Die Schweiz im Wal- und Artenschutz. Partizipation der NGO
- ShortId
-
02.3759
- Id
-
20023759
- Updated
-
10.04.2024 13:32
- Language
-
de
- Title
-
Die Schweiz im Wal- und Artenschutz. Partizipation der NGO
- AdditionalIndexing
-
52;Interessenvertretung;Meeressäugetier;Nichtregierungsorganisation;biologische Vielfalt;Schutz der Tierwelt
- 1
-
- L05K1401060104, Meeressäugetier
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L04K08020311, Interessenvertretung
- L02K1501, Nichtregierungsorganisation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat sich beim seinerzeitigen Beitritt der Schweiz zur IWC dafür ausgesprochen, dass mit diesem Schritt die Gruppe jener Staaten in der IWC verstärkt werde, die primär die Interessen des Natur- und Umweltschutzes und nicht die kommerziellen Interessen der Walfangstaaten vertreten (Botschaft 79.049, S. 631).</p><p>Leider hat sich die Position der Schweizer Verhandlungsdelegation an der IWC von dieser Leitlinie des Bundesrates immer weiter entfernt. So sprach sich beispielsweise "die Schweiz" bereits im Vorfeld des Cites vom 3. bis zum 15. November 2002 gegen die meisten Anträge aus, die einen höheren Schutzstatus von gefährdeten Pflanzen- und Tierarten anstrebten, und unterstützte umgekehrt fast alle Anträge für einen geringeren Schutz. Und an der Sondersession der IWC vom 14. Oktober 2002 war die Schweiz das Zünglein an der Waage und gab mit ihrer Stimme den Ausschlag dafür, dass Island der Weg in die IWC geebnet wurde. Island ist ein Land, von dem man weiss, dass es die Gruppe jener Staaten verstärkt, die das gegenwärtig bestehende Walfangmoratorium aufheben wollen.</p><p>Die Schweizer Delegation handelt damit nicht nur der Zielsetzung zuwider, die dem Beitritt der Schweiz zur IWC zugrunde lag, sondern brüskiert auch eine breite Öffentlichkeit, die von unserer Regierung und ihren Vertretern erwartet, dass sich unser Land für den Schutz der Wale, Delfine und anderer gefährdeter Tier- und Pflanzenarten engagiere und sich dafür zusammen mit den anderen schutzorientierten Ländern, das sind insbesondere Australien, Deutschland, England, Frankreich, Italien, Holland, Monaco, Mexiko, Neuseeland, Österreich, Portugal, USA und viele mehr, wirksam einsetze.</p><p>Weiter fällt auf, dass die Schweizer Delegation an der IWC kaum Interesse zeigt an einer erspriesslichen Zusammenarbeit mit den entsprechenden schutzorientierten NGO, insbesondere der ASMS. Ganz anders also, als dies in anderen Bereichen, z. B. bei humanitären Abkommen, meist vorbildlich der Fall ist, und auch weit entfernt von dem, was in der neuen bundesrätlichen Broschüre "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002" klar gefordert wird. Dort ist dazu unter anderem zu lesen:</p><p>"Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden und Interessengruppen ist in der Praxis bereits etabliert. In der internationalen Nachhaltigkeitspolitik existiert seit Jahren eine regelmässige Zusammenarbeit mit interessierten Nichtregierungsorganisationen vor allem aus den Bereichen Umwelt, Entwicklung und Wirtschaft. Diese werden in die Vorbereitungen der Behörden für wichtige internationale Verhandlungen einbezogen und haben der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz in den letzten zehn Jahren wichtige Impulse verliehen. Die Zusammenarbeit mit Nichtregierungskreisen soll auch in Zukunft weitergeführt werden. Ausserdem ist multilaterale Politik geeignet, die Zivilgesellschaft in Prozesse einzubeziehen. Dieser Aspekt gewinnt angesichts der zunehmenden Bedeutung von Dialog und Partnerschaften mit multilateral vernetzten internationalen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft an Wichtigkeit. Um die Akzeptanz der multilateralen Politik in der Schweizer Politik und Öffentlichkeit zu vergrössern, will der Bundesrat Partnerschaften mit Organisationen und Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Zivilgesellschaft, Privatsektor und Wissenschaft fördern."</p><p>Die Realität sieht in Sachen IWC leider anders aus.</p>
