Verbot von Tabakwerbung auch in der Schweiz
- ShortId
-
02.3784
- Id
-
20023784
- Updated
-
14.11.2025 06:54
- Language
-
de
- Title
-
Verbot von Tabakwerbung auch in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
2841;Suchtprävention;Werbeverbot;Tabakkonsum;Prävention;Presse;Tabakwerbung
- 1
-
- L06K070101030205, Werbeverbot
- L06K070101030203, Tabakwerbung
- L05K1202050105, Presse
- L05K0105050702, Prävention
- L06K010505070201, Suchtprävention
- L06K140202010401, Tabakkonsum
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Künftig sollen in der EU die Tabakwerbung in der Presse, im Internet und im Radio sowie das Sponsoring von Veranstaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter verboten werden. Zudem wurden die Mitgliedländer aufgefordert, auch die Plakat- und Kinowerbung für Tabakwaren zu verbieten.</p><p>Es ist hinlänglich bekannt, dass die Tabakwerbung insbesondere bei Jugendlichen einen starken Effekt auf das Konsumverhalten hat. Es ist daher gesundheitspolitisch unverantwortlich, Tabakwerbung nicht zu verbieten.</p><p>Zudem ist es die beste Prävention, erst gar nicht für unerwünschte Produkte und deren Konsum werben zu lassen. Eine Präventionspolitik, die mit einem Bruchteil der finanziellen Mittel gegen die gleichzeitige Tabakwerbeoffensive anzutreten hat, kann nicht von ernsthaftem politischem Willen geleitet sein.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 5. Juni 2001 das nationale Programm zur Tabakprävention 2001-2005 gutgeheissen. Er hat das EDI beauftragt, dieses Programm umzusetzen und dabei auch zu prüfen, inwieweit zusätzliche Einschränkungen der Tabakwerbung und -promotion angebracht sind. Eine Änderung des Lebensmittelgesetzes hat er dabei ausdrücklich vorbehalten. In einem Entscheid vom 28. März 2002 hat das Bundesgericht bestätigt, dass der Kanton Genf die Tabakwerbung auf öffentlichem Grund und auf privatem Grund, soweit er vom öffentlichen Grund aus einsichtbar ist, ohne Verletzung des Bundesrechtes und der Wirtschaftsfreiheit verbieten darf. Das BAG arbeitet zurzeit daran, die Zielsetzungen des NPTP 2001-2005 unter Berücksichtigung dieses Bundesgerichtsurteils und der neuen EG-Richtlinie über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen sowie vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten in der WHO über eine Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle umzusetzen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Tabakwerbung einen Einfluss auf das Konsumverhalten und auf die soziale Akzeptanz der Tabakprodukte hat. Einschränkungen der Tabakwerbung in Printmedien, auf Plakaten oder im Kino sind von wichtiger gesundheits-, wirtschafts- und medienpolitischer Bedeutung und sollten erst nach einer umfassenden Untersuchung aller zu berücksichtigenden Aspekte getroffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, analog dem Entscheid der EU vom 2. Dezember 2002 die Tabakwerbung auch in den schweizerischen Printmedien zu verbieten. Weiter wird der Bundesrat gebeten, der Empfehlung an die Mitgliedsstaaten nachzukommen, die Tabakwerbung auch auf Plakaten und in Kinos zu unterbinden.</p>
- Verbot von Tabakwerbung auch in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Künftig sollen in der EU die Tabakwerbung in der Presse, im Internet und im Radio sowie das Sponsoring von Veranstaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter verboten werden. Zudem wurden die Mitgliedländer aufgefordert, auch die Plakat- und Kinowerbung für Tabakwaren zu verbieten.</p><p>Es ist hinlänglich bekannt, dass die Tabakwerbung insbesondere bei Jugendlichen einen starken Effekt auf das Konsumverhalten hat. Es ist daher gesundheitspolitisch unverantwortlich, Tabakwerbung nicht zu verbieten.</p><p>Zudem ist es die beste Prävention, erst gar nicht für unerwünschte Produkte und deren Konsum werben zu lassen. Eine Präventionspolitik, die mit einem Bruchteil der finanziellen Mittel gegen die gleichzeitige Tabakwerbeoffensive anzutreten hat, kann nicht von ernsthaftem politischem Willen geleitet sein.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 5. Juni 2001 das nationale Programm zur Tabakprävention 2001-2005 gutgeheissen. Er hat das EDI beauftragt, dieses Programm umzusetzen und dabei auch zu prüfen, inwieweit zusätzliche Einschränkungen der Tabakwerbung und -promotion angebracht sind. Eine Änderung des Lebensmittelgesetzes hat er dabei ausdrücklich vorbehalten. In einem Entscheid vom 28. März 2002 hat das Bundesgericht bestätigt, dass der Kanton Genf die Tabakwerbung auf öffentlichem Grund und auf privatem Grund, soweit er vom öffentlichen Grund aus einsichtbar ist, ohne Verletzung des Bundesrechtes und der Wirtschaftsfreiheit verbieten darf. Das BAG arbeitet zurzeit daran, die Zielsetzungen des NPTP 2001-2005 unter Berücksichtigung dieses Bundesgerichtsurteils und der neuen EG-Richtlinie über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen sowie vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten in der WHO über eine Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle umzusetzen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Tabakwerbung einen Einfluss auf das Konsumverhalten und auf die soziale Akzeptanz der Tabakprodukte hat. Einschränkungen der Tabakwerbung in Printmedien, auf Plakaten oder im Kino sind von wichtiger gesundheits-, wirtschafts- und medienpolitischer Bedeutung und sollten erst nach einer umfassenden Untersuchung aller zu berücksichtigenden Aspekte getroffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, analog dem Entscheid der EU vom 2. Dezember 2002 die Tabakwerbung auch in den schweizerischen Printmedien zu verbieten. Weiter wird der Bundesrat gebeten, der Empfehlung an die Mitgliedsstaaten nachzukommen, die Tabakwerbung auch auf Plakaten und in Kinos zu unterbinden.</p>
- Verbot von Tabakwerbung auch in der Schweiz
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