Aufteilung des Kredites für den Nationalstrassenbau
- ShortId
-
02.3780
- Id
-
20023780
- Updated
-
10.04.2024 15:02
- Language
-
de
- Title
-
Aufteilung des Kredites für den Nationalstrassenbau
- AdditionalIndexing
-
48;Nationalstrassenbau;Ausführung des Haushaltsplans;Verpflichtungskredit;Bern (Kanton);Kredit
- 1
-
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L03K110403, Kredit
- L04K11020306, Verpflichtungskredit
- L03K110202, Ausführung des Haushaltsplans
- L05K0301010104, Bern (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>An der erfolgten Kreditbesprechung vor wenigen Tagen mit dem Astra wurde dem Kanton Bern mitgeteilt, dass er keine zusätzlichen Mittel von der bewilligten Budgeterhöhung von 60 Millionen Franken durch die eidgenössischen Räte zugeteilt erhält.</p><p>Hier stellt sich die Frage, wieso dieses Geld nicht etwa gleichmässig unter alle Kantone verteilt wird.</p><p>Die an den Kanton Bern erfolgte Zuteilung liegt - wenn auch nur wenig - wiederum unter dem Betrag, der im 7. langfristigen Bauprogramm vorgesehen ist. Ursprünglich sollte der Kanton Bern 11 Millionen Franken weniger als vorgesehen erhalten. Zuletzt wurde diese Differenz nun doch wesentlich kleiner; es ist nun lediglich noch 1 Million Franken für das Jahr 2003! Alle weiteren Jahre sind hingegen noch völlig ungewiss.</p><p>Es ist hier festzuhalten, dass der Kanton Bern trotz gültigem 6. langfristigen Bauprogramm in den letzten Jahren nie mehr den angegebenen Betrag erhalten hat.</p><p>Eine Aufstellung zeigt, wie viel weniger der Kanton Bern gesamthaft gegenüber dem heute noch genehmigten 6. langfristigen Bauprogramm erhält.</p><p>Mittel in Millionen Franken. Programm 6: langfristiges Bundesprogramm 2003: 148,0; 2004: 156,5; 2005: 166,0; 2006: 166,0; 2007: 166,0.</p><p>Programm 7: langfristiges Bundesprogramm 2003: 109,5; 2004: 113,5; 2005: 125,5; 2006: 155,5; 2007: 165,5.</p><p>Bei den obigen Zahlen handelt es sich nur um die Bundesanteile (also 84 Prozent), der Kanton Bern zahlt überaIl seine 16 Prozent dazu!</p><p>Was hat dies alles für Auswirkungen auf die Vorhaben im Nationalstrassenbau: </p><p>Im Berner Jura:</p><p>- Der 1. Abschnitt von der Grenze JU/BE bis Moutier Ost kann nicht im Jahre 2006, sondern erst im Jahre 2006/07 eröffnet werden.</p><p>- Der 2. Abschnitt von Moutier Ost bis Court kann nicht im Jahre 2009, sondern erst im Jahre 2010 eröffnet werden.</p><p>- Der 3. Abschnitt von Court bis Tavannes kann nicht im Jahre 2012, sondern erst im Jahre 2015 eröffnet werden.</p><p>Umfahrung Biel:</p><p>- Der Ost-Ast kann nicht im Jahre 2013, sondern erst im Jahre 2016/17 eröffnet werden.</p><p>Der Ost-Ast verbindet die N5 von Solothurn kommend und die N16, vom Bözingenfeld bis zum Anschluss Biel Süd (Brüggmoos), mit Anbindung an die T6 nach Lyss, Schönbühl und Bern. Es ist also eine wirtschaftspolitisch sehr wichtige Verbindung innerhalb des Kantons, indem der Berner Jura direkt mit der Kantonshauptstadt Bern verbunden wird.</p><p>Der West-Ast kann nicht im Jahre 2018, sondern erst im Jahre 2019/20 eröffnet werden.</p><p>Der West-Ast verbindet den Ost-Ast mit der bestehenden N5 am linken Bielerseeufer bzw. schliesst die Lücke der N5 vom Anschluss Biel-Süd (Brüggmoos) bis Vingelz.</p>
- <p>Während vieler Jahre war im Nationalstrassenbau eine auf Kriterien gestützte Priorisierung nicht erforderlich, da wegen politischen oder juristischen Verzögerungen die baureifen Projekte und die verfügbaren Mittel übereinstimmten. Die Fülle der baureifen Projekte und die als Folge der angespannten Bundesfinanzlage eingetretenen Mittelbeschränkungen machen nun aber eine Priorisierung in den nächsten Jahren unumgänglich. Der Spielraum des Bundesrates ist dabei sehr klein, da insbesondere laufende Bauarbeiten nicht gestoppt werden können.</p><p>Der Bundesrat hat sich in der Zwischenzeit in einer Aussprache entschieden, gemäss der Variante "Verkehrsnutzen" vorzugehen. Das UVEK hat zwischenzeitlich auf dieser Basis das Jahresprogramm 2003 verabschiedet. Im Rahmen dieser Gewichtung nach dem Verkehrsnutzen profitiert auch der Kanton Bern durch eine prioritäre Behandlung der Umfahrung Biel, zudem wurde letztes Jahr auch der Tunnel von Moutier freigegeben.