Kälberhaltung auf Alpen

ShortId
02.5082
Id
20025082
Updated
10.04.2024 13:53
Language
de
Title
Kälberhaltung auf Alpen
AdditionalIndexing
55;Landwirtschaft in Berggebieten;Kalb;Viehhaltung;Tierschutz
1
  • L06K140108010102, Kalb
  • L05K1401010209, Viehhaltung
  • L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
  • L05K0601040802, Tierschutz
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 16a Absatz 1 der Tierschutzverordnung ist die Anbindehaltung von Kälbern bis zum Alter von vier Monaten verboten. Die Übergangsfristen laufen Ende Juni ab.</p><p>Ist es sichergestellt, dass die Kantone präzise Anweisungen haben, wie der Begriff "kurzfristige Anbindehaltung" auszulegen ist, bzw. ist sichergestellt, dass geweidete Aufzuchtkälber, welche bei der oft mehrstaffligen, herkömmlichen Viehsömmerung täglich mindestens acht Stunden auf der Weide sind, von der Gruppenhaltungspflicht ausgenommen sind?</p>
  • Kälberhaltung auf Alpen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 16a Absatz 1 der Tierschutzverordnung ist die Anbindehaltung von Kälbern bis zum Alter von vier Monaten verboten. Die Übergangsfristen laufen Ende Juni ab.</p><p>Ist es sichergestellt, dass die Kantone präzise Anweisungen haben, wie der Begriff "kurzfristige Anbindehaltung" auszulegen ist, bzw. ist sichergestellt, dass geweidete Aufzuchtkälber, welche bei der oft mehrstaffligen, herkömmlichen Viehsömmerung täglich mindestens acht Stunden auf der Weide sind, von der Gruppenhaltungspflicht ausgenommen sind?</p>
    • Kälberhaltung auf Alpen

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