Lärmsanierung der Eisenbahnen. Anpassungen an Mehrverkehr

ShortId
02.3743
Id
20023743
Updated
10.04.2024 11:54
Language
de
Title
Lärmsanierung der Eisenbahnen. Anpassungen an Mehrverkehr
AdditionalIndexing
52;Evaluation;Schienenfahrzeug;Schienenverkehr;Lärm;Lärmschutz
1
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L04K06020105, Lärm
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K18030208, Schienenfahrzeug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen ist seit dem 1. Oktober 2000 in Kraft. Es stützt sich in Bezug auf die zu erwartenden Lärmemissionen auf den Emissionsplan 2015. Dieser beinhaltet die "Bahn 2000", erste Etappe, plus ein Güterverkehrsvolumen gemäss Angebotskonzept Finöv Basis Schlussbericht 1997 und ein fixes Konzept für den regionalen Verkehr. Diese Konzepte liegen mehrere Jahre zurück. In der Zwischenzeit sind neue Bahnprojekte dazugekommen wie die "Bahn 2000", zweite Etappe, der Bericht des Bundesrates vom 27. März 2002 zur Verkehrsverlagerung und neue regionale S-Bahn-Projekte. Sie alle führen zu Mehrverkehr und damit auch zu mehr Lärmemissionen durch die Eisenbahnen.</p><p>Dies muss bei den Lärmschutzmassnahmen ebenfalls zu Anpassungen führen. Dementsprechend muss der bestehende Emissionsplan 2015 überarbeitet und mit einem neuen Emissionsplan 2015 plus in dem Sinne ergänzt werden, dass der erwartete Mehrverkehr auf der Schiene berücksichtigt wird. Zugleich müssen die vorgesehenen Lärmschutzsanierungsmassnahmen angepasst und die zusätzlich dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.</p><p>Der Mehrverkehr ist zu weiten Teilen internationaler Güterverkehr. Die Sanierungsmassnahmen auf internationaler Ebene müssen beschleunigt werden. Davon profitiert vor allem auch die Schweizer Bevölkerung. </p><p>Die Schweiz soll sich dementsprechend an den internationalen Bemühungen zur lärmtechnischen Sanierung der Güterwagen vermehrt beteiligen. Dies auch mit einer finanziellen Unterstützung der Forschungsmassnahmen. Falls erforderlich, ist dazu eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Sanierung des Eisenbahnlärms vorzunehmen und die Finanzierung anzupassen.</p><p>Für die Lärmschutzmassnahmen wurde schweizweit für alle Bahnen ein Kostendach von 1,874 Milliarden Franken vorgegeben, davon 820 Millionen Franken für die Sanierung des Rollmaterials und 870 Millionen Franken für ortsgebundene Massnahmen. Die restlichen 184 Millionen Franken betreffen Rückstellungen für bereits erstellte bauliche Massnahmen. Zudem wird der Vollzugaufwand des BAV und des Buwal damit abgedeckt. Der zu erwartende Mehrverkehr wurde nicht erfasst.</p><p>Das Bundesgesetz sieht finanzielle Mittel der Rollmaterialsanierung ausschliesslich für die Sanierung von schweizerischen Fahrzeugen vor. Das betrifft etwa 2000 Reisezugwagen und 20 000 Güterwagen. Rund 500 000 ausländische Güterwagen werden europaweit grenzüberschreitend eingesetzt. Internationale Transitgüterzüge durch die Schweiz, unbegleiteter Kombiverkehr, die rollende Autobahn und auch Güterzüge der Schweiz umfassen einen hohen Anteil von geschätzten 50 bis 90 Prozent lärmigen ausländischen Güterwagen.</p><p>Die Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene ist umweltpolitisch richtig. Um die Akzeptanz der Verkehrsverlagerung bei der Bevölkerung zu sichern, müssen zugleich die Bemühungen zur lärmtechnischen Sanierung der Eisenbahnen verstärkt werden.</p>
