Neue Regionalpolitik. Wohin?
- ShortId
-
02.3715
- Id
-
20023715
- Updated
-
10.04.2024 10:58
- Language
-
de
- Title
-
Neue Regionalpolitik. Wohin?
- AdditionalIndexing
-
15;ländliches Gebiet;Randregion;Agglomeration;Expertenkommission;Berggebiet;internationales Abkommen;regionale Wirtschaftspolitik;Vorverfahren der Gesetzgebung;Alpen;Regionalpolitik
- 1
-
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L04K06030102, Berggebiet
- L05K0704030107, ländliches Gebiet
- L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
- L07K08070102010704, Randregion
- L06K080602020101, Expertenkommission
- L04K08070201, Vorverfahren der Gesetzgebung
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L05K0603010201, Alpen
- L04K01020201, Agglomeration
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wir haben vernommen, dass eine Expertengruppe im Auftrag des Seco seit einiger Zeit mit der Ausarbeitung einer neuen Regionalpolitik beschäftigt ist. Die für den Vorentwurf vorgesehenen Inhalte und Möglichkeiten beunruhigen die Vertreterinnen und Vertreter der ländlichen Regionen und Berggebiete. Es ist uns ein Anliegen, aufgrund dieser Interpellation über den Fortgang und die näheren Umstände der Arbeiten informiert zu werden, damit wir gegebenenfalls in gebotener Art und Weise reagieren können.</p>
- <p>Das EVD/Seco hat im April 2001 mit einem Mandat und einer Expertenkommission ein Projekt in Angriff genommen, um dem Bundesrat im Hinblick auf die Legislaturplanung 2003-2007 Ziele und Strategien für eine Neue Regionalpolitik zu unterbreiten. Vorgängig hat der Bundesrat zwei Postulate der WAK (01.3003, 01.3017) entgegengenommen, die ihn einluden, die Regionalpolitik des Bundes strategisch neu auszurichten.</p><p>Zu den gestellten Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>A. Expertenkommission und weitere Beteiligte</p><p>1. Es handelte sich um eine Kommission von Experten mit einem fundierten Wissen über die nationale und internationale Regionalwissenschaft und Regionalpolitik. Aus wissenschaftlichen Kreisen waren u. a. Präsidenten von Expertenkommissionen und Programmleiter mehrerer Nationaler Forschungsprogramme vertreten. Als Kenner der praktischen Regionalpolitik wurden vom Seco fünf Vertreterinnen und Vertreter ländlicher (drei) und städtischer (zwei) Gebiete zur Mitarbeit eingeladen.</p><p>2. Die Kantone wurden nicht angefragt, um Vertreter in die Expertenkommission zu delegieren. Hingegen hat das Seco bei seinen üblichen regionalpolitischen Partnern Parallelarbeiten angeregt, um sowohl die Kantone als auch die IHG-Regionen rechtzeitig in den ganzen Prozess der Formulierung neuer Ziele und Strategien einzubeziehen. Folgende Massnahmen sind zu erwähnen:</p><p>- Die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren wurde im Laufe der Arbeit zweimal ausführlich informiert.</p><p>- Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone hat 2002 ein eigenes Positionspapier zur Regionalpolitik erarbeitet. Das Projekt wurde vom Seco durch laufende Informationen aus der Expertenkommission und durch einen Beitrag von 50 Prozent an die Kosten unterstützt.</p><p>- Die Konferenz der IHG-Regionssekretäre hat 2001/02 ein eigenes Strategiepapier für eine künftige Regionalpolitik ausgearbeitet. Das Seco hat diese Arbeit begleitet und einen Beitrag von 50 Prozent an die Kosten geleistet.</p><p>- Mit einer Vertretung von Chefbeamten aus den Kantonen wurde auf Vermittlung der Konferenz der Kantonsregierungen ein Hearing zu den provisorischen Ergebnissen der Expertenkommission durchgeführt.</p><p>Zum Teil sind diese Stellungnahmen bereits in den Bericht der Expertenkommission eingeflossen. Diese Arbeiten werden ebenfalls als Grundlagen für die politische Abwägung des weiter zu bearbeitenden Projektes hilfreich sein.</p><p>B. Arbeitsfortschritt</p><p>1. Die Expertenkommission hat ihre Arbeit abgeschlossen und die Ergebnisse Anfang Februar 2003 dem Auftraggeber unterbreitet.