Privatisierte Gewalt als Ursache von Konflikten und Staatszerfall

ShortId
02.3727
Id
20023727
Updated
10.04.2024 11:27
Language
de
Title
Privatisierte Gewalt als Ursache von Konflikten und Staatszerfall
AdditionalIndexing
09;Terrorismus;organisiertes Verbrechen;politische Gewalt;Recht (allgemein);staatliche Gewalt;Staat;Gewalt;öffentliche Sicherheit;Entwicklungszusammenarbeit
1
  • L04K01010207, Gewalt
  • L03K040304, staatliche Gewalt
  • L05K0101020802, organisiertes Verbrechen
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L03K040301, politische Gewalt
  • L01K05, Recht (allgemein)
  • L03K080701, Staat
  • L02K0403, öffentliche Sicherheit
  • L04K04030108, Terrorismus
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich des Problems der privatisierten Gewalt bewusst; Ursachen und Wirkungen müssen dabei sorgfältig beurteilt werden. Der Zerfall staatlicher Autorität und ihrer Institutionen ist nicht nur bedingt durch privatisierte Gewalt, sondern oftmals ist er eine der Ursachen dafür, dass privatisierte Gewalt in Erscheinung tritt. Der Bundesrat verleiht deshalb in seiner Aussen- und Sicherheitspolitik der Förderung von rechtsstaatlichen Institutionen ein besonderes Gewicht. Andererseits bemüht er sich, Probleme, die zu einem Verfall der Rechtsstaatlichkeit beizutragen drohen, grundlegend anzugehen. Dazu gehört u. a., dass er sich für die Einhaltung der Menschenrechte (durch Interventionen, bilaterale Menschenrechtsdialoge), die Minderung der Armut und die Förderung der Ausbildung einsetzt.</p><p>1. Verschiedene Ereignisse haben in den späten Neunzigerjahren gezeigt, wie wichtig es ist, die für die Schweiz möglichen Bedrohungen früher zu erkennen. Zudem verlangten verschiedene parlamentarische Vorstösse die Schaffung eines nachrichtendienstlichen Führungsorgans. Mit den "Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung" vom 3. November 1999 führte der Bundesrat neue Instrumente der sicherheitspolitischen Führung ein:</p><p>Der Sicherheitsausschuss (SiA) als Ausschuss des Bundesrates bereitet die Beratungen und Entscheide des Bundesrates in sicherheitspolitischen Fragen zeitgerecht vor. Er setzt sich zusammen aus den Vorstehern oder Vorsteherinnen des EDA, des EJPD und des VBS. Die Lenkungsgruppe Sicherheit (LGSi) als vorbereitendes Stabsorgan des Sicherheitsausschusses verfolgt laufend die Lage und mögliche Entwicklungen in allen sicherheitsrelevanten Belangen im In- und Ausland aufgrund von Informationen und Beurteilungen aus den einzelnen Departementen und dem Lage- und Früherkennungsbüro. Zudem erarbeitet sie Szenarien, Strategien und Optionen zuhanden des SiA und führt die Liste der ständigen Nachrichtenbedürfnisse des Bundesrates.</p><p>Der Nachrichtenkoordinator (NDK) leitet das Lage- und Früherkennungsbüro und ist Mitglied der LGSi. Der NDK orientiert die Nachrichtenlieferanten des Bundes über die politischen Prioritäten und Bedürfnisse des Bundesrates. Mit der regelmässigen Berichterstattung des Nachrichtenkoordinators im Sicherheitsausschuss des Bundesrates ist gewährleistet, dass die Ergebnisse der Früherkennung direkt in die sicherheitspolitische Prävention und Politikgestaltung des Bundesrates einfliessen.</p><p>Wann speziell eine humanitär oder politisch unbefriedigende Situation in Gewalt umschlägt, ist nicht mit Bestimmtheit vorauszusagen. Dies gilt umso mehr für die potenziellen Auswirkungen auf die Schweiz, zumal sich diese entweder diffus etwa in der Wirtschaftslage oder konkret etwa in der Migration zeigen können. In Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen in Bern und den Schweizer Vertretungen im Ausland werden im Rahmen der regelmässigen Berichterstattung verschiedene Szenarien der Auswirkungen von Krisen auf die Schweiz ausgearbeitet. Namentlich sei hingewiesen auf das periodische Monitoring der entwicklungsrelevanten Veränderungen in allen Schwerpunktländern der Deza oder auf das von der Organisation swisspeace für die Deza aufgebaute (über Internet jedermann zugängliche) Frühwarnsystem (Frühanalyse von Spannungen und Tatsachenermittlung).