Kindesmissbrauch. Mehr Mittel für die Bekämpfung

ShortId
02.3716
Id
20023716
Updated
10.04.2024 13:10
Language
de
Title
Kindesmissbrauch. Mehr Mittel für die Bekämpfung
AdditionalIndexing
12;Jugendschutz;Kind;Eindämmung der Kriminalität;Verpflichtungskredit;sexuelle Gewalt;Menschenhandel;Pornographie;Internet
1
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01010210, Pornographie
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K11020306, Verpflichtungskredit
  • L06K050102010303, Menschenhandel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Missbrauch von Kindern auf unterschiedlichste Art und Weise hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Oft wird dabei das Internet eingesetzt, oft handeln die Täter in organisierter Form, oft international organisiert. Die Bekämpfung dieser Taten ist schwierig und bedingte eine eng verknüpfte Zusammenarbeit der zuständigen Ermittlungs- und Justizorgane.</p><p>Seit dem 1. April 2002 ist in der Schweiz auch der Erwerb, die Beschaffung und der Besitz von harter Pornographie unter Strafe gestellt. Darunter fällt auch die Kinderpornographie. Die Ermittlungskompetenzen liegen bei den Kantonen.</p><p>Die Ermittlungen rund um die amerikanische Firma "Landslide", in der Schweiz vom Bundesamt für Polizei koordiniert unter dem Namen "Genesis", hat das Ausmass und die Problematik kinderpornographischer Websides zutage gefördert. Interpol betreibt seit August 2001 eine Datenbank mit kinderpornographischem Material, die bereits 150 000 Bilder umfasst. Es hat sich gezeigt, dass die internationale Vernetzung unabdingbar, die Zusammenarbeit unter den Kantonen verbesserungsbedürftig ist und gerade im Bereich Internet grosse Unsicherheiten bei der Strafverfolgung bestehen. Es sind Vorstösse im Parlament hängig, die eine Bundeskompetenz in diesem Bereich fordern. </p><p>Unbestritten nimmt Kinderpornographie in erschreckendem Mass zu. Oft geht es dabei gleichzeitig um Kinderhandel, Kinderprostitution und Kindersextourismus. Die Auswirkungen von Übergriffen auf die Opfer, die Kinder, sind schrecklich und werden unsere Gesellschaft vor grosse Probleme stellen. Zum Schutz der Kinder sind alle Massnahmen zu treffen, um in der Kriminalitätsbekämpfung rasch, verbessert und koordiniert voranzukommen. Die vom Bund eingerichtete Koordinationsstelle, welche ab dem 1. Januar 2003 ihre Arbeit im Bereich Internet-Monitoring aufnehmen wird, ist im Lichte der erwähnten Entwicklung und angesichts der Bedeutung des Kinderschutzes ungenügend. Die dafür vorgesehenen acht Stellen sind absolut unzureichend, um erfolgreich und umfassend jeglichem Kindesmissbrauch entgegentreten zu können.</p><p>Die Koordinationsstelle ist aufgrund der Dringlichkeit und der Bedeutung der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs im Internet sofort um weitere mindestens acht Stellen aufzustocken. Dafür ist zulasten des Bundes ein Kredit von 2 Millionen Franken einzusetzen. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen, aber auch im internationalen Verhältnis, wird mit einer effizienten und ausgebauten Koordinationsstelle erheblich gestärkt; auch wird die Abstimmung der kantonalen Ermittlungen und der Erfahrungsaustausch verbessert. Es dürfte sich auch ein Präventiveffekt dieser Instanz einstellen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der besonderen Koordinationsbedürfnisse zur effizienten Bekämpfung der Internetkriminalität bewusst und hat sich wiederholt sowohl für die Bekämpfung der Internetkriminalität als auch für die Bekämpfung von Delikten gegen die sexuelle Integrität von Kindern eingesetzt. Er engagiert sich ebenfalls dafür, dass zum Schutz der Kinder so schnell wie möglich geeignete Massnahmen umgesetzt werden können, die einen Beitrag zur Verbesserung der Kriminaltätsbekämpfung insbesondere im Bereich der pädophilen Pornographie (vor allem im Internet) leisten.