CPT. Besuch in der Schweiz
- ShortId
-
02.5018
- Id
-
20025018
- Updated
-
10.04.2024 13:00
- Language
-
de
- Title
-
CPT. Besuch in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
12;Bericht;Folter;grausame und erniedrigende Behandlung
- 1
-
- L04K05020503, grausame und erniedrigende Behandlung
- L04K04030102, Folter
- L03K020206, Bericht
- Texts
-
- <p>Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe hat dem Bundesrat den Bericht über seinen Besuch in der Schweiz im August des letzten Jahres zugestellt. Die schweizerischen Behörden werden darin insbesondere ersucht, sich dazu zu äussern, wie sie die Empfehlungen des Ausschusses umsetzen wollen. Der Bundesrat hat am 27. Februar 2002 seine Stellungnahme verabschiedet.</p><p>Die Feststellungen und Empfehlungen des Ausschusses beziehen sich vor allem auf die Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern auf dem Luftweg und auf die Ausgestaltung des fürsorgerischen Freiheitsentzuges in der Schweiz. Zudem macht der Ausschuss Anregungen, wie die Rechte des Beschuldigten in der künftigen schweizerischen Strafprozessordnung geregelt werden sollen. Er äussert sich ferner zur Beschaffenheit von Institutionen, in denen freiheitsentziehende Massnahmen durchgeführt werden, und weist auf Abläufe und Vorkommnisse hin, welchen die schweizerischen Behörden besonders das Augenmerk schenken sollen.</p><p>Gemäss dem einschlägigen Übereinkommen des Europarates sind der Bericht des Ausschusses und die Stellungnahmen des betroffenen Staates grundsätzlich vertraulich. Wie schon bei früheren Besuchen des CPT hat sich aber der Bundesrat damit einverstanden erklärt, dass der Bericht des Ausschusses und die Stellungnahme des Bundesrates in vollem Umfang publiziert werden. Um eine kohärente Information sicherzustellen, wollen Ausschuss und Bundesrat die Öffentlichkeit zum gleichen Zeitpunkt, d. h. Ende März, orientieren.</p>
- <p>Das "Comité européen pour la prévention de la torture et des peines ou traitements inhumains et dégradants" (CPT) hat die Schweiz im Februar 2001 besucht und einen entsprechenden Bericht verfasst.</p><p>Welche Kritikschwerpunkte sind im Bericht erwähnt, und wann genau wird er veröffentlicht?</p>
- CPT. Besuch in der Schweiz
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe hat dem Bundesrat den Bericht über seinen Besuch in der Schweiz im August des letzten Jahres zugestellt. Die schweizerischen Behörden werden darin insbesondere ersucht, sich dazu zu äussern, wie sie die Empfehlungen des Ausschusses umsetzen wollen. Der Bundesrat hat am 27. Februar 2002 seine Stellungnahme verabschiedet.</p><p>Die Feststellungen und Empfehlungen des Ausschusses beziehen sich vor allem auf die Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern auf dem Luftweg und auf die Ausgestaltung des fürsorgerischen Freiheitsentzuges in der Schweiz. Zudem macht der Ausschuss Anregungen, wie die Rechte des Beschuldigten in der künftigen schweizerischen Strafprozessordnung geregelt werden sollen. Er äussert sich ferner zur Beschaffenheit von Institutionen, in denen freiheitsentziehende Massnahmen durchgeführt werden, und weist auf Abläufe und Vorkommnisse hin, welchen die schweizerischen Behörden besonders das Augenmerk schenken sollen.</p><p>Gemäss dem einschlägigen Übereinkommen des Europarates sind der Bericht des Ausschusses und die Stellungnahmen des betroffenen Staates grundsätzlich vertraulich. Wie schon bei früheren Besuchen des CPT hat sich aber der Bundesrat damit einverstanden erklärt, dass der Bericht des Ausschusses und die Stellungnahme des Bundesrates in vollem Umfang publiziert werden. Um eine kohärente Information sicherzustellen, wollen Ausschuss und Bundesrat die Öffentlichkeit zum gleichen Zeitpunkt, d. h. Ende März, orientieren.</p>
- <p>Das "Comité européen pour la prévention de la torture et des peines ou traitements inhumains et dégradants" (CPT) hat die Schweiz im Februar 2001 besucht und einen entsprechenden Bericht verfasst.</p><p>Welche Kritikschwerpunkte sind im Bericht erwähnt, und wann genau wird er veröffentlicht?</p>
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