</p><p>2. Im Bereich der inneren Sicherheit nimmt die Prävention, insbesondere bei Polizeiaufgaben und Staatsschutz sowie in der Ausländer- und Migrationspolitik, einen wichtigen Stellenwert ein. Dabei kommt der internationalen Dimension der inneren Sicherheit eine wachsende Bedeutung zu. Der Bund erarbeitet zusammen mit den Kantonen entsprechende Präventionsprogramme, und im Rahmen des Projektes Usis (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) wird die Aufgabenteilung zwischen dem Bund (EJPD, EFD und VBS) und den Kantonen hinsichtlich der aktuellen und vor allem der künftigen Probleme überprüft.</p><p>Die Friedensförderung und die Friedensentwicklung (und damit die Krisenprävention) geniessen in der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik eine hohe Priorität. Der Bundesrat hat sich dazu ausführlich im Sicherheitspolitischen Bericht 2000, im Aussenpolitischen Bericht 2000 und in verschiedenen Botschaften geäussert. Die Prävention von Krisen muss, um erfolgreich zu sein, mittel- bis langfristig angegangen werden. Dennoch ist der Bundesrat, besonders dort, wo unmittelbare Auswirkungen auf die Schweiz zu erwarten oder wo Schweizer Interessen betroffen sind, bestrebt, entsprechende Massnahmen schnell einzuleiten oder seine Politik anzupassen. Er hat dabei darauf zu achten, dass das Auftreten neuer Krisen nicht zur Vernachlässigung bereits bestehender, längerfristiger Engagements führt, was bereits erreichte Erfolge in Frage stellen könnte.</p><p>Der Bundesrat sorgt für den Informationsaustausch zwischen den betroffenen Stellen der Bundesverwaltung. Der SiA hat die neue Organisation der sicherheitspolitischen Führung im Jahre 2001 einer ersten Beurteilung unterzogen. Am 20. Februar 2002 hat der Bundesrat einen entsprechenden Evaluationsbericht des SiA zur Kenntnis genommen. Nach seiner Ansicht haben die neuen Strukturen und Instrumente im Bereich der Sicherheitspolitik insgesamt wesentliche Fortschritte gegenüber dem früheren System gebracht. Der Bundesrat stellte fest, dass die Weisungen von 1999 eine angemessene und kontrollierte Weiterentwicklung der sicherheitspolitischen Instrumente erlauben.</p><p>Der Bundesrat hat weiter am 13. November 2002 ein Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (Postulat 02.3395 vom 10. September 2002) zur Koordination des Nachrichtendienstes entgegengenommen, wonach u. a. auch die Effizienz und Kontinuität der Früherkennung im Rahmen des Krisenmanagements geprüft werden soll.</p><p>3. Der Umstand, dass das Gewaltmonopol in vielen Konfliktgebieten nicht mehr vom Staat, sondern von privaten Akteuren ausgeübt wird, kann sich für die direkt betroffenen Menschen verheerend auswirken. Bis heute ist es nicht gelungen, rechtliche Instrumente zu entwickeln, durch die besonders gefährdete Personengruppen wie intern vertriebene Flüchtlinge, Frauen oder Kinder in solchen Fällen wirksam geschützt werden können. Eine zentrale Herausforderung besteht deshalb darin, neue Normen zu schaffen oder bestehende Normen anzupassen, um nichtstaatliche Akteure in rechtliche Systeme einzubinden und ihnen Mitverantwortung zuzuweisen. Im Vordergrund stehen dabei die Normen und Prinzipien des internationalen Menschenrechtsschutzes und des humanitären Völkerrechtes.</p><p>Entsprechende Anstrengungen werden seit einiger Zeit in verschiedenen multilateralen Gremien unternommen. Zentrale Bedeutung kommt dabei der Uno zu. Fragen im Zusammenhang mit privatisierter Gewalt, der Erosion des Rechtes und dem Zerfall staatlicher Strukturen werden auch im Rahmen der schweizerischen Uno-Politik einen hohen Stellenwert einnehmen.</p><p>Die Problematik wurde bereits in verschiedenen Uno-Einrichtungen thematisiert, insbesondere im Zusammenhang mit der Konfliktprävention und -bewältigung, dem Kampf gegen den Terrorismus, der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Entwicklungszusammenarbeit. Die Schweiz nimmt aktiv an dieser Debatte teil und unterstützt die Aktivitäten der Uno in diesem Bereich. Sie interessiert sich für diese Problematik insbesondere im Zusammenhang mit dem humanitären Völkerrecht. Die Achtung des humanitären Völkerrechtes ist in der Tat komplex und wird oft durch den Zerfall staatlicher Strukturen, die Verwicklung nichtstaatlicher Akteure in Konflikte und die Kriminalisierung der Kriegswirtschaft gefährdet.