Rad fahrende Kinder
- ShortId
-
02.3746
- Id
-
20023746
- Updated
-
10.04.2024 13:28
- Language
-
de
- Title
-
Rad fahrende Kinder
- AdditionalIndexing
-
48;Verkehrserziehung;Fussweg;Strassenverkehrsordnung;Radfahrer/in;Kind;Sicherheit im Strassenverkehr
- 1
-
- L06K180102010105, Radfahrer/in
- L05K0107010205, Kind
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L05K0102040701, Fussweg
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L04K18020408, Verkehrserziehung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach Artikel 19 Absatz 1 SVG dürfen "Kinder im vorschulpflichtigen Alter nicht Rad fahren". Nach der heutigen Praxis heisst das, dass sie zwar Rad fahren dürfen, aber nicht auf der Strasse. Sie müssen vor dem ersten Schultag auf dem Trottoir Velo fahren (gilt als "Spiel und Sport" bzw. fahrzeugähnliches Gerät). Ab dem ersten Schultag müssen die Kinder dann die Strasse zum Velo fahren benutzen. Die Kinder müssen also über Nacht zu einem "verkehrstauglichen Subjekt" reifen. Sie dürfen auch nicht mehr auf dem Kindersitz transportiert werden (ab 7 Jahre).</p><p>Die heutige Regelung ist praxisfremd und widerspricht entwicklungspsychologischen Erkenntnissen bezüglich des individuellen Entwicklungsstandes eines Kindes und der jeweiligen Verkehrssituation. Zudem führt sie immer wieder zu Unsicherheiten seitens der Kinder, der verantwortlichen Eltern und der Polizei. Die Regelung wird deshalb häufig im Interesse der Sicherheit des Kindes mehr oder weniger bewusst verletzt, auch von den Eltern, die ihrem Kind entsprechende Verhaltensanweisungen geben.</p><p>Die mit der Motion verlangte Regelung bringt ein deutliches Mehr an Verkehrssicherheit, indem unsichere Kinder auf dem Trottoir fahren können. Kinder erhalten damit mehr Bewegungsfreiheit, weil sie auch nach Schuleintritt auf sicherem Terrain Velo fahren dürfen. Die Förderung der Bewegungsfreiheit von Kindern ist wichtig, weil heute sehr viele Kinder unter einem grossen Bewegungsmangel leiden, wie dies neue Studien gezeigt haben. Dieser verbreitete Bewegungsmangel der Kinder führt nachweislich zu erheblichen Defiziten im Bereich der motorischen und sozialen Entwicklung.</p><p>Gleichzeitig fördert die in der Motion verlangte Regelung die Benützung des Fahrrades und damit den Zugang zu umweltfreundlicher Mobilität. Die in der Motion verlangte Regelung lehnt sich an die deutsche Regelung an, nach der Kinder nach dem 8. Altersjahr auf der Strasse fahren dürfen und ab dem 10. Altersjahr dort fahren müssen.</p>
- <p>Die Motion will erreichen, dass Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren in einem sicheren Umfeld Velo fahren können. Der Bundesrat teilt dieses Anliegen: Kinder brauchen viel Bewegung und sollen diesen Drang auch mit dem Velo gesund und sicher ausleben können.</p><p>Diese Möglichkeit besteht bereits heute, insbesondere seit Erlass der neuen Bestimmungen für fahrzeugähnliche Geräte. Schulpflichtige Kinder können seither entweder wie bis anhin mit Fahrrädern die für diese Fahrzeuge geöffneten Verkehrsflächen benützen oder neu mit fahrzeugähnlichen Geräten (dazu gehören auch Kindervelos) auf Fussgängerflächen fahren. Für die Benützung fahrzeugähnlicher Geräte besteht keine Alterslimite. Die kantonalen Behörden können zudem bestimmte Trottoirabschnitte - namentlich zum Zweck der Schulwegsicherung - für Fahrräder frei geben.</p><p>Mit diesen Möglichkeiten kann unabhängig vom Alter eines Kindes dem individuellen Entwicklungsstand und der Verkehrssituation genügend Rechnung getragen werden.</p><p>Es ist deshalb nicht notwendig, Fahrrad fahrenden Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren generell die Benützung von Fussgängerflächen zu erlauben. Eine solche Regelung würde zudem das Unfallrisiko für Fussgänger, insbesondere für ältere Menschen, erhöhen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Strassenverkehrsgesetzgebung mit dem Ziel anzupassen, dass:</p><p>- Kinder ab dem 7. bis zum 10. Altersjahr Rad fahren oder im Sinne eines fahrzeugähnlichen Gerätes nach Strassenverkehrsgesetz (SVG) Velo fahren dürfen;</p><p>- Kinder ab dem 10. Altersjahr auf der Strasse Rad fahren müssen;</p><p>- Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr nicht wie bis anhin nicht Rad fahren dürfen. Sie dürfen nur im Sinne eines "fahrzeugähnlichen Gerätes" nach SVG Velo fahren.</p><p>Die Ordnungsbussenliste ist entsprechend anzupassen.</p>
