Swiss. Erhaltung des regionalen Service public für die Flüge Lugano-Bern

ShortId
02.3779
Id
20023779
Updated
14.11.2025 08:23
Language
de
Title
Swiss. Erhaltung des regionalen Service public für die Flüge Lugano-Bern
AdditionalIndexing
48;Unternehmenspolitik;regionale Wirtschaftspolitik;Tessin;service public;Fluglinie;Luftverkehr;Verkehrsunternehmen
1
  • L04K18040102, Fluglinie
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L04K07030403, Unternehmenspolitik
  • L05K0301010117, Tessin
  • L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
  • L04K08060111, service public
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorab ist zu berichtigen, dass der Bund nicht Mehrheitsaktionär der Swiss International Air Lines (Swiss) ist; er hält lediglich rund 20 Prozent der Aktien.</p><p>Die Swiss hat auf Beginn des Sommerflugplans 2003 eine Anpassung des Streckennetzes bekannt gegeben. Unter anderem sollen die innerschweizerischen Verbindungen von Lugano nach Bern gestrichen und die täglichen Verbindungen von Lugano nach Basel von bisher drei auf einen Flug reduziert werden. Im Rahmen der Neugestaltung des Flugplans sieht die Swiss jedoch eine Erhöhung der bisherigen Frequenzen von Lugano nach Zürich von fünf auf sechs vor.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort zur Interpellation Joder festgehalten, dass die neue nationale Fluggesellschaft nicht verpflichtet werden könne, Garantien über die Bedienung der Regionalflughäfen Bern und Lugano abzugeben (Interpellation Joder 01.3783, Sicherstellung des Anschlusses der Regionalflughäfen Bern und Lugano an das Luftverkehrs-Liniennetz der neuen nationalen Airline), vom 14. Dezember 2001.</p><p>Die Swiss als privatrechtliches Unternehmen kann weder aufgrund luftfahrtrechtlicher Bestimmungen noch infolge des Bundesbeschlusses über die Finanzierung des Redimensionierungskonzeptes für die nationale Zivilluftfahrt (BBl 2002 410) gezwungen werden, einen Service public im Sinne einer möglichst umfassenden Bedienung von regionalen Flugplätzen zu gewährleisten oder gar unrentable innerschweizerische Fluglinien zu betreiben. Eine Anpassung des Angebotes aufgrund der vorhandenen Nachfrage darf und muss die Swiss vornehmen können, will sie sich auch in Zukunft im schwierigen Luftverkehrsmarkt behaupten können.</p><p>Mit der Neugestaltung des Flugplans ist die Anbindung der Südschweiz an das Mittelland auch weiterhin gewährleistet. Mit dem Ausbau der Verbindungen von Lugano nach Zürich ist es den Passagieren aus der Südschweiz möglich, von Lugano aus den Flughafen Zürich mit seinen weltweiten Flugverbindungen noch intensiver zu benützen.</p><p>Sofern eine genügende Nachfrage nach einer Verbindung von Lugano nach Bern besteht, werden sich andere Luftverkehrsunternehmen darum bemühen, einen solchen Liniendienst anzubieten. Gegenwärtig interessiert sich ein schweizerisches Unternehmen dafür. Sofern ein Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird das zuständige Departement diesem die erforderlichen Verkehrsrechte auch erteilen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass sich unter diesen Umständen die Frage, ob die Swiss inskünftig verpflichtet werden solle, im Interesse des Service public gewisse innerschweizerische Verbindungen ex Lugano anzubieten, nicht stellt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es wird in immer beunruhigenderem Masse klar, dass die Fluggesellschaft Swiss das Angebot an regionalen Verbindungen einschneidend reduzieren will. Namentlich im Sommerflugplan ab April 2003 sollen zahlreiche Regionalflüge gestrichen werden, darunter zwei Verbindungen pro Tag zwischen Basel und Lugano und vor allem die zwei einzigen täglichen Verbindungen zwischen Bern und Lugano.</p><p>Der Bund ist Mehrheitsaktionär bei der Swiss, und zwar dank einem Riesenengagement aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Schweiz und zahlreicher Kantone, darunter auch des Tessins, die überzeugt sind von der Wichtigkeit eines landesweiten Service public auch in der Luftfahrt.</p><p>Swiss konnte einen Teil der Struktur und der Interkontinentalflüge der Swissair nur retten, weil man eine wichtige und gesunde Regionalfluggesellschaft wie die Crossair geopfert hat, die sich zeit ihres Bestehens für die Entwicklung der regionalen Verbindungen, der Inlandflüge und insbesondere für die Verbindung Luganos mit der übrigen Schweiz und den wichtigen europäischen Destinationen eingesetzt hatte.</p><p>Angesichts der Dringlichkeit des Problems ersuche ich den Bundesrat rasch möglichst zu intervenieren und:</p><p>- zu bestätigen, wie wichtig es ist, dass Swiss ausreichend Regionalflüge anbietet;</p><p>- sicherzustellen, dass auch im Bereich des Luftverkehrs ein Service public angeboten wird;</p><p>- zu gewährleisten, dass die beiden Flüge zwischen Lugano und der Hauptstadt auf jeden Fall beibehalten werden, mindestens bis die Neue Eisenbahn-Alpentransversale das Tessin mit einem auch zeitlich konkurrenzfähigen öffentlichen Verkehrsmittel definitiv näher an die übrige Schweiz anbindet.</p>