</p><p>Die Schweiz stellt der Uno auch Polizisten und zivile Experten zur Verfügung, die verschiedene Aufgaben im Bereich des Aufbaus staatlicher Strukturen und der Förderung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit wahrnehmen. Ein anderes Beispiel ist der aktive Beitrag, welchen die Schweiz zur Ausarbeitung eines internationalen Zertifizierungssystems für Rohdiamanten geleistet hat. Dieses Zertifizierungssystem, welches im November 2002 in Interlaken anlässlich einer Ministerkonferenz verabschiedet wurde, war durch die wichtigsten Produzenten- und Handelsländer von Rohdiamanten unter der Führung Südafrikas ausgearbeitet und von der Uno-Generalversammlung ausdrücklich unterstützt worden. Durch das Zertifizierungssystem soll der Handel mit illegal abgebauten so genanten "Konfliktdiamanten" eingedämmt werden, welche in verschiedenen afrikanischen Ländern die Finanzierung von Bürgerkriegen ermöglichen.</p><p>4./5. Für die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit ist die Thematik insofern prioritär, als sie ein zentraler Akteur bei der Umsetzung des aussenpolitischen Ziels "Förderung des friedlichen Zusammenlebens der Völker" ist. Bereits der Aussenpolitische Bericht 2000 weist der Entwicklungszusammenarbeit eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung des Phänomens der privatisierten Gewalt zu.</p><p>Grundlage dieser Politik ist ein umfassendes Sicherheitsverständnis, das nicht nur die Absenz von Gewalt und Unterdrückung, sondern auch ein Leben in Würde und ohne Armut sowie im Einklang mit den Bedürfnissen künftiger Generationen umfasst (Konzept der umfassenden menschlichen Sicherheit).</p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass dieser Ansatz am ehesten geeignet ist, die Ursachen von privatisierter Gewalt - die immer mehr auch mit den heutigen Formen und Akteuren des internationalen Terrorismus in Verbindung gebracht wird - erfolgreich anzugehen. Bereits vor einem Jahr hat der Bundesrat - im Nachgang zum 11. September 2001 - in seinen Jahreszielen 2002 festgehalten, dass die nachhaltige Bekämpfung von Terrorismus und Gewalt eine Strategie zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung erfordert, um Armut, sozialem Ausschluss und Verzweiflung wirksam entgegenzutreten.</p><p>Der Bundesrat misst den Problemen der Erosion des staatlichen Gewaltmonopols und der Privatisierung der Gewalt nicht nur aus entwicklungs-, sondern auch aus friedens- und menschenrechtspolitischer Perspektive grosse Bedeutung bei. In seiner Botschaft über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung hat er aufgezeigt, welche Zusammenhänge zwischen den erwähnten Problemen und seinen Strategien der Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung bestehen.</p><p>Ausgehend von dieser Perspektive nehmen Konfliktprävention und -bearbeitung und gute Regierungsführung in der schweizerischen Entwicklungspolitik einen zentralen Stellenwert ein. So zielen zahlreiche Projekte zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit oder zum Aufbau stabiler Institutionen darauf ab, die Voraussetzungen für die Erhaltung des staatlichen Gewaltmonopols zu fördern oder zu verbessern.</p><p>Ferner stellen der Bundesrat und die Verwaltung im Rahmen der geltenden Praxis bei der Kriegsmaterialausfuhr sicher, dass keine Waffen in Länder und an Gruppen exportiert werden, bei welchen damit zu rechnen ist, dass sie in unbefugte Hände geraten könnten. Diese Politik soll u. a. helfen, ein Umfeld zu schaffen, das wirtschaftliche Entwicklung einschliesslich Investitionen von lokalem und ausländischem - inklusive schweizerischem - Kapital ermöglicht. Die Sicherheit für Auslandinvestitionen lässt sich nicht nur durch die Unterstützung stabiler rechtlicher Rahmenbedingungen im Zielland erhöhen, sondern auch durch gezielte friedensfördernde Massnahmen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass in diesem Zusammenhang neben staatlichen Akteuren auch private Unternehmungen wichtige Impulse geben können. Durch eine verantwortungsvolle Unternehmenspraxis können private Akteure wesentlich zur Verhinderung oder Entschärfung von Gewaltkonflikten beitragen.