewisse Einflussnahme begründet ist oder nicht, am Ende ist es für alle gewinnbringend, wenn der Kurs der Vertreterinnen und Vertreter unserer Demokratie nicht durch finanzielle Aspekte beeinflusst wird. Das Vertrauen der Bevölkerung in die gewählten Behörden kann dadurch nur gestärkt werden.</p><p>Die politischen Parteien können und müssen sich nur durch die Beiträge und Spenden ihrer Mitglieder, gewählten Vertreterinnen und Vertreter sowie ihrer Gönnerinnen und Gönner finanzieren. Aus diesem Grund wird mit dieser Motion keine öffentliche Finanzierung von politischen Parteien verlangt.</p>
- <p>Fragen rund um die Parteienfinanzierung und ihre Offenlegung sind in parlamentarischen Vorstössen der vergangenen zwanzig Jahre wiederholt aufgegriffen worden. Dabei hat sich immer wieder gezeigt, dass Bestimmungen über ein Verbot, Parteien zu finanzieren und über eine Offenlegungspflicht ihrer Finanzierung weder bei den Parteien selbst noch in den eidgenössischen Räten mehrheitsfähig sind (vgl. Motion Grüne Fraktion 00.3033, AB 2000 N 1081-1083).</p><p>Die Schweiz gehört zu den letzten Staaten, welche die Parteienfinanzierung bisher nicht spezifisch geregelt haben. Das Ministerkomitee des Europarates prüft gegenwärtig den Entwurf zu einer Empfehlung über die Finanzierung politischer Parteien. Der Grundsatz der Transparenz der Parteienfinanzierung ist dabei unbestritten. Meinungsunterschiede bestehen hingegen fort zur Frage der Einschränkung von Spenden. In der Schweiz wäre der Fragenkomplex unter Berücksichtigung institutioneller Eigenheiten wie Kollegialregierung, halbdirekte Demokratie und Föderalismus allenfalls neu zu prüfen, wenn das Ministerkomitee die Empfehlung über die Finanzierung politischer Parteien und von Wahlkämpfen annehmen sollte.</p><p>Der Bundesrat befasste sich mit dem Fragenkreis auch bei der Behandlung der Interpellation Maillard 01.3767 am 20. Februar 2002. Er legte dar, dass er zurzeit keinen Anlass sieht, gesetzliche Regeln für die Parteien vorzuschlagen.</p><p>Es dürfte illusorisch sein zu glauben, die Parteien könnten allein durch Mitgliederbeiträge finanziert werden. Eine Umsetzung der Motion könnte den Parteien wesentliche Teile ihrer finanziellen Basis entziehen. Es wäre mit dem Sinn der verfassungsrechtlichen Verankerung der Parteien (Art. 137 und Art. 147 BV) kaum vereinbar, den Parteien mit solchen Massnahmen die Erfüllung ihrer wichtigen staatspolitischen Aufgaben zu erschweren. Dies müsste nur den Einfluss finanziell besser gestellter Kreise steigern, wie der vorübergehende Auftritt eines Multimilliardärs in den USA im vergangenen Jahrzehnt gezeigt hat.</p><p>Manche Erfahrungen im Ausland zeigen noch weitere Schwierigkeiten auf, die mit der Handhabung solcher Regelungen verbunden sind (vgl. BBl 1993 III 526): Unternehmen verbieten zu wollen, politische Parteien oder Wahlkämpfe zu finanzieren, wäre angesichts ungezählter Umgehungsmöglichkeiten mit vernünftigem Aufwand kaum durchsetzbar, es sei denn, man nähme einen Überwachungsstaat in Kauf, der mit einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie unvereinbar wäre.</p><p>Verschiedene Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Stimmberechtigten in der Schweiz mit geldintensiven Kampagnen ihre Meinung schwerlich abkaufen lassen. Deshalb bleibt der Bundesrat davon überzeugt, dass der Einfluss des Geldes in den entscheidenden Stadien der halbdirekten Demokratie nicht überbewertet werden darf (vgl. BBl 1993 III 465).</p><p>Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat auch heute keinen Anlass, Regelungsvorschläge zur Finanzierung, Offenlegung oder Ausgabenbeschränkung von Abstimmungs- oder Wahlkampagnen zu unterbreiten. Das Ergebnis einer Umfrage der Bundeskanzlei von 1996 deutet darauf hin, dass die eidgenössischen Räte wohl gar nicht darauf eintreten würden.