- <p>Das Internationale Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs (ICRW) ist kein reines Schutzabkommen, sondern es bezweckt, eine nachhaltige Nutzung der Walbestände zu ermöglichen. Es schützt die Wale nur insofern, als sich die Bestände wieder erholen können, um "eine Erhöhung der Fangquoten" (Zitat aus dem Ingress des Abkommens) zu ermöglichen. Zur Erreichung dieses Zieles hat die Internationale Walfangkommission (IWC) verschiedene Instrumente geschaffen, von denen das zeitlich beschränkte Walfangmoratorium das bekannteste ist.</p><p>Das Internationale Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites) regelt den grenzüberschreitenden Verkehr bestimmter Tiere und Pflanzen sowie deren Erzeugnisse. Es wird dort für die Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten wirksam, wo der internationale Handel zu deren Gefährdung beiträgt. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung wird von Cites zudem seit einiger Zeit versucht, Möglichkeiten zu nutzen, bei denen der Handel Anreize für den Schutz von gefährdeten Arten schaffen kann. Cites vermag aber den umfassenden Schutz der betreffenden Arten in ihren Lebensräumen nicht zu gewährleisten.</p><p>1. Der Bundesrat war und ist stets offen für eine Partizipation der Öffentlichkeit und der nichtstaatlichen Organisationen (NGO). Er hat sowohl bei den Vorbereitungen zu den Konferenzen der IWC wie zu den Cites-Vertragsstaatenkonferenzen stets fundierte Meinungsäusserungen in- und ausländischer nationaler, wie auch internationaler NGO berücksichtigt. Dabei werden von diesen Organisationen bisweilen unterschiedliche Partikularinteressen vertreten, welche der Bundesrat zu werten und aufgrund zusätzlicher Gesichtspunkte (z. B. den Bestimmungen der Staatsverträge und der zusätzlichen Beurteilungsrichtlinien) bei der Ausarbeitung des Delegationsmandates jeweils entsprechend zu gewichten hat.</p><p>2. Im Vorfeld der IWC-Tagungen wie auch der Cites-Vertragsstaatenkonferenzen wird das federführende Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in der Regel von den Vertretungen anderer Vertragsstaaten wie auch von diversen NGO persönlich oder schriftlich kontaktiert, und es ist stets zur Beantwortung von Fragen, zur Herausgabe von Informationen oder einem Meinungsaustausch bereit. Auch während den Tagungen finden Kontakte und Gespräche zwischen den Mitgliedern der Delegation und den Mitgliedern der Delegationen anderer Vertragsstaaten und nationaler und internationaler NGO statt.</p><p>Im Vorfeld der entsprechenden Konferenzen informiert das EVD zudem die Öffentlichkeit mittels einer Pressemitteilung über die Ziele der Tagung sowie die Position der Schweiz und liefert dazu ausführliches Hintergrundmaterial. Während und vor allem nach den Tagungen werden zusätzliche Informationen über den Verlauf, die Ergebnisse und die Evaluation der Ergebnisse durch den Bundesrat veröffentlicht.</p><p>3. Der Bundesrat erachtet demzufolge (vgl. Antwort zu Frage 2) die in seinem Bericht vom 27. März 2002, "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002", genannten Ziele in Sachen Mitwirkung der NGO im Rahmen der IWC-Tagungen und der Cites-Vertragsstaatenkonferenzen als erfüllt.</p><p>4. Das von der IWC 1986 erlassene befristete Moratorium für den kommerziellen Walfang ist nach wie vor in Kraft und wird heute durch zwei Schutzgebiete ergänzt. Damit sind nach Ansicht des Bundesrates gegenwärtig im Rahmen des ICRW keine weiteren Massnahmen zum Schutz der Wale vor der Verfolgung durch den Menschen erforderlich.