Beitritt der Schweiz zur EU. Bericht
- ShortId
-
02.3730
- Id
-
20023730
- Updated
-
25.06.2025 01:52
- Language
-
de
- Title
-
Beitritt der Schweiz zur EU. Bericht
- AdditionalIndexing
-
10;Bericht;Evaluation;EU-Beitrittsverhandlung;Beitritt zur Gemeinschaft;Angleichung der Rechtsvorschriften
- 1
-
- L04K09020301, Beitritt zur Gemeinschaft
- L05K0902030101, EU-Beitrittsverhandlung
- L03K020206, Bericht
- L04K08020302, Evaluation
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit Ausnahme des Abkommens über den freien Personenverkehr regeln die sektoriellen (bilateralen) Abkommen keine der wesentlichen Fragen zur europäischen Integration, als da sind: Sozialpolitik, Staatsangehörigkeit und europäische Demokratie, einheitliche Währung, Agrarpolitik, gemeinsame Aussenpolitik, Wirtschafts- und Steuerpolitik usw.</p><p>Rein wirtschaftlich gesehen könnten die bilateralen Abkommen sehr rasch überholt sein, da mit ihnen zahlreiche neu auftretende Probleme nicht gelöst werden können. In diesem Zusammenhang sind vor allem zu erwähnen: die demnächst verwirklichte Möglichkeit für Investoren, ein "Gemeinschaftspatent" zu erhalten, das viel mehr Vorteile hat als das gegenwärtige "Europäische Patent"; die Errichtung des "European Single Sky" (bessere Organisation des europäischen Luftraumes und besserer Umgang mit den Auswirkungen der Zunahme des Luftverkehrs); die Harmonisierung der Effektenmärkte.</p><p>Nach dem Scheitern des Europäischen Wirtschaftsraumes im Jahre 1992 vergingen zwischen dem Beginn der bilateralen Verhandlungen (1993) und der Umsetzung der Verträge (2002) fast zehn Jahre. Zudem dauerte das Ratifizierungsverfahren beinahe zwei Jahre. Eine französischsprachige Wochenzeitschrift sprach von einem "chemin de croix humiliant". Dieser "demütigende Leidensweg" zeigt, dass sich die EU für die Schweiz nicht interessiert, weil diese (de facto und nicht de jure) keine Beitrittskandidatin ist. Wir werden von der EU wie ein drittklassiger europäischer Staat behandelt.</p><p>Aus diesen und auch aus anderen Gründen sind die "Bilateralen II" nur ein "Lockvogel". In Tat und Wahrheit wird künftig Brüssel das weitere Vorgehen bestimmen, ob uns dies nun gefällt oder nicht. Jeder weitere Schritt der Schweiz in Sachen europäische Integration wird unser Land teuer zu stehen kommen; ohne wesentliche Zugeständnisse in Themen, die für die EU vorrangig sind (Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Zinsbesteuerung), wird sich nichts bewegen. All dies zeigt, dass unser Land schliesslich nur durch eine vollkommene Integration in die EU den Platz einnehmen kann, der ihm in Europa zusteht.</p><p>Volk und Stände haben die Initiative "Ja zu Europa!" am 4. März 2001 zwar deutlich verworfen. Es muss jedoch präzisiert werden, dass es in dieser Abstimmung nicht um den Beitritt ging und dass man sich dennoch so schnell wie möglich auf diesen Schritt vorbereiten sollte, auch wenn sich die Mehrheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger offensichtlich noch nicht für einen Beitritt aussprechen. Denn je mehr Zeit vergeht, desto eingeschränkter wird der Handlungsspielraum der Schweiz gegenüber der EU.