</p><p>Der Bundesrat misst diesem Aspekt im Rahmen seiner Strategien der zivilen Konfliktbearbeitung zunehmende Bedeutung bei, indem er privatwirtschaftliche Akteure vermehrt in die Politikformulierung und die Programmumsetzung mit einbezieht. Der Bundesrat macht jedoch die Fortführung von Entwicklungsprogrammen nicht ausdrücklich von der Existenz einer für schweizerische Investitionen erforderlichen Rechtssicherheit abhängig. Er achtet auf Kohärenz in seiner gesamten Aussenpolitik und setzt sich in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit für die Fortsetzung der Programme ein, die er in den Partnerländern unterstützt.</p><p>In diesem Sinne weist der Bundesrat in seiner Entwicklungspolitik - in Übereinstimmung mit der Einschätzung zahlreicher anderer Geberländer - der aufgeworfenen Thematik grosse Bedeutung zu. Trotz haushaltspolitischer Engpässe ist der Ausbau der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit auf 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes bis 2010 vorgesehen. Dies ist nicht nur ein Akt internationaler Solidarität gegenüber den Armen und Ärmsten sowie den anderen Geberländern, sondern nicht zuletzt auch sicherheitspolitisch begründet. Im Rahmen der anstehenden Botschaften über die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen der Entwicklungszusammenarbeit bzw. über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten der Entwicklungsländer, deren Behandlung im Parlament im Sommer 2003 bzw. im Jahre 2004 vorgesehen ist, wird der Bundesrat diese Zusammenhänge detailliert darlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Staatliche Gewalt ist das letzte einzusetzende Mittel, öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Immer wieder gab und gibt es Fälle, wo private Gruppierungen das Recht in ihre eigene Hand nehmen und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche Gewalt einsetzen. Dadurch erodiert das Gewaltmonopol von Staaten. Solche Gruppierungen bekennen sich in der Regel zu Ideologien, meist zu Fundamentalismen religiöser oder nationalistischer Prägung. Sie leben von Schmuggel, Drogenhandel, erpressten Schutzgeldern oder steuerlichen Abgaben, Menschenhandel, Diebstahl oder Plünderungen. Oft gibt privatisierte Gewalt zwar vor, einen anderen Staat zu wollen, aber sie ist schon so weit kommerzialisiert und bedient sich so zweifelhafter Mittel, dass damit keine staatliche Rechtsordnung hergestellt werden kann. Privatisierte Gewalt ist nicht neu, ist aber zu einem globalen Phänomen geworden (z. B. Al-Qaida).</p><p>Wo der Zerfall von Staaten gewaltoffene Räume lässt, und mehr oder minder kriminelle Organisationen in diese Räume eindringen, wächst die Nachfrage nach Sicherheitsdienstleistungen. Privatisierte Gewalt provoziert die privatisierte Gewalt derer, die noch etwas zu verlieren haben. Sie kaufen das Mass an Sicherheit, die jenseits des staatlichen Gewaltmonopols möglich ist. Eine relative Sicherheit wird zur Ware am Markt, die einige sich leisten können, die Mehrheit aber nicht.</p><p>Die Wirkung privatisierter, kommerzialisierter Gewalt trifft heute - wenn auch in unterschiedlichem Ausmass - fast alle Länder. Sie macht vor nationalstaatlichen Grenzen - auch unseres Landes - nicht Halt.</p><p>Für ein dem Rechtsstaat verpflichtetes Land wie die Schweiz stellen sich in der nationalen wie internationalen Politik bedeutende Fragen. Ich ersuche den Bundesrat um Antwort zu folgenden Fragen:</p><p>1. Erachtet er die von ihm eingesetzten Analyse-Instrumente als ausreichend, um internationale Entwicklungen in ihren potenziellen Wirkungen auf unser Land frühzeitig zu erkennen?</p><p>2. Fliessen die Resultate solcher Analysen ausreichend in die Prävention und Politikgestaltung (innere Sicherheit, Ausländerpolitik, Image Finanzplatz Schweiz usw.) ein, und sind Nachrichten- sowie Informationsdienste in der Lage, die Gefahren solcher Trends laufen zu verfolgen?</p><p>3. Gedenkt er die Wirkung privatisierter Gewalt und den schleichenden Zerfall vieler Staaten in den Uno-Gremien zu thematisieren?</p><p>4. Betrachtet er diese Thematik als zentral für den schweizerischen Beitrag zur Entwicklungspolitik und als Priorität für die schweizerische Entwicklungspolitik?</p><p>5. Ist er bereit, im Sinne der Migrationsprävention in seiner Aussenpolitik der Stärkung des Rechtes in Partnerstaaten auch zur Schaffung angemessener Sicherheit für Auslandinvestitionen schweizerischer Unternehmen Nachdruck zu verschaffen?</p>
