Regierung des Kantons Zürich und die Nachbarkantone
- ShortId
-
02.3726
- Id
-
20023726
- Updated
-
10.04.2024 09:29
- Language
-
de
- Title
-
Regierung des Kantons Zürich und die Nachbarkantone
- AdditionalIndexing
-
48;Ostschweiz;Flughafen;Lärmbelästigung;Deutschland;Meinungsbildung;internationales Übereinkommen;Zürich (Kanton);Luftverkehr
- 1
-
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- L04K18040101, Flughafen
- L07K08070102010703, Ostschweiz
- L05K0802030701, Meinungsbildung
- L03K100202, internationales Übereinkommen
- L04K03010105, Deutschland
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der am 8. November 2002 bekannt gewordene Entscheid des Regierungsrates des Kantons Zürich und des Verwaltungsrates der Unique zum künftigen Betriebskonzept des Flughafens Zürich hat überrascht. Obwohl im SIL-Koordinationsprozess die auf eine ausgewogene Verteilung des Fluglärms gerichtete Betriebsvariante "BV2" unter den Kantonen den stärksten Rückhalt gefunden hat, wollen Kanton Zürich und Unique darauf verzichten. Stattdessen möchten sie mit einer Variante "IST" am alten Betrieb festhalten und mit einer Variante "IST plus" die Möglichkeit offen lassen, die im süddeutschen Luftraum geltenden Anflugbeschränkungen anzuwenden. Die Teilnehmenden am SIL-Koordinationsprozess haben zur Kenntnis genommen, dass der Kanton Zürich und Unique für die nächsten Jahre die Kapazitäten des bisherigen Systems offenbar für ausreichend halten und deshalb keine Veranlassung sehen, das Betriebssystem rasch und grundlegend zu ändern.</p><p>Aber auch für den längerfristigen Betrieb wollen Kanton und Unique anstelle von "BV2" eine neue Variante "Nordausrichtung" verfolgen (Richtplanprojekt Relief). Dass diese neue Sicht und Strategie kurz nach der Wahl einer Betriebsvariante im SIL-Prozess unter Ausschluss der Nachbarkantone entwickelt und bekannt gemacht wurde, ist bedauerlich.</p><p>2. Der Bund will die Rahmenbedingungen für das künftige Pisten- und Betriebskonzept in einem umfassenden Mitwirkungsprozess im Rahmen der weiteren SIL-Koordination festlegen. Die Forderung nach einer besseren Mitbestimmung wurde dem UVEK auch von anderer Seite mit dem Wunsch unterbreitet, rund um den Flughafen Zürich ein Mediationsverfahren zu organisieren. Das UVEK hat sich bereit erklärt, die Initiative zu ergreifen und die Möglichkeiten für ein solches Verfahren zusammen mit den Teilnehmenden am bisherigen SIL-Koordinationsprozess zu prüfen. An diesem Prozess beteiligen sich neben dem Standortkanton Zürich auch die angrenzenden Kantone.</p><p>3. Für den Bund ist die im bisherigen SIL-Koordinationsprozess ausgearbeitete Variante "BV2" nach wie vor ein möglicher Weg zum langfristigen Betrieb. Er gibt dem Kanton Zürich jedoch Gelegenheit, mit seinem im Rahmen der Richtplanung verfolgten Projekt Relief weitere Langfristvarianten zu prüfen. Eine Alternative zu "BV2" könnte vom Bund jedoch nur beim Nachweis einer besseren Umweltverträglichkeit und Realisierbarkeit berücksichtigt werden.</p><p>4. Kurzfristig geht es beim Flughafen Zürich darum, auf die mit der deutschen Verordnung (DVO) erlassenen Beschränkungen im süddeutschen Luftraum zu reagieren. Die damit verbundene provisorische Regelung der Ost- und Südanflüge ist vom Bund genehmigt und wird in Form eines vorläufigen Betriebsreglementes so lange in Kraft bleiben, als die von Deutschland angeordneten Einschränkungen anwendbar sind. Um für die künftige Verteilung der An- und Abflüge eine grösstmögliche Autonomie zu bewahren, hat die Schweiz die DVO bei der EU angefochten. Erklären die EG-Organe die deutsche Verordnung als zulässig, wird man sich künftig an diesen "deutschen" Rahmenbedingungen orientieren müssen, d. h., die Ost- und Südanflüge bleiben dann zumindest vorläufig zwingend. Ist die deutsche Verordnung aber nicht zulässig, wird auch diesbezüglich der Entscheidungsspielraum der Schweiz gewahrt sein, d. h., bezüglich Ost- und Südanflügen besteht dann die Wahl, ob sie überhaupt erfolgen sollen, und wenn ja, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten.</p><p>5. Der mit einem umfassenden Mitwirkungsverfahren verbundene weitere SIL-Prozess wird Gelegenheit bieten, wie gefordert Transparenz zu schaffen, zu informieren, Varianten zu vergleichen und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen.</p><p>In diesem Zusammenhang wurde dem UVEK von verschiedener Seite der Wunsch unterbreitet, rund um den Flughafen Zürich ein Mediationsverfahren zu organisieren. Das UVEK hat sich bereit erklärt, die Initiative zu einem solchen Verfahren zu ergreifen und die Möglichkeiten für ein solches Verfahren zusammen mit den Teilnehmenden am bisherigen SIL-Koordinationsprozess zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 8. November 2002 gaben der Regierungsrat des Kantons Zürich und der Flughafen Unique bekannt, dass sie die von verschiedenen Gremien ausgehandelten Varianten zu einer gerechteren Verteilung des Fluglärms nicht weiter verfolgen wollen. Stattdessen soll raschmöglichst nach dem alten Regime geflogen werden, also vorwiegend über Norden. Sollte dabei die Kapazitätsgrenze erreicht werden oder sich der Widerstand aus Deutschland als unüberwindbar erweisen, soll das Zürchervolk über einen Pistenneubau abstimmen können. Mit dieser neuen Piste soll das so genannte Dual Landing eingeführt werden, und dies ebenfalls vorwiegend über Norden. Dank neuer Technologien sollen aber die Flugzeuge die Grenze zu Deutschland in grösserer Höhe überfliegen, anschliessend aus Ost und West entlang dem Rhein auf Schweizer Seite Richtung Zürich fliegen und ebenfalls über Schweizer Gebiet nach Süden eindrehen.</p><p>Sollte diese Variante nicht durchsetzbar sein (Volksabstimmung, Moorschutz, Nutzungskonflikte mit dem VBS) soll gemäss den Plänen der Unique und der Zürcher Regierung jene Variante weiter verfolgt werden, die einen Ausbau auf beiden Seiten der heutigen Piste 28 nötig machen würde.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Wie beurteilt er den Umgang des Kantons Zürich mit seinen Nachbarn? Diese wurden weder vorgängig über diesen Sinneswandel des Kantons Zürich informiert noch wurden sie zu einer Stellungnahme eingeladen. Und dies obwohl beide mittelfristig angestrebten An- und Abflugvarianten für die Nachbarkantone grosse Auswirkungen hätten.</p><p>2. Mit welchen Mitteln gedenkt der Bundesrat, die Mitbestimmung der ebenfalls betroffenen Kantone gegenüber dem Kanton Zürich zu stärken? Wie gedenkt er insbesondere die Mitwirkung der Nachbarkantone bei einer allfälligen Abstimmung über Pistenveränderungen zu gewährleisten?</p><p>3. Welche Bedeutung misst er nach der Kehrtwende des Kantons Zürich dem mühsam ausgearbeiteten Kompromiss des SIL-Prozesses bei?</p><p>4. Wie gedenkt er die Haltungen der Nachbarkantone bereits kurzfristig zu berücksichtigen, vor allem bei der Umsetzung der zweiten Phase des Staatsvertrages? Wie soll diese Umsetzung aufgrund der veränderten Bedingungen weitergeführt werden?</p><p>5. Ist er bereit und in der Lage, die Flughafenverantwortlichen aufzufordern, endlich alle Karten auf den Tisch zu legen und umfassend zu informieren? Ist er auch willens, von den Flughafenverantwortlichen plausible Variantendarstellungen mit den verschiedenen Alternativszenarien einzufordern?</p><p>Diese Varianten sollen auf validierten Grundlagen bezüglich politischer Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit für das Unternehmen und für die regionale Volkswirtschaft sowie ökologischer Entwicklungen basieren.</p>