  • <p>1. Die angesprochenen, in der Zwischenzeit neu dazugekommenen Bahnprojekte wirken sich sehr unterschiedlich auf die Lärmsanierung der Eisenbahnen aus. Bei "Bahn 2000", zweite Etappe, handelt es sich um ein Projekt, welches ab 2010 schrittweise realisiert werden soll. Die einzelnen Projekte sind noch nicht konkret und werden sich erst nach 2015 - dem für die Lärmsanierung verbindlichen Planungshorizont - auf die Lärmsituation auswirken.</p><p>Einzelne Vorhaben können zwar Lärmmehrbelastungen zur Folge haben. Andererseits ist es aber zu erwarten, dass im erwähnten Planungshorizont, entgegen den Annahmen für die Lärmsanierung, ein erheblicher Teil des ausländischen Güterwagenparks durch Sanierung oder Neubeschaffungen mit lärmarmer Technik ausgerüstet sein wird und damit eine deutliche Verbesserung herbeiführen wird.</p><p>Sollte sich nach Abschluss der Sanierungsarbeiten zeigen, dass von zu kleinen Werten für die Lärmbelastung ausgegangen worden ist, sind die Bahnen verpflichtet für die Lärmschutzmassnahmen Projekte gemäss den Vorschriften der Lärmschutz-Verordnung (LSV) auszuarbeiten und dem BAV zur Genehmigung vorzulegen. Die Anpassung des Emissionsplans 2015 ist somit zum heutigen Zeitpunkt nicht erforderlich.</p><p>2. Auf eine Ergänzung der bestehenden Lärmsanierungsprojekte ist aufgrund der Ausführungen zu Ziffer 1 zu verzichten. Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass sich die Anzahl Zugdurchfahrten nicht sehr stark auf die Prognosewerte auswirkt. Selbst bei einem unter heutigen Umständen nicht zu erwartenden Anstieg von 50 Prozent im Güterverkehr würde die Zunahme der Lärmbelastung kaum 2 Dezibel betragen und sich nur sehr gering auf die Massnahmenplanung auswirken. Auch für die betroffenen Anwohner besteht kein Risiko, dass keine weiteren Lärmschutzmassnahmen getroffen würden, sollten sich die Prognosewerte des Emissionsplans 2015 in der Realität als zu tief erweisen. Nach Abschluss der spezialgesetzlichen Lärmsanierung im Jahre 2015 werden wieder das Umweltschutzgesetz und die LSV massgebend sein. Die Bahnen dürfen auch dann die Werte des Emissionsplans 2015 nicht überschreiten. Bei Erhöhung der Lärmbelastung würden Massnahmen zulasten des Lärmverursachers angeordnet.</p><p>Die geforderte Überarbeitung und Neugenehmigung aller bisher erstellten Projekte (etwa 85) hätte überdies zur Folge, dass die gesamte Terminplanung um weitere drei Jahre zurückgeworfen würde. Der im Jahre 2000 angelaufene Vollzug für die Lärmsanierung der Eisenbahnen steht aber bereits heute unter einem hohen Termindruck, da zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen bis 2012 noch gegen 900 Gemeinden zu behandeln sind. Angesichts der besagten geringen Auswirkungen auf die Massnahmen und aufgrund der Dringlichkeit, den notwendigen Lärmschutz zugunsten der Lebensqualität der betroffenen Anwohner bald zu realisieren, ist eine weitere mehrjährige Verzögerung nicht vertretbar.</p><p>3. Die UIC ist eine internationale Organisation der Eisenbahnunternehmungen. Staatliche Organisationen und Ämter sind nicht Mitglieder und können sich deshalb nicht direkt an den Arbeiten beteiligen. Die SBB AG und die BLS sind Mitgliedbahnen der UIC. Die SBB AG beteiligt sich sehr aktiv an den Bestrebungen zur Lärmsanierung. So haben die SBB zusammen mit der DB bereits 1998 das "UIC/GEB-Aktionsprogramm Lärmreduktion Güterverkehr" angestossen, das eine Lärmsanierung des internationalen Güterwagenparks zum Ziel hat. Dabei sollen einerseits neue Fahrzeuge nur noch in lärmarmer Technik beschafft werden und andererseits die noch länger im Verkehr stehenden Fahrzeuge auf leise Technik umgerüstet werden.</p><p>Obwohl noch viele Schwierigkeiten bewältigt werden müssen, sind wichtige Zwischenentscheide getroffen: So steht für neue Fahrzeuge die synthetische Bremssohle als leise Technik zur Verfügung. Weiter hat die Gemeinschaft Europäischer Bahnen im Herbst 2002 beschlossen, neue Güterwagen ab dem 1. Juli 2003 grundsätzlich nur noch in lärmarmer Technik zu beschaffen, ein Entscheid, den die SBB, die DB und die SNCF bereits früher trafen.</p><p>Ausserdem belegen die regelmässigen Behördenkontakte des BAV, dass die Umsetzung des Schweizer Sanierungskonzeptes in Europa mit Interesse verfolgt wird und bis heute namentlich zur Sanierung von Güterwagen viel beigetragen hat. Durch ihre Mitgliedschaft in der UIC sind die SBB auch in der Lage, in der Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm als Co-Chairman mitzuarbeiten und so schweizerische Erfahrungen einzubringen. Ein Arbeitsergebnis ist, dass diese Arbeitsgruppe der EU in einem Positionspapier auf Antrag der SBB eine Lärmsanierung des Güterwagenparks in der EU ähnlich jener in der Schweiz empfehlen wird.