</p><p>Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass die heutigen Walfangaktivitäten nicht mehr die Hauptbedrohung für die Walbestände darstellen. Die Wale sind heute vielmehr durch die Gefährdungen ihrer Lebensräume bedroht. Der Schutz des Lebensraumes liegt jedoch ausserhalb der Kompetenz des ICRW und wird vom Bundesrat im Rahmen anderer Konventionen und Gremien angegangen.</p><p>5. Von den vielen Faktoren, welche Tier- und Pflanzenarten in ihrer Existenz bedrohen können, befasst sich Cites allein mit der Bedrohung durch den internationalen Handel. Im Rahmen von Cites werden von den Schweizer Vollzugsbehörden alljährlich rund 50 000 Ein-, Aus- und Wiederausfuhren von Cites-Exemplaren (vorwiegend tierische Erzeugnisse) bewilligt und Tausende von Sendungen an der Grenze von den Kontrollorganen überprüft. Tiere und tierische Erzeugnisse werden dabei gleichzeitig vom grenztierärztlichen Dienst des BVET auch im Hinblick auf die Seuchenprävention und den Konsumentenschutz kontrolliert. Der Handel mit diesen Exemplaren ist legal und von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung. Er betrifft mehrere bedeutende Wirtschaftszweige, darunter vor allem die Uhrenindustrie wegen der Reptillederarmbänder. Der Vollzug von Cites in der Schweiz gilt im internationalen Vergleich als vorbildlich. Es besteht somit kein Anlass, die gegenwärtig geltenden Kompetenzen zu verändern.</p><p>Aus diversen Cites-Bestimmungen und mehreren IWC- und CITES-Resolutionen geht hervor, dass zwischen Cites und ICRW ein enger Bezug besteht. Es ist also naheliegend und zweckmässig, die Federführung beider Übereinkommen derselben Bundesbehörde zu übertragen.</p><p>6. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) ist die federführende Instanz und das Kompetenzzentrum für die schweizerische Umweltaussenpolitik. Insbesondere ist das Buwal für die Mitarbeit der Schweiz im Uno-Umweltprogramm Unep zuständig, welches das Sekretariat von Cites führt, sowie für andere wichtige internationale Prozesse zum Schutz der Biodiversität. Wie jedoch in der Antwort auf die Frage 5 festgehalten, sprechen verschiedene Gründe für die Federführung des BVET beim Vollzug von Cites. Die Verhandlungsmandate für die entsprechenden Konferenzen werden - nach erfolgter Ämterkonsultation - durch den Gesamtbundesrat erteilt. Damit wird sichergestellt, dass die schweizerische Position sowohl mit den Grundsätzen der durch die Schweiz im Inland wie auch in anderen internationalen Gremien verfolgten Umweltpolitik kohärent ist. Das BVET koordiniert diese Position und arbeitet dafür eng mit dem Buwal zusammen. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat höflich bitte:</p><p>1. Befürwortet er eine Partizipation der Öffentlichkeit und schutzorientierter NGO auch in Sachen Internationale Walfangkommission (IWC) und Artenschutzkonvention (Cites)?</p><p>2. Wenn ja, ist er bereit, sich für eine konstruktive Zusammenarbeit im Vorfeld und an den Konferenzen obgenannter Abkommen und ähnlicher Abkommen zwischen dem zuständigen Amt und schutzorientierten NGO, namentlich der ASMS, einzusetzen?</p><p>3. Wie will er das erreichen und dafür sorgen, dass die in der Broschüre für nachhaltige Entwicklung genannten Erklärungen und Ziele in Sachen Mitwirkung der NGO auch vom heute zuständigen Amt, dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), umgesetzt werden?</p><p>4. Ist er bereit, die Haltung der Schweizer Delegation, die heute stärker aufseiten des Kommerz liegt, wieder der ursprünglichen waIfreundlichen Haltung, wie sie in der Botschaft 79.049 dargelegt wurde, anzupassen?</p><p>5. Wie gewichtet er den potenziellen Interessenkonflikt, dass das für Artenschutz zuständige Amt dem Volkswirtschaftsdepartement unterstellt ist?</p><p>6. Wäre es nicht sinnvoller, das Buwal mit dem Artenschutz zu betrauen (wobei allenfalls der Vollzug weiterhin in der Verantwortung des BVET verbleiben könnte)?</p>
