Verwendung freier Software in der Bundesverwaltung

ShortId
02.3717
Id
20023717
Updated
25.06.2025 01:49
Language
de
Title
Verwendung freier Software in der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
34;Software;Bundesverwaltung;marktbeherrschende Stellung;Datenverarbeitung in der Verwaltung
1
  • L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
  • L04K12030202, Software
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K0703010104, marktbeherrschende Stellung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Bundesverwaltung setzt freie Software ein, sofern das Verhältnis Kosten-Nutzen-Risiken über die ganze Nutzungsdauer eines Systems günstiger ist als bei kommerzieller Software, was im Moment nur in einzelnen Bereichen der Fall ist. Spezifisch für die Schweiz stellt sich zudem das Problem, dass eine Software in der Bundesverwaltung, die breit eingesetzt wird, in allen Landessprachen verfügbar sein muss.</p><p>Einig ist der Bundesrat mit der Forderung des Postulates, dass so weit möglich einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden sind. Er ist allerdings nicht der Ansicht, dass kommerzielle Software grundsätzlich negativ zu bewerten sei. Auch in der Schweiz gibt es viele kleine und mittlere Softwarehersteller, die optimale Produkte gerade für Anwendungen herstellen, wo gesetzliche und andere Rahmenbedingungen besonders länderspezifisch sind. Auch wirtschaftspolitisch ist deshalb die ausschliessliche Nutzung freier Software nicht sinnvoll.</p><p>Zudem muss die Festlegung von Standards und Architekturen, wozu der Einsatz von Software gehört, generell mit den Partnern, insbesondere den Kantonen, abgestimmt werden. Die Initiative eCH soll dies sicherstellen. Die massgebenden Stellen, innerhalb der Bundesverwaltung der Informatikrat des Bundes, prüfen den Einsatz freier Software laufend und legen die entsprechenden Standards und Architekturen fest.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
  • <p>Wie zahlreiche Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen unseres Landes verwendet auch die Bundesverwaltung hauptsächlich Software, die von Microsoft hergestellt und vermarktet wird.</p><p>Auch wenn die Geschäftspraktiken von Microsoft immer wieder Anlass zu öffentlichen Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten geben, erachtete man die Abhängigkeit von diesem Anbieter bis vor kurzem als unumgänglich, weil die wenigen Konkurrenzprodukte unbedeutend oder nur für besondere Anwendungen bestimmt waren.</p><p>Nun findet aber ein Wandel statt und immer mehr öffentliche oder private Anwender interessieren sich für die so genannte freie Software. Bei dieser Software (die bekannteste heisst Linux) wird der Quellcode frei zugänglich gemacht, was allen bewanderten Anwenderinnen und Anwendern erlaubt, die Programme ohne Rücksicht auf rein kommerzielle Aspekte anzupassen. Dies hat zur Folge, dass Anschaffung und Aktualisierung dieser Programme viel billiger sind als bei "kommerziellen" Produkten wie z. B. Microsoft.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, die Vor- und Nachteile einer schrittweisen Einführung "freier" Software in der Bundesverwaltung zu prüfen.</p>
  • Verwendung freier Software in der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesverwaltung setzt freie Software ein, sofern das Verhältnis Kosten-Nutzen-Risiken über die ganze Nutzungsdauer eines Systems günstiger ist als bei kommerzieller Software, was im Moment nur in einzelnen Bereichen der Fall ist. Spezifisch für die Schweiz stellt sich zudem das Problem, dass eine Software in der Bundesverwaltung, die breit eingesetzt wird, in allen Landessprachen verfügbar sein muss.</p><p>Einig ist der Bundesrat mit der Forderung des Postulates, dass so weit möglich einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden sind. Er ist allerdings nicht der Ansicht, dass kommerzielle Software grundsätzlich negativ zu bewerten sei. Auch in der Schweiz gibt es viele kleine und mittlere Softwarehersteller, die optimale Produkte gerade für Anwendungen herstellen, wo gesetzliche und andere Rahmenbedingungen besonders länderspezifisch sind. Auch wirtschaftspolitisch ist deshalb die ausschliessliche Nutzung freier Software nicht sinnvoll.</p><p>Zudem muss die Festlegung von Standards und Architekturen, wozu der Einsatz von Software gehört, generell mit den Partnern, insbesondere den Kantonen, abgestimmt werden. Die Initiative eCH soll dies sicherstellen. Die massgebenden Stellen, innerhalb der Bundesverwaltung der Informatikrat des Bundes, prüfen den Einsatz freier Software laufend und legen die entsprechenden Standards und Architekturen fest.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
    • <p>Wie zahlreiche Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen unseres Landes verwendet auch die Bundesverwaltung hauptsächlich Software, die von Microsoft hergestellt und vermarktet wird.</p><p>Auch wenn die Geschäftspraktiken von Microsoft immer wieder Anlass zu öffentlichen Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten geben, erachtete man die Abhängigkeit von diesem Anbieter bis vor kurzem als unumgänglich, weil die wenigen Konkurrenzprodukte unbedeutend oder nur für besondere Anwendungen bestimmt waren.</p><p>Nun findet aber ein Wandel statt und immer mehr öffentliche oder private Anwender interessieren sich für die so genannte freie Software. Bei dieser Software (die bekannteste heisst Linux) wird der Quellcode frei zugänglich gemacht, was allen bewanderten Anwenderinnen und Anwendern erlaubt, die Programme ohne Rücksicht auf rein kommerzielle Aspekte anzupassen. Dies hat zur Folge, dass Anschaffung und Aktualisierung dieser Programme viel billiger sind als bei "kommerziellen" Produkten wie z. B. Microsoft.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, die Vor- und Nachteile einer schrittweisen Einführung "freier" Software in der Bundesverwaltung zu prüfen.</p>
    • Verwendung freier Software in der Bundesverwaltung

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