</p><p>Hingegen kann die Tätigkeit der Parteien bis zu einem gewissen Grad erleichtert werden. Einen ersten Schritt in dieser Richtung haben der Bundesrat und das Parlament 2002 mit den Rechtsgrundlagen zur Schaffung eines Parteienregisters getan: Registrierte Parteien können 2003 in den Genuss administrativer Erleichterungen bei der Vorbereitung der Nationalratswahlen bekommen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament gesetzliche Vorschriften vorzuschlagen, die</p><p>- es den Unternehmen verbieten, politische Parteien zu finanzieren; </p><p>- es den Unternehmen verbieten, Wahlkämpfe von Parteien und Parlamentskandidatinnen und -kandidaten zu finanzieren;</p><p>- es erlauben, die Art der Finanzierung und die Rechnungen der politischen Parteien und der Wahlkämpfe von Parteien und Parlamentskandidatinnen und -kandidaten zu überprüfen;</p><p>- für die Verletzung der oben erwähnten Vorschriften angemessene Sanktionen einführen, die von der Geldstrafe bis zur Ungültigkeitserklärung eines Wahlergebnisses reichen.</p>
- Neue Regelung zur Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkämpfen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es ist allgemein bekannt, dass gewisse politische Parteien und deren Wahlkämpfe von Unternehmen mitfinanziert werden. Solche Finanzierungen sind in Bezug auf die Unabhängigkeit der gewählten Personen sehr problematisch. Wenn wichtige politische Parteien direkt von Grossbanken mitfinanziert werden, hat dies sicherlich einen Einfluss darauf, wie die Parteien Themen wie z. B. der Zinsbesteuerung, der Stempelabgaben, des Bankgeheimnisses oder der Bekämpfung der Geldwäscherei angehen. Solange wichtige Parteien und deren gewählte Mitglieder ihre Wahl oder ihr erfolgreiches Wahlresultat der finanziellen Unterstützung von Krankenkassen zu verdanken haben, wird es auch schwierig sein, Rechnungstransparenz bei den Krankenkassen zu erreichen oder eine einzige Krankenkasse einzurichten. Ebenfalls denkt man sofort an die Verbindungen zwischen gewissen Privatversicherungen und Parteien, wenn man sich vor Augen führt, wie der Bundesrat das Problem der Zinssätze in der zweiten Säule angegangen ist. Es ist auch sehr fragwürdig, dass Unternehmen Parteien mitfinanzieren, deren Mitglieder über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen entscheiden.</p><p>Das bekannte Sprichwort "Wer zahlt, befiehlt" bewahrheitet sich auch in der Politik. Zudem kann nicht gleichzeitig dem Volk und den Geldgebern gedient werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, die enge Verbindung zwischen gewissen Parteien und Grossunternehmen aufzulösen. Ohne Unabhängigkeit gibt es keine Demokratie. Ob nun ein Verdacht auf eine gewisse Einflussnahme begründet ist oder nicht, am Ende ist es für alle gewinnbringend, wenn der Kurs der Vertreterinnen und Vertreter unserer Demokratie nicht durch finanzielle Aspekte beeinflusst wird. Das Vertrauen der Bevölkerung in die gewählten Behörden kann dadurch nur gestärkt werden.</p><p>Die politischen Parteien können und müssen sich nur durch die Beiträge und Spenden ihrer Mitglieder, gewählten Vertreterinnen und Vertreter sowie ihrer Gönnerinnen und Gönner finanzieren. Aus diesem Grund wird mit dieser Motion keine öffentliche Finanzierung von politischen Parteien verlangt.</p>
