Neuer Finanzausgleich

ShortId
02.5088
Id
20025088
Updated
10.04.2024 09:35
Language
de
Title
Neuer Finanzausgleich
AdditionalIndexing
24;freie Schlagwörter: Interkantonale Rahmenvereinbarung;Finanzausgleich;interkantonale Zusammenarbeit
1
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
Texts
  • <p>In einem Artikel vom 7. Mai 2002 meldet René Rhinow verschiedene staatspolitische Bedenken zur Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen an. Namentlich die anvisierte Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit steht im Zentrum seiner kritischen Würdigung der NFA-Vorlage.</p><p>Die im Artikel aufgeführten Bedenken sind nicht neu. Sie wurden im Verlauf der Projekterarbeitung von verschiedener Seite vorgetragen. Der Bundesrat hat bei der Erarbeitung der Botschaft besonderen Wert darauf gelegt, eine bundesstaatlich ausgewogene Lösung zu präsentieren, die keinem Paradigmawechsel in den föderalen Beziehungen gleichkommt oder das Gleichgewicht im Bundesstaat stören könnte. Der Bundesrat ist sich mit den Kantonen, die paritätisch am Projekt mitgearbeitet haben, einig, dass die in der Botschaft präsentierte Lösung diesen zentralen Anliegen gerecht wird.</p><p>Eine umfassende Analyse der geäusserten Kritik kann an dieser Stelle nicht erfolgen. Zurzeit berät die Spezialkommission des Ständerates die Vorlage. Im Rahmen dieser Beratungen konnte der Bundesrat schon verschiedentlich auf kritische Stimmen eingehen und seine Sicht der Dinge umfassend darlegen.</p><p>Der Bundesrat kann an dieser Stelle festhalten, dass die NFA-Vorlage keine Umwälzungen im bundesstaatlichen Aufbau impliziert. Vielmehr geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich den heutigen Realitäten anzupassen. Heute existieren eine grosse Anzahl von regionalen interkantonalen Vereinbarungen und zahlreiche gesamtschweizerische interkantonale Verträge, so in den Bereichen Sicherheit, Entsorgung, öffentlicher Verkehr, Gesundheitspolizei und Gesundheitsversorgung, Bildung aller Arten oder Wirtschaftsaufsicht. Besonders intensiv hat sich die Kooperation in den grossen Agglomerationen entwickelt. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dieser Dynamik Rechnung zu tragen und Instrumente zur Verfügung zu stellen, die eine effiziente und wirksame Zusammenarbeit ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat teilt aber die Auffassung, wonach der Ausbau der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich weder auf Kosten der Transparenz noch der demokratischen Rechte erfolgen darf. Die vorgelegten Erneuerungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe tragen denn auch den da und dort geäusserten Bedenken Rechnung. Der Bundesrat hält fest, dass mit der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich keine neue staatliche Ebene geschaffen wird. Die für die interkantonale Zusammenarbeit vorgesehenen Aufgabenbereiche sind und bleiben kantonale Aufgaben. Befürchtungen, wonach kleine Kantone von Zentrumskantonen gewissermassen überrollt werden könnten, sind unbegründet. Die vorgesehenen Mechanismen schliessen ein solches Vorgehen aus. Die ausgearbeitete interkantonale Rahmenvereinbarung sieht denn auch ein Verfahren vor, das sowohl den legitimen Interessen der Anbieter- wie auch der Nachfragenkantone gerecht wird. Dem Bund soll dabei die Rolle zukommen, minimale prozedural-rechtliche Bestimmungen zu erlassen.</p><p>Zusammenfassend hält der Bundesrat fest, dass der anvisierte Ausbau der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich einem ausgewiesenen Bedürfnis entspricht. Dessen Voraussetzungen müssen aber gewissen institutionellen und kulturellen Rahmenbedingungen des gelebten Föderalismus genügen. Der Bundesrat ist mit der überwiegenden Mehrheit der Kantone überzeugt, dass dies mit der NFA-Vorlage gelungen ist. Die Alternative zu einem Ausbau der horizontalen Ebene wäre ein verstärktes Bundesengagement in an sich kantonalen Zuständigkeitsbereichen. Dies würde zu einer weiteren Zentralisierung führen, was aus der Sicht des Bundesrates nicht wünschenswert ist.</p>
  • <p>Das Reformprojekt zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen sieht ein neues Instrument vor, nämlich die interkantonale Rahmenvereinbarung.</p><p>Wie in einem "NZZ"-Artikel von René Rhinow vom 7. Mai 2002 zu lesen ist, hat unser ehemaliger Kollege ernsthafte Bedenken, ob im Reformprojekt die föderalistischen und demokratischen Grundsätze unseres Landes beachtet werden.</p><p>Was ist die Meinung des Bundesrates dazu?</p>