</p><p>Eine Unterstützung der Forschung mit Geldern aus dem FinöV-Fonds ist nicht angezeigt; diese würden zulasten der Lärmschutzmassnahmen gehen und deren Realisierung gefährden. Ein Beitrag an Forschungsarbeiten muss somit über andere Institutionen erfolgen.</p><p>4. Artikel 5 der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen verpflichtet das BAV, die Entwicklung der Lärmsituation zu überwachen und periodisch über diese zu orientieren. Das Konzept des BAV sieht u. a. ein unabhängiges Expertenteam vor, das bis 2015 permanent und an sechs repräsentativen Standorten in der Schweiz ein Eisenbahnlärm-Monitoring durchführt. Dieses Lärm-Monitoring liefert die Daten über die weitere Lärmentwicklung und stellt sicher, dass allfällige Fehlprognosen des Emissionsplans 2015 rechtzeitig und streckenspezifisch erkannt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Massnahmen zur Bahnlärmsanierung dem zu erwartenden Eisenbahnmehrverkehr anzupassen und sich an den internationalen Bemühungen zur Sanierung der Güterwagen aktiv zu beteiligen. Gegebenenfalls ist dem Parlament eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vorzulegen.</p><p>Dabei sind insbesondere die folgenden Vorkehrungen zu treffen:</p><p>1. der Emissionsplan 2015 ist zu ergänzen; </p><p>2. die bestehenden Lärmschutzprojekte sind weiterzuführen und mit neuen Lärmschutzmassnahmen gemäss überarbeitetem Emissionsplan zu ergänzen;</p><p>3. die internationalen Bestrebungen zur Lärmsanierung der Güterwagen (LL-Sohle, Monoblockräder, Scheibenbremsen usw.) im Rahmen des Internationalen Eisenbahnverbandes sind aktiv zu unterstützen. Dasselbe gilt auch für die Forschung; </p><p>4. es ist ein unabhängiges Monitoring der Wirksamkeit der Lärmschutzmassnahmen zu gewährleisten.</p>
  • Lärmsanierung der Eisenbahnen. Anpassungen an Mehrverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen ist seit dem 1. Oktober 2000 in Kraft. Es stützt sich in Bezug auf die zu erwartenden Lärmemissionen auf den Emissionsplan 2015. Dieser beinhaltet die "Bahn 2000", erste Etappe, plus ein Güterverkehrsvolumen gemäss Angebotskonzept Finöv Basis Schlussbericht 1997 und ein fixes Konzept für den regionalen Verkehr. Diese Konzepte liegen mehrere Jahre zurück. In der Zwischenzeit sind neue Bahnprojekte dazugekommen wie die "Bahn 2000", zweite Etappe, der Bericht des Bundesrates vom 27. März 2002 zur Verkehrsverlagerung und neue regionale S-Bahn-Projekte. Sie alle führen zu Mehrverkehr und damit auch zu mehr Lärmemissionen durch die Eisenbahnen.</p><p>Dies muss bei den Lärmschutzmassnahmen ebenfalls zu Anpassungen führen. Dementsprechend muss der bestehende Emissionsplan 2015 überarbeitet und mit einem neuen Emissionsplan 2015 plus in dem Sinne ergänzt werden, dass der erwartete Mehrverkehr auf der Schiene berücksichtigt wird. Zugleich müssen die vorgesehenen Lärmschutzsanierungsmassnahmen angepasst und die zusätzlich dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.</p><p>Der Mehrverkehr ist zu weiten Teilen internationaler Güterverkehr. Die Sanierungsmassnahmen auf internationaler Ebene müssen beschleunigt werden. Davon profitiert vor allem auch die Schweizer Bevölkerung. </p><p>Die Schweiz soll sich dementsprechend an den internationalen Bemühungen zur lärmtechnischen Sanierung der Güterwagen vermehrt beteiligen. Dies auch mit einer finanziellen Unterstützung der Forschungsmassnahmen. Falls erforderlich, ist dazu eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Sanierung des Eisenbahnlärms vorzunehmen und die Finanzierung anzupassen.