Die Post. Unsensibel und unsolidarisch

ShortId
02.3751
Id
20023751
Updated
10.04.2024 12:02
Language
de
Title
Die Post. Unsensibel und unsolidarisch
AdditionalIndexing
34;freie Schlagwörter: Hörbehinderte/r;Post;Leistungsauftrag;Solidarität;Kostenrechnung;Vereinigung;Behinderte/r;Informationskampagne
1
  • L04K12020202, Post
  • L04K01040201, Behinderte/r
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L05K1201020301, Informationskampagne
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K08020226, Solidarität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Drei Vereinigungen, die sich für Gehörlose und Schwerhörige einsetzen (Schweizerischer Gehörlosenbund - französischsprachige Schweiz, Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder SVEHK, Fondation romande des malentendants FoRoM écoute), haben im Jahre 2002 in der französischsprachigen Schweiz eine Informationskampagne über Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit durchgeführt. Verfolgt wurde ein konkretes, einfaches und grundlegendes Ziel: die Herausgabe von Empfehlungen zur besseren Integration von Gehörlosen und Schwerhörigen im Alltag und zur Steigerung der Lebensqualität von Hörbehinderten. So wurde ein A3-Plakat mit verschiedenen Vorschlägen für eine erleichterte Kommunikation mit diesen eindeutig benachteiligten Menschen entworfen. Mit ihnen zu kommunizieren ist umso schwerer, weil ihre Behinderung nicht unbedingt einfach feststellbar, d. h. sichtbar ist.</p><p>Um an die Bevölkerung zu gelangen, wollten die drei Vereinigungen ihr Plakat an möglichst vielen für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten wie z. B. in Bahnhöfen, Poststellen, Verwaltungen oder Arztpraxen anbringen. So wurde auch die schweizerische Post angefragt; diese antwortete mit einer teuren Offerte (trotz 10 Prozent Rabatt). Die Post schlug Preise vor, die für die drei gemeinnützigen Vereinigungen, die auf Freiwilligkeit gründen, nicht erschwinglich waren (10 000 Franken für 14 Tage). Im Gegensatz dazu waren die SBB bereit, die Plakate in den Bahnhöfen der französischsprachigen Schweiz kostenlos anzubringen.</p>
  • <p>Der Bundesrat begrüsst es, wenn sich die Unternehmen des Bundes im Rahmen ihrer Möglichkeiten für gemeinnützige Organisationen und karitative Zwecke einsetzen. Es ist allerdings die Aufgabe der Unternehmen, ihre Geschäftspolitik in dieser Hinsicht festzulegen. Die Post hat den gesetzlichen Auftrag zur flächendeckenden Grundversorgung mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs in der ganzen Schweiz. Sie muss ihren Auftrag nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfüllen, und sie ist zur Eigenwirtschaftlichkeit verpflichtet. Diese Grundsätze hat das Parlament im vergangenen Jahr im Rahmen der Beratungen zur "Gesamtschau Post" erneut bestätigt.</p><p>1. Der gesetzliche Leistungsauftrag an die Post schliesst die Unterstützung und Solidarität mit den Anstrengungen von gemeinnützigen und nicht profit-orientierten Organisationen nicht aus. Die Post ist denn auch darum bemüht, möglichst allen in der Schweiz tätigen gemeinnützigen Organisationen mit guten Konditionen die Belegung von Werbeflächen in den grösseren Poststellen der deutschen und der französischen Schweiz zu ermöglichen. Die Post gewährt beispielsweise den anerkannt gemeinnützigen Organisationen den Zewo-Rabatt. Dieser Rabatt ist für die genannten Organisationen und Vereine zusätzlich zu den üblichen Rabatten erhältlich. Im Jahre 2002 betrug dieser generell 10 Prozent.</p><p>Damit die schweizerische Post im Jahre 2003 für wohltätige Zewo-Organisationen noch bessere Konditionen anbieten kann, wurden die Rabattstufen für die Belegung von Werbeflächen zugunsten der genannten Organisationen ab dem 1. Januaar 2003, je nach Werbemittel, markant erhöht (z. B. für A3-Plakate neu 25 Prozent, für TV-Spots im Canal Poste sogar 50 Prozent).</p><p>2. Die hohen ungedeckten Kosten im Poststellennetz zwingen die Post, ihre Verkaufsflächen möglichst optimal zu nutzen. Da die Netzkosten nicht beliebig gesenkt werden können, muss die Post ihre Erträge steigern. Das macht sie, indem sie u. a. Werbeflächen an Dritte vermietet. Bei der Vermietung kann die Post die Konditionen zwar frei aushandeln, da es sich bei der Vermietung von Werbeflächen um einen so genannten Wettbewerbsdienst handelt, den die Post anbietet, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein. Allerdings ist sie auch hier grundsätzlich an das Gleichbehandlungsgebot gebunden, was denn auch bei der Festsetzung von Sonderkonditionen für bestimmte Kundengruppen gewisse Grenzen setzt.