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Die vom Postulanten geforderte Frist für die Erstellung eines Berichts an das Parlament (Frühling 2004) ist jedoch, angesichts der im Bereich der Europapolitik zu erwartenden wichtigen Entwicklungen, zu früh. Der Bundesrat wird den Bericht - wie im aussenpolitischen Bericht 2000 angekündigt - im Verlauf der nächsten Legislaturperiode vorlegen und dabei umfassend die Vor- und Nachteile eines EU-Beitrittes darstellen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Frühling 2004 einen Bericht für das Parlament auszuarbeiten, der während der Legislaturperiode 2003-2007 dem Prozess des Beitritts der Schweiz zur Europäischen Union (EU) neue Impulse verleihen soll. Dieser Bericht soll auch ein pädagogisches Hilfsmittel für die Meinungsbildung der Öffentlichkeit sein und folgende Punkte behandeln:</p><p>- die politischen, wirtschaftlichen (vor allem hinsichtlich des Wirtschaftswachstums und der Entwicklung der Reallöhne), sozialen und kulturellen Konsequenzen der Isolation der Schweiz in Europa;</p><p>- die gegenwärtigen und zukünftigen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Probleme, die man weder mit dem ersten Paket sektorieller Abkommen noch mit den laufenden "Bilateralen II" lösen konnte bzw. lösen können wird;</p><p>- die Konsequenzen für die Schweiz als Nichtmitglied der Euro-Zone;</p><p>- den Rückstand der Schweiz auf dem Gebiet des Europarechtes;</p><p>- eine erste Bilanz der Umsetzung der sieben sektoriellen Abkommen, die am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind, insbesondere des Abkommens zum freien Personenverkehr;</p><p>- die Folgen einer Erweiterung der EU um zehn neue Länder ab dem 1. Mai 2004 für die Schweiz;</p><p>- die Verstärkung sozialer Begleitmassnahmen, die bei der Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die zehn neuen Länder der EU notwendig wird;</p><p>- den politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Preis der Optionen "Beitritt" und "Isolation";</p><p>- eine Bilanz der Politik der EU in den Hauptbereichen Wirtschaft, Finanzen, Währung, Soziales, Landwirtschaft, Wettbewerb, Service public und Aussenpolitik;</p><p>- die innenpolitischen Reformen, die ein Beitritt der Schweiz zur EU erfordern würde (Volksrechte, Steuerwesen, Sozialrechte, Wirtschafts- und Währungspolitik, Föderalismus, politische Struktur).</p>
- Beitritt der Schweiz zur EU. Bericht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit Ausnahme des Abkommens über den freien Personenverkehr regeln die sektoriellen (bilateralen) Abkommen keine der wesentlichen Fragen zur europäischen Integration, als da sind: Sozialpolitik, Staatsangehörigkeit und europäische Demokratie, einheitliche Währung, Agrarpolitik, gemeinsame Aussenpolitik, Wirtschafts- und Steuerpolitik usw.</p><p>Rein wirtschaftlich gesehen könnten die bilateralen Abkommen sehr rasch überholt sein, da mit ihnen zahlreiche neu auftretende Probleme nicht gelöst werden können. In diesem Zusammenhang sind vor allem zu erwähnen: die demnächst verwirklichte Möglichkeit für Investoren, ein "Gemeinschaftspatent" zu erhalten, das viel mehr Vorteile hat als das gegenwärtige "Europäische Patent"; die Errichtung des "European Single Sky" (bessere Organisation des europäischen Luftraumes und besserer Umgang mit den Auswirkungen der Zunahme des Luftverkehrs); die Harmonisierung der Effektenmärkte.</p><p>Nach dem Scheitern des Europäischen Wirtschaftsraumes im Jahre 1992 vergingen zwischen dem Beginn der bilateralen Verhandlungen (1993) und der Umsetzung der Verträge (2002) fast zehn Jahre. Zudem dauerte das Ratifizierungsverfahren beinahe zwei Jahre. Eine französischsprachige Wochenzeitschrift sprach von einem "chemin de croix humiliant". Dieser "demütigende Leidensweg" zeigt, dass sich die EU für die Schweiz nicht interessiert, weil diese (de facto und nicht de jure) keine Beitrittskandidatin ist. Wir werden von der EU wie ein drittklassiger europäischer Staat behandelt.