- Regierung des Kantons Zürich und die Nachbarkantone
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der am 8. November 2002 bekannt gewordene Entscheid des Regierungsrates des Kantons Zürich und des Verwaltungsrates der Unique zum künftigen Betriebskonzept des Flughafens Zürich hat überrascht. Obwohl im SIL-Koordinationsprozess die auf eine ausgewogene Verteilung des Fluglärms gerichtete Betriebsvariante "BV2" unter den Kantonen den stärksten Rückhalt gefunden hat, wollen Kanton Zürich und Unique darauf verzichten. Stattdessen möchten sie mit einer Variante "IST" am alten Betrieb festhalten und mit einer Variante "IST plus" die Möglichkeit offen lassen, die im süddeutschen Luftraum geltenden Anflugbeschränkungen anzuwenden. Die Teilnehmenden am SIL-Koordinationsprozess haben zur Kenntnis genommen, dass der Kanton Zürich und Unique für die nächsten Jahre die Kapazitäten des bisherigen Systems offenbar für ausreichend halten und deshalb keine Veranlassung sehen, das Betriebssystem rasch und grundlegend zu ändern.</p><p>Aber auch für den längerfristigen Betrieb wollen Kanton und Unique anstelle von "BV2" eine neue Variante "Nordausrichtung" verfolgen (Richtplanprojekt Relief). Dass diese neue Sicht und Strategie kurz nach der Wahl einer Betriebsvariante im SIL-Prozess unter Ausschluss der Nachbarkantone entwickelt und bekannt gemacht wurde, ist bedauerlich.</p><p>2. Der Bund will die Rahmenbedingungen für das künftige Pisten- und Betriebskonzept in einem umfassenden Mitwirkungsprozess im Rahmen der weiteren SIL-Koordination festlegen. Die Forderung nach einer besseren Mitbestimmung wurde dem UVEK auch von anderer Seite mit dem Wunsch unterbreitet, rund um den Flughafen Zürich ein Mediationsverfahren zu organisieren. Das UVEK hat sich bereit erklärt, die Initiative zu ergreifen und die Möglichkeiten für ein solches Verfahren zusammen mit den Teilnehmenden am bisherigen SIL-Koordinationsprozess zu prüfen. An diesem Prozess beteiligen sich neben dem Standortkanton Zürich auch die angrenzenden Kantone.</p><p>3. Für den Bund ist die im bisherigen SIL-Koordinationsprozess ausgearbeitete Variante "BV2" nach wie vor ein möglicher Weg zum langfristigen Betrieb. Er gibt dem Kanton Zürich jedoch Gelegenheit, mit seinem im Rahmen der Richtplanung verfolgten Projekt Relief weitere Langfristvarianten zu prüfen. Eine Alternative zu "BV2" könnte vom Bund jedoch nur beim Nachweis einer besseren Umweltverträglichkeit und Realisierbarkeit berücksichtigt werden.</p><p>4. Kurzfristig geht es beim Flughafen Zürich darum, auf die mit der deutschen Verordnung (DVO) erlassenen Beschränkungen im süddeutschen Luftraum zu reagieren. Die damit verbundene provisorische Regelung der Ost- und Südanflüge ist vom Bund genehmigt und wird in Form eines vorläufigen Betriebsreglementes so lange in Kraft bleiben, als die von Deutschland angeordneten Einschränkungen anwendbar sind. Um für die künftige Verteilung der An- und Abflüge eine grösstmögliche Autonomie zu bewahren, hat die Schweiz die DVO bei der EU angefochten. Erklären die EG-Organe die deutsche Verordnung als zulässig, wird man sich künftig an diesen "deutschen" Rahmenbedingungen orientieren müssen, d. h., die Ost- und Südanflüge bleiben dann zumindest vorläufig zwingend. Ist die deutsche Verordnung aber nicht zulässig, wird auch diesbezüglich der Entscheidungsspielraum der Schweiz gewahrt sein, d. h., bezüglich Ost- und Südanflügen besteht dann die Wahl, ob sie überhaupt erfolgen sollen, und wenn ja, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten.