Micarna. Kann man mit Arbeitern umspringen, wie man will?
- ShortId
-
02.5004
- Id
-
20025004
- Updated
-
10.04.2024 16:06
- Language
-
de
- Title
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Micarna. Kann man mit Arbeitern umspringen, wie man will?
- AdditionalIndexing
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28;freie Schlagwörter: Migros;flexible Arbeitszeit;Arbeitsbedingungen
- 1
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- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- L06K070205030205, flexible Arbeitszeit
- Texts
-
- <p>Am 19. und 20. Februar 2002 legten die Arbeiter der Micarna in Courtepin im Kanton Freiburg ihre Arbeit nieder, um gegen die unzumutbaren Arbeitsbedingungen, die ihnen das Unternehmen auferlegt, zu protestieren.</p><p>1. 30 Prozent des Lohns werden sieben Tage nach Monatsende ausgezahlt. Da es sich um sehr niedrige Löhne handelt, sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kaum in der Lage, ihre monatlichen Mieten sowie andere monatlich anfallenden Rechnungen zu zahlen.</p><p>2. Unter dem Vorwand der bedarfsorientierten Produktion hat das Unternehmen eine willkürliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten durchgesetzt. So kann es vorkommen, dass die Arbeiter, kurz nachdem sie am Arbeitsplatz erschienen sind, wieder nach Hause geschickt werden, und dies ohne vorherige Benachrichtigung. Dies kommt der Arbeit auf Abruf gleich.</p><p>Micarna gehört dem Migros-Konzern an. Gewisse Tochtergesellschaften des Migros-Konzerns können in die Lage kommen, dass sie einen Entscheid des Bundes zu ihren Gunsten brauchen. Kürzlich haben zum Beispiel Frey und Midor beim Seco eine Ausnahmegenehmigung für Nacht- und Wochenendarbeit beantragt. Dies ermöglicht der Bundesbehörde den Dialog mit dem Migros-Konzern.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Situation der Arbeitnehmer der Micarna zu untersuchen und mit dem Migros-Konzern das Gespräch zu suchen, um im Unternehmen Micarna wieder tragbare Arbeitsbedingungen herzustellen?</p>
- Micarna. Kann man mit Arbeitern umspringen, wie man will?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 19. und 20. Februar 2002 legten die Arbeiter der Micarna in Courtepin im Kanton Freiburg ihre Arbeit nieder, um gegen die unzumutbaren Arbeitsbedingungen, die ihnen das Unternehmen auferlegt, zu protestieren.</p><p>1. 30 Prozent des Lohns werden sieben Tage nach Monatsende ausgezahlt. Da es sich um sehr niedrige Löhne handelt, sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kaum in der Lage, ihre monatlichen Mieten sowie andere monatlich anfallenden Rechnungen zu zahlen.</p><p>2. Unter dem Vorwand der bedarfsorientierten Produktion hat das Unternehmen eine willkürliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten durchgesetzt. So kann es vorkommen, dass die Arbeiter, kurz nachdem sie am Arbeitsplatz erschienen sind, wieder nach Hause geschickt werden, und dies ohne vorherige Benachrichtigung. Dies kommt der Arbeit auf Abruf gleich.</p><p>Micarna gehört dem Migros-Konzern an. Gewisse Tochtergesellschaften des Migros-Konzerns können in die Lage kommen, dass sie einen Entscheid des Bundes zu ihren Gunsten brauchen. Kürzlich haben zum Beispiel Frey und Midor beim Seco eine Ausnahmegenehmigung für Nacht- und Wochenendarbeit beantragt. Dies ermöglicht der Bundesbehörde den Dialog mit dem Migros-Konzern.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Situation der Arbeitnehmer der Micarna zu untersuchen und mit dem Migros-Konzern das Gespräch zu suchen, um im Unternehmen Micarna wieder tragbare Arbeitsbedingungen herzustellen?</p>
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