</p><p>Aus diesen und auch aus anderen Gründen sind die "Bilateralen II" nur ein "Lockvogel". In Tat und Wahrheit wird künftig Brüssel das weitere Vorgehen bestimmen, ob uns dies nun gefällt oder nicht. Jeder weitere Schritt der Schweiz in Sachen europäische Integration wird unser Land teuer zu stehen kommen; ohne wesentliche Zugeständnisse in Themen, die für die EU vorrangig sind (Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Zinsbesteuerung), wird sich nichts bewegen. All dies zeigt, dass unser Land schliesslich nur durch eine vollkommene Integration in die EU den Platz einnehmen kann, der ihm in Europa zusteht.</p><p>Volk und Stände haben die Initiative "Ja zu Europa!" am 4. März 2001 zwar deutlich verworfen. Es muss jedoch präzisiert werden, dass es in dieser Abstimmung nicht um den Beitritt ging und dass man sich dennoch so schnell wie möglich auf diesen Schritt vorbereiten sollte, auch wenn sich die Mehrheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger offensichtlich noch nicht für einen Beitritt aussprechen. Denn je mehr Zeit vergeht, desto eingeschränkter wird der Handlungsspielraum der Schweiz gegenüber der EU.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Die vom Postulanten geforderte Frist für die Erstellung eines Berichts an das Parlament (Frühling 2004) ist jedoch, angesichts der im Bereich der Europapolitik zu erwartenden wichtigen Entwicklungen, zu früh. Der Bundesrat wird den Bericht - wie im aussenpolitischen Bericht 2000 angekündigt - im Verlauf der nächsten Legislaturperiode vorlegen und dabei umfassend die Vor- und Nachteile eines EU-Beitrittes darstellen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Frühling 2004 einen Bericht für das Parlament auszuarbeiten, der während der Legislaturperiode 2003-2007 dem Prozess des Beitritts der Schweiz zur Europäischen Union (EU) neue Impulse verleihen soll. Dieser Bericht soll auch ein pädagogisches Hilfsmittel für die Meinungsbildung der Öffentlichkeit sein und folgende Punkte behandeln:</p><p>- die politischen, wirtschaftlichen (vor allem hinsichtlich des Wirtschaftswachstums und der Entwicklung der Reallöhne), sozialen und kulturellen Konsequenzen der Isolation der Schweiz in Europa;</p><p>- die gegenwärtigen und zukünftigen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Probleme, die man weder mit dem ersten Paket sektorieller Abkommen noch mit den laufenden "Bilateralen II" lösen konnte bzw. lösen können wird;</p><p>- die Konsequenzen für die Schweiz als Nichtmitglied der Euro-Zone;</p><p>- den Rückstand der Schweiz auf dem Gebiet des Europarechtes;</p><p>- eine erste Bilanz der Umsetzung der sieben sektoriellen Abkommen, die am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind, insbesondere des Abkommens zum freien Personenverkehr;</p><p>- die Folgen einer Erweiterung der EU um zehn neue Länder ab dem 1. Mai 2004 für die Schweiz;</p><p>- die Verstärkung sozialer Begleitmassnahmen, die bei der Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die zehn neuen Länder der EU notwendig wird;</p><p>- den politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Preis der Optionen "Beitritt" und "Isolation";</p><p>- eine Bilanz der Politik der EU in den Hauptbereichen Wirtschaft, Finanzen, Währung, Soziales, Landwirtschaft, Wettbewerb, Service public und Aussenpolitik;</p><p>- die innenpolitischen Reformen, die ein Beitritt der Schweiz zur EU erfordern würde (Volksrechte, Steuerwesen, Sozialrechte, Wirtschafts- und Währungspolitik, Föderalismus, politische Struktur).</p>
- Beitritt der Schweiz zur EU. Bericht
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