AHV-Fonds

ShortId
02.5107
Id
20025107
Updated
25.06.2025 00:25
Language
de
Title
AHV-Fonds
AdditionalIndexing
28;Sicherheit;Aktie;AHV;Fonds
1
  • L05K0104010101, AHV
  • L04K11090203, Fonds
  • L05K1106010101, Aktie
  • L04K08020225, Sicherheit
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 109 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung entscheidet der Verwaltungsrat über die Anlage der Mittel des Ausgleichsfonds. Der Bundesrat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass es nicht seine Sache ist, dem Verwaltungsrat Vorschriften über die Wahrnehmung seiner Kompetenzen zu machen. Ebenso wenig erachtet er es als angemessen, wenn er Äusserungen des Präsidenten des Verwaltungsrates des AHV-Fonds kommentiert.</p><p>Zur Frage des Einsatzes von Hedge-Fonds ist festzuhalten, dass es durchaus zweckmässig sein kann, im Rahmen einer klaren Anlagestrategie dem Portefeuille sorgfältig ausgewählte Hedge-Fonds zwecks Reduktion des Risikos beizumischen.</p>
  • <p>In den letzten Jahren hat der AHV-Ausgleichsfonds das Vermögen auch in Aktien angelegt. Angesichts der Risiken, die diese Anlagestrategie birgt, frage ich den Bundesrat:</p><p>- wie er den Vorschlag des Verwaltungsratspräsidenten des AHV-Fonds wertet, noch weiter zu gehen und in Spekulationsfonds zu investieren (Hedge-Fonds);</p><p>- ob er es im Sinne einer Diversifizierung der drei Säulen der Sozialversicherung nicht für angebracht hält, bei der AHV Risikoinvestitionen einzuschränken oder gar auszuschliessen, da solche in der zweiten und dritten Säule getätigt werden.</p>
  • AHV-Fonds
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 109 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung entscheidet der Verwaltungsrat über die Anlage der Mittel des Ausgleichsfonds. Der Bundesrat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass es nicht seine Sache ist, dem Verwaltungsrat Vorschriften über die Wahrnehmung seiner Kompetenzen zu machen. Ebenso wenig erachtet er es als angemessen, wenn er Äusserungen des Präsidenten des Verwaltungsrates des AHV-Fonds kommentiert.</p><p>Zur Frage des Einsatzes von Hedge-Fonds ist festzuhalten, dass es durchaus zweckmässig sein kann, im Rahmen einer klaren Anlagestrategie dem Portefeuille sorgfältig ausgewählte Hedge-Fonds zwecks Reduktion des Risikos beizumischen.</p>
    • <p>In den letzten Jahren hat der AHV-Ausgleichsfonds das Vermögen auch in Aktien angelegt. Angesichts der Risiken, die diese Anlagestrategie birgt, frage ich den Bundesrat:</p><p>- wie er den Vorschlag des Verwaltungsratspräsidenten des AHV-Fonds wertet, noch weiter zu gehen und in Spekulationsfonds zu investieren (Hedge-Fonds);</p><p>- ob er es im Sinne einer Diversifizierung der drei Säulen der Sozialversicherung nicht für angebracht hält, bei der AHV Risikoinvestitionen einzuschränken oder gar auszuschliessen, da solche in der zweiten und dritten Säule getätigt werden.</p>
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