</p><p>2. Der Bundesrat wird sich im Laufe des zweiten Quartals 2003 mit dem Expertenbericht auseinandersetzen und das weitere Vorgehen festlegen. Das Seco sieht in seiner Planung vor, dass im Jahre 2004 ein Vernehmlassungsbericht und - gestützt auf die Ergebnisse - eine Botschaft ausgearbeitet wird.</p><p>3. Die eidgenössische Räte würden das Geschäft bei einem Ablauf gemäss Ziffer 2 im Jahre 2005 beraten.</p><p>C. Anhand des Inhalts des dem EVD Anfang Februar 2003 vorgelegten definitiven Expertenberichtes können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Es ist falsch, dass sich die Vorschläge der Expertenkommission auf die Alpenkonvention und die Protokolle stützen. Es handelt sich vielmehr um eigenständige Ziele und Strategien. Sie ordnen sich in die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 des Bundesrates ein. Und sie werden, falls die Protokolle zur Alpenkonvention von der Schweiz ratifiziert werden, vor allem auch die sozio-ökonomischen Aspekte der Umsetzung unterstützen.</p><p>2. Der Bericht berücksichtigt die Tatsache, dass das räumliche System Schweiz mit sich überlagernden Regionen funktioniert, welches die überkommunale, die überkantonale und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit umfasst. Der Bericht unterstreicht die Bedeutung wirtschaftlicher Zentren für die Entwicklung auf jeder Regionsebene. Damit sind auch die Regionszentren in peripheren Gebieten eingeschlossen. Mit einem solchen strategischen Ansatz entsprechen die neuesten Vorschläge sogar noch immer den Richtlinien für die Berggebietsförderung aus dem Jahre 1972, in denen ein räumlich konzentrierter Einsatz der Bundesmittel bei breiter Streuung des Nutzens explizit gefordert wurde.</p><p>3. Die Fragen um die Potenziale der wirtschaftlich schwachen Regionen und die Konsensbildung um entsprechende Vorschläge haben in der Expertenkommission die meiste Zeit beansprucht.</p><p>4. Im Postulat der WAK-S 01.3017 wurde die Schaffung eines regionalpolitischen Rahmengesetzes angeregt. Diese Variante wurde von der Expertenkommission aufgenommen. Es wäre unzweckmässig, daneben die bestehenden Gesetze weiterführen zu wollen. Die eigentlichen Förderungsmassnahmen würden in diesem Fall innerhalb von Mehrjahresprogrammen vorgeschlagen werden, wobei die vorhandenen Mittel des IHG-Fonds ein Teil dieses Lösungsansatzes sein könnten.</p><p>5. Die Kommission hat sich nicht dahingehend geäussert, dass auf jegliche Förderung der Infrastrukturfinanzierung zu verzichten wäre. Immerhin misst sie der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) eine grosse Bedeutung für die Regionalentwicklung bei und geht davon aus, dass die kantonale und kommunale Infrastruktur in Zukunft in der Regel auf diesem Wege finanziert wird. Der Bund erbringt zudem infrastrukturelle Leistungen zugunsten der Regionen und auch durch seine Beteiligung an der Grundversorgung.</p><p>6. Diese Annahme trifft nicht zu. Es handelt sich, aus heutiger Sicht, bei den potenzialarmen Gebieten weder um ganze Kantone noch um ganze IHG-Regionen, sondern um einzelne isolierte Talschaften. Richtig ist, dass die Kommission vorschlägt, dass sich deshalb vorerst die Kantone darauf festlegen sollen, ob und mit welchen Strategien und Mitteln sie diese Talschaften entwickeln wollen. Dem Bund wird empfohlen, er solle in der Folge dieses kantonale Engagement mit seinem politischen (nicht nur regionalpolitischen) Instrumentarium subsidiär unterstützen.</p><p>Der Begriff komplementäre Funktion wird im Expertenbericht verwendet. Komplementär bedeutet, dass sich die Funktionen von ländlichen und städtischen Regionen zum Teil ergänzen, so weit sie nicht selbst zueinander im Wettbewerb stehen. Wenn man sich die Raumstrukturen der Schweiz und die Sektoralstrukturen vor Augen führt, wird mit dem Begriff Komplementarität keine Region abwertend qualifiziert. Die Agrarwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Tourismus entfalten schwergewichtig im ländlichen Raum Wirkung und die Politik des Bundesrates lässt keine Zweifel offen, dass auch diese Bereiche bedeutend sind.