EU-Osterweiterung. Beiträge der Schweiz in den Kohäsionsfonds
- ShortId
-
02.3761
- Id
-
20023761
- Updated
-
10.04.2024 10:26
- Language
-
de
- Title
-
EU-Osterweiterung. Beiträge der Schweiz in den Kohäsionsfonds
- AdditionalIndexing
-
10;Beziehungen Schweiz-EU;Kohäsionsfonds;Erweiterung der Gemeinschaft;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;Finanzierungspolitik;Osteuropa
- 1
-
- L03K090203, Erweiterung der Gemeinschaft
- L03K030104, Osteuropa
- L07K07040302010101, Kohäsionsfonds
- L04K11090201, Finanzierungspolitik
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die EU-Erweiterung stellt einen entscheidenden Schritt zur endgültigen Überwindung der europäischen Teilung und einen Beitrag zur Förderung von Frieden und Stabilität auf unserem Kontinent dar. Sie liegt grundsätzlich sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz.</p><p>Durch die Ausdehnung des Freihandelsabkommens Schweiz-EG von 1972, der sieben bilateralen Abkommen von 1999 und - einen erfolgreichen Abschluss vorausgesetzt - der "Bilateralen II" auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten erhält die Schweiz Zugang zu einem um 75 Millionen Konsumenten erweiterten europäischen Binnenmarkt. Das bedeutet für Schweizer Unternehmen neue Absatz- und Wachstumschancen, mehr Rechtssicherheit für Investitionen sowie Zugriff auf einen attraktiveren Arbeitsmarkt.</p><p>Der Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zur EU per 1. Mai 2004 erzeugt einen Anpassungsbedarf bei den bilateralen Verträgen Schweiz-EU. Das entsprechende Verhandlungsmandat wurde vom EU-Rat jedoch noch nicht verabschiedet.</p><p>Mit dem Vertrag von Maastricht (1993) richtete die EU einen Kohäsionsfonds ein, der zur Finanzierung von Umwelt- und Infrastrukturprojekten in den ökonomisch am wenigsten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten dient. Ziel ist die Schaffung zusätzlichen Wachstums in diesen Ländern, um die Angleichung der Lebensverhältnisse innerhalb der Union zu fördern. Im Jahr 2002 waren dafür 2789 Millionen Euro budgetiert. </p><p>Die EWR/Efta-Staaten verpflichteten sich im EWR-Vertrag (1994), einen finanziellen Beitrag zum Kohäsionsfonds zu leisten. Dieser beläuft sich zurzeit auf 24 Millionen Euro pro Jahr.</p><p>Trotz beachtlicher wirtschaftlicher Fortschritte liegt das Pro-Kopf-Einkommen in den mittel- und osteuropäischen Kandidatenländern nach wie vor deutlich unterhalb des EU-Durchschnitts. Aus diesem Grund sind nach der Erweiterung erhöhte Anstrengungen zur Verminderung der sozialen und ökonomischen Disparitäten im EU-Binnenmarkt erforderlich. </p><p>Die Schweiz hat in den Neunzigerjahren den erfolgreichen Übergang der ehemaligen mittel- und osteuropäischen Planwirtschaften zu sozialen Marktwirtschaften mit beträchtlichem Engagement unterstützt. Sie wird ihre gesamteuropäische Solidarität auch in Zukunft unter Beweis stellen.</p><p>1. Die Frage eines substanziell erhöhten Beitrages der EWR/Efta-Staaten an die Struktur- und Kohäsionsfonds der Union bildet Gegenstand der jüngst angelaufenen Verhandlungen zur Anpassung des EWR-Vertrages an die Erweiterung.</p><p>Hinsichtlich einer ähnlichen Forderung an die Schweiz sind derzeit Beratungen innerhalb der EU im Gang. Bisher liegt keine Anfrage an die Schweiz betreffend eine Teilnahme am Kohäsionsfonds im Zusammenhang mit der Erweiterung vor. Ob und wann ein solches Begehren an die Schweiz gerichtet werden wird, ist offen.</p><p>2. Weder die bestehenden bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU ("Bilaterale I") noch die in Verhandlung stehenden "Bilateralen II" bieten eine juristische Basis zur Zahlung von Beiträgen an die EU-Struktur- und Kohäsionsfonds. Gegebenenfalls müsste eine solche Rechtsgrundlage in Form eines separaten Vertrages oder eines die gesamten Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU umfassenden Rahmenabkommens geschaffen werden.</p><p>3. Eine Verknüpfung allfälliger Kohäsionsbeiträge mit den "Bilateralen I" - insbesondere mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit - und/oder mit den "Bilateralen II" ist sachlich nicht begründbar und kommt daher aus schweizerischer Sicht nicht infrage.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung steht bekanntlich für unser Land eine Anpassung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit an. Zur diesbezüglichen Lagebeurteilung sind dem Bundesrat bereits Fragen unterbreitet worden.</p><p>Als Folge der Osterweiterung entstehen für die EU höhere Kosten für den zum Abbau der Disparitäten geschaffenen Kohäsionsfonds. Dabei ist vorgesehen, dass neben höheren Beiträgen für die im EWR-Vertrag eingebundenen Efta-Länder auch die Schweiz neu zu Zahlungen verpflichtet werden soll.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Treffen die entsprechenden Vermutungen für eine Zahlungsverpflichtung zulasten der Schweiz als Nicht-EU/EWR-Mitglied zu?</p><p>2. Kann aufgrund der Rechtslage (bilaterale Verträge) überhaupt ein Beitrag der Schweiz zugunsten des Kohäsionsfonds errichtet werden?</p><p>3. Wie werden die Bestrebungen seitens der EU beurteilt, im Rahmen der "Bilateralen II" der Schweiz eine Verpflichtung für Zahlungen aufzuerlegen?</p>