</p><p>Für die Lärmschutzmassnahmen wurde schweizweit für alle Bahnen ein Kostendach von 1,874 Milliarden Franken vorgegeben, davon 820 Millionen Franken für die Sanierung des Rollmaterials und 870 Millionen Franken für ortsgebundene Massnahmen. Die restlichen 184 Millionen Franken betreffen Rückstellungen für bereits erstellte bauliche Massnahmen. Zudem wird der Vollzugaufwand des BAV und des Buwal damit abgedeckt. Der zu erwartende Mehrverkehr wurde nicht erfasst.</p><p>Das Bundesgesetz sieht finanzielle Mittel der Rollmaterialsanierung ausschliesslich für die Sanierung von schweizerischen Fahrzeugen vor. Das betrifft etwa 2000 Reisezugwagen und 20 000 Güterwagen. Rund 500 000 ausländische Güterwagen werden europaweit grenzüberschreitend eingesetzt. Internationale Transitgüterzüge durch die Schweiz, unbegleiteter Kombiverkehr, die rollende Autobahn und auch Güterzüge der Schweiz umfassen einen hohen Anteil von geschätzten 50 bis 90 Prozent lärmigen ausländischen Güterwagen.</p><p>Die Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene ist umweltpolitisch richtig. Um die Akzeptanz der Verkehrsverlagerung bei der Bevölkerung zu sichern, müssen zugleich die Bemühungen zur lärmtechnischen Sanierung der Eisenbahnen verstärkt werden.</p>
    • <p>1. Die angesprochenen, in der Zwischenzeit neu dazugekommenen Bahnprojekte wirken sich sehr unterschiedlich auf die Lärmsanierung der Eisenbahnen aus. Bei "Bahn 2000", zweite Etappe, handelt es sich um ein Projekt, welches ab 2010 schrittweise realisiert werden soll. Die einzelnen Projekte sind noch nicht konkret und werden sich erst nach 2015 - dem für die Lärmsanierung verbindlichen Planungshorizont - auf die Lärmsituation auswirken.</p><p>Einzelne Vorhaben können zwar Lärmmehrbelastungen zur Folge haben. Andererseits ist es aber zu erwarten, dass im erwähnten Planungshorizont, entgegen den Annahmen für die Lärmsanierung, ein erheblicher Teil des ausländischen Güterwagenparks durch Sanierung oder Neubeschaffungen mit lärmarmer Technik ausgerüstet sein wird und damit eine deutliche Verbesserung herbeiführen wird.</p><p>Sollte sich nach Abschluss der Sanierungsarbeiten zeigen, dass von zu kleinen Werten für die Lärmbelastung ausgegangen worden ist, sind die Bahnen verpflichtet für die Lärmschutzmassnahmen Projekte gemäss den Vorschriften der Lärmschutz-Verordnung (LSV) auszuarbeiten und dem BAV zur Genehmigung vorzulegen. Die Anpassung des Emissionsplans 2015 ist somit zum heutigen Zeitpunkt nicht erforderlich.</p><p>2. Auf eine Ergänzung der bestehenden Lärmsanierungsprojekte ist aufgrund der Ausführungen zu Ziffer 1 zu verzichten. Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass sich die Anzahl Zugdurchfahrten nicht sehr stark auf die Prognosewerte auswirkt. Selbst bei einem unter heutigen Umständen nicht zu erwartenden Anstieg von 50 Prozent im Güterverkehr würde die Zunahme der Lärmbelastung kaum 2 Dezibel betragen und sich nur sehr gering auf die Massnahmenplanung auswirken. Auch für die betroffenen Anwohner besteht kein Risiko, dass keine weiteren Lärmschutzmassnahmen getroffen würden, sollten sich die Prognosewerte des Emissionsplans 2015 in der Realität als zu tief erweisen. Nach Abschluss der spezialgesetzlichen Lärmsanierung im Jahre 2015 werden wieder das Umweltschutzgesetz und die LSV massgebend sein. Die Bahnen dürfen auch dann die Werte des Emissionsplans 2015 nicht überschreiten. Bei Erhöhung der Lärmbelastung würden Massnahmen zulasten des Lärmverursachers angeordnet.</p><p>Die geforderte Überarbeitung und Neugenehmigung aller bisher erstellten Projekte (etwa 85) hätte überdies zur Folge, dass die gesamte Terminplanung um weitere drei Jahre zurückgeworfen würde. Der im Jahre 2000 angelaufene Vollzug für die Lärmsanierung der Eisenbahnen steht aber bereits heute unter einem hohen Termindruck, da zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen bis 2012 noch gegen 900 Gemeinden zu behandeln sind. Angesichts der besagten geringen Auswirkungen auf die Massnahmen und aufgrund der Dringlichkeit, den notwendigen Lärmschutz zugunsten der Lebensqualität der betroffenen Anwohner bald zu realisieren, ist eine weitere mehrjährige Verzögerung nicht vertretbar.