</p><p>Der Schutz des verletzlichsten Teils unserer Gesellschaft hat auch im polizeilichen Bereich klar einen prioritären Stellenwert. Für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Bundesamt für Polizei (fedpol.ch) sind deshalb die Verfolgung von Kinderpornographie sowie von Gewaltdarstellungen an Kindern, von Kinderhandel und -prostitution, der Pädophilie und des Sextourismus von zentraler Wichtigkeit.</p><p>1. Die Schaffung der beim fedpol.ch angesiedelten Nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik), ist ein wichtiger Schritt zur verbesserten Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet. Die Koordinationsstelle unterstützt die Strafverfolgungsbehörden der Kantone und des Bundes. Deren Ermittlungskompetenzen und -pflichten bleiben aber im aktuellen Umfang bestehen, was bedeutet, dass sie bei den betroffenen Straftatbeständen in den meisten Fällen (ausser im Bereich der Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität) bei den Kantonen liegen.</p><p>Die Kosten für die Kobik belaufen sich jährlich auf 1,3 Millionen Franken. Entsprechend den unterschiedlichen Kompetenzbereichen werden davon zwei Drittel von den 25 beteiligten Kantonen übernommen, ein Drittel vom Bund.</p><p>Die Koordinationsstelle besteht aus den Einheiten Monitoring, Clearing und Analyse. Monitoring ist die aktive Suche nach strafbaren Inhalten im Internet. Clearing bedeutet das Abklären der strafrechtlichen Relevanz, das Eruieren von Tatortbezügen und Zuständigkeiten sowie das systematische Erfassen, Aufbereiten und rasche Weiterleiten der Tatbestände zuhanden der zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes, der Kantone oder des Auslandes.</p><p>Einer der thematischen Schwerpunkte der Kobik ist die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Das zurzeit achtköpfige Team setzt sich u. a. aus Netzwerkspezialisten, Spezialisten für Internetprotokolle und Informationssicherheit, Juristen und Kriminalanalytikern zusammen, die von massgeschneiderten, kostenintensiven Computerprogrammen unterstützt werden.</p><p>Die Motionärin will zulasten des Bundes 2 Millionen Franken einsetzen, um acht zusätzliche Stellen bewilligen zu können. Angesichts der bestehenden Kompetenzverteilung würde der Bund damit einseitig die Finanzierung von teilweise kantonalen Aufgabenbereichen übernehmen.</p><p>Die vollständige Finanzierung durch den Bund ist in Anbetracht der aktuellen Finanzlage schwer vertretbar. Zudem ist festzuhalten, dass die Kobik Anfang Januar 2003 operativ wurde; es daher sinnvoll ist, die auf Mitte 2003 geplante erste Evaluation dieses von Bund und Kantonen zusammen finanzierten Jointventure abzuwarten. Diese wird dann das vorhandene und das zu erreichende Potenzial der eingerichteten Koordinationsstelle zeigen. Gestützt auf die Ergebnisse wird bei ausgewiesenem Handlungsbedarf gemeinsam mit den Kantonen auch eine personelle Verstärkung der Kobik geprüft.</p><p>2. Die Operation Genesis, an der fast alle Polizeikorps der Schweiz und fedpol.ch beteiligt sind, ist die erste Operation mit derartigem Ausmass in der Schweiz. Die grosse Anzahl und die kantonale Streuung der gleichzeitig anzuhebenden Verfahren war für die schweizerischen Ermittlungsbehörden ein Novum. Zur Bewältigung wurde von fedpol.ch die gesamtschweizerische Koordination organisiert.