</p><p>Der Umsatz, welcher im Jahre 2002 mit den Werbeflächen erzielt wurde, bewegt sich bei etwa 4 Millionen Franken. Dieser Betrag mag im Verhältnis zum Gesamtumsatz der Post relativ gering erscheinen. Die Post ist jedoch darauf angewiesen, möglichst hohe Deckungsbeiträge für die Kosten des Poststellennetzes zu erwirtschaften und damit auch den neuen gesetzlichen Infrastrukturauftrag der Post zur Führung eines flächendeckenden Poststellennetzes mitzufinanzieren.</p><p>3. Durch die oben erwähnten Verbesserungen der Konditionen für Zewo-Mitglieder engagiert sich die schweizerische Post nach Ansicht des Bundesrates bereits angemessen zugunsten der gemeinnützigen Organisationen.</p><p>In diesem Zusammenhang ist zudem zu berücksichtigen, dass die Post sich auch in anderen Bereichen für karitative Zwecke einsetzt. So verwendet die Post einen Teil der Einnahmen aus den Sonderausgaben von Briefmarken für diverse karitative Organisationen (Pro Juventute, Pro Patria usw.). Ferner führt die Post auch den Versand der Weihnachtspakete bei der Aktion "2 x Weihnachten" schon seit mehreren Jahren gratis durch.</p><p>4. Die Verankerung und das Ansehen der Post in der Bevölkerung ist auch in wirtschaftlicher Hinsicht von besonderer Bedeutung für die Post. Selbstverständlich leistet das oben beschriebene Engagement der Post zugunsten gemeinnütziger Organisationen einen Beitrag zu ihrem guten Image. Allerdings hängt das Image der Post nach Meinung des Bundesrates noch mehr davon ab, ob ihre Dienstleistungen eine gute Qualität aufweisen und zu angemessenen Preisen angeboten werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Mit dem Auftrag der Post ist der Begriff des Service public verknüpft. Schliesst dieser Begriff Solidarität mit gemeinnützigen Vereinigungen und deren Unterstützung aus, wo diese Vereinigungen doch das Subsidiaritätsprinzip, das in der Schweiz hochgehalten wird, verkörpern?</p><p>2. Welchen Anteil an den Gesamteinnahmen der Post bringen solche Werbeflächen ein? Gefährdet die Unterstützung von Aktionen wie der erwähnten Werbekampagne die Budgetvorgaben des Unternehmens?</p><p>3. Wäre es nicht an der Zeit, solche Praktiken zu überdenken und die Solidarität sowie den sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu fördern, indem Instrumente - wie die Services publics - eingesetzt werden, die sich am ehesten anbieten, um höhere politische Ziele zu erreichen?</p><p>4. Was hält der Bundesrat vom Image, das die Post mit ihrer Haltung in der Bevölkerung abgibt?</p>
  • Die Post. Unsensibel und unsolidarisch
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Drei Vereinigungen, die sich für Gehörlose und Schwerhörige einsetzen (Schweizerischer Gehörlosenbund - französischsprachige Schweiz, Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder SVEHK, Fondation romande des malentendants FoRoM écoute), haben im Jahre 2002 in der französischsprachigen Schweiz eine Informationskampagne über Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit durchgeführt. Verfolgt wurde ein konkretes, einfaches und grundlegendes Ziel: die Herausgabe von Empfehlungen zur besseren Integration von Gehörlosen und Schwerhörigen im Alltag und zur Steigerung der Lebensqualität von Hörbehinderten. So wurde ein A3-Plakat mit verschiedenen Vorschlägen für eine erleichterte Kommunikation mit diesen eindeutig benachteiligten Menschen entworfen. Mit ihnen zu kommunizieren ist umso schwerer, weil ihre Behinderung nicht unbedingt einfach feststellbar, d. h. sichtbar ist.</p><p>Um an die Bevölkerung zu gelangen, wollten die drei Vereinigungen ihr Plakat an möglichst vielen für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten wie z. B. in Bahnhöfen, Poststellen, Verwaltungen oder Arztpraxen anbringen. So wurde auch die schweizerische Post angefragt; diese antwortete mit einer teuren Offerte (trotz 10 Prozent Rabatt). Die Post schlug Preise vor, die für die drei gemeinnützigen Vereinigungen, die auf Freiwilligkeit gründen, nicht erschwinglich waren (10 000 Franken für 14 Tage). Im Gegensatz dazu waren die SBB bereit, die Plakate in den Bahnhöfen der französischsprachigen Schweiz kostenlos anzubringen.</p>