</p><p>3. Die UIC ist eine internationale Organisation der Eisenbahnunternehmungen. Staatliche Organisationen und Ämter sind nicht Mitglieder und können sich deshalb nicht direkt an den Arbeiten beteiligen. Die SBB AG und die BLS sind Mitgliedbahnen der UIC. Die SBB AG beteiligt sich sehr aktiv an den Bestrebungen zur Lärmsanierung. So haben die SBB zusammen mit der DB bereits 1998 das "UIC/GEB-Aktionsprogramm Lärmreduktion Güterverkehr" angestossen, das eine Lärmsanierung des internationalen Güterwagenparks zum Ziel hat. Dabei sollen einerseits neue Fahrzeuge nur noch in lärmarmer Technik beschafft werden und andererseits die noch länger im Verkehr stehenden Fahrzeuge auf leise Technik umgerüstet werden.</p><p>Obwohl noch viele Schwierigkeiten bewältigt werden müssen, sind wichtige Zwischenentscheide getroffen: So steht für neue Fahrzeuge die synthetische Bremssohle als leise Technik zur Verfügung. Weiter hat die Gemeinschaft Europäischer Bahnen im Herbst 2002 beschlossen, neue Güterwagen ab dem 1. Juli 2003 grundsätzlich nur noch in lärmarmer Technik zu beschaffen, ein Entscheid, den die SBB, die DB und die SNCF bereits früher trafen.</p><p>Ausserdem belegen die regelmässigen Behördenkontakte des BAV, dass die Umsetzung des Schweizer Sanierungskonzeptes in Europa mit Interesse verfolgt wird und bis heute namentlich zur Sanierung von Güterwagen viel beigetragen hat. Durch ihre Mitgliedschaft in der UIC sind die SBB auch in der Lage, in der Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm als Co-Chairman mitzuarbeiten und so schweizerische Erfahrungen einzubringen. Ein Arbeitsergebnis ist, dass diese Arbeitsgruppe der EU in einem Positionspapier auf Antrag der SBB eine Lärmsanierung des Güterwagenparks in der EU ähnlich jener in der Schweiz empfehlen wird.</p><p>Eine Unterstützung der Forschung mit Geldern aus dem FinöV-Fonds ist nicht angezeigt; diese würden zulasten der Lärmschutzmassnahmen gehen und deren Realisierung gefährden. Ein Beitrag an Forschungsarbeiten muss somit über andere Institutionen erfolgen.</p><p>4. Artikel 5 der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen verpflichtet das BAV, die Entwicklung der Lärmsituation zu überwachen und periodisch über diese zu orientieren. Das Konzept des BAV sieht u. a. ein unabhängiges Expertenteam vor, das bis 2015 permanent und an sechs repräsentativen Standorten in der Schweiz ein Eisenbahnlärm-Monitoring durchführt. Dieses Lärm-Monitoring liefert die Daten über die weitere Lärmentwicklung und stellt sicher, dass allfällige Fehlprognosen des Emissionsplans 2015 rechtzeitig und streckenspezifisch erkannt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Massnahmen zur Bahnlärmsanierung dem zu erwartenden Eisenbahnmehrverkehr anzupassen und sich an den internationalen Bemühungen zur Sanierung der Güterwagen aktiv zu beteiligen. Gegebenenfalls ist dem Parlament eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vorzulegen.</p><p>Dabei sind insbesondere die folgenden Vorkehrungen zu treffen:</p><p>1. der Emissionsplan 2015 ist zu ergänzen; </p><p>2. die bestehenden Lärmschutzprojekte sind weiterzuführen und mit neuen Lärmschutzmassnahmen gemäss überarbeitetem Emissionsplan zu ergänzen;</p><p>3. die internationalen Bestrebungen zur Lärmsanierung der Güterwagen (LL-Sohle, Monoblockräder, Scheibenbremsen usw.) im Rahmen des Internationalen Eisenbahnverbandes sind aktiv zu unterstützen. Dasselbe gilt auch für die Forschung; </p><p>4. es ist ein unabhängiges Monitoring der Wirksamkeit der Lärmschutzmassnahmen zu gewährleisten.</p>
    • Lärmsanierung der Eisenbahnen. Anpassungen an Mehrverkehr

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