</p><p>Von insgesamt etwa 1100 Landslide-Kunden in der Schweiz sind bis zum 5. Februar 2003 1032 Personen überprüft und rund 1087 Hausdurchsuchungen durchgeführt worden. Ferner wurden 1380 Computer, 24 598 Datenträger und 6123 Videos beschlagnahmt. Die strafrechtliche Auswertung des sichergestellten Materials wird aber noch längere Zeit (voraussichtlich bis etwa Sommer 2003) in Anspruch nehmen. Die Kantone, welche die grösste Anzahl Verdächtige zu verzeichnen haben, haben beträchtliche personelle Ressourcenmengen aus ihren Justiz- und Polizeibereichen liberiert, ohne die eine derart umfangreiche Operation nicht zu bewältigen wäre.</p><p>Die Aktion hat bereits heute praktische und rechtliche Schwierigkeiten aufgezeigt, zu deren Lösung nun Massnahmenpakete ausgearbeitet werden. Eine Expertengruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen ist mit der Analyse der organisatorischen, personellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Fälle mit ähnlichen Dimensionen beauftragt. Ziel ist es, den Handlungsbedarf aufzuzeigen und Verbesserungsvarianten zu unterbreiten.</p><p>Gestützt auf diese Überprüfung wird der Bundesrat bei Bedarf ebenfalls personalwirksame Massnahmen beschliessen, namentlich auch zur verbesserten Fallkoordination in internationalen und interkantonalen Pädophiliefällen wie Genesis. Eine abschliessende Beurteilung der noch laufenden Aktion ist im heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Ergebnisse der aktuell laufenden Auswertungsarbeiten sind deshalb abzuwarten, bevor neue Stellen geschaffen werden.</p><p>3. Im Weiteren weist der Bundesrat auf die ebenfalls bei fedpol.ch angesiedelte Koordinationsstelle Menschenhandel Menschenschmuggel (KS MM) hin, die sich auch mit dem Kinderhandel befassen wird. Sie wird ihre Tätigkeit im Verlaufe des Frühjahrs 2003 aufnehmen. Die KS MM wird die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen des Menschenhandels und des Menschenschmuggels sein und die Strafverfolgungsorgane der Kantone und des Bundes bei der Bekämpfung dieser Delikte unterstützen. Menschenhandel schliesst auch den Kinderhandel mit ein und ist somit ein wichtiger Bereich im Zusammenhang mit der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern bzw. dem Kindesmissbrauch.</p><p>Das fedpol.ch setzt derzeit das Konzept der KS MM um und baut die Geschäftsstelle auf. Parallel dazu werden die Strafverfolgungsorgane des Bundes, die sich mit der Bekämpfung des organisierten Menschenhandels und des Menschenschmuggels befassen, personell verstärkt. Der Bundesrat hat hier bereits im Sinne der Motion neue Stellen auch für den Kampf gegen den Kindesmissbrauch geschaffen.</p><p>4. Schliesslich hat die Schweiz am 23. November 2001 die Konvention des Europarates über die Cyber-Kriminalität unterzeichnet. Zwei wichtige darin enthaltene Elemente sind u. a. die Postulierung von Mindestregelungen im Bereich der Strafbarkeit der Kinderpornographie im Internet und die Verpflichtung zur beschleunigten internationalen Zusammenarbeit. Die Umsetzung der Konvention ist - im Gegensatz zu Kobik - prinzipiell Bundessache. Der Bund übernimmt somit auch sämtliche diesbezüglich anfallende Kosten. Sie stellt die Schweiz weder in rechtlicher noch in organisatorischer Hinsicht vor grundsätzliche Probleme. Die von der Konvention geforderten materiellen Strafbestimmungen sind mit der Schaffung des so genannten Computerstrafrechtes und der Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornographie bereits weitgehend ins schweizerische Recht übergeführt worden. Ob sich in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortung der Internet-Provider Gesetzesänderungen aufdrängen, wird zurzeit von einer vom EJPD eingesetzten Expertengruppe geprüft.</p><p>Was die von der Konvention geforderte nationale Kontaktstelle mit 24-Stunden-Betrieb angeht, kann diese vorzugsweise beim fedpol.ch integriert werden. Das fedpol.ch überprüft derzeit die internen Prozesse für die organisatorische Umsetzung der Konvention. Um die durch die Konvention verlangte internationale Kooperation wahrnehmen zu können, werden zusätzliche Stellen benötigt.