</p><p>So wichtig auch die noch nicht gebauten Teilstrecken im Kanton Bern oder auch in den Kantonen Obwalden, Wallis und Jura sind, so untragbar wird die Situation nach der Erstellung der Westumfahrung Zürich ab 2008 im Knonauer Amt mit dannzumal über 30 000 Fahrzeugen auf einer normalen Kantonsstrasse und mitten durch bewohntes Gebiet.</p><p>Die Kreditzuteilungen sind nicht primär an Kantone und kantonale Verteilkriterien gebunden, sondern an Strecken und streckenbezogene Kriterien. Es ist deshalb seit Beginn des Nationalstrassenbaus immer zu Schwerpunktzuteilungen gekommen. Massgebend ist dabei die Aufnahme einer Strecke in das langfristige Bauprogramm. Angesichts der mehrjährigen Dauer eines grossen Bauwerkes nützt dabei die vom Interpellanten geforderte einmalige Zuteilung an einen Kanton nicht viel. Es ist im Gegenteil entscheidend, die verfügbaren Mittel optimiert auf die anstehenden Bauvorhaben einzusetzen.</p><p>Der Bundesrat ist aber willens, auch die jetzt etwas zurückgestellten Teilstrecken zügig fertig zu erstellen, es sei denn, die Entwicklung der Bundesfinanzen erzwinge noch stärkere Restriktionen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Während der Budgetberatung vom 28. November 2002 hat der Nationalrat beschlossen, die vorgeschlagene Kürzung des Kredites für den Nationalstrassenbau um 60 Millionen Franken zu verbessern.</p><p>Allerdings hat er zwei weitergehende Anträge zur Aufstockung des Strassenbaukredites verworfen (Anträge Hegetschweiler und Schmied Walter). Auf Anfrage eines der Antragsteller wurde argumentiert, dass das Bauprogramm der Transjurane und der Umfahrung Biel dadurch nicht tangiert werden sollte. Die Realität scheint jedoch heute anders zu sein.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die nötigen Schritte einzuleiten, um dem Kanton Bern mindestens einen entsprechenden Anteil von der Aufstockung dieses 60-Millionen-Kredites zukommen zu lassen, um die Rückstellung der geplanten Bauarbeiten soweit möglich aufzufangen?</p>
- Aufteilung des Kredites für den Nationalstrassenbau
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>An der erfolgten Kreditbesprechung vor wenigen Tagen mit dem Astra wurde dem Kanton Bern mitgeteilt, dass er keine zusätzlichen Mittel von der bewilligten Budgeterhöhung von 60 Millionen Franken durch die eidgenössischen Räte zugeteilt erhält.</p><p>Hier stellt sich die Frage, wieso dieses Geld nicht etwa gleichmässig unter alle Kantone verteilt wird.</p><p>Die an den Kanton Bern erfolgte Zuteilung liegt - wenn auch nur wenig - wiederum unter dem Betrag, der im 7. langfristigen Bauprogramm vorgesehen ist. Ursprünglich sollte der Kanton Bern 11 Millionen Franken weniger als vorgesehen erhalten. Zuletzt wurde diese Differenz nun doch wesentlich kleiner; es ist nun lediglich noch 1 Million Franken für das Jahr 2003! Alle weiteren Jahre sind hingegen noch völlig ungewiss.</p><p>Es ist hier festzuhalten, dass der Kanton Bern trotz gültigem 6. langfristigen Bauprogramm in den letzten Jahren nie mehr den angegebenen Betrag erhalten hat.</p><p>Eine Aufstellung zeigt, wie viel weniger der Kanton Bern gesamthaft gegenüber dem heute noch genehmigten 6. langfristigen Bauprogramm erhält.</p><p>Mittel in Millionen Franken. Programm 6: langfristiges Bundesprogramm 2003: 148,0; 2004: 156,5; 2005: 166,0; 2006: 166,0; 2007: 166,0.</p><p>Programm 7: langfristiges Bundesprogramm 2003: 109,5; 2004: 113,5; 2005: 125,5; 2006: 155,5; 2007: 165,5.</p><p>Bei den obigen Zahlen handelt es sich nur um die Bundesanteile (also 84 Prozent), der Kanton Bern zahlt überaIl seine 16 Prozent dazu!</p><p>Was hat dies alles für Auswirkungen auf die Vorhaben im Nationalstrassenbau: </p><p>Im Berner Jura:</p><p>- Der 1. Abschnitt von der Grenze JU/BE bis Moutier Ost kann nicht im Jahre 2006, sondern erst im Jahre 2006/07 eröffnet werden.