Schweizer Armee. Einsatz bei Geiselnahme
- ShortId
-
02.5211
- Id
-
20025211
- Updated
-
25.06.2025 00:16
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Armee. Einsatz bei Geiselnahme
- AdditionalIndexing
-
09;Armeeeinsatz;Freiheitsberaubung;Armee
- 1
-
- L06K050102010301, Freiheitsberaubung
- L03K040203, Armee
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz würde eine Intervention zur Befreiung von Geiseln ausschliesslich durch die Polizei mit Hilfe ihrer professionellen Spezialeinheiten durchgeführt.</p><p>Sie würde in enger Zusammenarbeit zwischen den territorial zuständigen Polizeikorps und dem "Sonderstab des Bundes Geiselnahme und Erpressung" bewältigt.</p><p>Die Armee könnte keine angemessen ausgebildeten Einheiten kurzfristig subsidiär für derartige Interventionen zur Verfügung stellen.</p><p>Die Armee käme subsidiär nur nach folgenden Prinzipien zum Einsatz:</p><p>- Prävention: Gezielte Bewachung und Zutrittskontrollen von Objekten. </p><p>- Reaktion: Bewachung der äusseren Schutzzone des betroffenen Objektes und Entlastung der Polizei zugunsten ihrer Kernaufgabe.</p><p>Im Übrigen verweist der Bundesrat hier auf den Abschnitt "Subsidiäre Sicherungseinsätze" im Armeeleitbild, wo ausgeführt wird, welche Leistungen die Armee mit welchen Elementen innerhalb welcher Zeiträume erbringen kann.</p>
- <p>Wenn die Schweiz von einer Geiselnahme, ähnlichen Ausmasses wie der kürzlich in Moskau Tatsache gewordenen, betroffen würde: Welche angemessen ausgebildeten Einheiten der Schweizer Armee könnten kurzfristig und in der erforderlichen Mannschaftsstärke Erfolg versprechend subsidiär eingesetzt werden?</p>
- Schweizer Armee. Einsatz bei Geiselnahme
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz würde eine Intervention zur Befreiung von Geiseln ausschliesslich durch die Polizei mit Hilfe ihrer professionellen Spezialeinheiten durchgeführt.</p><p>Sie würde in enger Zusammenarbeit zwischen den territorial zuständigen Polizeikorps und dem "Sonderstab des Bundes Geiselnahme und Erpressung" bewältigt.</p><p>Die Armee könnte keine angemessen ausgebildeten Einheiten kurzfristig subsidiär für derartige Interventionen zur Verfügung stellen.</p><p>Die Armee käme subsidiär nur nach folgenden Prinzipien zum Einsatz:</p><p>- Prävention: Gezielte Bewachung und Zutrittskontrollen von Objekten. </p><p>- Reaktion: Bewachung der äusseren Schutzzone des betroffenen Objektes und Entlastung der Polizei zugunsten ihrer Kernaufgabe.</p><p>Im Übrigen verweist der Bundesrat hier auf den Abschnitt "Subsidiäre Sicherungseinsätze" im Armeeleitbild, wo ausgeführt wird, welche Leistungen die Armee mit welchen Elementen innerhalb welcher Zeiträume erbringen kann.</p>
- <p>Wenn die Schweiz von einer Geiselnahme, ähnlichen Ausmasses wie der kürzlich in Moskau Tatsache gewordenen, betroffen würde: Welche angemessen ausgebildeten Einheiten der Schweizer Armee könnten kurzfristig und in der erforderlichen Mannschaftsstärke Erfolg versprechend subsidiär eingesetzt werden?</p>
- Schweizer Armee. Einsatz bei Geiselnahme
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