</p><p>Angesichts der extrem schnellen Entwicklung, der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Aktion Genesis und des auch von der Motionärin festgestellten Handlungsbedarfes im Bereich der internationalen Vernetzung im Kampf gegen die Kinderpornographie ist der Bundesrat gewillt, die Verbrechensbekämpfung im Bereich der Cyber-Kriminalität und insbesondere im Umfeld der pädophilen Delikte speziell zu fördern und das zur effizienten Umsetzung der Konvention notwendige, bereits bestehende internationale Netzwerk der Contact Points zur polizeilichen, technischen und logistischen Zusammenarbeit auszubauen.</p><p>Im Weiteren ist auch zu berücksichtigen, dass das von der Schweiz am 7. September 2000 unterzeichnete Fakultativprotokoll zum Kinderrechtsübereinkommen betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie Minimalanforderungen an das nationale Strafrecht betreffend die Strafbarkeit der Kinderpornographie stellt. Die schweizerische Rechtsordnung genügt insgesamt bereits heute - mit einer Ausnahme - den Anforderungen des Fakultativprotokolls, welches den Behörden einen beträchtlichen Handlungsspielraum bei der Umsetzung lässt. Eine entsprechende Aufstockung des Personalbestandes zur Umsetzung der Konvention des Europarates über die Cyber-Kriminalität ist gleichzeitig eine wirkungsvolle Massnahme, um an die Umsetzung des Fakultativprotokolls beizutragen.</p><p>Die Motion ist insoweit erfüllt, als der Bundesrat die benötigten Stellen zur Umsetzung der Konvention des Europarates über die Cyber-Kriminalität vorgemerkt hat.</p><p>In Bezug auf die restlichen von der Motion verlangten Mittel ist die Motion in ein Postulat umzuwandeln, das im Rahmen der Evaluation der Kobik geprüft wird.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Es seien zulasten des Budgets 2003 2 Millionen Franken einzusetzen für die Koordinationsstelle Internet-Monitoring zugunsten der verbesserten Bekämpfung des Kindesmissbrauchs.</p>
  • Kindesmissbrauch. Mehr Mittel für die Bekämpfung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Missbrauch von Kindern auf unterschiedlichste Art und Weise hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Oft wird dabei das Internet eingesetzt, oft handeln die Täter in organisierter Form, oft international organisiert. Die Bekämpfung dieser Taten ist schwierig und bedingte eine eng verknüpfte Zusammenarbeit der zuständigen Ermittlungs- und Justizorgane.</p><p>Seit dem 1. April 2002 ist in der Schweiz auch der Erwerb, die Beschaffung und der Besitz von harter Pornographie unter Strafe gestellt. Darunter fällt auch die Kinderpornographie. Die Ermittlungskompetenzen liegen bei den Kantonen.</p><p>Die Ermittlungen rund um die amerikanische Firma "Landslide", in der Schweiz vom Bundesamt für Polizei koordiniert unter dem Namen "Genesis", hat das Ausmass und die Problematik kinderpornographischer Websides zutage gefördert. Interpol betreibt seit August 2001 eine Datenbank mit kinderpornographischem Material, die bereits 150 000 Bilder umfasst. Es hat sich gezeigt, dass die internationale Vernetzung unabdingbar, die Zusammenarbeit unter den Kantonen verbesserungsbedürftig ist und gerade im Bereich Internet grosse Unsicherheiten bei der Strafverfolgung bestehen. Es sind Vorstösse im Parlament hängig, die eine Bundeskompetenz in diesem Bereich fordern. </p><p>Unbestritten nimmt Kinderpornographie in erschreckendem Mass zu. Oft geht es dabei gleichzeitig um Kinderhandel, Kinderprostitution und Kindersextourismus. Die Auswirkungen von Übergriffen auf die Opfer, die Kinder, sind schrecklich und werden unsere Gesellschaft vor grosse Probleme stellen. Zum Schutz der Kinder sind alle Massnahmen zu treffen, um in der Kriminalitätsbekämpfung rasch, verbessert und koordiniert voranzukommen. Die vom Bund eingerichtete Koordinationsstelle, welche ab dem 1. Januar 2003 ihre Arbeit im Bereich Internet-Monitoring aufnehmen wird, ist im Lichte der erwähnten Entwicklung und angesichts der Bedeutung des Kinderschutzes ungenügend. Die dafür vorgesehenen acht Stellen sind absolut unzureichend, um erfolgreich und umfassend jeglichem Kindesmissbrauch entgegentreten zu können.