- Die Schweiz im Wal- und Artenschutz. Partizipation der NGO
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat sich beim seinerzeitigen Beitritt der Schweiz zur IWC dafür ausgesprochen, dass mit diesem Schritt die Gruppe jener Staaten in der IWC verstärkt werde, die primär die Interessen des Natur- und Umweltschutzes und nicht die kommerziellen Interessen der Walfangstaaten vertreten (Botschaft 79.049, S. 631).</p><p>Leider hat sich die Position der Schweizer Verhandlungsdelegation an der IWC von dieser Leitlinie des Bundesrates immer weiter entfernt. So sprach sich beispielsweise "die Schweiz" bereits im Vorfeld des Cites vom 3. bis zum 15. November 2002 gegen die meisten Anträge aus, die einen höheren Schutzstatus von gefährdeten Pflanzen- und Tierarten anstrebten, und unterstützte umgekehrt fast alle Anträge für einen geringeren Schutz. Und an der Sondersession der IWC vom 14. Oktober 2002 war die Schweiz das Zünglein an der Waage und gab mit ihrer Stimme den Ausschlag dafür, dass Island der Weg in die IWC geebnet wurde. Island ist ein Land, von dem man weiss, dass es die Gruppe jener Staaten verstärkt, die das gegenwärtig bestehende Walfangmoratorium aufheben wollen.</p><p>Die Schweizer Delegation handelt damit nicht nur der Zielsetzung zuwider, die dem Beitritt der Schweiz zur IWC zugrunde lag, sondern brüskiert auch eine breite Öffentlichkeit, die von unserer Regierung und ihren Vertretern erwartet, dass sich unser Land für den Schutz der Wale, Delfine und anderer gefährdeter Tier- und Pflanzenarten engagiere und sich dafür zusammen mit den anderen schutzorientierten Ländern, das sind insbesondere Australien, Deutschland, England, Frankreich, Italien, Holland, Monaco, Mexiko, Neuseeland, Österreich, Portugal, USA und viele mehr, wirksam einsetze.</p><p>Weiter fällt auf, dass die Schweizer Delegation an der IWC kaum Interesse zeigt an einer erspriesslichen Zusammenarbeit mit den entsprechenden schutzorientierten NGO, insbesondere der ASMS. Ganz anders also, als dies in anderen Bereichen, z. B. bei humanitären Abkommen, meist vorbildlich der Fall ist, und auch weit entfernt von dem, was in der neuen bundesrätlichen Broschüre "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002" klar gefordert wird. Dort ist dazu unter anderem zu lesen:</p><p>"Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden und Interessengruppen ist in der Praxis bereits etabliert. In der internationalen Nachhaltigkeitspolitik existiert seit Jahren eine regelmässige Zusammenarbeit mit interessierten Nichtregierungsorganisationen vor allem aus den Bereichen Umwelt, Entwicklung und Wirtschaft. Diese werden in die Vorbereitungen der Behörden für wichtige internationale Verhandlungen einbezogen und haben der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz in den letzten zehn Jahren wichtige Impulse verliehen. Die Zusammenarbeit mit Nichtregierungskreisen soll auch in Zukunft weitergeführt werden. Ausserdem ist multilaterale Politik geeignet, die Zivilgesellschaft in Prozesse einzubeziehen. Dieser Aspekt gewinnt angesichts der zunehmenden Bedeutung von Dialog und Partnerschaften mit multilateral vernetzten internationalen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft an Wichtigkeit. Um die Akzeptanz der multilateralen Politik in der Schweizer Politik und Öffentlichkeit zu vergrössern, will der Bundesrat Partnerschaften mit Organisationen und Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Zivilgesellschaft, Privatsektor und Wissenschaft fördern."</p><p>Die Realität sieht in Sachen IWC leider anders aus.</p>
