Koordination der kantonalen Bildungssysteme
- ShortId
-
03.302
- Id
-
20030302
- Updated
-
10.04.2024 18:05
- Language
-
de
- Title
-
Koordination der kantonalen Bildungssysteme
- AdditionalIndexing
-
32;Bildungspolitik;Sekundarstufe;Anerkennung der Zeugnisse;Abschluss einer Ausbildung;Schulkoordination;Einschulung;Evaluation;Gleichwertigkeit der Diplome;gegenseitige Anerkennung;berufliche Bildung
- 1
-
- L03K130301, Bildungspolitik
- L04K13030116, Schulkoordination
- L04K13030110, Einschulung
- L04K13020505, Sekundarstufe
- L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
- L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
- L05K0506020501, gegenseitige Anerkennung
- L04K13030112, Gleichwertigkeit der Diplome
- L03K130202, berufliche Bildung
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein: </p><p>Der Bund wird aufgefordert, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der Schweiz koordiniert. Die sprach- und kulturregionalen Besonderheiten müssen jedoch nach wie vor respektiert werden.</p><p>Die zu schaffende Grundlage soll Rahmenbedingungen enthalten, um folgende Bereiche des Bildungssystems zu regeln:</p><p>1. Die Bildungsstufe (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter werden festgelegt.</p><p>2. Die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I und II und die Anschlüsse an deren Folgestufen werden geregelt.</p><p>3. Die gesamte Berufsausbildung (auch im Bereich der nicht Biga-anerkannten Berufe) wird einheitlich geregelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet.</p><p>4. Die Koordination, die gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten werden sichergestellt, und die internationale Anerkennung der Abschlüsse wird gewährleistet.</p><p>5. Dem Bund wird die Aufgabe übertragen, die Qualitätsevaluation der kantonalen Bildungssysteme sicherzustellen und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren.</p>
- Koordination der kantonalen Bildungssysteme
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein: </p><p>Der Bund wird aufgefordert, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der Schweiz koordiniert. Die sprach- und kulturregionalen Besonderheiten müssen jedoch nach wie vor respektiert werden.</p><p>Die zu schaffende Grundlage soll Rahmenbedingungen enthalten, um folgende Bereiche des Bildungssystems zu regeln:</p><p>1. Die Bildungsstufe (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter werden festgelegt.</p><p>2. Die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I und II und die Anschlüsse an deren Folgestufen werden geregelt.</p><p>3. Die gesamte Berufsausbildung (auch im Bereich der nicht Biga-anerkannten Berufe) wird einheitlich geregelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet.</p><p>4. Die Koordination, die gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten werden sichergestellt, und die internationale Anerkennung der Abschlüsse wird gewährleistet.</p><p>5. Dem Bund wird die Aufgabe übertragen, die Qualitätsevaluation der kantonalen Bildungssysteme sicherzustellen und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren.</p>
- Koordination der kantonalen Bildungssysteme
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