Schweizer Armee. Einsatz bei Geiselnahme

ShortId
02.5211
Id
20025211
Updated
25.06.2025 00:16
Language
de
Title
Schweizer Armee. Einsatz bei Geiselnahme
AdditionalIndexing
09;Armeeeinsatz;Freiheitsberaubung;Armee
1
  • L06K050102010301, Freiheitsberaubung
  • L03K040203, Armee
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz würde eine Intervention zur Befreiung von Geiseln ausschliesslich durch die Polizei mit Hilfe ihrer professionellen Spezialeinheiten durchgeführt.</p><p>Sie würde in enger Zusammenarbeit zwischen den territorial zuständigen Polizeikorps und dem "Sonderstab des Bundes Geiselnahme und Erpressung" bewältigt.</p><p>Die Armee könnte keine angemessen ausgebildeten Einheiten kurzfristig subsidiär für derartige Interventionen zur Verfügung stellen.</p><p>Die Armee käme subsidiär nur nach folgenden Prinzipien zum Einsatz:</p><p>- Prävention: Gezielte Bewachung und Zutrittskontrollen von Objekten. </p><p>- Reaktion: Bewachung der äusseren Schutzzone des betroffenen Objektes und Entlastung der Polizei zugunsten ihrer Kernaufgabe.</p><p>Im Übrigen verweist der Bundesrat hier auf den Abschnitt "Subsidiäre Sicherungseinsätze" im Armeeleitbild, wo ausgeführt wird, welche Leistungen die Armee mit welchen Elementen innerhalb welcher Zeiträume erbringen kann.</p>
  • <p>Wenn die Schweiz von einer Geiselnahme, ähnlichen Ausmasses wie der kürzlich in Moskau Tatsache gewordenen, betroffen würde: Welche angemessen ausgebildeten Einheiten der Schweizer Armee könnten kurzfristig und in der erforderlichen Mannschaftsstärke Erfolg versprechend subsidiär eingesetzt werden?</p>
  • Schweizer Armee. Einsatz bei Geiselnahme
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz würde eine Intervention zur Befreiung von Geiseln ausschliesslich durch die Polizei mit Hilfe ihrer professionellen Spezialeinheiten durchgeführt.</p><p>Sie würde in enger Zusammenarbeit zwischen den territorial zuständigen Polizeikorps und dem "Sonderstab des Bundes Geiselnahme und Erpressung" bewältigt.</p><p>Die Armee könnte keine angemessen ausgebildeten Einheiten kurzfristig subsidiär für derartige Interventionen zur Verfügung stellen.</p><p>Die Armee käme subsidiär nur nach folgenden Prinzipien zum Einsatz:</p><p>- Prävention: Gezielte Bewachung und Zutrittskontrollen von Objekten. </p><p>- Reaktion: Bewachung der äusseren Schutzzone des betroffenen Objektes und Entlastung der Polizei zugunsten ihrer Kernaufgabe.</p><p>Im Übrigen verweist der Bundesrat hier auf den Abschnitt "Subsidiäre Sicherungseinsätze" im Armeeleitbild, wo ausgeführt wird, welche Leistungen die Armee mit welchen Elementen innerhalb welcher Zeiträume erbringen kann.</p>
    • <p>Wenn die Schweiz von einer Geiselnahme, ähnlichen Ausmasses wie der kürzlich in Moskau Tatsache gewordenen, betroffen würde: Welche angemessen ausgebildeten Einheiten der Schweizer Armee könnten kurzfristig und in der erforderlichen Mannschaftsstärke Erfolg versprechend subsidiär eingesetzt werden?</p>
    • Schweizer Armee. Einsatz bei Geiselnahme

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