- <p>Fragen rund um die Parteienfinanzierung und ihre Offenlegung sind in parlamentarischen Vorstössen der vergangenen zwanzig Jahre wiederholt aufgegriffen worden. Dabei hat sich immer wieder gezeigt, dass Bestimmungen über ein Verbot, Parteien zu finanzieren und über eine Offenlegungspflicht ihrer Finanzierung weder bei den Parteien selbst noch in den eidgenössischen Räten mehrheitsfähig sind (vgl. Motion Grüne Fraktion 00.3033, AB 2000 N 1081-1083).</p><p>Die Schweiz gehört zu den letzten Staaten, welche die Parteienfinanzierung bisher nicht spezifisch geregelt haben. Das Ministerkomitee des Europarates prüft gegenwärtig den Entwurf zu einer Empfehlung über die Finanzierung politischer Parteien. Der Grundsatz der Transparenz der Parteienfinanzierung ist dabei unbestritten. Meinungsunterschiede bestehen hingegen fort zur Frage der Einschränkung von Spenden. In der Schweiz wäre der Fragenkomplex unter Berücksichtigung institutioneller Eigenheiten wie Kollegialregierung, halbdirekte Demokratie und Föderalismus allenfalls neu zu prüfen, wenn das Ministerkomitee die Empfehlung über die Finanzierung politischer Parteien und von Wahlkämpfen annehmen sollte.</p><p>Der Bundesrat befasste sich mit dem Fragenkreis auch bei der Behandlung der Interpellation Maillard 01.3767 am 20. Februar 2002. Er legte dar, dass er zurzeit keinen Anlass sieht, gesetzliche Regeln für die Parteien vorzuschlagen.</p><p>Es dürfte illusorisch sein zu glauben, die Parteien könnten allein durch Mitgliederbeiträge finanziert werden. Eine Umsetzung der Motion könnte den Parteien wesentliche Teile ihrer finanziellen Basis entziehen. Es wäre mit dem Sinn der verfassungsrechtlichen Verankerung der Parteien (Art. 137 und Art. 147 BV) kaum vereinbar, den Parteien mit solchen Massnahmen die Erfüllung ihrer wichtigen staatspolitischen Aufgaben zu erschweren. Dies müsste nur den Einfluss finanziell besser gestellter Kreise steigern, wie der vorübergehende Auftritt eines Multimilliardärs in den USA im vergangenen Jahrzehnt gezeigt hat.</p><p>Manche Erfahrungen im Ausland zeigen noch weitere Schwierigkeiten auf, die mit der Handhabung solcher Regelungen verbunden sind (vgl. BBl 1993 III 526): Unternehmen verbieten zu wollen, politische Parteien oder Wahlkämpfe zu finanzieren, wäre angesichts ungezählter Umgehungsmöglichkeiten mit vernünftigem Aufwand kaum durchsetzbar, es sei denn, man nähme einen Überwachungsstaat in Kauf, der mit einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie unvereinbar wäre.</p><p>Verschiedene Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Stimmberechtigten in der Schweiz mit geldintensiven Kampagnen ihre Meinung schwerlich abkaufen lassen. Deshalb bleibt der Bundesrat davon überzeugt, dass der Einfluss des Geldes in den entscheidenden Stadien der halbdirekten Demokratie nicht überbewertet werden darf (vgl. BBl 1993 III 465).</p><p>Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat auch heute keinen Anlass, Regelungsvorschläge zur Finanzierung, Offenlegung oder Ausgabenbeschränkung von Abstimmungs- oder Wahlkampagnen zu unterbreiten. Das Ergebnis einer Umfrage der Bundeskanzlei von 1996 deutet darauf hin, dass die eidgenössischen Räte wohl gar nicht darauf eintreten würden.</p><p>Hingegen kann die Tätigkeit der Parteien bis zu einem gewissen Grad erleichtert werden. Einen ersten Schritt in dieser Richtung haben der Bundesrat und das Parlament 2002 mit den Rechtsgrundlagen zur Schaffung eines Parteienregisters getan: Registrierte Parteien können 2003 in den Genuss administrativer Erleichterungen bei der Vorbereitung der Nationalratswahlen bekommen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament gesetzliche Vorschriften vorzuschlagen, die</p><p>- es den Unternehmen verbieten, politische Parteien zu finanzieren; </p><p>- es den Unternehmen verbieten, Wahlkämpfe von Parteien und Parlamentskandidatinnen und -kandidaten zu finanzieren;</p><p>- es erlauben, die Art der Finanzierung und die Rechnungen der politischen Parteien und der Wahlkämpfe von Parteien und Parlamentskandidatinnen und -kandidaten zu überprüfen;</p><p>- für die Verletzung der oben erwähnten Vorschriften angemessene Sanktionen einführen, die von der Geldstrafe bis zur Ungültigkeitserklärung eines Wahlergebnisses reichen.</p>
- Neue Regelung zur Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkämpfen
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