  • Privatisierte Gewalt als Ursache von Konflikten und Staatszerfall
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich des Problems der privatisierten Gewalt bewusst; Ursachen und Wirkungen müssen dabei sorgfältig beurteilt werden. Der Zerfall staatlicher Autorität und ihrer Institutionen ist nicht nur bedingt durch privatisierte Gewalt, sondern oftmals ist er eine der Ursachen dafür, dass privatisierte Gewalt in Erscheinung tritt. Der Bundesrat verleiht deshalb in seiner Aussen- und Sicherheitspolitik der Förderung von rechtsstaatlichen Institutionen ein besonderes Gewicht. Andererseits bemüht er sich, Probleme, die zu einem Verfall der Rechtsstaatlichkeit beizutragen drohen, grundlegend anzugehen. Dazu gehört u. a., dass er sich für die Einhaltung der Menschenrechte (durch Interventionen, bilaterale Menschenrechtsdialoge), die Minderung der Armut und die Förderung der Ausbildung einsetzt.</p><p>1. Verschiedene Ereignisse haben in den späten Neunzigerjahren gezeigt, wie wichtig es ist, die für die Schweiz möglichen Bedrohungen früher zu erkennen. Zudem verlangten verschiedene parlamentarische Vorstösse die Schaffung eines nachrichtendienstlichen Führungsorgans. Mit den "Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung" vom 3. November 1999 führte der Bundesrat neue Instrumente der sicherheitspolitischen Führung ein:</p><p>Der Sicherheitsausschuss (SiA) als Ausschuss des Bundesrates bereitet die Beratungen und Entscheide des Bundesrates in sicherheitspolitischen Fragen zeitgerecht vor. Er setzt sich zusammen aus den Vorstehern oder Vorsteherinnen des EDA, des EJPD und des VBS. Die Lenkungsgruppe Sicherheit (LGSi) als vorbereitendes Stabsorgan des Sicherheitsausschusses verfolgt laufend die Lage und mögliche Entwicklungen in allen sicherheitsrelevanten Belangen im In- und Ausland aufgrund von Informationen und Beurteilungen aus den einzelnen Departementen und dem Lage- und Früherkennungsbüro. Zudem erarbeitet sie Szenarien, Strategien und Optionen zuhanden des SiA und führt die Liste der ständigen Nachrichtenbedürfnisse des Bundesrates.</p><p>Der Nachrichtenkoordinator (NDK) leitet das Lage- und Früherkennungsbüro und ist Mitglied der LGSi. Der NDK orientiert die Nachrichtenlieferanten des Bundes über die politischen Prioritäten und Bedürfnisse des Bundesrates. Mit der regelmässigen Berichterstattung des Nachrichtenkoordinators im Sicherheitsausschuss des Bundesrates ist gewährleistet, dass die Ergebnisse der Früherkennung direkt in die sicherheitspolitische Prävention und Politikgestaltung des Bundesrates einfliessen.</p><p>Wann speziell eine humanitär oder politisch unbefriedigende Situation in Gewalt umschlägt, ist nicht mit Bestimmtheit vorauszusagen. Dies gilt umso mehr für die potenziellen Auswirkungen auf die Schweiz, zumal sich diese entweder diffus etwa in der Wirtschaftslage oder konkret etwa in der Migration zeigen können. In Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen in Bern und den Schweizer Vertretungen im Ausland werden im Rahmen der regelmässigen Berichterstattung verschiedene Szenarien der Auswirkungen von Krisen auf die Schweiz ausgearbeitet. Namentlich sei hingewiesen auf das periodische Monitoring der entwicklungsrelevanten Veränderungen in allen Schwerpunktländern der Deza oder auf das von der Organisation swisspeace für die Deza aufgebaute (über Internet jedermann zugängliche) Frühwarnsystem (Frühanalyse von Spannungen und Tatsachenermittlung).</p><p>2. Im Bereich der inneren Sicherheit nimmt die Prävention, insbesondere bei Polizeiaufgaben und Staatsschutz sowie in der Ausländer- und Migrationspolitik, einen wichtigen Stellenwert ein. Dabei kommt der internationalen Dimension der inneren Sicherheit eine wachsende Bedeutung zu. Der Bund erarbeitet zusammen mit den Kantonen entsprechende Präventionsprogramme, und im Rahmen des Projektes Usis (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) wird die Aufgabenteilung zwischen dem Bund (EJPD, EFD und VBS) und den Kantonen hinsichtlich der aktuellen und vor allem der künftigen Probleme überprüft.