Landverkehrsabkommen

ShortId
02.5052
Id
20025052
Updated
10.04.2024 09:45
Language
de
Title
Landverkehrsabkommen
AdditionalIndexing
48;Alpentransitverkehr;kombinierter Transport;internationales Abkommen;Landverkehr
1
  • L02K1803, Landverkehr
  • L04K10020201, internationales Abkommen
  • L04K18010303, kombinierter Transport
  • L05K1801010101, Alpentransitverkehr
Texts
  • <p>Die Ziele des bilateralen Landverkehrsabkommens beruhen auf allgemeinen Grundsätzen wie der Gegenseitigkeit, der freien Wahl des Verkehrsmittels und der Nichtdiskriminierung. Sie bezwecken ausserdem die Sicherung einer flüssigeren Verkehrsabwicklung. Anfang März beabsichtigt das UVEK, den in die Schweiz einfahrenden Schwerverkehr mittels einer Zwangslenkung von der Gotthard- und der San-Bernardino-Achse fernzuhalten. Bei der Einfahrt in Basel wird es dem Chauffeur untersagt, am gleichen und am darauf folgenden Tag den Kanton Tessin zu verlassen, es sei denn, er könne eine Bestätigung des Bahnverlades vorweisen.</p><p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die oben genannten Massnahmen im Widerspruch zur freien Wahl des Verkehrsmittels stehen?</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, wenn ausländische Staaten Retorsionsmassnahmen gegenüber Schweizer Transportunternehmen einführen?</p><p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass trotz den unhaltbaren Zuständen auf der A2 keine nennenswerte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene erfolgt ist?</p><p>- Welche kurz- und mittelfristigen Massnahmen sind vorgesehen, damit sich diese Situation verändert?</p>
  • Landverkehrsabkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ziele des bilateralen Landverkehrsabkommens beruhen auf allgemeinen Grundsätzen wie der Gegenseitigkeit, der freien Wahl des Verkehrsmittels und der Nichtdiskriminierung. Sie bezwecken ausserdem die Sicherung einer flüssigeren Verkehrsabwicklung. Anfang März beabsichtigt das UVEK, den in die Schweiz einfahrenden Schwerverkehr mittels einer Zwangslenkung von der Gotthard- und der San-Bernardino-Achse fernzuhalten. Bei der Einfahrt in Basel wird es dem Chauffeur untersagt, am gleichen und am darauf folgenden Tag den Kanton Tessin zu verlassen, es sei denn, er könne eine Bestätigung des Bahnverlades vorweisen.</p><p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die oben genannten Massnahmen im Widerspruch zur freien Wahl des Verkehrsmittels stehen?</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, wenn ausländische Staaten Retorsionsmassnahmen gegenüber Schweizer Transportunternehmen einführen?</p><p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass trotz den unhaltbaren Zuständen auf der A2 keine nennenswerte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene erfolgt ist?</p><p>- Welche kurz- und mittelfristigen Massnahmen sind vorgesehen, damit sich diese Situation verändert?</p>
    • Landverkehrsabkommen

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