</p><p>5. Der mit einem umfassenden Mitwirkungsverfahren verbundene weitere SIL-Prozess wird Gelegenheit bieten, wie gefordert Transparenz zu schaffen, zu informieren, Varianten zu vergleichen und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen.</p><p>In diesem Zusammenhang wurde dem UVEK von verschiedener Seite der Wunsch unterbreitet, rund um den Flughafen Zürich ein Mediationsverfahren zu organisieren. Das UVEK hat sich bereit erklärt, die Initiative zu einem solchen Verfahren zu ergreifen und die Möglichkeiten für ein solches Verfahren zusammen mit den Teilnehmenden am bisherigen SIL-Koordinationsprozess zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 8. November 2002 gaben der Regierungsrat des Kantons Zürich und der Flughafen Unique bekannt, dass sie die von verschiedenen Gremien ausgehandelten Varianten zu einer gerechteren Verteilung des Fluglärms nicht weiter verfolgen wollen. Stattdessen soll raschmöglichst nach dem alten Regime geflogen werden, also vorwiegend über Norden. Sollte dabei die Kapazitätsgrenze erreicht werden oder sich der Widerstand aus Deutschland als unüberwindbar erweisen, soll das Zürchervolk über einen Pistenneubau abstimmen können. Mit dieser neuen Piste soll das so genannte Dual Landing eingeführt werden, und dies ebenfalls vorwiegend über Norden. Dank neuer Technologien sollen aber die Flugzeuge die Grenze zu Deutschland in grösserer Höhe überfliegen, anschliessend aus Ost und West entlang dem Rhein auf Schweizer Seite Richtung Zürich fliegen und ebenfalls über Schweizer Gebiet nach Süden eindrehen.</p><p>Sollte diese Variante nicht durchsetzbar sein (Volksabstimmung, Moorschutz, Nutzungskonflikte mit dem VBS) soll gemäss den Plänen der Unique und der Zürcher Regierung jene Variante weiter verfolgt werden, die einen Ausbau auf beiden Seiten der heutigen Piste 28 nötig machen würde.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Wie beurteilt er den Umgang des Kantons Zürich mit seinen Nachbarn? Diese wurden weder vorgängig über diesen Sinneswandel des Kantons Zürich informiert noch wurden sie zu einer Stellungnahme eingeladen. Und dies obwohl beide mittelfristig angestrebten An- und Abflugvarianten für die Nachbarkantone grosse Auswirkungen hätten.</p><p>2. Mit welchen Mitteln gedenkt der Bundesrat, die Mitbestimmung der ebenfalls betroffenen Kantone gegenüber dem Kanton Zürich zu stärken? Wie gedenkt er insbesondere die Mitwirkung der Nachbarkantone bei einer allfälligen Abstimmung über Pistenveränderungen zu gewährleisten?</p><p>3. Welche Bedeutung misst er nach der Kehrtwende des Kantons Zürich dem mühsam ausgearbeiteten Kompromiss des SIL-Prozesses bei?</p><p>4. Wie gedenkt er die Haltungen der Nachbarkantone bereits kurzfristig zu berücksichtigen, vor allem bei der Umsetzung der zweiten Phase des Staatsvertrages? Wie soll diese Umsetzung aufgrund der veränderten Bedingungen weitergeführt werden?</p><p>5. Ist er bereit und in der Lage, die Flughafenverantwortlichen aufzufordern, endlich alle Karten auf den Tisch zu legen und umfassend zu informieren? Ist er auch willens, von den Flughafenverantwortlichen plausible Variantendarstellungen mit den verschiedenen Alternativszenarien einzufordern?</p><p>Diese Varianten sollen auf validierten Grundlagen bezüglich politischer Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit für das Unternehmen und für die regionale Volkswirtschaft sowie ökologischer Entwicklungen basieren.</p>
- Regierung des Kantons Zürich und die Nachbarkantone
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