</p><p>- Der 2. Abschnitt von Moutier Ost bis Court kann nicht im Jahre 2009, sondern erst im Jahre 2010 eröffnet werden.</p><p>- Der 3. Abschnitt von Court bis Tavannes kann nicht im Jahre 2012, sondern erst im Jahre 2015 eröffnet werden.</p><p>Umfahrung Biel:</p><p>- Der Ost-Ast kann nicht im Jahre 2013, sondern erst im Jahre 2016/17 eröffnet werden.</p><p>Der Ost-Ast verbindet die N5 von Solothurn kommend und die N16, vom Bözingenfeld bis zum Anschluss Biel Süd (Brüggmoos), mit Anbindung an die T6 nach Lyss, Schönbühl und Bern. Es ist also eine wirtschaftspolitisch sehr wichtige Verbindung innerhalb des Kantons, indem der Berner Jura direkt mit der Kantonshauptstadt Bern verbunden wird.</p><p>Der West-Ast kann nicht im Jahre 2018, sondern erst im Jahre 2019/20 eröffnet werden.</p><p>Der West-Ast verbindet den Ost-Ast mit der bestehenden N5 am linken Bielerseeufer bzw. schliesst die Lücke der N5 vom Anschluss Biel-Süd (Brüggmoos) bis Vingelz.</p>
- <p>Während vieler Jahre war im Nationalstrassenbau eine auf Kriterien gestützte Priorisierung nicht erforderlich, da wegen politischen oder juristischen Verzögerungen die baureifen Projekte und die verfügbaren Mittel übereinstimmten. Die Fülle der baureifen Projekte und die als Folge der angespannten Bundesfinanzlage eingetretenen Mittelbeschränkungen machen nun aber eine Priorisierung in den nächsten Jahren unumgänglich. Der Spielraum des Bundesrates ist dabei sehr klein, da insbesondere laufende Bauarbeiten nicht gestoppt werden können.</p><p>Der Bundesrat hat sich in der Zwischenzeit in einer Aussprache entschieden, gemäss der Variante "Verkehrsnutzen" vorzugehen. Das UVEK hat zwischenzeitlich auf dieser Basis das Jahresprogramm 2003 verabschiedet. Im Rahmen dieser Gewichtung nach dem Verkehrsnutzen profitiert auch der Kanton Bern durch eine prioritäre Behandlung der Umfahrung Biel, zudem wurde letztes Jahr auch der Tunnel von Moutier freigegeben.</p><p>So wichtig auch die noch nicht gebauten Teilstrecken im Kanton Bern oder auch in den Kantonen Obwalden, Wallis und Jura sind, so untragbar wird die Situation nach der Erstellung der Westumfahrung Zürich ab 2008 im Knonauer Amt mit dannzumal über 30 000 Fahrzeugen auf einer normalen Kantonsstrasse und mitten durch bewohntes Gebiet.</p><p>Die Kreditzuteilungen sind nicht primär an Kantone und kantonale Verteilkriterien gebunden, sondern an Strecken und streckenbezogene Kriterien. Es ist deshalb seit Beginn des Nationalstrassenbaus immer zu Schwerpunktzuteilungen gekommen. Massgebend ist dabei die Aufnahme einer Strecke in das langfristige Bauprogramm. Angesichts der mehrjährigen Dauer eines grossen Bauwerkes nützt dabei die vom Interpellanten geforderte einmalige Zuteilung an einen Kanton nicht viel. Es ist im Gegenteil entscheidend, die verfügbaren Mittel optimiert auf die anstehenden Bauvorhaben einzusetzen.</p><p>Der Bundesrat ist aber willens, auch die jetzt etwas zurückgestellten Teilstrecken zügig fertig zu erstellen, es sei denn, die Entwicklung der Bundesfinanzen erzwinge noch stärkere Restriktionen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Während der Budgetberatung vom 28. November 2002 hat der Nationalrat beschlossen, die vorgeschlagene Kürzung des Kredites für den Nationalstrassenbau um 60 Millionen Franken zu verbessern.</p><p>Allerdings hat er zwei weitergehende Anträge zur Aufstockung des Strassenbaukredites verworfen (Anträge Hegetschweiler und Schmied Walter). Auf Anfrage eines der Antragsteller wurde argumentiert, dass das Bauprogramm der Transjurane und der Umfahrung Biel dadurch nicht tangiert werden sollte. Die Realität scheint jedoch heute anders zu sein.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die nötigen Schritte einzuleiten, um dem Kanton Bern mindestens einen entsprechenden Anteil von der Aufstockung dieses 60-Millionen-Kredites zukommen zu lassen, um die Rückstellung der geplanten Bauarbeiten soweit möglich aufzufangen?</p>
- Aufteilung des Kredites für den Nationalstrassenbau
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