</p><p>Die Koordinationsstelle ist aufgrund der Dringlichkeit und der Bedeutung der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs im Internet sofort um weitere mindestens acht Stellen aufzustocken. Dafür ist zulasten des Bundes ein Kredit von 2 Millionen Franken einzusetzen. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen, aber auch im internationalen Verhältnis, wird mit einer effizienten und ausgebauten Koordinationsstelle erheblich gestärkt; auch wird die Abstimmung der kantonalen Ermittlungen und der Erfahrungsaustausch verbessert. Es dürfte sich auch ein Präventiveffekt dieser Instanz einstellen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der besonderen Koordinationsbedürfnisse zur effizienten Bekämpfung der Internetkriminalität bewusst und hat sich wiederholt sowohl für die Bekämpfung der Internetkriminalität als auch für die Bekämpfung von Delikten gegen die sexuelle Integrität von Kindern eingesetzt. Er engagiert sich ebenfalls dafür, dass zum Schutz der Kinder so schnell wie möglich geeignete Massnahmen umgesetzt werden können, die einen Beitrag zur Verbesserung der Kriminaltätsbekämpfung insbesondere im Bereich der pädophilen Pornographie (vor allem im Internet) leisten.</p><p>Der Schutz des verletzlichsten Teils unserer Gesellschaft hat auch im polizeilichen Bereich klar einen prioritären Stellenwert. Für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Bundesamt für Polizei (fedpol.ch) sind deshalb die Verfolgung von Kinderpornographie sowie von Gewaltdarstellungen an Kindern, von Kinderhandel und -prostitution, der Pädophilie und des Sextourismus von zentraler Wichtigkeit.</p><p>1. Die Schaffung der beim fedpol.ch angesiedelten Nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik), ist ein wichtiger Schritt zur verbesserten Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet. Die Koordinationsstelle unterstützt die Strafverfolgungsbehörden der Kantone und des Bundes. Deren Ermittlungskompetenzen und -pflichten bleiben aber im aktuellen Umfang bestehen, was bedeutet, dass sie bei den betroffenen Straftatbeständen in den meisten Fällen (ausser im Bereich der Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität) bei den Kantonen liegen.</p><p>Die Kosten für die Kobik belaufen sich jährlich auf 1,3 Millionen Franken. Entsprechend den unterschiedlichen Kompetenzbereichen werden davon zwei Drittel von den 25 beteiligten Kantonen übernommen, ein Drittel vom Bund.</p><p>Die Koordinationsstelle besteht aus den Einheiten Monitoring, Clearing und Analyse. Monitoring ist die aktive Suche nach strafbaren Inhalten im Internet. Clearing bedeutet das Abklären der strafrechtlichen Relevanz, das Eruieren von Tatortbezügen und Zuständigkeiten sowie das systematische Erfassen, Aufbereiten und rasche Weiterleiten der Tatbestände zuhanden der zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes, der Kantone oder des Auslandes.</p><p>Einer der thematischen Schwerpunkte der Kobik ist die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Das zurzeit achtköpfige Team setzt sich u. a. aus Netzwerkspezialisten, Spezialisten für Internetprotokolle und Informationssicherheit, Juristen und Kriminalanalytikern zusammen, die von massgeschneiderten, kostenintensiven Computerprogrammen unterstützt werden.