Jean Frey und die geheimen Investoren. Besitzverhältnisse in den Medien

ShortId
02.5012
Id
20025012
Updated
10.04.2024 14:20
Language
de
Title
Jean Frey und die geheimen Investoren. Besitzverhältnisse in den Medien
AdditionalIndexing
34;Presseunternehmen;Eigentum
1
  • L06K120205010504, Presseunternehmen
  • L04K05070104, Eigentum
Texts
  • <p>1. Nach Auffassung des Bundesrates besteht ein starkes gesellschaftliches Interesse an Transparenz im Medienwesen, insbesondere auch bei den Besitzverhältnissen. Das geltende Recht enthält deshalb diverse Informations- und Meldepflichten für Beteiligungsgesellschaften generell und für den Medienbereich im Besonderen.</p><p>2. Eine unerkannte Manipulation von Medienerzeugnissen kann nie völlig ausgeschlossen werden, unabhängig davon, ob die Besitzverhältnisse bekannt sind oder nicht. Der Bundesrat schätzt jedoch die Gefahr einer solchen Manipulation nicht als sonderlich hoch ein.</p><p>Im Auftrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates prüft gegenwärtig eine Subkommission "Medien und Demokratie", ob zusätzliche Rechtsnormen zur Sicherung der Medienvielfalt nötig sind. Es ist allerdings daran zu erinnern, dass eine im Herbst 1999 in diesem Zusammenhang durchgeführte Vernehmlassung recht skeptische Reaktionen auslöste. Kritisch aufgenommen wurden namentlich Vorschläge betreffend die Offenlegung der Beteiligungen an Medienunternehmen sowie zum Schutz der Informations- und Meinungsvielfalt der Presse bei Bedrohung durch Vormachtstellungen.</p>
  • <p>Nach der Übernahme der Jean Frey AG durch eine Privatbank zum Weiterverkauf an unbekannte Investoren stellen sich einige Fragen zur Transparenz und Offenheit in der Medienlandschaft.</p><p>1. Inwiefern ist der Bundesrat der Meinung, dass die Besitzverhältnisse in den Medien noch wichtiger sind als in anderen Branchen?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr einer unerkannten Manipulation wichtiger Presseerzeugnisse?</p>
  • Jean Frey und die geheimen Investoren. Besitzverhältnisse in den Medien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Nach Auffassung des Bundesrates besteht ein starkes gesellschaftliches Interesse an Transparenz im Medienwesen, insbesondere auch bei den Besitzverhältnissen. Das geltende Recht enthält deshalb diverse Informations- und Meldepflichten für Beteiligungsgesellschaften generell und für den Medienbereich im Besonderen.</p><p>2. Eine unerkannte Manipulation von Medienerzeugnissen kann nie völlig ausgeschlossen werden, unabhängig davon, ob die Besitzverhältnisse bekannt sind oder nicht. Der Bundesrat schätzt jedoch die Gefahr einer solchen Manipulation nicht als sonderlich hoch ein.</p><p>Im Auftrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates prüft gegenwärtig eine Subkommission "Medien und Demokratie", ob zusätzliche Rechtsnormen zur Sicherung der Medienvielfalt nötig sind. Es ist allerdings daran zu erinnern, dass eine im Herbst 1999 in diesem Zusammenhang durchgeführte Vernehmlassung recht skeptische Reaktionen auslöste. Kritisch aufgenommen wurden namentlich Vorschläge betreffend die Offenlegung der Beteiligungen an Medienunternehmen sowie zum Schutz der Informations- und Meinungsvielfalt der Presse bei Bedrohung durch Vormachtstellungen.</p>
    • <p>Nach der Übernahme der Jean Frey AG durch eine Privatbank zum Weiterverkauf an unbekannte Investoren stellen sich einige Fragen zur Transparenz und Offenheit in der Medienlandschaft.</p><p>1. Inwiefern ist der Bundesrat der Meinung, dass die Besitzverhältnisse in den Medien noch wichtiger sind als in anderen Branchen?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr einer unerkannten Manipulation wichtiger Presseerzeugnisse?</p>
    • Jean Frey und die geheimen Investoren. Besitzverhältnisse in den Medien

Back to List