- <p>Das Internationale Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs (ICRW) ist kein reines Schutzabkommen, sondern es bezweckt, eine nachhaltige Nutzung der Walbestände zu ermöglichen. Es schützt die Wale nur insofern, als sich die Bestände wieder erholen können, um "eine Erhöhung der Fangquoten" (Zitat aus dem Ingress des Abkommens) zu ermöglichen. Zur Erreichung dieses Zieles hat die Internationale Walfangkommission (IWC) verschiedene Instrumente geschaffen, von denen das zeitlich beschränkte Walfangmoratorium das bekannteste ist.</p><p>Das Internationale Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites) regelt den grenzüberschreitenden Verkehr bestimmter Tiere und Pflanzen sowie deren Erzeugnisse. Es wird dort für die Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten wirksam, wo der internationale Handel zu deren Gefährdung beiträgt. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung wird von Cites zudem seit einiger Zeit versucht, Möglichkeiten zu nutzen, bei denen der Handel Anreize für den Schutz von gefährdeten Arten schaffen kann. Cites vermag aber den umfassenden Schutz der betreffenden Arten in ihren Lebensräumen nicht zu gewährleisten.</p><p>1. Der Bundesrat war und ist stets offen für eine Partizipation der Öffentlichkeit und der nichtstaatlichen Organisationen (NGO). Er hat sowohl bei den Vorbereitungen zu den Konferenzen der IWC wie zu den Cites-Vertragsstaatenkonferenzen stets fundierte Meinungsäusserungen in- und ausländischer nationaler, wie auch internationaler NGO berücksichtigt. Dabei werden von diesen Organisationen bisweilen unterschiedliche Partikularinteressen vertreten, welche der Bundesrat zu werten und aufgrund zusätzlicher Gesichtspunkte (z. B. den Bestimmungen der Staatsverträge und der zusätzlichen Beurteilungsrichtlinien) bei der Ausarbeitung des Delegationsmandates jeweils entsprechend zu gewichten hat.</p><p>2. Im Vorfeld der IWC-Tagungen wie auch der Cites-Vertragsstaatenkonferenzen wird das federführende Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in der Regel von den Vertretungen anderer Vertragsstaaten wie auch von diversen NGO persönlich oder schriftlich kontaktiert, und es ist stets zur Beantwortung von Fragen, zur Herausgabe von Informationen oder einem Meinungsaustausch bereit. Auch während den Tagungen finden Kontakte und Gespräche zwischen den Mitgliedern der Delegation und den Mitgliedern der Delegationen anderer Vertragsstaaten und nationaler und internationaler NGO statt.</p><p>Im Vorfeld der entsprechenden Konferenzen informiert das EVD zudem die Öffentlichkeit mittels einer Pressemitteilung über die Ziele der Tagung sowie die Position der Schweiz und liefert dazu ausführliches Hintergrundmaterial. Während und vor allem nach den Tagungen werden zusätzliche Informationen über den Verlauf, die Ergebnisse und die Evaluation der Ergebnisse durch den Bundesrat veröffentlicht.</p><p>3. Der Bundesrat erachtet demzufolge (vgl. Antwort zu Frage 2) die in seinem Bericht vom 27. März 2002, "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002", genannten Ziele in Sachen Mitwirkung der NGO im Rahmen der IWC-Tagungen und der Cites-Vertragsstaatenkonferenzen als erfüllt.</p><p>4. Das von der IWC 1986 erlassene befristete Moratorium für den kommerziellen Walfang ist nach wie vor in Kraft und wird heute durch zwei Schutzgebiete ergänzt. Damit sind nach Ansicht des Bundesrates gegenwärtig im Rahmen des ICRW keine weiteren Massnahmen zum Schutz der Wale vor der Verfolgung durch den Menschen erforderlich.</p><p>Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass die heutigen Walfangaktivitäten nicht mehr die Hauptbedrohung für die Walbestände darstellen. Die Wale sind heute vielmehr durch die Gefährdungen ihrer Lebensräume bedroht. Der Schutz des Lebensraumes liegt jedoch ausserhalb der Kompetenz des ICRW und wird vom Bundesrat im Rahmen anderer Konventionen und Gremien angegangen.