KVG. Kosten- und Leistungserfassung

ShortId
02.5148
Id
20025148
Updated
10.04.2024 14:02
Language
de
Title
KVG. Kosten- und Leistungserfassung
AdditionalIndexing
2841;Terminologie;Krankenversicherung
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K12010304, Terminologie
Texts
  • <p>Artikel 49 Absatz 6 KVG fordert die Einheitlichkeit der Ermittlung der Kosten und die Erfassung der Leistungen.</p><p>Gedenkt der Bundesrat die zur Umsetzung von KVG und Leistungsverordnung vom 3. Juli 2002 notwendigen Begriffsdefinitionen wie z. B. Kostenträgerrechnung, Kostenträger, Aus- und Weiterbildung oder die Kriterien zur Abgrenzung der nicht anrechenbaren Kosten rasch vorzunehmen, damit die Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung in Spitälern und Heimen (VKL) ihre Wirkung entfalten kann?</p>
  • KVG. Kosten- und Leistungserfassung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 49 Absatz 6 KVG fordert die Einheitlichkeit der Ermittlung der Kosten und die Erfassung der Leistungen.</p><p>Gedenkt der Bundesrat die zur Umsetzung von KVG und Leistungsverordnung vom 3. Juli 2002 notwendigen Begriffsdefinitionen wie z. B. Kostenträgerrechnung, Kostenträger, Aus- und Weiterbildung oder die Kriterien zur Abgrenzung der nicht anrechenbaren Kosten rasch vorzunehmen, damit die Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung in Spitälern und Heimen (VKL) ihre Wirkung entfalten kann?</p>
    • KVG. Kosten- und Leistungserfassung

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