</p><p>Die Motionärin will zulasten des Bundes 2 Millionen Franken einsetzen, um acht zusätzliche Stellen bewilligen zu können. Angesichts der bestehenden Kompetenzverteilung würde der Bund damit einseitig die Finanzierung von teilweise kantonalen Aufgabenbereichen übernehmen.</p><p>Die vollständige Finanzierung durch den Bund ist in Anbetracht der aktuellen Finanzlage schwer vertretbar. Zudem ist festzuhalten, dass die Kobik Anfang Januar 2003 operativ wurde; es daher sinnvoll ist, die auf Mitte 2003 geplante erste Evaluation dieses von Bund und Kantonen zusammen finanzierten Jointventure abzuwarten. Diese wird dann das vorhandene und das zu erreichende Potenzial der eingerichteten Koordinationsstelle zeigen. Gestützt auf die Ergebnisse wird bei ausgewiesenem Handlungsbedarf gemeinsam mit den Kantonen auch eine personelle Verstärkung der Kobik geprüft.</p><p>2. Die Operation Genesis, an der fast alle Polizeikorps der Schweiz und fedpol.ch beteiligt sind, ist die erste Operation mit derartigem Ausmass in der Schweiz. Die grosse Anzahl und die kantonale Streuung der gleichzeitig anzuhebenden Verfahren war für die schweizerischen Ermittlungsbehörden ein Novum. Zur Bewältigung wurde von fedpol.ch die gesamtschweizerische Koordination organisiert.</p><p>Von insgesamt etwa 1100 Landslide-Kunden in der Schweiz sind bis zum 5. Februar 2003 1032 Personen überprüft und rund 1087 Hausdurchsuchungen durchgeführt worden. Ferner wurden 1380 Computer, 24 598 Datenträger und 6123 Videos beschlagnahmt. Die strafrechtliche Auswertung des sichergestellten Materials wird aber noch längere Zeit (voraussichtlich bis etwa Sommer 2003) in Anspruch nehmen. Die Kantone, welche die grösste Anzahl Verdächtige zu verzeichnen haben, haben beträchtliche personelle Ressourcenmengen aus ihren Justiz- und Polizeibereichen liberiert, ohne die eine derart umfangreiche Operation nicht zu bewältigen wäre.</p><p>Die Aktion hat bereits heute praktische und rechtliche Schwierigkeiten aufgezeigt, zu deren Lösung nun Massnahmenpakete ausgearbeitet werden. Eine Expertengruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen ist mit der Analyse der organisatorischen, personellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Fälle mit ähnlichen Dimensionen beauftragt. Ziel ist es, den Handlungsbedarf aufzuzeigen und Verbesserungsvarianten zu unterbreiten.</p><p>Gestützt auf diese Überprüfung wird der Bundesrat bei Bedarf ebenfalls personalwirksame Massnahmen beschliessen, namentlich auch zur verbesserten Fallkoordination in internationalen und interkantonalen Pädophiliefällen wie Genesis. Eine abschliessende Beurteilung der noch laufenden Aktion ist im heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Ergebnisse der aktuell laufenden Auswertungsarbeiten sind deshalb abzuwarten, bevor neue Stellen geschaffen werden.</p><p>3. Im Weiteren weist der Bundesrat auf die ebenfalls bei fedpol.ch angesiedelte Koordinationsstelle Menschenhandel Menschenschmuggel (KS MM) hin, die sich auch mit dem Kinderhandel befassen wird. Sie wird ihre Tätigkeit im Verlaufe des Frühjahrs 2003 aufnehmen. Die KS MM wird die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen des Menschenhandels und des Menschenschmuggels sein und die Strafverfolgungsorgane der Kantone und des Bundes bei der Bekämpfung dieser Delikte unterstützen. Menschenhandel schliesst auch den Kinderhandel mit ein und ist somit ein wichtiger Bereich im Zusammenhang mit der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern bzw. dem Kindesmissbrauch.