  • Swiss. Erhaltung des regionalen Service public für die Flüge Lugano-Bern
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20023741
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorab ist zu berichtigen, dass der Bund nicht Mehrheitsaktionär der Swiss International Air Lines (Swiss) ist; er hält lediglich rund 20 Prozent der Aktien.</p><p>Die Swiss hat auf Beginn des Sommerflugplans 2003 eine Anpassung des Streckennetzes bekannt gegeben. Unter anderem sollen die innerschweizerischen Verbindungen von Lugano nach Bern gestrichen und die täglichen Verbindungen von Lugano nach Basel von bisher drei auf einen Flug reduziert werden. Im Rahmen der Neugestaltung des Flugplans sieht die Swiss jedoch eine Erhöhung der bisherigen Frequenzen von Lugano nach Zürich von fünf auf sechs vor.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort zur Interpellation Joder festgehalten, dass die neue nationale Fluggesellschaft nicht verpflichtet werden könne, Garantien über die Bedienung der Regionalflughäfen Bern und Lugano abzugeben (Interpellation Joder 01.3783, Sicherstellung des Anschlusses der Regionalflughäfen Bern und Lugano an das Luftverkehrs-Liniennetz der neuen nationalen Airline), vom 14. Dezember 2001.</p><p>Die Swiss als privatrechtliches Unternehmen kann weder aufgrund luftfahrtrechtlicher Bestimmungen noch infolge des Bundesbeschlusses über die Finanzierung des Redimensionierungskonzeptes für die nationale Zivilluftfahrt (BBl 2002 410) gezwungen werden, einen Service public im Sinne einer möglichst umfassenden Bedienung von regionalen Flugplätzen zu gewährleisten oder gar unrentable innerschweizerische Fluglinien zu betreiben. Eine Anpassung des Angebotes aufgrund der vorhandenen Nachfrage darf und muss die Swiss vornehmen können, will sie sich auch in Zukunft im schwierigen Luftverkehrsmarkt behaupten können.</p><p>Mit der Neugestaltung des Flugplans ist die Anbindung der Südschweiz an das Mittelland auch weiterhin gewährleistet. Mit dem Ausbau der Verbindungen von Lugano nach Zürich ist es den Passagieren aus der Südschweiz möglich, von Lugano aus den Flughafen Zürich mit seinen weltweiten Flugverbindungen noch intensiver zu benützen.</p><p>Sofern eine genügende Nachfrage nach einer Verbindung von Lugano nach Bern besteht, werden sich andere Luftverkehrsunternehmen darum bemühen, einen solchen Liniendienst anzubieten. Gegenwärtig interessiert sich ein schweizerisches Unternehmen dafür. Sofern ein Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird das zuständige Departement diesem die erforderlichen Verkehrsrechte auch erteilen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass sich unter diesen Umständen die Frage, ob die Swiss inskünftig verpflichtet werden solle, im Interesse des Service public gewisse innerschweizerische Verbindungen ex Lugano anzubieten, nicht stellt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es wird in immer beunruhigenderem Masse klar, dass die Fluggesellschaft Swiss das Angebot an regionalen Verbindungen einschneidend reduzieren will. Namentlich im Sommerflugplan ab April 2003 sollen zahlreiche Regionalflüge gestrichen werden, darunter zwei Verbindungen pro Tag zwischen Basel und Lugano und vor allem die zwei einzigen täglichen Verbindungen zwischen Bern und Lugano.</p><p>Der Bund ist Mehrheitsaktionär bei der Swiss, und zwar dank einem Riesenengagement aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Schweiz und zahlreicher Kantone, darunter auch des Tessins, die überzeugt sind von der Wichtigkeit eines landesweiten Service public auch in der Luftfahrt.</p><p>Swiss konnte einen Teil der Struktur und der Interkontinentalflüge der Swissair nur retten, weil man eine wichtige und gesunde Regionalfluggesellschaft wie die Crossair geopfert hat, die sich zeit ihres Bestehens für die Entwicklung der regionalen Verbindungen, der Inlandflüge und insbesondere für die Verbindung Luganos mit der übrigen Schweiz und den wichtigen europäischen Destinationen eingesetzt hatte.</p><p>Angesichts der Dringlichkeit des Problems ersuche ich den Bundesrat rasch möglichst zu intervenieren und:</p><p>- zu bestätigen, wie wichtig es ist, dass Swiss ausreichend Regionalflüge anbietet;</p><p>- sicherzustellen, dass auch im Bereich des Luftverkehrs ein Service public angeboten wird;</p><p>- zu gewährleisten, dass die beiden Flüge zwischen Lugano und der Hauptstadt auf jeden Fall beibehalten werden, mindestens bis die Neue Eisenbahn-Alpentransversale das Tessin mit einem auch zeitlich konkurrenzfähigen öffentlichen Verkehrsmittel definitiv näher an die übrige Schweiz anbindet.</p>
    • Swiss. Erhaltung des regionalen Service public für die Flüge Lugano-Bern

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