</p><p>Die Friedensförderung und die Friedensentwicklung (und damit die Krisenprävention) geniessen in der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik eine hohe Priorität. Der Bundesrat hat sich dazu ausführlich im Sicherheitspolitischen Bericht 2000, im Aussenpolitischen Bericht 2000 und in verschiedenen Botschaften geäussert. Die Prävention von Krisen muss, um erfolgreich zu sein, mittel- bis langfristig angegangen werden. Dennoch ist der Bundesrat, besonders dort, wo unmittelbare Auswirkungen auf die Schweiz zu erwarten oder wo Schweizer Interessen betroffen sind, bestrebt, entsprechende Massnahmen schnell einzuleiten oder seine Politik anzupassen. Er hat dabei darauf zu achten, dass das Auftreten neuer Krisen nicht zur Vernachlässigung bereits bestehender, längerfristiger Engagements führt, was bereits erreichte Erfolge in Frage stellen könnte.</p><p>Der Bundesrat sorgt für den Informationsaustausch zwischen den betroffenen Stellen der Bundesverwaltung. Der SiA hat die neue Organisation der sicherheitspolitischen Führung im Jahre 2001 einer ersten Beurteilung unterzogen. Am 20. Februar 2002 hat der Bundesrat einen entsprechenden Evaluationsbericht des SiA zur Kenntnis genommen. Nach seiner Ansicht haben die neuen Strukturen und Instrumente im Bereich der Sicherheitspolitik insgesamt wesentliche Fortschritte gegenüber dem früheren System gebracht. Der Bundesrat stellte fest, dass die Weisungen von 1999 eine angemessene und kontrollierte Weiterentwicklung der sicherheitspolitischen Instrumente erlauben.</p><p>Der Bundesrat hat weiter am 13. November 2002 ein Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (Postulat 02.3395 vom 10. September 2002) zur Koordination des Nachrichtendienstes entgegengenommen, wonach u. a. auch die Effizienz und Kontinuität der Früherkennung im Rahmen des Krisenmanagements geprüft werden soll.</p><p>3. Der Umstand, dass das Gewaltmonopol in vielen Konfliktgebieten nicht mehr vom Staat, sondern von privaten Akteuren ausgeübt wird, kann sich für die direkt betroffenen Menschen verheerend auswirken. Bis heute ist es nicht gelungen, rechtliche Instrumente zu entwickeln, durch die besonders gefährdete Personengruppen wie intern vertriebene Flüchtlinge, Frauen oder Kinder in solchen Fällen wirksam geschützt werden können. Eine zentrale Herausforderung besteht deshalb darin, neue Normen zu schaffen oder bestehende Normen anzupassen, um nichtstaatliche Akteure in rechtliche Systeme einzubinden und ihnen Mitverantwortung zuzuweisen. Im Vordergrund stehen dabei die Normen und Prinzipien des internationalen Menschenrechtsschutzes und des humanitären Völkerrechtes.</p><p>Entsprechende Anstrengungen werden seit einiger Zeit in verschiedenen multilateralen Gremien unternommen. Zentrale Bedeutung kommt dabei der Uno zu. Fragen im Zusammenhang mit privatisierter Gewalt, der Erosion des Rechtes und dem Zerfall staatlicher Strukturen werden auch im Rahmen der schweizerischen Uno-Politik einen hohen Stellenwert einnehmen.</p><p>Die Problematik wurde bereits in verschiedenen Uno-Einrichtungen thematisiert, insbesondere im Zusammenhang mit der Konfliktprävention und -bewältigung, dem Kampf gegen den Terrorismus, der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Entwicklungszusammenarbeit. Die Schweiz nimmt aktiv an dieser Debatte teil und unterstützt die Aktivitäten der Uno in diesem Bereich. Sie interessiert sich für diese Problematik insbesondere im Zusammenhang mit dem humanitären Völkerrecht. Die Achtung des humanitären Völkerrechtes ist in der Tat komplex und wird oft durch den Zerfall staatlicher Strukturen, die Verwicklung nichtstaatlicher Akteure in Konflikte und die Kriminalisierung der Kriegswirtschaft gefährdet.