</p><p>Das fedpol.ch setzt derzeit das Konzept der KS MM um und baut die Geschäftsstelle auf. Parallel dazu werden die Strafverfolgungsorgane des Bundes, die sich mit der Bekämpfung des organisierten Menschenhandels und des Menschenschmuggels befassen, personell verstärkt. Der Bundesrat hat hier bereits im Sinne der Motion neue Stellen auch für den Kampf gegen den Kindesmissbrauch geschaffen.</p><p>4. Schliesslich hat die Schweiz am 23. November 2001 die Konvention des Europarates über die Cyber-Kriminalität unterzeichnet. Zwei wichtige darin enthaltene Elemente sind u. a. die Postulierung von Mindestregelungen im Bereich der Strafbarkeit der Kinderpornographie im Internet und die Verpflichtung zur beschleunigten internationalen Zusammenarbeit. Die Umsetzung der Konvention ist - im Gegensatz zu Kobik - prinzipiell Bundessache. Der Bund übernimmt somit auch sämtliche diesbezüglich anfallende Kosten. Sie stellt die Schweiz weder in rechtlicher noch in organisatorischer Hinsicht vor grundsätzliche Probleme. Die von der Konvention geforderten materiellen Strafbestimmungen sind mit der Schaffung des so genannten Computerstrafrechtes und der Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornographie bereits weitgehend ins schweizerische Recht übergeführt worden. Ob sich in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortung der Internet-Provider Gesetzesänderungen aufdrängen, wird zurzeit von einer vom EJPD eingesetzten Expertengruppe geprüft.</p><p>Was die von der Konvention geforderte nationale Kontaktstelle mit 24-Stunden-Betrieb angeht, kann diese vorzugsweise beim fedpol.ch integriert werden. Das fedpol.ch überprüft derzeit die internen Prozesse für die organisatorische Umsetzung der Konvention. Um die durch die Konvention verlangte internationale Kooperation wahrnehmen zu können, werden zusätzliche Stellen benötigt.</p><p>Angesichts der extrem schnellen Entwicklung, der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Aktion Genesis und des auch von der Motionärin festgestellten Handlungsbedarfes im Bereich der internationalen Vernetzung im Kampf gegen die Kinderpornographie ist der Bundesrat gewillt, die Verbrechensbekämpfung im Bereich der Cyber-Kriminalität und insbesondere im Umfeld der pädophilen Delikte speziell zu fördern und das zur effizienten Umsetzung der Konvention notwendige, bereits bestehende internationale Netzwerk der Contact Points zur polizeilichen, technischen und logistischen Zusammenarbeit auszubauen.</p><p>Im Weiteren ist auch zu berücksichtigen, dass das von der Schweiz am 7. September 2000 unterzeichnete Fakultativprotokoll zum Kinderrechtsübereinkommen betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie Minimalanforderungen an das nationale Strafrecht betreffend die Strafbarkeit der Kinderpornographie stellt. Die schweizerische Rechtsordnung genügt insgesamt bereits heute - mit einer Ausnahme - den Anforderungen des Fakultativprotokolls, welches den Behörden einen beträchtlichen Handlungsspielraum bei der Umsetzung lässt. Eine entsprechende Aufstockung des Personalbestandes zur Umsetzung der Konvention des Europarates über die Cyber-Kriminalität ist gleichzeitig eine wirkungsvolle Massnahme, um an die Umsetzung des Fakultativprotokolls beizutragen.</p><p>Die Motion ist insoweit erfüllt, als der Bundesrat die benötigten Stellen zur Umsetzung der Konvention des Europarates über die Cyber-Kriminalität vorgemerkt hat.</p><p>In Bezug auf die restlichen von der Motion verlangten Mittel ist die Motion in ein Postulat umzuwandeln, das im Rahmen der Evaluation der Kobik geprüft wird.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Es seien zulasten des Budgets 2003 2 Millionen Franken einzusetzen für die Koordinationsstelle Internet-Monitoring zugunsten der verbesserten Bekämpfung des Kindesmissbrauchs.</p>
    • Kindesmissbrauch. Mehr Mittel für die Bekämpfung

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