Tabakschmuggel

ShortId
02.5219
Id
20025219
Updated
25.06.2025 00:28
Language
de
Title
Tabakschmuggel
AdditionalIndexing
15;betrügerisches Handelsgeschäft;bilaterales Abkommen;strafbare Handlung;Tabak;Eidgenössische Zollverwaltung
1
  • L06K070103030201, betrügerisches Handelsgeschäft
  • L05K1402020104, Tabak
  • L04K08040508, Eidgenössische Zollverwaltung
  • L04K05010201, strafbare Handlung
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen Schweiz-EU verhandelt die Schweiz u. a. auch über die Betrugsbekämpfung. Die Arbeiten sind so weit vorangeschritten, dass mit der redaktionellen Überarbeitung der einzelnen Artikel des Vertragsentwurfes begonnen werden konnte. Das derzeit vorliegende Konzept bringt aus Schweizer Sicht einen signifikanten Ausbau der Zusammenarbeit zur Bekämpfung aller bedeutenden Abgabe- und Subventionsdelikte mit sich. Dieses sieht vor, dass bei gewerbsmässig begangenen Abgabedelikten neu der Vollzug von Zwangsmassnahmen, z. B. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Akten, Einfrieren von Bankkonten, im Rahmen der Rechtshilfe möglich wäre. Unter den gleichen Voraussetzungen wäre die Schweiz auch bereit, Zwangsmassnahmen in der einfacheren Form der Amtshilfe zu vollziehen. Zur Erreichung des Vertragszieles würde sich die Schweiz verpflichten, in ihrem nationalen Recht zusätzliche rechtshilfefähige Tatbestände zu schaffen.</p><p>Mit der Einführung des Early Warning Systems Mitte der Neunzigerjahre, wonach die schweizerische Zollverwaltung den Abgang von Zigarettentransporten, die im gemeinsamen Versandverfahren (Transit) die Schweiz verlassen, sowohl der Grenzübergangsstelle, der Bestimmungszollstelle und der EG melden, ist der Zigarettenschmuggel aus der Schweiz praktisch zum Erliegen gekommen. Die Erwähnung der Schweiz in der Anklageschrift der EU bezieht sich vor allem auf Fälle aus den Neunzigerjahren. Nach wie vor Probleme bietet die Organisation des Zigarettenschmuggels von der Schweiz aus, wobei die Ware die Schweiz in der Regel nicht mehr berührt. Dies soll mit der Verbesserung der Rechts- und Amtshilfe nun auch verhindert werden.</p>
  • <p>Die Schweiz wird in einer Anklageschrift der EU gegen einen amerikanischen Zigarettenkonzern mehrfach erwähnt. Auch im Rahmen der bilateralen Verhandlungen wird wegen vermuteten organisierten Zigarettenschmuggels massiv Druck ausgeübt. Es besteht die Gefahr, dass sich die Schweiz plötzlich auf der Anklagebank befinden könnte.</p><p>Gedenkt der Bundesrat in Zukunft schärfer gegen diese Entwicklung vorzugehen, indem er Zigarettenschmuggel nicht mehr nur als Zollvergehen bewertet? Ist es nicht dringend nötig, dass die Oberzolldirektion angesichts des gross angelegten Containerschmuggels durch unser Land effizientere und erfolgreichere Massnahmen gegen den organisierten Zigarettenschmuggel ergreift?</p>
  • Tabakschmuggel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen Schweiz-EU verhandelt die Schweiz u. a. auch über die Betrugsbekämpfung. Die Arbeiten sind so weit vorangeschritten, dass mit der redaktionellen Überarbeitung der einzelnen Artikel des Vertragsentwurfes begonnen werden konnte. Das derzeit vorliegende Konzept bringt aus Schweizer Sicht einen signifikanten Ausbau der Zusammenarbeit zur Bekämpfung aller bedeutenden Abgabe- und Subventionsdelikte mit sich. Dieses sieht vor, dass bei gewerbsmässig begangenen Abgabedelikten neu der Vollzug von Zwangsmassnahmen, z. B. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Akten, Einfrieren von Bankkonten, im Rahmen der Rechtshilfe möglich wäre. Unter den gleichen Voraussetzungen wäre die Schweiz auch bereit, Zwangsmassnahmen in der einfacheren Form der Amtshilfe zu vollziehen. Zur Erreichung des Vertragszieles würde sich die Schweiz verpflichten, in ihrem nationalen Recht zusätzliche rechtshilfefähige Tatbestände zu schaffen.</p><p>Mit der Einführung des Early Warning Systems Mitte der Neunzigerjahre, wonach die schweizerische Zollverwaltung den Abgang von Zigarettentransporten, die im gemeinsamen Versandverfahren (Transit) die Schweiz verlassen, sowohl der Grenzübergangsstelle, der Bestimmungszollstelle und der EG melden, ist der Zigarettenschmuggel aus der Schweiz praktisch zum Erliegen gekommen. Die Erwähnung der Schweiz in der Anklageschrift der EU bezieht sich vor allem auf Fälle aus den Neunzigerjahren. Nach wie vor Probleme bietet die Organisation des Zigarettenschmuggels von der Schweiz aus, wobei die Ware die Schweiz in der Regel nicht mehr berührt. Dies soll mit der Verbesserung der Rechts- und Amtshilfe nun auch verhindert werden.</p>
    • <p>Die Schweiz wird in einer Anklageschrift der EU gegen einen amerikanischen Zigarettenkonzern mehrfach erwähnt. Auch im Rahmen der bilateralen Verhandlungen wird wegen vermuteten organisierten Zigarettenschmuggels massiv Druck ausgeübt. Es besteht die Gefahr, dass sich die Schweiz plötzlich auf der Anklagebank befinden könnte.</p><p>Gedenkt der Bundesrat in Zukunft schärfer gegen diese Entwicklung vorzugehen, indem er Zigarettenschmuggel nicht mehr nur als Zollvergehen bewertet? Ist es nicht dringend nötig, dass die Oberzolldirektion angesichts des gross angelegten Containerschmuggels durch unser Land effizientere und erfolgreichere Massnahmen gegen den organisierten Zigarettenschmuggel ergreift?</p>
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