</p><p>Auch die Expertenkommission hat den ländlichen Räumen und Berggebieten keine Residualfunktion zugedacht. Bei den in der Fragestellung aufgezählten Ressourcen Landschaft, Wasser, Natur-, Erholungs- und Freizeiträume handelt es sich um wichtige Grundlagen für die Wertschöpfung der ländlichen Regionen und des Berggebietes.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Fragen zur neuen Regionalpolitik</p><p>A. Zusammensetzung der Expertengruppe</p><p>1. Wie wurden die Mitglieder dieser ausserparlamentarischen Kommission ausgewählt?</p><p>2. Konnten die Kantone, insbesondere die Bergkantone, Vertreterinnen und Vertreter in die Kommission entsenden?</p><p>B. Fortgang der Arbeiten</p><p>1. Wie ist der genaue Stand der Arbeiten?</p><p>2. Wann wird der Bundesrat eine Botschaft an das Parlament verabschieden?</p><p>3. Wann wird dem Parlament die dazugehörige Gesetzesrevision unterbreitet?</p><p>C. Inhalt des Vorentwurfes</p><p>Trifft es zu, dass der Vorentwurf:</p><p>1. u. a. auf jenen Strategien der Alpenkonvention basiert, deren Zusatzprotokolle von der zuständigen Ständeratskommission abgelehnt wurden?</p><p>2. auf Kosten der anderen Regionen des Landes systematisch die Agglomerationen begünstigt?</p><p>3. die Existenz finanzschwacher Regionen, die prioritär unterstützt werden sollten, nicht mehr anerkennt?</p><p>4. die Streichung von IHG-Krediten empfiehlt, ohne als Ersatz andere vom Bund finanzierte Förderungsmassnahmen in Betracht zu ziehen?</p><p>5. vom Prinzip ausgeht, dass alle Ausgaben für die öffentliche Infrastruktur von den Kantonen und Gemeinden übernommen werden müssen?</p><p>6. es zulässt, dass gewisse Regionen ganz einfach verlassen werden, insbesondere die Alpentäler, deren Bewohner die Abwanderung als Schicksal annehmen müssten?</p><p>7. den Begriff "Regionen mit komplementären Funktionen" einführt für Regionen, die den Zentren und Agglomerationen Landschaft, Wasser, Natur und Erholungs- und Freizeitgelände zur Verfügung stellen sollen?</p>
- Neue Regionalpolitik. Wohin?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wir haben vernommen, dass eine Expertengruppe im Auftrag des Seco seit einiger Zeit mit der Ausarbeitung einer neuen Regionalpolitik beschäftigt ist. Die für den Vorentwurf vorgesehenen Inhalte und Möglichkeiten beunruhigen die Vertreterinnen und Vertreter der ländlichen Regionen und Berggebiete. Es ist uns ein Anliegen, aufgrund dieser Interpellation über den Fortgang und die näheren Umstände der Arbeiten informiert zu werden, damit wir gegebenenfalls in gebotener Art und Weise reagieren können.</p>
- <p>Das EVD/Seco hat im April 2001 mit einem Mandat und einer Expertenkommission ein Projekt in Angriff genommen, um dem Bundesrat im Hinblick auf die Legislaturplanung 2003-2007 Ziele und Strategien für eine Neue Regionalpolitik zu unterbreiten. Vorgängig hat der Bundesrat zwei Postulate der WAK (01.3003, 01.3017) entgegengenommen, die ihn einluden, die Regionalpolitik des Bundes strategisch neu auszurichten.</p><p>Zu den gestellten Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>A. Expertenkommission und weitere Beteiligte</p><p>1. Es handelte sich um eine Kommission von Experten mit einem fundierten Wissen über die nationale und internationale Regionalwissenschaft und Regionalpolitik. Aus wissenschaftlichen Kreisen waren u. a. Präsidenten von Expertenkommissionen und Programmleiter mehrerer Nationaler Forschungsprogramme vertreten. Als Kenner der praktischen Regionalpolitik wurden vom Seco fünf Vertreterinnen und Vertreter ländlicher (drei) und städtischer (zwei) Gebiete zur Mitarbeit eingeladen.