Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank

ShortId
03.309
Id
20030309
Updated
10.04.2024 18:39
Language
de
Title
Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank
AdditionalIndexing
24;Gewinn;Kanton;Goldreserve;Schweizerische Nationalbank
1
  • L06K110101030101, Goldreserve
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L06K070302010206, Gewinn
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern die folgende Standesinitiative ein:</p><p>1. Die von der Nationalbank für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigten Goldreserven werden nach dem in der Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 4 BV) verankerten Schlüssel verteilt. </p><p>2. Bei der Entscheidung über die Verwendung der ihnen zustehenden Golderträge sind die Kantone frei.</p>
  • Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern die folgende Standesinitiative ein:</p><p>1. Die von der Nationalbank für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigten Goldreserven werden nach dem in der Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 4 BV) verankerten Schlüssel verteilt. </p><p>2. Bei der Entscheidung über die Verwendung der ihnen zustehenden Golderträge sind die Kantone frei.</p>
    • Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank

Back to List