</p><p>5. Von den vielen Faktoren, welche Tier- und Pflanzenarten in ihrer Existenz bedrohen können, befasst sich Cites allein mit der Bedrohung durch den internationalen Handel. Im Rahmen von Cites werden von den Schweizer Vollzugsbehörden alljährlich rund 50 000 Ein-, Aus- und Wiederausfuhren von Cites-Exemplaren (vorwiegend tierische Erzeugnisse) bewilligt und Tausende von Sendungen an der Grenze von den Kontrollorganen überprüft. Tiere und tierische Erzeugnisse werden dabei gleichzeitig vom grenztierärztlichen Dienst des BVET auch im Hinblick auf die Seuchenprävention und den Konsumentenschutz kontrolliert. Der Handel mit diesen Exemplaren ist legal und von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung. Er betrifft mehrere bedeutende Wirtschaftszweige, darunter vor allem die Uhrenindustrie wegen der Reptillederarmbänder. Der Vollzug von Cites in der Schweiz gilt im internationalen Vergleich als vorbildlich. Es besteht somit kein Anlass, die gegenwärtig geltenden Kompetenzen zu verändern.</p><p>Aus diversen Cites-Bestimmungen und mehreren IWC- und CITES-Resolutionen geht hervor, dass zwischen Cites und ICRW ein enger Bezug besteht. Es ist also naheliegend und zweckmässig, die Federführung beider Übereinkommen derselben Bundesbehörde zu übertragen.</p><p>6. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) ist die federführende Instanz und das Kompetenzzentrum für die schweizerische Umweltaussenpolitik. Insbesondere ist das Buwal für die Mitarbeit der Schweiz im Uno-Umweltprogramm Unep zuständig, welches das Sekretariat von Cites führt, sowie für andere wichtige internationale Prozesse zum Schutz der Biodiversität. Wie jedoch in der Antwort auf die Frage 5 festgehalten, sprechen verschiedene Gründe für die Federführung des BVET beim Vollzug von Cites. Die Verhandlungsmandate für die entsprechenden Konferenzen werden - nach erfolgter Ämterkonsultation - durch den Gesamtbundesrat erteilt. Damit wird sichergestellt, dass die schweizerische Position sowohl mit den Grundsätzen der durch die Schweiz im Inland wie auch in anderen internationalen Gremien verfolgten Umweltpolitik kohärent ist. Das BVET koordiniert diese Position und arbeitet dafür eng mit dem Buwal zusammen. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat höflich bitte:</p><p>1. Befürwortet er eine Partizipation der Öffentlichkeit und schutzorientierter NGO auch in Sachen Internationale Walfangkommission (IWC) und Artenschutzkonvention (Cites)?</p><p>2. Wenn ja, ist er bereit, sich für eine konstruktive Zusammenarbeit im Vorfeld und an den Konferenzen obgenannter Abkommen und ähnlicher Abkommen zwischen dem zuständigen Amt und schutzorientierten NGO, namentlich der ASMS, einzusetzen?</p><p>3. Wie will er das erreichen und dafür sorgen, dass die in der Broschüre für nachhaltige Entwicklung genannten Erklärungen und Ziele in Sachen Mitwirkung der NGO auch vom heute zuständigen Amt, dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), umgesetzt werden?</p><p>4. Ist er bereit, die Haltung der Schweizer Delegation, die heute stärker aufseiten des Kommerz liegt, wieder der ursprünglichen waIfreundlichen Haltung, wie sie in der Botschaft 79.049 dargelegt wurde, anzupassen?</p><p>5. Wie gewichtet er den potenziellen Interessenkonflikt, dass das für Artenschutz zuständige Amt dem Volkswirtschaftsdepartement unterstellt ist?</p><p>6. Wäre es nicht sinnvoller, das Buwal mit dem Artenschutz zu betrauen (wobei allenfalls der Vollzug weiterhin in der Verantwortung des BVET verbleiben könnte)?</p>
- Die Schweiz im Wal- und Artenschutz. Partizipation der NGO
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