</p><p>2. Die Kantone wurden nicht angefragt, um Vertreter in die Expertenkommission zu delegieren. Hingegen hat das Seco bei seinen üblichen regionalpolitischen Partnern Parallelarbeiten angeregt, um sowohl die Kantone als auch die IHG-Regionen rechtzeitig in den ganzen Prozess der Formulierung neuer Ziele und Strategien einzubeziehen. Folgende Massnahmen sind zu erwähnen:</p><p>- Die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren wurde im Laufe der Arbeit zweimal ausführlich informiert.</p><p>- Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone hat 2002 ein eigenes Positionspapier zur Regionalpolitik erarbeitet. Das Projekt wurde vom Seco durch laufende Informationen aus der Expertenkommission und durch einen Beitrag von 50 Prozent an die Kosten unterstützt.</p><p>- Die Konferenz der IHG-Regionssekretäre hat 2001/02 ein eigenes Strategiepapier für eine künftige Regionalpolitik ausgearbeitet. Das Seco hat diese Arbeit begleitet und einen Beitrag von 50 Prozent an die Kosten geleistet.</p><p>- Mit einer Vertretung von Chefbeamten aus den Kantonen wurde auf Vermittlung der Konferenz der Kantonsregierungen ein Hearing zu den provisorischen Ergebnissen der Expertenkommission durchgeführt.</p><p>Zum Teil sind diese Stellungnahmen bereits in den Bericht der Expertenkommission eingeflossen. Diese Arbeiten werden ebenfalls als Grundlagen für die politische Abwägung des weiter zu bearbeitenden Projektes hilfreich sein.</p><p>B. Arbeitsfortschritt</p><p>1. Die Expertenkommission hat ihre Arbeit abgeschlossen und die Ergebnisse Anfang Februar 2003 dem Auftraggeber unterbreitet.</p><p>2. Der Bundesrat wird sich im Laufe des zweiten Quartals 2003 mit dem Expertenbericht auseinandersetzen und das weitere Vorgehen festlegen. Das Seco sieht in seiner Planung vor, dass im Jahre 2004 ein Vernehmlassungsbericht und - gestützt auf die Ergebnisse - eine Botschaft ausgearbeitet wird.</p><p>3. Die eidgenössische Räte würden das Geschäft bei einem Ablauf gemäss Ziffer 2 im Jahre 2005 beraten.</p><p>C. Anhand des Inhalts des dem EVD Anfang Februar 2003 vorgelegten definitiven Expertenberichtes können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Es ist falsch, dass sich die Vorschläge der Expertenkommission auf die Alpenkonvention und die Protokolle stützen. Es handelt sich vielmehr um eigenständige Ziele und Strategien. Sie ordnen sich in die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 des Bundesrates ein. Und sie werden, falls die Protokolle zur Alpenkonvention von der Schweiz ratifiziert werden, vor allem auch die sozio-ökonomischen Aspekte der Umsetzung unterstützen.</p><p>2. Der Bericht berücksichtigt die Tatsache, dass das räumliche System Schweiz mit sich überlagernden Regionen funktioniert, welches die überkommunale, die überkantonale und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit umfasst. Der Bericht unterstreicht die Bedeutung wirtschaftlicher Zentren für die Entwicklung auf jeder Regionsebene. Damit sind auch die Regionszentren in peripheren Gebieten eingeschlossen. Mit einem solchen strategischen Ansatz entsprechen die neuesten Vorschläge sogar noch immer den Richtlinien für die Berggebietsförderung aus dem Jahre 1972, in denen ein räumlich konzentrierter Einsatz der Bundesmittel bei breiter Streuung des Nutzens explizit gefordert wurde.</p><p>3. Die Fragen um die Potenziale der wirtschaftlich schwachen Regionen und die Konsensbildung um entsprechende Vorschläge haben in der Expertenkommission die meiste Zeit beansprucht.</p><p>4. Im Postulat der WAK-S 01.3017 wurde die Schaffung eines regionalpolitischen Rahmengesetzes angeregt. Diese Variante wurde von der Expertenkommission aufgenommen. Es wäre unzweckmässig, daneben die bestehenden Gesetze weiterführen zu wollen. Die eigentlichen Förderungsmassnahmen würden in diesem Fall innerhalb von Mehrjahresprogrammen vorgeschlagen werden, wobei die vorhandenen Mittel des IHG-Fonds ein Teil dieses Lösungsansatzes sein könnten.