Heilmittelgesetz. Verstösse gegen Abschnitt 5
- ShortId
-
02.5218
- Id
-
20025218
- Updated
-
25.06.2025 00:23
- Language
-
de
- Title
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Heilmittelgesetz. Verstösse gegen Abschnitt 5
- AdditionalIndexing
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2841;freie Schlagwörter: Preisvergleich;Preis (allgemein);Vollzug von Beschlüssen;Werbung;Gesetz;pharmazeutisches Erzeugnis
- 1
-
- L04K01050301, pharmazeutisches Erzeugnis
- L05K0503010102, Gesetz
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L02K1105, Preis (allgemein)
- L05K0701010302, Werbung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Dem Vernehmen nach häufen sich beim Schweizerischen Heilmittelinstitut die Hinweise und Klagen betreffend Verstösse gegen die Vorschriften von Abschnitt 5 des Heilmittelgesetzes (HMG). Allem Anschein nach ist das Institut nicht gewillt, die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zur Durchsetzung der erwähnten Vorschriften konsequent anzuwenden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung sei, der aktuelle Zustand sei unhaltbar.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit das Institut den erwähnten Vorschriften des HMG unverzüglich Nachachtung verschafft und über die Ergebnisse entsprechend berichtet?</p>
- Heilmittelgesetz. Verstösse gegen Abschnitt 5
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Dem Vernehmen nach häufen sich beim Schweizerischen Heilmittelinstitut die Hinweise und Klagen betreffend Verstösse gegen die Vorschriften von Abschnitt 5 des Heilmittelgesetzes (HMG). Allem Anschein nach ist das Institut nicht gewillt, die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zur Durchsetzung der erwähnten Vorschriften konsequent anzuwenden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung sei, der aktuelle Zustand sei unhaltbar.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit das Institut den erwähnten Vorschriften des HMG unverzüglich Nachachtung verschafft und über die Ergebnisse entsprechend berichtet?</p>
- Heilmittelgesetz. Verstösse gegen Abschnitt 5
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