</p><p>Die Schweiz stellt der Uno auch Polizisten und zivile Experten zur Verfügung, die verschiedene Aufgaben im Bereich des Aufbaus staatlicher Strukturen und der Förderung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit wahrnehmen. Ein anderes Beispiel ist der aktive Beitrag, welchen die Schweiz zur Ausarbeitung eines internationalen Zertifizierungssystems für Rohdiamanten geleistet hat. Dieses Zertifizierungssystem, welches im November 2002 in Interlaken anlässlich einer Ministerkonferenz verabschiedet wurde, war durch die wichtigsten Produzenten- und Handelsländer von Rohdiamanten unter der Führung Südafrikas ausgearbeitet und von der Uno-Generalversammlung ausdrücklich unterstützt worden. Durch das Zertifizierungssystem soll der Handel mit illegal abgebauten so genanten "Konfliktdiamanten" eingedämmt werden, welche in verschiedenen afrikanischen Ländern die Finanzierung von Bürgerkriegen ermöglichen.</p><p>4./5. Für die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit ist die Thematik insofern prioritär, als sie ein zentraler Akteur bei der Umsetzung des aussenpolitischen Ziels "Förderung des friedlichen Zusammenlebens der Völker" ist. Bereits der Aussenpolitische Bericht 2000 weist der Entwicklungszusammenarbeit eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung des Phänomens der privatisierten Gewalt zu.</p><p>Grundlage dieser Politik ist ein umfassendes Sicherheitsverständnis, das nicht nur die Absenz von Gewalt und Unterdrückung, sondern auch ein Leben in Würde und ohne Armut sowie im Einklang mit den Bedürfnissen künftiger Generationen umfasst (Konzept der umfassenden menschlichen Sicherheit).</p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass dieser Ansatz am ehesten geeignet ist, die Ursachen von privatisierter Gewalt - die immer mehr auch mit den heutigen Formen und Akteuren des internationalen Terrorismus in Verbindung gebracht wird - erfolgreich anzugehen. Bereits vor einem Jahr hat der Bundesrat - im Nachgang zum 11. September 2001 - in seinen Jahreszielen 2002 festgehalten, dass die nachhaltige Bekämpfung von Terrorismus und Gewalt eine Strategie zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung erfordert, um Armut, sozialem Ausschluss und Verzweiflung wirksam entgegenzutreten.</p><p>Der Bundesrat misst den Problemen der Erosion des staatlichen Gewaltmonopols und der Privatisierung der Gewalt nicht nur aus entwicklungs-, sondern auch aus friedens- und menschenrechtspolitischer Perspektive grosse Bedeutung bei. In seiner Botschaft über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung hat er aufgezeigt, welche Zusammenhänge zwischen den erwähnten Problemen und seinen Strategien der Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung bestehen.</p><p>Ausgehend von dieser Perspektive nehmen Konfliktprävention und -bearbeitung und gute Regierungsführung in der schweizerischen Entwicklungspolitik einen zentralen Stellenwert ein. So zielen zahlreiche Projekte zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit oder zum Aufbau stabiler Institutionen darauf ab, die Voraussetzungen für die Erhaltung des staatlichen Gewaltmonopols zu fördern oder zu verbessern.</p><p>Ferner stellen der Bundesrat und die Verwaltung im Rahmen der geltenden Praxis bei der Kriegsmaterialausfuhr sicher, dass keine Waffen in Länder und an Gruppen exportiert werden, bei welchen damit zu rechnen ist, dass sie in unbefugte Hände geraten könnten. Diese Politik soll u. a. helfen, ein Umfeld zu schaffen, das wirtschaftliche Entwicklung einschliesslich Investitionen von lokalem und ausländischem - inklusive schweizerischem - Kapital ermöglicht. Die Sicherheit für Auslandinvestitionen lässt sich nicht nur durch die Unterstützung stabiler rechtlicher Rahmenbedingungen im Zielland erhöhen, sondern auch durch gezielte friedensfördernde Massnahmen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass in diesem Zusammenhang neben staatlichen Akteuren auch private Unternehmungen wichtige Impulse geben können. Durch eine verantwortungsvolle Unternehmenspraxis können private Akteure wesentlich zur Verhinderung oder Entschärfung von Gewaltkonflikten beitragen.</p><p>Der Bundesrat misst diesem Aspekt im Rahmen seiner Strategien der zivilen Konfliktbearbeitung zunehmende Bedeutung bei, indem er privatwirtschaftliche Akteure vermehrt in die Politikformulierung und die Programmumsetzung mit einbezieht. Der Bundesrat macht jedoch die Fortführung von Entwicklungsprogrammen nicht ausdrücklich von der Existenz einer für schweizerische Investitionen erforderlichen Rechtssicherheit abhängig. Er achtet auf Kohärenz in seiner gesamten Aussenpolitik und setzt sich in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit für die Fortsetzung der Programme ein, die er in den Partnerländern unterstützt.