    • <p>Der Bundesrat begrüsst es, wenn sich die Unternehmen des Bundes im Rahmen ihrer Möglichkeiten für gemeinnützige Organisationen und karitative Zwecke einsetzen. Es ist allerdings die Aufgabe der Unternehmen, ihre Geschäftspolitik in dieser Hinsicht festzulegen. Die Post hat den gesetzlichen Auftrag zur flächendeckenden Grundversorgung mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs in der ganzen Schweiz. Sie muss ihren Auftrag nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfüllen, und sie ist zur Eigenwirtschaftlichkeit verpflichtet. Diese Grundsätze hat das Parlament im vergangenen Jahr im Rahmen der Beratungen zur "Gesamtschau Post" erneut bestätigt.</p><p>1. Der gesetzliche Leistungsauftrag an die Post schliesst die Unterstützung und Solidarität mit den Anstrengungen von gemeinnützigen und nicht profit-orientierten Organisationen nicht aus. Die Post ist denn auch darum bemüht, möglichst allen in der Schweiz tätigen gemeinnützigen Organisationen mit guten Konditionen die Belegung von Werbeflächen in den grösseren Poststellen der deutschen und der französischen Schweiz zu ermöglichen. Die Post gewährt beispielsweise den anerkannt gemeinnützigen Organisationen den Zewo-Rabatt. Dieser Rabatt ist für die genannten Organisationen und Vereine zusätzlich zu den üblichen Rabatten erhältlich. Im Jahre 2002 betrug dieser generell 10 Prozent.</p><p>Damit die schweizerische Post im Jahre 2003 für wohltätige Zewo-Organisationen noch bessere Konditionen anbieten kann, wurden die Rabattstufen für die Belegung von Werbeflächen zugunsten der genannten Organisationen ab dem 1. Januaar 2003, je nach Werbemittel, markant erhöht (z. B. für A3-Plakate neu 25 Prozent, für TV-Spots im Canal Poste sogar 50 Prozent).</p><p>2. Die hohen ungedeckten Kosten im Poststellennetz zwingen die Post, ihre Verkaufsflächen möglichst optimal zu nutzen. Da die Netzkosten nicht beliebig gesenkt werden können, muss die Post ihre Erträge steigern. Das macht sie, indem sie u. a. Werbeflächen an Dritte vermietet. Bei der Vermietung kann die Post die Konditionen zwar frei aushandeln, da es sich bei der Vermietung von Werbeflächen um einen so genannten Wettbewerbsdienst handelt, den die Post anbietet, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein. Allerdings ist sie auch hier grundsätzlich an das Gleichbehandlungsgebot gebunden, was denn auch bei der Festsetzung von Sonderkonditionen für bestimmte Kundengruppen gewisse Grenzen setzt.</p><p>Der Umsatz, welcher im Jahre 2002 mit den Werbeflächen erzielt wurde, bewegt sich bei etwa 4 Millionen Franken. Dieser Betrag mag im Verhältnis zum Gesamtumsatz der Post relativ gering erscheinen. Die Post ist jedoch darauf angewiesen, möglichst hohe Deckungsbeiträge für die Kosten des Poststellennetzes zu erwirtschaften und damit auch den neuen gesetzlichen Infrastrukturauftrag der Post zur Führung eines flächendeckenden Poststellennetzes mitzufinanzieren.</p><p>3. Durch die oben erwähnten Verbesserungen der Konditionen für Zewo-Mitglieder engagiert sich die schweizerische Post nach Ansicht des Bundesrates bereits angemessen zugunsten der gemeinnützigen Organisationen.</p><p>In diesem Zusammenhang ist zudem zu berücksichtigen, dass die Post sich auch in anderen Bereichen für karitative Zwecke einsetzt. So verwendet die Post einen Teil der Einnahmen aus den Sonderausgaben von Briefmarken für diverse karitative Organisationen (Pro Juventute, Pro Patria usw.). Ferner führt die Post auch den Versand der Weihnachtspakete bei der Aktion "2 x Weihnachten" schon seit mehreren Jahren gratis durch.</p><p>4. Die Verankerung und das Ansehen der Post in der Bevölkerung ist auch in wirtschaftlicher Hinsicht von besonderer Bedeutung für die Post. Selbstverständlich leistet das oben beschriebene Engagement der Post zugunsten gemeinnütziger Organisationen einen Beitrag zu ihrem guten Image. Allerdings hängt das Image der Post nach Meinung des Bundesrates noch mehr davon ab, ob ihre Dienstleistungen eine gute Qualität aufweisen und zu angemessenen Preisen angeboten werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Mit dem Auftrag der Post ist der Begriff des Service public verknüpft. Schliesst dieser Begriff Solidarität mit gemeinnützigen Vereinigungen und deren Unterstützung aus, wo diese Vereinigungen doch das Subsidiaritätsprinzip, das in der Schweiz hochgehalten wird, verkörpern?</p><p>2. Welchen Anteil an den Gesamteinnahmen der Post bringen solche Werbeflächen ein? Gefährdet die Unterstützung von Aktionen wie der erwähnten Werbekampagne die Budgetvorgaben des Unternehmens?</p><p>3. Wäre es nicht an der Zeit, solche Praktiken zu überdenken und die Solidarität sowie den sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu fördern, indem Instrumente - wie die Services publics - eingesetzt werden, die sich am ehesten anbieten, um höhere politische Ziele zu erreichen?</p><p>4. Was hält der Bundesrat vom Image, das die Post mit ihrer Haltung in der Bevölkerung abgibt?</p>
    • Die Post. Unsensibel und unsolidarisch

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