- Rad fahrende Kinder
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nach Artikel 19 Absatz 1 SVG dürfen "Kinder im vorschulpflichtigen Alter nicht Rad fahren". Nach der heutigen Praxis heisst das, dass sie zwar Rad fahren dürfen, aber nicht auf der Strasse. Sie müssen vor dem ersten Schultag auf dem Trottoir Velo fahren (gilt als "Spiel und Sport" bzw. fahrzeugähnliches Gerät). Ab dem ersten Schultag müssen die Kinder dann die Strasse zum Velo fahren benutzen. Die Kinder müssen also über Nacht zu einem "verkehrstauglichen Subjekt" reifen. Sie dürfen auch nicht mehr auf dem Kindersitz transportiert werden (ab 7 Jahre).</p><p>Die heutige Regelung ist praxisfremd und widerspricht entwicklungspsychologischen Erkenntnissen bezüglich des individuellen Entwicklungsstandes eines Kindes und der jeweiligen Verkehrssituation. Zudem führt sie immer wieder zu Unsicherheiten seitens der Kinder, der verantwortlichen Eltern und der Polizei. Die Regelung wird deshalb häufig im Interesse der Sicherheit des Kindes mehr oder weniger bewusst verletzt, auch von den Eltern, die ihrem Kind entsprechende Verhaltensanweisungen geben.</p><p>Die mit der Motion verlangte Regelung bringt ein deutliches Mehr an Verkehrssicherheit, indem unsichere Kinder auf dem Trottoir fahren können. Kinder erhalten damit mehr Bewegungsfreiheit, weil sie auch nach Schuleintritt auf sicherem Terrain Velo fahren dürfen. Die Förderung der Bewegungsfreiheit von Kindern ist wichtig, weil heute sehr viele Kinder unter einem grossen Bewegungsmangel leiden, wie dies neue Studien gezeigt haben. Dieser verbreitete Bewegungsmangel der Kinder führt nachweislich zu erheblichen Defiziten im Bereich der motorischen und sozialen Entwicklung.</p><p>Gleichzeitig fördert die in der Motion verlangte Regelung die Benützung des Fahrrades und damit den Zugang zu umweltfreundlicher Mobilität. Die in der Motion verlangte Regelung lehnt sich an die deutsche Regelung an, nach der Kinder nach dem 8. Altersjahr auf der Strasse fahren dürfen und ab dem 10. Altersjahr dort fahren müssen.</p>
- <p>Die Motion will erreichen, dass Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren in einem sicheren Umfeld Velo fahren können. Der Bundesrat teilt dieses Anliegen: Kinder brauchen viel Bewegung und sollen diesen Drang auch mit dem Velo gesund und sicher ausleben können.</p><p>Diese Möglichkeit besteht bereits heute, insbesondere seit Erlass der neuen Bestimmungen für fahrzeugähnliche Geräte. Schulpflichtige Kinder können seither entweder wie bis anhin mit Fahrrädern die für diese Fahrzeuge geöffneten Verkehrsflächen benützen oder neu mit fahrzeugähnlichen Geräten (dazu gehören auch Kindervelos) auf Fussgängerflächen fahren. Für die Benützung fahrzeugähnlicher Geräte besteht keine Alterslimite. Die kantonalen Behörden können zudem bestimmte Trottoirabschnitte - namentlich zum Zweck der Schulwegsicherung - für Fahrräder frei geben.</p><p>Mit diesen Möglichkeiten kann unabhängig vom Alter eines Kindes dem individuellen Entwicklungsstand und der Verkehrssituation genügend Rechnung getragen werden.</p><p>Es ist deshalb nicht notwendig, Fahrrad fahrenden Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren generell die Benützung von Fussgängerflächen zu erlauben. Eine solche Regelung würde zudem das Unfallrisiko für Fussgänger, insbesondere für ältere Menschen, erhöhen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Strassenverkehrsgesetzgebung mit dem Ziel anzupassen, dass:</p><p>- Kinder ab dem 7. bis zum 10. Altersjahr Rad fahren oder im Sinne eines fahrzeugähnlichen Gerätes nach Strassenverkehrsgesetz (SVG) Velo fahren dürfen;</p><p>- Kinder ab dem 10. Altersjahr auf der Strasse Rad fahren müssen;</p><p>- Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr nicht wie bis anhin nicht Rad fahren dürfen. Sie dürfen nur im Sinne eines "fahrzeugähnlichen Gerätes" nach SVG Velo fahren.</p><p>Die Ordnungsbussenliste ist entsprechend anzupassen.</p>
- Rad fahrende Kinder
Back to List