</p><p>In diesem Sinne weist der Bundesrat in seiner Entwicklungspolitik - in Übereinstimmung mit der Einschätzung zahlreicher anderer Geberländer - der aufgeworfenen Thematik grosse Bedeutung zu. Trotz haushaltspolitischer Engpässe ist der Ausbau der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit auf 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes bis 2010 vorgesehen. Dies ist nicht nur ein Akt internationaler Solidarität gegenüber den Armen und Ärmsten sowie den anderen Geberländern, sondern nicht zuletzt auch sicherheitspolitisch begründet. Im Rahmen der anstehenden Botschaften über die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen der Entwicklungszusammenarbeit bzw. über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten der Entwicklungsländer, deren Behandlung im Parlament im Sommer 2003 bzw. im Jahre 2004 vorgesehen ist, wird der Bundesrat diese Zusammenhänge detailliert darlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Staatliche Gewalt ist das letzte einzusetzende Mittel, öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Immer wieder gab und gibt es Fälle, wo private Gruppierungen das Recht in ihre eigene Hand nehmen und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche Gewalt einsetzen. Dadurch erodiert das Gewaltmonopol von Staaten. Solche Gruppierungen bekennen sich in der Regel zu Ideologien, meist zu Fundamentalismen religiöser oder nationalistischer Prägung. Sie leben von Schmuggel, Drogenhandel, erpressten Schutzgeldern oder steuerlichen Abgaben, Menschenhandel, Diebstahl oder Plünderungen. Oft gibt privatisierte Gewalt zwar vor, einen anderen Staat zu wollen, aber sie ist schon so weit kommerzialisiert und bedient sich so zweifelhafter Mittel, dass damit keine staatliche Rechtsordnung hergestellt werden kann. Privatisierte Gewalt ist nicht neu, ist aber zu einem globalen Phänomen geworden (z. B. Al-Qaida).</p><p>Wo der Zerfall von Staaten gewaltoffene Räume lässt, und mehr oder minder kriminelle Organisationen in diese Räume eindringen, wächst die Nachfrage nach Sicherheitsdienstleistungen. Privatisierte Gewalt provoziert die privatisierte Gewalt derer, die noch etwas zu verlieren haben. Sie kaufen das Mass an Sicherheit, die jenseits des staatlichen Gewaltmonopols möglich ist. Eine relative Sicherheit wird zur Ware am Markt, die einige sich leisten können, die Mehrheit aber nicht.</p><p>Die Wirkung privatisierter, kommerzialisierter Gewalt trifft heute - wenn auch in unterschiedlichem Ausmass - fast alle Länder. Sie macht vor nationalstaatlichen Grenzen - auch unseres Landes - nicht Halt.</p><p>Für ein dem Rechtsstaat verpflichtetes Land wie die Schweiz stellen sich in der nationalen wie internationalen Politik bedeutende Fragen. Ich ersuche den Bundesrat um Antwort zu folgenden Fragen:</p><p>1. Erachtet er die von ihm eingesetzten Analyse-Instrumente als ausreichend, um internationale Entwicklungen in ihren potenziellen Wirkungen auf unser Land frühzeitig zu erkennen?</p><p>2. Fliessen die Resultate solcher Analysen ausreichend in die Prävention und Politikgestaltung (innere Sicherheit, Ausländerpolitik, Image Finanzplatz Schweiz usw.) ein, und sind Nachrichten- sowie Informationsdienste in der Lage, die Gefahren solcher Trends laufen zu verfolgen?</p><p>3. Gedenkt er die Wirkung privatisierter Gewalt und den schleichenden Zerfall vieler Staaten in den Uno-Gremien zu thematisieren?</p><p>4. Betrachtet er diese Thematik als zentral für den schweizerischen Beitrag zur Entwicklungspolitik und als Priorität für die schweizerische Entwicklungspolitik?</p><p>5. Ist er bereit, im Sinne der Migrationsprävention in seiner Aussenpolitik der Stärkung des Rechtes in Partnerstaaten auch zur Schaffung angemessener Sicherheit für Auslandinvestitionen schweizerischer Unternehmen Nachdruck zu verschaffen?</p>
    • Privatisierte Gewalt als Ursache von Konflikten und Staatszerfall

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