- EU-Osterweiterung. Beiträge der Schweiz in den Kohäsionsfonds
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die EU-Erweiterung stellt einen entscheidenden Schritt zur endgültigen Überwindung der europäischen Teilung und einen Beitrag zur Förderung von Frieden und Stabilität auf unserem Kontinent dar. Sie liegt grundsätzlich sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz.</p><p>Durch die Ausdehnung des Freihandelsabkommens Schweiz-EG von 1972, der sieben bilateralen Abkommen von 1999 und - einen erfolgreichen Abschluss vorausgesetzt - der "Bilateralen II" auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten erhält die Schweiz Zugang zu einem um 75 Millionen Konsumenten erweiterten europäischen Binnenmarkt. Das bedeutet für Schweizer Unternehmen neue Absatz- und Wachstumschancen, mehr Rechtssicherheit für Investitionen sowie Zugriff auf einen attraktiveren Arbeitsmarkt.</p><p>Der Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zur EU per 1. Mai 2004 erzeugt einen Anpassungsbedarf bei den bilateralen Verträgen Schweiz-EU. Das entsprechende Verhandlungsmandat wurde vom EU-Rat jedoch noch nicht verabschiedet.</p><p>Mit dem Vertrag von Maastricht (1993) richtete die EU einen Kohäsionsfonds ein, der zur Finanzierung von Umwelt- und Infrastrukturprojekten in den ökonomisch am wenigsten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten dient. Ziel ist die Schaffung zusätzlichen Wachstums in diesen Ländern, um die Angleichung der Lebensverhältnisse innerhalb der Union zu fördern. Im Jahr 2002 waren dafür 2789 Millionen Euro budgetiert. </p><p>Die EWR/Efta-Staaten verpflichteten sich im EWR-Vertrag (1994), einen finanziellen Beitrag zum Kohäsionsfonds zu leisten. Dieser beläuft sich zurzeit auf 24 Millionen Euro pro Jahr.</p><p>Trotz beachtlicher wirtschaftlicher Fortschritte liegt das Pro-Kopf-Einkommen in den mittel- und osteuropäischen Kandidatenländern nach wie vor deutlich unterhalb des EU-Durchschnitts. Aus diesem Grund sind nach der Erweiterung erhöhte Anstrengungen zur Verminderung der sozialen und ökonomischen Disparitäten im EU-Binnenmarkt erforderlich. </p><p>Die Schweiz hat in den Neunzigerjahren den erfolgreichen Übergang der ehemaligen mittel- und osteuropäischen Planwirtschaften zu sozialen Marktwirtschaften mit beträchtlichem Engagement unterstützt. Sie wird ihre gesamteuropäische Solidarität auch in Zukunft unter Beweis stellen.</p><p>1. Die Frage eines substanziell erhöhten Beitrages der EWR/Efta-Staaten an die Struktur- und Kohäsionsfonds der Union bildet Gegenstand der jüngst angelaufenen Verhandlungen zur Anpassung des EWR-Vertrages an die Erweiterung.</p><p>Hinsichtlich einer ähnlichen Forderung an die Schweiz sind derzeit Beratungen innerhalb der EU im Gang. Bisher liegt keine Anfrage an die Schweiz betreffend eine Teilnahme am Kohäsionsfonds im Zusammenhang mit der Erweiterung vor. Ob und wann ein solches Begehren an die Schweiz gerichtet werden wird, ist offen.</p><p>2. Weder die bestehenden bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU ("Bilaterale I") noch die in Verhandlung stehenden "Bilateralen II" bieten eine juristische Basis zur Zahlung von Beiträgen an die EU-Struktur- und Kohäsionsfonds. Gegebenenfalls müsste eine solche Rechtsgrundlage in Form eines separaten Vertrages oder eines die gesamten Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU umfassenden Rahmenabkommens geschaffen werden.</p><p>3. Eine Verknüpfung allfälliger Kohäsionsbeiträge mit den "Bilateralen I" - insbesondere mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit - und/oder mit den "Bilateralen II" ist sachlich nicht begründbar und kommt daher aus schweizerischer Sicht nicht infrage.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung steht bekanntlich für unser Land eine Anpassung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit an. Zur diesbezüglichen Lagebeurteilung sind dem Bundesrat bereits Fragen unterbreitet worden.</p><p>Als Folge der Osterweiterung entstehen für die EU höhere Kosten für den zum Abbau der Disparitäten geschaffenen Kohäsionsfonds. Dabei ist vorgesehen, dass neben höheren Beiträgen für die im EWR-Vertrag eingebundenen Efta-Länder auch die Schweiz neu zu Zahlungen verpflichtet werden soll.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Treffen die entsprechenden Vermutungen für eine Zahlungsverpflichtung zulasten der Schweiz als Nicht-EU/EWR-Mitglied zu?</p><p>2. Kann aufgrund der Rechtslage (bilaterale Verträge) überhaupt ein Beitrag der Schweiz zugunsten des Kohäsionsfonds errichtet werden?</p><p>3. Wie werden die Bestrebungen seitens der EU beurteilt, im Rahmen der "Bilateralen II" der Schweiz eine Verpflichtung für Zahlungen aufzuerlegen?</p>
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