Heilmittelgesetz. Verstösse gegen Abschnitt 5

ShortId
02.5218
Id
20025218
Updated
25.06.2025 00:23
Language
de
Title
Heilmittelgesetz. Verstösse gegen Abschnitt 5
AdditionalIndexing
2841;freie Schlagwörter: Preisvergleich;Preis (allgemein);Vollzug von Beschlüssen;Werbung;Gesetz;pharmazeutisches Erzeugnis
1
  • L04K01050301, pharmazeutisches Erzeugnis
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L02K1105, Preis (allgemein)
  • L05K0701010302, Werbung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Dem Vernehmen nach häufen sich beim Schweizerischen Heilmittelinstitut die Hinweise und Klagen betreffend Verstösse gegen die Vorschriften von Abschnitt 5 des Heilmittelgesetzes (HMG). Allem Anschein nach ist das Institut nicht gewillt, die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zur Durchsetzung der erwähnten Vorschriften konsequent anzuwenden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung sei, der aktuelle Zustand sei unhaltbar.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit das Institut den erwähnten Vorschriften des HMG unverzüglich Nachachtung verschafft und über die Ergebnisse entsprechend berichtet?</p>
  • Heilmittelgesetz. Verstösse gegen Abschnitt 5
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Dem Vernehmen nach häufen sich beim Schweizerischen Heilmittelinstitut die Hinweise und Klagen betreffend Verstösse gegen die Vorschriften von Abschnitt 5 des Heilmittelgesetzes (HMG). Allem Anschein nach ist das Institut nicht gewillt, die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zur Durchsetzung der erwähnten Vorschriften konsequent anzuwenden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung sei, der aktuelle Zustand sei unhaltbar.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit das Institut den erwähnten Vorschriften des HMG unverzüglich Nachachtung verschafft und über die Ergebnisse entsprechend berichtet?</p>
    • Heilmittelgesetz. Verstösse gegen Abschnitt 5

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