Koordination der kantonalen Bildungssysteme

ShortId
03.302
Id
20030302
Updated
10.04.2024 18:05
Language
de
Title
Koordination der kantonalen Bildungssysteme
AdditionalIndexing
32;Bildungspolitik;Sekundarstufe;Anerkennung der Zeugnisse;Abschluss einer Ausbildung;Schulkoordination;Einschulung;Evaluation;Gleichwertigkeit der Diplome;gegenseitige Anerkennung;berufliche Bildung
1
  • L03K130301, Bildungspolitik
  • L04K13030116, Schulkoordination
  • L04K13030110, Einschulung
  • L04K13020505, Sekundarstufe
  • L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
  • L05K0506020501, gegenseitige Anerkennung
  • L04K13030112, Gleichwertigkeit der Diplome
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein: </p><p>Der Bund wird aufgefordert, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der Schweiz koordiniert. Die sprach- und kulturregionalen Besonderheiten müssen jedoch nach wie vor respektiert werden.</p><p>Die zu schaffende Grundlage soll Rahmenbedingungen enthalten, um folgende Bereiche des Bildungssystems zu regeln:</p><p>1. Die Bildungsstufe (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter werden festgelegt.</p><p>2. Die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I und II und die Anschlüsse an deren Folgestufen werden geregelt.</p><p>3. Die gesamte Berufsausbildung (auch im Bereich der nicht Biga-anerkannten Berufe) wird einheitlich geregelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet.</p><p>4. Die Koordination, die gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten werden sichergestellt, und die internationale Anerkennung der Abschlüsse wird gewährleistet.</p><p>5. Dem Bund wird die Aufgabe übertragen, die Qualitätsevaluation der kantonalen Bildungssysteme sicherzustellen und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren.</p>
  • Koordination der kantonalen Bildungssysteme
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein: </p><p>Der Bund wird aufgefordert, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der Schweiz koordiniert. Die sprach- und kulturregionalen Besonderheiten müssen jedoch nach wie vor respektiert werden.</p><p>Die zu schaffende Grundlage soll Rahmenbedingungen enthalten, um folgende Bereiche des Bildungssystems zu regeln:</p><p>1. Die Bildungsstufe (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter werden festgelegt.</p><p>2. Die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I und II und die Anschlüsse an deren Folgestufen werden geregelt.</p><p>3. Die gesamte Berufsausbildung (auch im Bereich der nicht Biga-anerkannten Berufe) wird einheitlich geregelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet.</p><p>4. Die Koordination, die gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten werden sichergestellt, und die internationale Anerkennung der Abschlüsse wird gewährleistet.</p><p>5. Dem Bund wird die Aufgabe übertragen, die Qualitätsevaluation der kantonalen Bildungssysteme sicherzustellen und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren.</p>
    • Koordination der kantonalen Bildungssysteme

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