</p><p>5. Die Kommission hat sich nicht dahingehend geäussert, dass auf jegliche Förderung der Infrastrukturfinanzierung zu verzichten wäre. Immerhin misst sie der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) eine grosse Bedeutung für die Regionalentwicklung bei und geht davon aus, dass die kantonale und kommunale Infrastruktur in Zukunft in der Regel auf diesem Wege finanziert wird. Der Bund erbringt zudem infrastrukturelle Leistungen zugunsten der Regionen und auch durch seine Beteiligung an der Grundversorgung.</p><p>6. Diese Annahme trifft nicht zu. Es handelt sich, aus heutiger Sicht, bei den potenzialarmen Gebieten weder um ganze Kantone noch um ganze IHG-Regionen, sondern um einzelne isolierte Talschaften. Richtig ist, dass die Kommission vorschlägt, dass sich deshalb vorerst die Kantone darauf festlegen sollen, ob und mit welchen Strategien und Mitteln sie diese Talschaften entwickeln wollen. Dem Bund wird empfohlen, er solle in der Folge dieses kantonale Engagement mit seinem politischen (nicht nur regionalpolitischen) Instrumentarium subsidiär unterstützen.</p><p>Der Begriff komplementäre Funktion wird im Expertenbericht verwendet. Komplementär bedeutet, dass sich die Funktionen von ländlichen und städtischen Regionen zum Teil ergänzen, so weit sie nicht selbst zueinander im Wettbewerb stehen. Wenn man sich die Raumstrukturen der Schweiz und die Sektoralstrukturen vor Augen führt, wird mit dem Begriff Komplementarität keine Region abwertend qualifiziert. Die Agrarwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Tourismus entfalten schwergewichtig im ländlichen Raum Wirkung und die Politik des Bundesrates lässt keine Zweifel offen, dass auch diese Bereiche bedeutend sind.</p><p>Auch die Expertenkommission hat den ländlichen Räumen und Berggebieten keine Residualfunktion zugedacht. Bei den in der Fragestellung aufgezählten Ressourcen Landschaft, Wasser, Natur-, Erholungs- und Freizeiträume handelt es sich um wichtige Grundlagen für die Wertschöpfung der ländlichen Regionen und des Berggebietes.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Fragen zur neuen Regionalpolitik</p><p>A. Zusammensetzung der Expertengruppe</p><p>1. Wie wurden die Mitglieder dieser ausserparlamentarischen Kommission ausgewählt?</p><p>2. Konnten die Kantone, insbesondere die Bergkantone, Vertreterinnen und Vertreter in die Kommission entsenden?</p><p>B. Fortgang der Arbeiten</p><p>1. Wie ist der genaue Stand der Arbeiten?</p><p>2. Wann wird der Bundesrat eine Botschaft an das Parlament verabschieden?</p><p>3. Wann wird dem Parlament die dazugehörige Gesetzesrevision unterbreitet?</p><p>C. Inhalt des Vorentwurfes</p><p>Trifft es zu, dass der Vorentwurf:</p><p>1. u. a. auf jenen Strategien der Alpenkonvention basiert, deren Zusatzprotokolle von der zuständigen Ständeratskommission abgelehnt wurden?</p><p>2. auf Kosten der anderen Regionen des Landes systematisch die Agglomerationen begünstigt?</p><p>3. die Existenz finanzschwacher Regionen, die prioritär unterstützt werden sollten, nicht mehr anerkennt?</p><p>4. die Streichung von IHG-Krediten empfiehlt, ohne als Ersatz andere vom Bund finanzierte Förderungsmassnahmen in Betracht zu ziehen?</p><p>5. vom Prinzip ausgeht, dass alle Ausgaben für die öffentliche Infrastruktur von den Kantonen und Gemeinden übernommen werden müssen?</p><p>6. es zulässt, dass gewisse Regionen ganz einfach verlassen werden, insbesondere die Alpentäler, deren Bewohner die Abwanderung als Schicksal annehmen müssten?</p><p>7. den Begriff "Regionen mit komplementären Funktionen" einführt für Regionen, die den Zentren und Agglomerationen Landschaft, Wasser, Natur und Erholungs- und Freizeitgelände zur Verfügung stellen sollen?</p>
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