  • Neuer Finanzausgleich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einem Artikel vom 7. Mai 2002 meldet René Rhinow verschiedene staatspolitische Bedenken zur Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen an. Namentlich die anvisierte Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit steht im Zentrum seiner kritischen Würdigung der NFA-Vorlage.</p><p>Die im Artikel aufgeführten Bedenken sind nicht neu. Sie wurden im Verlauf der Projekterarbeitung von verschiedener Seite vorgetragen. Der Bundesrat hat bei der Erarbeitung der Botschaft besonderen Wert darauf gelegt, eine bundesstaatlich ausgewogene Lösung zu präsentieren, die keinem Paradigmawechsel in den föderalen Beziehungen gleichkommt oder das Gleichgewicht im Bundesstaat stören könnte. Der Bundesrat ist sich mit den Kantonen, die paritätisch am Projekt mitgearbeitet haben, einig, dass die in der Botschaft präsentierte Lösung diesen zentralen Anliegen gerecht wird.</p><p>Eine umfassende Analyse der geäusserten Kritik kann an dieser Stelle nicht erfolgen. Zurzeit berät die Spezialkommission des Ständerates die Vorlage. Im Rahmen dieser Beratungen konnte der Bundesrat schon verschiedentlich auf kritische Stimmen eingehen und seine Sicht der Dinge umfassend darlegen.</p><p>Der Bundesrat kann an dieser Stelle festhalten, dass die NFA-Vorlage keine Umwälzungen im bundesstaatlichen Aufbau impliziert. Vielmehr geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich den heutigen Realitäten anzupassen. Heute existieren eine grosse Anzahl von regionalen interkantonalen Vereinbarungen und zahlreiche gesamtschweizerische interkantonale Verträge, so in den Bereichen Sicherheit, Entsorgung, öffentlicher Verkehr, Gesundheitspolizei und Gesundheitsversorgung, Bildung aller Arten oder Wirtschaftsaufsicht. Besonders intensiv hat sich die Kooperation in den grossen Agglomerationen entwickelt. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dieser Dynamik Rechnung zu tragen und Instrumente zur Verfügung zu stellen, die eine effiziente und wirksame Zusammenarbeit ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat teilt aber die Auffassung, wonach der Ausbau der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich weder auf Kosten der Transparenz noch der demokratischen Rechte erfolgen darf. Die vorgelegten Erneuerungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe tragen denn auch den da und dort geäusserten Bedenken Rechnung. Der Bundesrat hält fest, dass mit der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich keine neue staatliche Ebene geschaffen wird. Die für die interkantonale Zusammenarbeit vorgesehenen Aufgabenbereiche sind und bleiben kantonale Aufgaben. Befürchtungen, wonach kleine Kantone von Zentrumskantonen gewissermassen überrollt werden könnten, sind unbegründet. Die vorgesehenen Mechanismen schliessen ein solches Vorgehen aus. Die ausgearbeitete interkantonale Rahmenvereinbarung sieht denn auch ein Verfahren vor, das sowohl den legitimen Interessen der Anbieter- wie auch der Nachfragenkantone gerecht wird. Dem Bund soll dabei die Rolle zukommen, minimale prozedural-rechtliche Bestimmungen zu erlassen.</p><p>Zusammenfassend hält der Bundesrat fest, dass der anvisierte Ausbau der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich einem ausgewiesenen Bedürfnis entspricht. Dessen Voraussetzungen müssen aber gewissen institutionellen und kulturellen Rahmenbedingungen des gelebten Föderalismus genügen. Der Bundesrat ist mit der überwiegenden Mehrheit der Kantone überzeugt, dass dies mit der NFA-Vorlage gelungen ist. Die Alternative zu einem Ausbau der horizontalen Ebene wäre ein verstärktes Bundesengagement in an sich kantonalen Zuständigkeitsbereichen. Dies würde zu einer weiteren Zentralisierung führen, was aus der Sicht des Bundesrates nicht wünschenswert ist.</p>
    • <p>Das Reformprojekt zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen sieht ein neues Instrument vor, nämlich die interkantonale Rahmenvereinbarung.</p><p>Wie in einem "NZZ"-Artikel von René Rhinow vom 7. Mai 2002 zu lesen ist, hat unser ehemaliger Kollege ernsthafte Bedenken, ob im Reformprojekt die föderalistischen und demokratischen Grundsätze unseres Landes beachtet werden.</p><p>Was ist die Meinung des Bundesrates dazu?</p>
    • Neuer Finanzausgleich

Back to List